Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
79 kB
Erstellt
31.10.12, 01:01
Aktualisiert
31.10.12, 01:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Termin: 08.11.2012
öffentlich
TOP- Nr.:
127/2012
Abteilung:
Sachbearbeiter:
4
Herr Franke
Aktenzeichen:
Datum:
IV F/Ra
23.10.2012
9. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für
Windkraftanlagen sowie Aufstellung der vorhabenbezogenen Bebauungspläne
a) Nr. D 6 mit der Bezeichnung "Windpark Rennweg" im Ortsteil Großhau und
b) Nr. B 5 mit der Bezeichnung "Windpark Ochsenauel" zwischen Kleinhau und
Brandenberg;
hier: Vorstellung der Planunterlagen für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem.
§ 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
In Kenntnisnahme des Sachverhalts wird beschlossen, mit den in der Sitzung vorgestellten Planunterlagen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB für die
9. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie für die beiden vorhabenbezogenen Bebauungspläne Nr. D 6 mit der Bezeichnung „Windpark Rennweg“ und Nr. B 5 mit der Bezeichnung „Windpark Ochsenauel“ durchzuführen.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, das entsprechende Bauleitplanverfahren abzuwickeln.
Finanzielle Auswirkungen ?
X
Nein
Ja
€
Die Kosten für die Bauleitplanung werden von der Innovative Energie Hürtgenwald GmbH
übernommen.
- Seite 1 von 2 -
Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald hat in seiner Sitzung am 22.03.2012 die 9. Änderung des
Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen beschlossen. In der Gemeinderatssitzung am 10.05.2012 wurden auf der Grundlage der 9. Flächennutzungsplanänderung die Beschlüsse zur Aufstellung der vorhabenbezogenen Bebauungspläne
Nr. D 6 mit der Bezeichnung „Windpark Rennweg“ und Nr. B 5 mit der Bezeichnung „Windpark
Ochsenauel“ gefasst.
Die 9. Flächennutzungsplanänderung sowie die Aufstellung der beiden vorhabenbezogenen
Bebauungspläne werden im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.
Das planende Büro VDH Projektmanagement hat zwischenzeitlich die Unterlagen für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden in Abstimmung mit der Verwaltung und der
Innovative Energie Hürtgenwald GmbH (IEH) erarbeitet und zusammengestellt. Frau Sybrandi von
der VDH Projektmanagement GmbH wird die Unterlagen in der Sitzung vorstellen und für Fragen
zur Verfügung stehen.
Die Planunterlagen einschließlich der aktuellen Standortuntersuchung für das gesamte Gemeindegebiet sind als Anlage beigefügt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden soll in dem
Zeitraum vom 20.11. bis 20.12.2012 durchgeführt werden. Im Rahmen der Beteiligung der
Öffentlichkeit ist für Anfang Dezember 2012 eine Informationsveranstaltung in der Aula der
Hauptschule vorgesehen.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag: ./.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
- Seite 2 von 2 -