Daten
Kommune
Leopoldshöhe
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Erstellt
08.02.12, 21:21
Aktualisiert
08.02.12, 21:21
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Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 6. Sitzung des Betriebsausschusses Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung
(Wahlperiode 2004/2009)
am 23.11.2005:
4.
Festlegung von Förderrichtlinien zur Energieeinsparung bei Neubauvorhaben
Eingangs des Tagesordnungspunktes gibt AM Fiedler bekannt, dass die CDU-Fraktion die
Förderrichtlinien aus grundsätzlichen Erwägungen ablehnt. Diejenigen Familien, die von der Förderung
nicht Gebrauch machen, würden die anderen Familien subventionieren. Besser sei es, Kaufpreise
weiter zu reduzieren. AM Hachmeister kann diesem Argument nicht folgen und sieht keine
Akzeptanzprobleme bei der Kaufpreisgestaltung.
Beschluss:
Nach kurzer Diskussion wird der nachfolgende vom Arbeitskreis vorgelegte Maßnahmenkatalog
beschlossen.
Maßnahme
Punktegewichtung
Themenbereich: Energiesparmaßnahmen
1.) KfW 60 – Haus
25
2.) KfW 40 – Haus
30
3.) Passivhaus
30
4.) Fotovoltaikanlagen
10
5.) Solarkollektoranlage
20
6.) Einsatz von Erdwärme
20
7.) Pelletheizung oder Scheitholzvergaserkessel
8.) Blockheizkraftwerk durch Baugruppen
20
Über Förderung soll im Einzelfall
entschieden werden.
5 (ohne Wärmerückgewinnung)
15 (mit Wärmerückgewinnung)
0
0
9.) Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
(gilt nicht für Kfw 60 oder Kfw 40 Haus)
10.) Wäschetrockner der Energieeffizienzklasse A
11.) Kochgas
12.) Warmwasseranschlüsse
Spülmaschine
13.) Energiesparlampen
für
Wasch-
und 0
0
Themenbereich Wasser
14.) Regenwassernutzung für Garten und WC, 15
Speichergröße mindestens 1.000 l pro Person
15.) Brauchwassernutzung für WC
15
16.) Wasserspararmaturen
0
Themenbereich Grün
17.) Gestaltung
Flachdächer
Mindestgröße 10 m²
als
Gründach, 5
Die Förderung erfolgt in drei Stufen:
1. Stufe: ab 20 Punkte,
2. Stufe: ab 50 Punkte:,
3. Stufe: ab 85 Punkte
Beratungsergebnis:
- 7 Ja-Stimme(n), 6 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) -