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Öffentliche Niederschrift (Betriebsausschuss Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Erstellt
08.02.12, 21:21
Aktualisiert
08.02.12, 21:21
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Inhalt der Datei

Niederschrift über die 6. Sitzung des Betriebsausschusses der Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (Wahlperiode 2004/2009) am 23.11.2005 Tagungsort: Sitzungssaal des Rathauses Beginn: 18:00 Uhr Ende: 19:45 Uhr Anwesend sind: SPD: Herr Thimm (Ausschussvorsitzender), Herr Burkamp, Herr Dudek, Herr Grünert, Herr Brinkmann (für Herrn Hartelt), Herr Tomiak CDU: Herr Fiedler, Herr Domke, Herr Koch, Herr Meier-Krumsiek, Herr Pankoke, Frau Risy (für Herrn Werner) B90/Grüne: Herr Hachmeister Verwaltung: Betriebsleiter GOAR Herr Heidemann und TA Oortman, GA Frau Barthel Zuhörer: - Presse: 1 AV Thimm eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Die Tagesordnung wird wie folgt abgehandelt: Tagesordnung I. Öffentlicher Teil 1. Anfragen der Einwohnerinnen und Einwohner Es sind keine Einwohnerinnen und Einwohner anwesend. 2. Anfragen der Ausschussmitglieder AM Burkamp erkundigt sich, ob schon Grundstücke im Bereich „Brunsheide-Süd“ verkauft seien. GA Barthel erläutert, dass ein Verkauf in diesem Jahr aus zeitlichen Gründen nicht machbar sei. Aufgrund des Wegfalls der Eigenheimzulage zum 31.12.2005 werde aber zur Zeit das Bewerbungsverfahren durchgeführt. So könne gewährleistet werden, dass die Grundstücksinteressenten bis zum Jahresende noch Bauanträge beim Kreis Lippe einreichen können. Diese Verfahrensweise werde von den betroffenen Familien sehr begrüßt. AM Grünert fragt nach, wie viele Leopoldshöher Familien sich bisher für Grundstücke in der Brunsheide interessiert hätten. GA Barthel informiert, dass von 35 Familien, die sich um ein Grundstück bemühen, 27 entweder in Leopoldshöhe wohnen oder hier aufgewachsen sind. 3. Antrag der CDU-Fraktion auf Änderung der Richtlinien zur Bereitstellung von preiswertem Wohnbauland im Bereich der Gemeinde Leopoldshöhe AM Fiedler erläutert den Antrag der CDU-Fraktion. Als erster Änderungspunkt wird die Ersetzung des Wortes „überwiegend“ durch „vorrangig“ in Artikel 2 Absatz 2 der Richtlinien diskutiert. Überwiegend -2- bedeute nach Ansicht der CDU-Fraktion „mehr als die Hälfte“ und könnte bei der Vergabe zu Problemen führen. Seitens der Betriebsleitung informiert GA Barthel darüber, dass die Auslegung dieses Begriffes in der Vergangenheit keine Bedeutung gehabt habe, weil sich fast ausschließlich junge Familien um Grundstücke bewerben. Auch für die Zukunft werden keine Auswirkungen erwartet. Aber grundsätzliche Bedenken der Betriebsleitung gegen eine Änderung gibt es nicht. Nach kurzer Diskussion wird dem Rat empfohlen, den Begriff „überwiegend“ durch das Wort „vorrangig“ zu ersetzen. Damit erhält Artikel 2 Absatz 1 der Richtlinien zur Bereitstellung von preiswertem Wohnbauland in der Gemeinde folgende Fassung: (1) Der Verkauf von Baugrundstücken erfolgt vorrangig an junge Familien. Sofern es mehr BewerberInnen als Grundstücke gibt, werden bei der Vergabe soziale Gesichtspunkte (z.B. Anzahl der Kinder, Arbeitsplatz in Leopoldshöhe, etc.) berücksichtigt. Mehrheitlich Beim zweiten Änderungspunkt der CDU-Fraktion soll der Bezug in Artikel 2 Abs. 4, dass beim Verkauf an Investoren diese zur besonderen Berücksichtigung junger Familien verpflichtet werden sollen, gestrichen werden. AM Hachmeister erklärt seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass sie den Verkauf an Investoren grundsätzlich in Frage