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Beschlußtext (Festlegung von Förderrichtlinien zur Energieeinsparung bei Neubauvorhaben)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
16 kB
Erstellt
08.02.12, 21:21
Aktualisiert
08.02.12, 21:21
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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 6. Sitzung des Betriebsausschusses Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (Wahlperiode 2004/2009) am 23.11.2005: 4. Festlegung von Förderrichtlinien zur Energieeinsparung bei Neubauvorhaben Eingangs des Tagesordnungspunktes gibt AM Fiedler bekannt, dass die CDU-Fraktion die Förderrichtlinien aus grundsätzlichen Erwägungen ablehnt. Diejenigen Familien, die von der Förderung nicht Gebrauch machen, würden die anderen Familien subventionieren. Besser sei es, Kaufpreise weiter zu reduzieren. AM Hachmeister kann diesem Argument nicht folgen und sieht keine Akzeptanzprobleme bei der Kaufpreisgestaltung. Beschluss: Nach kurzer Diskussion wird der nachfolgende vom Arbeitskreis vorgelegte Maßnahmenkatalog beschlossen. Maßnahme Punktegewichtung Themenbereich: Energiesparmaßnahmen 1.) KfW 60 – Haus 25 2.) KfW 40 – Haus 30 3.) Passivhaus 30 4.) Fotovoltaikanlagen 10 5.) Solarkollektoranlage 20 6.) Einsatz von Erdwärme 20 7.) Pelletheizung oder Scheitholzvergaserkessel 8.) Blockheizkraftwerk durch Baugruppen 20 Über Förderung soll im Einzelfall entschieden werden. 5 (ohne Wärmerückgewinnung) 15 (mit Wärmerückgewinnung) 0 0 9.) Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (gilt nicht für Kfw 60 oder Kfw 40 Haus) 10.) Wäschetrockner der Energieeffizienzklasse A 11.) Kochgas 12.) Warmwasseranschlüsse Spülmaschine 13.) Energiesparlampen für Wasch- und 0 0 Themenbereich Wasser 14.) Regenwassernutzung für Garten und WC, 15 Speichergröße mindestens 1.000 l pro Person 15.) Brauchwassernutzung für WC 15 16.) Wasserspararmaturen 0 Themenbereich Grün 17.) Gestaltung Flachdächer Mindestgröße 10 m² als Gründach, 5 Die Förderung erfolgt in drei Stufen: 1. Stufe: ab 20 Punkte, 2. Stufe: ab 50 Punkte:, 3. Stufe: ab 85 Punkte Beratungsergebnis: - 7 Ja-Stimme(n), 6 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) -