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Beschlussvorlage (Gründung des Schulzweckverbandes Nordeifel)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
108 kB
Erstellt
22.11.12, 09:48
Aktualisiert
27.11.12, 01:00
Beschlussvorlage (Gründung des Schulzweckverbandes Nordeifel) Beschlussvorlage (Gründung des Schulzweckverbandes Nordeifel) Beschlussvorlage (Gründung des Schulzweckverbandes Nordeifel)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 29.11.2012 144/2012 Abteilung: Sachbearbeiter: Abteilung 2 Herr Grießhaber/ Herr Kowalke Aktenzeichen: Datum: FB II 23.11.2012 öffentlich TOP- Nr.: 7 Gründung des Schulzweckverbandes „Nordeifel“ Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald stimmt der Gründung eines Schulzweckverbands „Nordeifel“ nach dem Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) und der damit verbundenen Satzung zu. Die Satzung ist als Anlage beigefügt und Bestandteil des Beschlusses. Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen weiteren Schritte zur Gründung des Schulzweckverbandes durchzuführen. Finanzielle Rahmenbedingungen: 1.) Die Kommunen bringen ihren Vermögenswerte (Gebäude, Einrichtungsgegenstände und Grundstücke) zunächst mietfrei in den Verband ein. 2.) Dem handelsrechtlichen/bilanzrechtlichen Grundsatz folgend „Vermögen folgt der Aufgabe“ wird zeitnah untersucht, ob eine solche Vermögensübertragung für den Verband sinnvoll ist. 3.) Es erfolgt ein interner finanzieller Ausgleich zwischen den Kommunen für die zeitliche Verschiebung der Berücksichtigung der geänderten Schülerzahlen im kommunalen Finanzausgleich des Landes für die Jahre 2013 und 2014. 4.) Inwiefern schulbetriebliche bzw. schulpädagogische Investitionen (z.B. Errichtung einer Mensa, Anbau von zusätzlichen Klassenräumen bei erforderlichem Bedarf) von den Mitgliedskommunen selbst oder dem Zweckverband entsprechend den Umlageanteilen finanziert werden, ist noch abschließend zu klären. Finanzielle Auswirkungen ? Nein X Ja - Seite 1 von 3 - laut Sachverhalt Sachverhalt: Die Gemeinde Hürtgenwald ist Schulträger für eine Realschule und eine Hauptschule. Die Gemeinde Simmerath ist Schulträger für eine Hauptschule. Die Stadt Monschau ist Schulträger für eine Realschule und ein Gymnasium und gemeinsam mit der Gemeinde Roetgen Schulträger für eine Hauptschule. Zurzeit werden in der Region im weiterführenden Bereich an diesen Schulen rund 2.000 Schülerinnen und Schüler beschult. Angesichts der demografischen Entwicklung wird mittelfristig ein Rückgang der Schülerzahlen an allen weiterführenden Schulen erwartet. Um ein wohnortnahes und qualifiziertes Schulangebot der Sekundarstufen I und II in der Nordeifel zu erhalten und eine längerfristig ausreichende Schülerschaft zu sichern, schließen sich die Stadt Monschau und die Gemeinden Hürtgenwald, Roetgen und Simmerath zu einem Schulzweckverband als Träger der weiterführenden Schulen zusammen. Ziel des Schulzweckverbandes ist die organisatorische Bündelung des Schulangebotes im weiterführenden Bereich. Unter Beibehaltung des Standortes des Gymnasiums Monschau wird aus dem Schulzweckverband Nordeifel heraus, in Nachfolge für die Haupt- und Realschule, die Sekundarschule Nordeifel an zwei Standorten – Hauptstandort Simmerath und Teilstandort Hürtgenwald – zum Schuljahresbeginn 2013/2014 eingerichtet werden. Der Schulzweckverband soll Träger folgender Schulen werden: • Gemeinschaftshauptschule Hürtgenwald (auslaufend zum Schuljahresende 2017/2018) • Gemeinschaftshauptschule Monschau-Roetgen (auslaufend zum Schuljahresende 2017/2018) • Gemeinschaftshauptschule Simmerath (auslaufend zum Schuljahresende 2013) • Realschule Hürtgenwald (auslaufend zum Schuljahresende 2017/2018) • Gemeinschaftshauptschule Monschau-Roetgen (auslaufend zum Schuljahresende 2017/2018) • Elwin-Christoffel-Realschule Monschau (auslaufend zum Schuljahresende 2017/2018) • St.