Daten
Kommune
Leopoldshöhe
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Erstellt
08.02.12, 21:21
Aktualisiert
08.02.12, 21:21
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Niederschrift
über die 6. Sitzung des Betriebsausschusses der Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung
(Wahlperiode 2004/2009)
am 23.11.2005
Tagungsort:
Sitzungssaal des Rathauses
Beginn:
18:00 Uhr
Ende:
19:45 Uhr
Anwesend sind:
SPD:
Herr Thimm (Ausschussvorsitzender), Herr Burkamp, Herr Dudek, Herr Grünert, Herr
Brinkmann (für Herrn Hartelt), Herr Tomiak
CDU:
Herr Fiedler, Herr Domke, Herr Koch, Herr Meier-Krumsiek, Herr Pankoke, Frau Risy
(für Herrn Werner)
B90/Grüne:
Herr Hachmeister
Verwaltung:
Betriebsleiter GOAR Herr Heidemann und TA Oortman, GA Frau Barthel
Zuhörer:
-
Presse:
1
AV Thimm eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
Die Tagesordnung wird wie folgt abgehandelt:
Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil
1.
Anfragen der Einwohnerinnen und Einwohner
Es sind keine Einwohnerinnen und Einwohner anwesend.
2.
Anfragen der Ausschussmitglieder
AM Burkamp erkundigt sich, ob schon Grundstücke im Bereich „Brunsheide-Süd“ verkauft seien. GA
Barthel erläutert, dass ein Verkauf in diesem Jahr aus zeitlichen Gründen nicht machbar sei. Aufgrund
des Wegfalls der Eigenheimzulage zum 31.12.2005 werde aber zur Zeit das Bewerbungsverfahren
durchgeführt. So könne gewährleistet werden, dass die Grundstücksinteressenten bis zum Jahresende
noch Bauanträge beim Kreis Lippe einreichen können. Diese Verfahrensweise werde von den
betroffenen Familien sehr begrüßt.
AM Grünert fragt nach, wie viele Leopoldshöher Familien sich bisher für Grundstücke in der Brunsheide
interessiert hätten. GA Barthel informiert, dass von 35 Familien, die sich um ein Grundstück bemühen,
27 entweder in Leopoldshöhe wohnen oder hier aufgewachsen sind.
3.
Antrag der CDU-Fraktion auf Änderung der Richtlinien zur Bereitstellung von
preiswertem Wohnbauland im Bereich der Gemeinde Leopoldshöhe
AM Fiedler erläutert den Antrag der CDU-Fraktion. Als erster Änderungspunkt wird die Ersetzung des
Wortes „überwiegend“ durch „vorrangig“ in Artikel 2 Absatz 2 der Richtlinien diskutiert. Überwiegend
-2-
bedeute nach Ansicht der CDU-Fraktion „mehr als die Hälfte“ und könnte bei der Vergabe zu
Problemen führen. Seitens der Betriebsleitung informiert GA Barthel darüber, dass die Auslegung
dieses Begriffes in der Vergangenheit keine Bedeutung gehabt habe, weil sich fast ausschließlich junge
Familien um Grundstücke bewerben. Auch für die Zukunft werden keine Auswirkungen erwartet. Aber
grundsätzliche Bedenken der Betriebsleitung gegen eine Änderung gibt es nicht.
Nach kurzer Diskussion wird dem Rat empfohlen, den Begriff „überwiegend“ durch das Wort „vorrangig“
zu ersetzen. Damit erhält Artikel 2 Absatz 1 der Richtlinien zur Bereitstellung von preiswertem
Wohnbauland in der Gemeinde folgende Fassung:
(1) Der Verkauf von Baugrundstücken erfolgt vorrangig an junge Familien. Sofern es mehr
BewerberInnen als Grundstücke gibt, werden bei der Vergabe soziale Gesichtspunkte (z.B. Anzahl der
Kinder, Arbeitsplatz in Leopoldshöhe, etc.) berücksichtigt.
Mehrheitlich
Beim zweiten Änderungspunkt der CDU-Fraktion soll der Bezug in Artikel 2 Abs. 4, dass beim Verkauf
an Investoren diese zur besonderen Berücksichtigung junger Familien verpflichtet werden sollen,
gestrichen werden. AM Hachmeister erklärt seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass sie den
Verkauf an Investoren grundsätzlich in Frage stellen. Ziel der LIL sei es, junge Familien zu unterstützen
und nicht, Geschäfte mit Bauträgern zu machen. Nur im Ausnahmefall könne man darüber
nachdenken. Dann sei es aber Aufgabe des Ausschusses, sich im Vorfeld der Vermarktung eines
Baugebietes mit dem Thema auseinander zu setzen.
