Daten
Kommune
Hürtgenwald
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Erstellt
22.11.12, 09:48
Aktualisiert
27.11.12, 01:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 29.11.2012
144/2012
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abteilung 2
Herr Grießhaber/
Herr Kowalke
Aktenzeichen:
Datum:
FB II
23.11.2012
öffentlich
TOP- Nr.: 7
Gründung des Schulzweckverbandes „Nordeifel“
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald stimmt der Gründung eines Schulzweckverbands „Nordeifel“
nach dem Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) und der damit verbundenen
Satzung zu. Die Satzung ist als Anlage beigefügt und Bestandteil des Beschlusses. Die
Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen weiteren Schritte zur Gründung des
Schulzweckverbandes durchzuführen. Finanzielle Rahmenbedingungen:
1.) Die Kommunen bringen ihren Vermögenswerte (Gebäude, Einrichtungsgegenstände und
Grundstücke) zunächst mietfrei in den Verband ein.
2.) Dem handelsrechtlichen/bilanzrechtlichen Grundsatz folgend „Vermögen folgt der Aufgabe“
wird zeitnah untersucht, ob eine solche Vermögensübertragung für den Verband sinnvoll ist.
3.) Es erfolgt ein interner finanzieller Ausgleich zwischen den Kommunen für die zeitliche
Verschiebung der Berücksichtigung der geänderten Schülerzahlen im kommunalen
Finanzausgleich des Landes für die Jahre 2013 und 2014.
4.) Inwiefern schulbetriebliche bzw. schulpädagogische Investitionen (z.B. Errichtung einer
Mensa, Anbau von zusätzlichen Klassenräumen bei erforderlichem Bedarf) von den
Mitgliedskommunen selbst oder dem Zweckverband entsprechend den Umlageanteilen finanziert
werden, ist noch abschließend zu klären.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
X
Ja
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laut Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Hürtgenwald ist Schulträger für eine Realschule und eine Hauptschule. Die
Gemeinde Simmerath ist Schulträger für eine Hauptschule. Die Stadt Monschau ist Schulträger für
eine Realschule und ein Gymnasium und gemeinsam mit der Gemeinde Roetgen Schulträger für
eine Hauptschule. Zurzeit werden in der Region im weiterführenden Bereich an diesen Schulen
rund 2.000 Schülerinnen und Schüler beschult.
Angesichts der demografischen Entwicklung wird mittelfristig ein Rückgang der Schülerzahlen an
allen weiterführenden Schulen erwartet. Um ein wohnortnahes und qualifiziertes Schulangebot der
Sekundarstufen I und II in der Nordeifel zu erhalten und eine längerfristig ausreichende
Schülerschaft zu sichern, schließen sich die Stadt Monschau und die Gemeinden Hürtgenwald,
Roetgen und Simmerath zu einem Schulzweckverband als Träger der weiterführenden Schulen
zusammen.
Ziel des Schulzweckverbandes ist die organisatorische Bündelung des Schulangebotes im
weiterführenden Bereich. Unter Beibehaltung des Standortes des Gymnasiums Monschau wird
aus dem Schulzweckverband Nordeifel heraus, in Nachfolge für die Haupt- und Realschule, die
Sekundarschule Nordeifel an zwei Standorten – Hauptstandort Simmerath und Teilstandort
Hürtgenwald – zum Schuljahresbeginn 2013/2014 eingerichtet werden.
Der Schulzweckverband soll Träger folgender Schulen werden:
• Gemeinschaftshauptschule Hürtgenwald
(auslaufend zum Schuljahresende 2017/2018)
• Gemeinschaftshauptschule Monschau-Roetgen (auslaufend zum Schuljahresende 2017/2018)
• Gemeinschaftshauptschule Simmerath
(auslaufend zum Schuljahresende 2013)
• Realschule Hürtgenwald
(auslaufend zum Schuljahresende 2017/2018)
• Gemeinschaftshauptschule Monschau-Roetgen (auslaufend zum Schuljahresende 2017/2018)
• Elwin-Christoffel-Realschule Monschau
(auslaufend zum Schuljahresende 2017/2018)
• St.-Michael-Gymnasium Monschau
• die in Gründung befindliche Sekundarschule Nordeifel.