-Michael-Gymnasium Monschau • die in Gründung befindliche Sekundarschule Nordeifel. Da der Wechsel des Schulträgers gem. § 81 Abs. 2 Satz 2 Schulgesetz NRW als Änderung angesehen wird, ist die Beteiligung der betroffenen Schulkonferenzen vorgesehen. Dieses ist erfolgt (s. Ausführungen zu TOP 6). Bei den Schulkonferenzbeschlüssen handelt es sich um ein Anhörungs- bzw. Beteiligungsverfahren nach den schulgesetzlichen Vorschriften. Ein Vetorecht ist nicht eingeräumt. Soweit Gründe für eine ablehnende Entscheidung vorgebracht werden, so sind diese grundsätzlich nachvollziehbar, aus Sicht der Verwaltungen aber nicht geeignet, hier zu abweichenden Entscheidungen zu gelangen. Als Anlage ist die von vier Verwaltungen vorbereitete Satzung beigefügt. In dieser Satzung wird geregelt, wie die Zusammenarbeit gestaltet werden soll. Die finanziellen Auswirkungen der Gründung des Schulverbandes Nordeifel und der Überleitung der Trägerschaft für die bestehenden weiterführenden Schulen der Mitgliedskommunen wurden in Zusammenarbeit der Kämmereien aus Hürtgenwald, Simmerath und Monschau auf folgender Basis erarbeitet: Die Kommunen bringen ihre Vermögenswerte (Gebäude, Einrichtungsgegenstände und Grundstücke) zunächst mietfrei in den Verband ein. - Seite 2 von 3 - Dem Grundsatz „Vermögen folgt der Aufgabe“ folgend wird noch zu untersuchen sein, ob eine Übertragung von Anlagevermögen (vor allem Grundstücke und Gebäude) für den Verband und seine Mitglieder sinnvoll sein kann. Die Kommunen haben die Höhe des voraussichtlichen Gesamtaufwands des Verbandes unter der Voraussetzung einer zunächst mietfreien Überlassung des Vermögens und im Übrigen auf der Basis der Durchschnittsaufwendungen der jeweiligen Kommune in den vergangenen drei Jahren wie folgt ermittelt. Danach lassen sich für die Monate August bis Dezember 2013 und in der Folge für das Jahr 2014 folgende Kostenblöcke bilden und zu einem Brutto-Umlagebedarf zusammenführen: Aufwandsart „äußeres Schulpersonal“ der Stadt Monschau „äußeres Schulpersonal“ der Gemeinde Hürtgenwald „äußeres Schulpersonal“ der Gemeinde Simmerath „innere Schulverwaltung“ (Erstattung an Stadt Monschau) Verwaltungsgemeinkostenpauschale an die Stadt Monschau Schülerbeförderungskosten Sachkosten wie Material, EDV, Versicherungen, Bürobedarf etc. Gebäudebewirtschaftung und Unterhaltung (Erstattung an die jeweiligen Kommunen) Summe: Ansatz 2013 Ansatz 2014 250.288 € 606.660 € 83.333 € 202.000 € 63.000 € 152.000 € 41.667 € 101.000 € 16.667 € 40.000 € 449.000 € 1.088.376 € 160.497 € 389.044 € 385.677 € 934.881 € 1.450.128 € 3.513.961 € Dieser Aufwand/Umlagebedarf wird von den Kommunen Hürtgenwald, Monschau und Simmerath nach einem Umlageschlüssel aufgebracht, der sich zur Hälfte nach Einwohnerzahlen und zur Hälfte nach den (eigenen) Schülerzahlen an den Verbandsschulen berechnet. Nach den Einwohner- und Schülerzahlen 2011 hat die Gemeinde Hürtgenwald einen Umlageanteil von 19,49 % zu tragen. Das entspricht einer Belastung von 282.630 € in 2013 und 684.870 € in 2014. Für investive Maßnahmen für einen Ganztagsschulbetrieb im Schulzentrum Kleinhau sieht der Haushaltsentwurf 2013 einen Betrag in Höhe von 400.000,- Euro vor. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 3 von 3 -