Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
13 kB
Datum
15.03.2012
Erstellt
20.04.12, 21:21
Aktualisiert
20.04.12, 21:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 11. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz (Wahlperiode 2009/2014)
am 15.03.2012:
6.
Wasserrahmenrichtlinie
hier: Beschluss des Umsetzungsfahrplans „Strahlwirkungskonzeption Werre- und
Windwehesystem“ als verbindliches Handlungskonzept
Einleitend weist AV Herr Hachmeister daraufhin, dass der Nabu Leopoldshöhe ihn gebeten hat, dafür
zu sorgen, dass die Einwendungen der Nabu-Ortsgruppe vom Kreis Lippe auch berücksichtigt werden.
Anschließend bittet er Herrn Loer, die Konzeption zu erläutern.
Herr Loer zeigt einen Auszug aus den Maßnahmenplänen und zeigt dort den sogenannten Strahlursprung SU1 und SU2 des Wasserkörpers Windwehe. Ausgehend von diesen Ursprüngen, an denen
Maßnahmen zur ökologischen Verbesserung der Gewässer durchgeführt werden, wird sich die
Verbesserung bachabwärts vollziehen.
Die Umsetzung des gesamten Maßnahmenkonzeptes soll bis 2027 erfolgen. Bei den ermittelten Kosten
handelt es sich um Näherungswerte ausgehend davon, was heute eine Firma für die Ausführung
braucht. Tatsächlich werden die Maßnahmen momentan über das Beschäftigungsprojekt “Wasser im
Fluss“ umgesetzt, was weitaus günstiger ist.
AV Herr Hachmeister ergänzt, dass die Einwendungen und Ergänzungen 1:1 an den Kreis Lippe
weitergegeben werden und dort berücksichtigt werden. Dies wird von Herrn Loer bestätigt, der
berichtet, dass am 19.01.2012 in einem vom Kreis Lippe moderierten Arbeitskreis festgehalten worden
ist, dass in dem Konzept selbst zunächst nur die fachlich wichtigen Dinge dargestellt sind und alle
Ergänzungen auch an die Landesbehörde weitergegeben werden.
Aus der CDU-Fraktion kommt der Einwand, dass ein Großteil der Maßnahmen von anderen umgesetzt
wird. Dies bestätigt Herr Loer und nennt als Beispiel die Landwirtschaftskammer. FBL Herr Oortman
ergänzt, dass 80 % der Maßnahmen bereits umgesetzt sind. Bei den übrigen 20 % handelt es sich um
Kleinmaßnahmen.
Die SPD-Fraktion hat zu dem Konzept noch Fragen: warum werden die Maßnahmen mit hoher Priorität
bis 2027 und die mit mittlerer Priorität bis 2018 umgesetzt, oder handelt es sich schlicht um einen
Fehler in der Ausdrucksweise?
Anmerkung der Verwaltung:Auf Nachfrage beim Kreis Lippe handelt es sich nicht um einen Fehler.
Vielmehr sind im Handlungskonzept sowohl das Maßnahmenprogramm, als
auch die Vorgaben der Bewirtschaftungspläne berücksichtigt worden. Die
Prioritätensetzung ist nach fachlichen Kriterien erfolgt: so haben Maßnahmen
zur Herstellung der Gewässerdurchgängigkeit und zur Schaffung von
Uferrandstreifen eine hohe Priorität, Maßnahmen zur Förderung der
Eigenentwicklung und die Entfernung standortfremder Gehölze eine mittlere
Priorität und Großmaßnahmen wie z. B. Gewässerumlagerungen, die
aufwendige wasserrechtliche Genehmigungsverfahren erfordern, eine
niedrige Priorität. Die Jahreszahlen der Umsetzung ergeben sich aus dem
jeweiligen Bewirtschaftungsplan. Demnach ist z. B. die Optimierung der
Gewässerunterhaltung eine Maßnahme, die bis 2018 umgesetzt sein soll.
Eine Erklärung der Prioritisierung ist im Kapitel 5.5 des Erläuterungsberichts
zum Maßnahmenprogramm nachzulesen auf den Internetseiten des Kreises
Lippe unter
http://www.kreis-
lippe.de/Konzern_Kreis_Lippe/Fachbereich_Umwelt_Energie/Documents/Wa
sser/WRRl/Werre/128_Bericht_Werre_Windwehe.pdf
Seite 52 bis 56.
Der Text liegt dem Protokoll als Anlage 2 bei.
Aus der SPD-Fraktion wird angemerkt, dass es in Nienhagen mühsam sei, Informationen aus dem
Internet abzurufen. Es wäre daher schön gewesen, wenn die Vorlage etwas konkreter gewesen wäre.
Außerdem wird die Frage gestellt, was passiert, wenn man dem Konzept nicht zustimmt.
Dazu hatte FBL Herr Oortman eingangs schon gesagt, dass man dann keine Fördermittel erhält. AV
Herr Hachmeister erinnert daran, dass Herr Kuhlemann vom Kreis Lippe im Ausschuss für Umwelt und
Klimaschutz am 26.05.2011 ausführlich diese Frage beantwortet hat – die Empfehlung ist erforderlich
für die Förderung der Maßnahmen.
Beschluss:
Zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele (guter ökologischer Zustand und chemischer Zustand) in
Werre und Windwehe gemäß der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie empfiehlt der Ausschuss für
Umwelt und Klimaschutz dem Haupt- und Finanzausschuss, dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe den
vorgelegten Umsetzungsfahrplan „Strahlwirkungskonzeption Werre- und Windwehesystem“ als
verbindliches Handlungskonzept zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Umsetzung der danach im
Gemeindegebiet von Leopoldshöhe vorgesehenen Maßnahmen erfolgt unter dem Vorbehalt der
Bereitstellung der Haushaltsmittel und der Gewährung von Fördermitteln des Landes NRW.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -