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Beschlußtext (Wasserrahmenrichtlinie hier:Beschluss des Umsetzungsfahrplans „Strahlwirkungskonzeption Werre- und Wind-wehesystem“ als verbindliches Handlungskonzept)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
13 kB
Datum
15.03.2012
Erstellt
20.04.12, 21:21
Aktualisiert
20.04.12, 21:21
Beschlußtext (Wasserrahmenrichtlinie
hier:Beschluss des Umsetzungsfahrplans „Strahlwirkungskonzeption Werre- und Wind-wehesystem“ als verbindliches Handlungskonzept) Beschlußtext (Wasserrahmenrichtlinie
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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 11. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz (Wahlperiode 2009/2014) am 15.03.2012: 6. Wasserrahmenrichtlinie hier: Beschluss des Umsetzungsfahrplans „Strahlwirkungskonzeption Werre- und Windwehesystem“ als verbindliches Handlungskonzept Einleitend weist AV Herr Hachmeister daraufhin, dass der Nabu Leopoldshöhe ihn gebeten hat, dafür zu sorgen, dass die Einwendungen der Nabu-Ortsgruppe vom Kreis Lippe auch berücksichtigt werden. Anschließend bittet er Herrn Loer, die Konzeption zu erläutern. Herr Loer zeigt einen Auszug aus den Maßnahmenplänen und zeigt dort den sogenannten Strahlursprung SU1 und SU2 des Wasserkörpers Windwehe. Ausgehend von diesen Ursprüngen, an denen Maßnahmen zur ökologischen Verbesserung der Gewässer durchgeführt werden, wird sich die Verbesserung bachabwärts vollziehen. Die Umsetzung des gesamten Maßnahmenkonzeptes soll bis 2027 erfolgen. Bei den ermittelten Kosten handelt es sich um Näherungswerte ausgehend davon, was heute eine Firma für die Ausführung braucht. Tatsächlich werden die Maßnahmen momentan über das Beschäftigungsprojekt “Wasser im Fluss“ umgesetzt, was weitaus günstiger ist. AV Herr Hachmeister ergänzt, dass die Einwendungen und Ergänzungen 1:1 an den Kreis Lippe weitergegeben werden und dort berücksichtigt werden. Dies wird von Herrn Loer bestätigt, der berichtet, dass am 19.01.2012 in einem vom Kreis Lippe moderierten Arbeitskreis festgehalten worden ist, dass in dem Konzept selbst zunächst nur die fachlich wichtigen Dinge dargestellt sind und alle Ergänzungen auch an die Landesbehörde weitergegeben werden. Aus der CDU-Fraktion kommt der Einwand, dass ein Großteil der Maßnahmen von anderen umgesetzt wird. Dies bestätigt Herr Loer und nennt als Beispiel die Landwirtschaftskammer. FBL Herr Oortman ergänzt, dass 80 % der Maßnahmen bereits umgesetzt sind. Bei den übrigen 20 % handelt es sich um Kleinmaßnahmen. Die SPD-Fraktion hat zu dem Konzept noch Fragen: warum werden die Maßnahmen mit hoher Priorität bis 2027 und die mit mittlerer Priorität bis 2018 umgesetzt, oder handelt es sich schlicht um einen Fehler in der Ausdrucksweise? Anmerkung der Verwaltung:Auf Nachfrage beim Kreis Lippe handelt es sich nicht um einen Fehler. Vielmehr sind im Handlungskonzept sowohl das Maßnahmenprogramm, als auch die Vorgaben der Bewirtschaftungspläne berücksichtigt worden. Die Prioritätensetzung ist nach fachlichen Kriterien erfolgt: so haben Maßnahmen zur Herstellung der Gewässerdurchgängigkeit und zur Schaffung von Uferrandstreifen eine hohe Priorität, Maßnahmen zur Förderung der Eigenentwicklung und die Entfernung standortfremder Gehölze eine mittlere Priorität und Großmaßnahmen wie z. B. Gewässerumlagerungen, die aufwendige wasserrechtliche Genehmigungsverfahren erfordern, eine niedrige Priorität. Die Jahreszahlen der Umsetzung ergeben sich aus dem jeweiligen Bewirtschaftungsplan. Demnach ist z. B. die Optimierung der Gewässerunterhaltung eine Maßnahme, die bis 2018 umgesetzt sein soll. Eine Erklärung der Prioritisierung ist im Kapitel 5.5 des Erläuterungsberichts zum Maßnahmenprogramm nachzulesen auf den Internetseiten des Kreises Lippe unter http://www.kreis- lippe.de/Konzern_Kreis_Lippe/Fachbereich_Umwelt_Energie/Documents/Wa sser/WRRl/Werre/128_Bericht_Werre_Windwehe.pdf Seite 52 bis 56. Der Text liegt dem Protokoll als Anlage 2 bei. Aus der SPD-Fraktion wird angemerkt, dass es in Nienhagen mühsam sei, Informationen aus dem Internet abzurufen. Es wäre daher schön gewesen, wenn die Vorlage etwas konkreter gewesen wäre. Außerdem wird die Frage gestellt, was passiert, wenn man dem Konzept nicht zustimmt. Dazu hatte FBL Herr Oortman eingangs schon gesagt, dass man dann keine Fördermittel erhält. AV Herr Hachmeister erinnert daran, dass Herr Kuhlemann vom Kreis Lippe im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz am 26.05.2011 ausführlich diese Frage beantwortet hat – die Empfehlung ist erforderlich für die Förderung der Maßnahmen. Beschluss: Zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele (guter ökologischer Zustand und chemischer Zustand) in Werre und Windwehe gemäß der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie empfiehlt der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz dem Haupt- und Finanzausschuss, dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe den vorgelegten Umsetzungsfahrplan „Strahlwirkungskonzeption Werre- und Windwehesystem“ als verbindliches Handlungskonzept zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Umsetzung der danach im Gemeindegebiet von Leopoldshöhe vorgesehenen Maßnahmen erfolgt unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der Haushaltsmittel und der Gewährung von Fördermitteln des Landes NRW. Beratungsergebnis: - einstimmig -