Nach intensiver Diskussion über den Absatz wird dem Gemeinderat folgende Neufassung des Artikel 2
Absatz 4 empfohlen:
(4) Über einen Verkauf von Flächen an Investoren entscheidet der Betriebsausschuss im Einzelfall.
- einstimmig Als dritten Punkt beantragt die CDU-Fraktion die ersatzlose Streichung des Artikels 3. Darin werden die
ökologischen Ziele der Richtlinien festgelegt. Ziel der CDU-Fraktion sei es, möglichst wenig zu
reglementieren und keine Grundstücksinteressenten durch zu viele Vorschriften abzuschrecken.
Auf Anfrage von AM Hachmeister nach praktischen Erfahrungen bei der Vermarktung von
Grundstücken erläutert GA Barthel, dass die Verpflichtung auf Einhaltung des Niedrigenergiestandards
in der Vergangenheit stets eine hohe Akzeptanz bei den Familien gefunden habe. Probleme habe es in
den vergangenen 9 Jahren damit zu keinem Zeitpunkt gegeben. Auch die Überlegungen, weitere
Maßnahmen zum Energiesparen zu fördern, sei bei den Familien auf großes Interesse gestoßen. AM
Hachmeister stellt den Antrag, die bisherige Praxis beizubehalten.
AM Fiedler beantragt, auf ökologische Maßnahmen zu verzichten und besser den Grundstückspreis zu
reduzieren. AM Tomiak weist darauf hin, dass sich zum Beispiel in Bielefeld die Baugebiete, in denen
zu einem höheren ökologischen Standard verpflichtet wird, besser vermarkten lassen.
Sodann wird über den Antrag der CDU, den Artikel 3 zu streichen, abgestimmt
- 6 Ja-Stimme(n), 7 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) 4.
Festlegung von Förderrichtlinien zur Energieeinsparung bei Neubauvorhaben
Eingangs des Tagesordnungspunktes gibt AM Fiedler bekannt, dass die CDU-Fraktion die
Förderrichtlinien aus grundsätzlichen Erwägungen ablehnt. Diejenigen Familien, die von der Förderung
nicht Gebrauch machen, würden die anderen Familien subventionieren. Besser sei es, Kaufpreise
weiter zu reduzieren. AM Hachmeister kann diesem Argument nicht folgen und sieht keine
Akzeptanzprobleme bei der Kaufpreisgestaltung.
Nach kurzer Diskussion wird der nachfolgende vom Arbeitskreis vorgelegte Maßnahmenkatalog
beschlossen.
Maßnahme
Punktegewichtung
-3-
Themenbereich: Energiesparmaßnahmen
1.) KfW 60 – Haus
25
2.) KfW 40 – Haus
30
3.) Passivhaus
30
4.) Fotovoltaikanlagen
10
5.) Solarkollektoranlage
20
6.) Einsatz von Erdwärme
20
7.) Pelletheizung oder Scheitholzvergaserkessel
8.) Blockheizkraftwerk durch Baugruppen
20
Über Förderung soll im Einzelfall
entschieden werden.
5 (ohne Wärmerückgewinnung)
15 (mit Wärmerückgewinnung)
0
0
9.) Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
(gilt nicht für Kfw 60 oder Kfw 40 Haus)
10.) Wäschetrockner der Energieeffizienzklasse A
11.) Kochgas
12.) Warmwasseranschlüsse
Spülmaschine
13.) Energiesparlampen
für
Wasch-
und 0
0
Themenbereich Wasser
14.) Regenwassernutzung für Garten und WC, 15
Speichergröße mindestens 1.000 l pro Person
15.) Brauchwassernutzung für WC
15
16.) Wasserspararmaturen
0
Themenbereich Grün
17.) Gestaltung
Flachdächer
Mindestgröße 10 m²
als
Gründach, 5
Die Förderung erfolgt in drei Stufen:
1. Stufe: ab 20 Punkte,
2. Stufe: ab 50 Punkte:,
3. Stufe: ab 85 Punkte
- 7 Ja-Stimme(n), 6 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) Der Vorsitzende schließt den öffentlichen Sitzungsteil um 18.40 Uhr.
Thimm
Ausschussvorsitzender
Barthel
Schriftführer/in