Da der Wechsel des Schulträgers gem. § 81 Abs. 2 Satz 2 Schulgesetz NRW als Änderung
angesehen wird, ist die Beteiligung der betroffenen Schulkonferenzen vorgesehen. Dieses ist
erfolgt (s. Ausführungen zu TOP 6). Bei den Schulkonferenzbeschlüssen handelt es sich um ein
Anhörungs- bzw. Beteiligungsverfahren nach den schulgesetzlichen Vorschriften. Ein Vetorecht ist
nicht eingeräumt. Soweit Gründe für eine ablehnende Entscheidung vorgebracht werden, so sind
diese grundsätzlich nachvollziehbar, aus Sicht der Verwaltungen aber nicht geeignet, hier zu
abweichenden Entscheidungen zu gelangen.
Als Anlage ist die von vier Verwaltungen vorbereitete Satzung beigefügt. In dieser Satzung wird
geregelt, wie die Zusammenarbeit gestaltet werden soll.
Die finanziellen Auswirkungen der Gründung des Schulverbandes Nordeifel und der Überleitung
der Trägerschaft für die bestehenden weiterführenden Schulen der Mitgliedskommunen wurden in
Zusammenarbeit der Kämmereien aus Hürtgenwald, Simmerath und Monschau auf folgender
Basis erarbeitet:
Die Kommunen bringen ihre Vermögenswerte (Gebäude, Einrichtungsgegenstände und
Grundstücke) zunächst mietfrei in den Verband ein.
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Dem Grundsatz „Vermögen folgt der Aufgabe“ folgend wird noch zu untersuchen sein, ob eine
Übertragung von Anlagevermögen (vor allem Grundstücke und Gebäude) für den Verband und
seine Mitglieder sinnvoll sein kann.
Die Kommunen haben die Höhe des voraussichtlichen Gesamtaufwands des Verbandes unter der
Voraussetzung einer zunächst mietfreien Überlassung des Vermögens und im Übrigen auf der
Basis der Durchschnittsaufwendungen der jeweiligen Kommune in den vergangenen drei Jahren
wie folgt ermittelt.
Danach lassen sich für die Monate August bis Dezember 2013 und in der Folge für das Jahr 2014
folgende Kostenblöcke bilden und zu einem Brutto-Umlagebedarf zusammenführen:
Aufwandsart
„äußeres Schulpersonal“ der Stadt Monschau
„äußeres Schulpersonal“ der Gemeinde Hürtgenwald
„äußeres Schulpersonal“ der Gemeinde Simmerath
„innere Schulverwaltung“ (Erstattung an Stadt Monschau)
Verwaltungsgemeinkostenpauschale an die Stadt Monschau
Schülerbeförderungskosten
Sachkosten wie Material, EDV, Versicherungen, Bürobedarf etc.
Gebäudebewirtschaftung und Unterhaltung
(Erstattung an die jeweiligen Kommunen)
Summe:
Ansatz 2013
Ansatz 2014
250.288 €
606.660 €
83.333 €
202.000 €
63.000 €
152.000 €
41.667 €
101.000 €
16.667 €
40.000 €
449.000 €
1.088.376 €
160.497 €
389.044 €
385.677 €
934.881 €
1.450.128 €
3.513.961 €
Dieser Aufwand/Umlagebedarf wird von den Kommunen Hürtgenwald, Monschau und Simmerath
nach einem Umlageschlüssel aufgebracht, der sich zur Hälfte nach Einwohnerzahlen und zur
Hälfte nach den (eigenen) Schülerzahlen an den Verbandsschulen berechnet. Nach den
Einwohner- und Schülerzahlen 2011 hat die Gemeinde Hürtgenwald einen Umlageanteil von 19,49
% zu tragen. Das entspricht einer Belastung von 282.630 € in 2013 und 684.870 € in 2014.
Für investive Maßnahmen für einen Ganztagsschulbetrieb im Schulzentrum Kleinhau sieht der
Haushaltsentwurf 2013 einen Betrag in Höhe von 400.000,- Euro vor.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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