stellen. Ziel der LIL sei es, junge Familien zu unterstützen und nicht, Geschäfte mit Bauträgern zu machen. Nur im Ausnahmefall könne man darüber nachdenken. Dann sei es aber Aufgabe des Ausschusses, sich im Vorfeld der Vermarktung eines Baugebietes mit dem Thema auseinander zu setzen. Nach intensiver Diskussion über den Absatz wird dem Gemeinderat folgende Neufassung des Artikel 2 Absatz 4 empfohlen: (4) Über einen Verkauf von Flächen an Investoren entscheidet der Betriebsausschuss im Einzelfall. - einstimmig Als dritten Punkt beantragt die CDU-Fraktion die ersatzlose Streichung des Artikels 3. Darin werden die ökologischen Ziele der Richtlinien festgelegt. Ziel der CDU-Fraktion sei es, möglichst wenig zu reglementieren und keine Grundstücksinteressenten durch zu viele Vorschriften abzuschrecken. Auf Anfrage von AM Hachmeister nach praktischen Erfahrungen bei der Vermarktung von Grundstücken erläutert GA Barthel, dass die Verpflichtung auf Einhaltung des Niedrigenergiestandards in der Vergangenheit stets eine hohe Akzeptanz bei den Familien gefunden habe. Probleme habe es in den vergangenen 9 Jahren damit zu keinem Zeitpunkt gegeben. Auch die Überlegungen, weitere Maßnahmen zum Energiesparen zu fördern, sei bei den Familien auf großes Interesse gestoßen. AM Hachmeister stellt den Antrag, die bisherige Praxis beizubehalten. AM Fiedler beantragt, auf ökologische Maßnahmen zu verzichten und besser den Grundstückspreis zu reduzieren. AM Tomiak weist darauf hin, dass sich zum Beispiel in Bielefeld die Baugebiete, in denen zu einem höheren ökologischen Standard verpflichtet wird, besser vermarkten lassen. Sodann wird über den Antrag der CDU, den Artikel 3 zu streichen, abgestimmt - 6 Ja-Stimme(n), 7 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) 4. Festlegung von Förderrichtlinien zur Energieeinsparung bei Neubauvorhaben Eingangs des Tagesordnungspunktes gibt AM Fiedler bekannt, dass die CDU-Fraktion die Förderrichtlinien aus grundsätzlichen Erwägungen ablehnt. Diejenigen Familien, die von der Förderung nicht Gebrauch machen, würden die anderen Familien subventionieren. Besser sei es, Kaufpreise weiter zu reduzieren. AM Hachmeister kann diesem Argument nicht folgen und sieht keine Akzeptanzprobleme bei der Kaufpreisgestaltung. Nach kurzer Diskussion wird der nachfolgende vom Arbeitskreis vorgelegte Maßnahmenkatalog beschlossen. Maßnahme Punktegewichtung -3- Themenbereich: Energiesparmaßnahmen 1.) KfW 60 – Haus 25 2.) KfW 40 – Haus 30 3.) Passivhaus 30 4.) Fotovoltaikanlagen 10 5.) Solarkollektoranlage 20 6.) Einsatz von Erdwärme 20 7.) Pelletheizung oder Scheitholzvergaserkessel 8.) Blockheizkraftwerk durch Baugruppen 20 Über Förderung soll im Einzelfall entschieden werden. 5 (ohne Wärmerückgewinnung) 15 (mit Wärmerückgewinnung) 0 0 9.) Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (gilt nicht für Kfw 60 oder Kfw 40 Haus) 10.) Wäschetrockner der Energieeffizienzklasse A 11.) Kochgas 12.) Warmwasseranschlüsse Spülmaschine 13.) Energiesparlampen für Wasch- und 0 0 Themenbereich Wasser 14.) Regenwassernutzung für Garten und WC, 15 Speichergröße mindestens 1.000 l pro Person 15.) Brauchwassernutzung für WC 15 16.) Wasserspararmaturen 0 Themenbereich Grün 17.) Gestaltung Flachdächer Mindestgröße 10 m² als Gründach, 5 Die Förderung erfolgt in drei Stufen: 1. Stufe: ab 20 Punkte, 2. Stufe: ab 50 Punkte:, 3. Stufe: ab 85 Punkte - 7 Ja-Stimme(n), 6 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) Der Vorsitzende schließt den öffentlichen Sitzungsteil um 18.40 Uhr. Thimm Ausschussvorsitzender Barthel Schriftführer/in