Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 127/2012)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
2,9 MB
Erstellt
22.11.12, 09:48
Aktualisiert
10.09.14, 16:00

Inhalt der Datei

GEMEINDE II FIUFITGENWALD Gemeindeverwaltung . August-Scholl-Str. 5 52393 Hürtgenwald Siehe Verteiler mit den Ortschaften: Bergstein, Brandenberg, Gey, Großhau, Horm, Hürtgen, Kleinhau, Raffelsbrand, Schafberg, Simonskall, Straß, Vossenack, Zerkall Tel.-Zentra le: 0242913090 Tel.-Durchwahl: Telefax o2429/309- nternet: E-mail: http://www. h uertgenwa ld.de buergermeister@h uertgenwa ld.de Dienststelle: Abteilung 4 I Sachbearbeiter: Zimmer-Nr.: o242gt3og7o 53 Bürgermeister Buch / Werner Franke 109 lV B/Ra R06C2304 Datum: Q- tolo.zrr@. Bau- und Umweltausschusssitzung der Gemeinde Hürtgenwald am 08.11 .20'12 Tagesordnungspunkte 2 und 3 Sehr geehrte Damen und Herren, als Anlage übersende ich Unterlagen des Büros VDH Projektmanagement GmbH, mit denen die Zusammenführung der beiden FNP-Verfahren für die g. und 10. Anderung erfolgt. Diese Zusammenführung ist erforderlich, da aufgrund von Verfahren in anderen Kommunen die Bezirksregierung Köln ausdrücklich erklärt hat, parallel laufende FNPVerfahren nicht zu genehmigen. Eine schriftliche und inhaltliche Begründung sowie eine Anderung und Ergänzung des Besch ussvorsch lages werden wah rschein lich erst als Tischvorlage übergeben werden können. I Die Anderung dieses Verfahrensschrittes hat keinerlei inhaltliche Anderung der FNPoder Bebauungsplanverfah ren zum Gegenstand. Freundliche Grüße Anlagen Besuclrszelten: Mo, Mi, Do, Fr von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr, Di von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr Do von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, sowie nach Terminvereinbarung Bankverbindung: Sparkasse Düren (BLZ 395 501 10) Konto-Nr.: 132 654 i;,j f- {*i .l I *J" -' [b '+ {. td ; cq) ql (g c(o _v rc 6i za ZE .-9 tr! I cqJ I .= =5 al.9 bs N2 .N co M.=-,--\-*;ffi, D q(gl u1 I NO I _o i6 '-s _o t/}L c0J 60 E9 cl qo 6z oo ::ö oN P c: 2a oc (l) N co \Z C.!d:o-, oQ.s ql C (u = ro C E d:1 o6t t X i: ,He:o Eq qc oö :(o c(o o(t C'l f D c= !x C q) -c (J g,E :G' u-- E: o; !q ,64 +t E i! (U r3 ls 'q c(u = .t rl ;,l = IL O) 1F) $ lL,l ?l l- =z :tr 'E :,ö 9: !i ,9 CJ E c o E (u (9 rc tol I l'1. I e#E ffiffi n# E Wil b\H ?lttfrtta )'{ projet<tmanagement GmbH - Maastrichter Straße I- 4li12Erkelenz - vdh@vdhgmbh.de BEGRUNDUNG zUR g. AToeRUNG DES FLAcHENNUTzUNGSPLANS - Konzentrationszone für die Windenergie lll, lV und V- b,"t lh JJL GEMEINDE HURTGENWALD BEGRÜNDUNG ZUR ANFRAGE GEMAß S 34 LANDESPLANUNGSGESETZ UND ZUR FRÜHZEITIGEN BETEILIGUNG STAND: OKTOBER 2012 w g GEMEINDE HÜRTGENWALD BEGRÜNDUNG ZUR 9. ANDERUNG DES FLACHENNUTZUNGSPLANS lnhalt 1. Deneitige städtebauliche 1.2.1 1.2.2 1,2.3 Situation 2 Konzentrationszone lll ,,Rennweg", Fläche A 2 H Konzentrationszone V ,,Raffelsbrand", Fläche UM 2. Anlass, Ziel und Zweck der Planung 3. PLANUNGSRECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN 3.3.1 3.3.2 3.3.3 3.4.1 3.4.2 3,4.3 3.4.4 3.4.5 Konzentrationszone lV ,,Brandenberg", Fläche Konzentrationszone lll ,,Rennweg", Fläche 3 4 5 A 7 H Fläche UM Konzentrationszone lV,,Brandenberg", Fläche B Konzentrationszone V,,Raffelsbrand", 8 Erfordernis q Vorgehensweise I Konzentrationszone lll ,,Rennweg", Fläche A 10 Konzentrationszone lV,,Brandenberg", Fläche H 11 Konzentrationszone V,,Raffelsbrand", Fläche U M 12 3.6 Anforderungen 4. 5. 6. 2 des Leitfadens,,Rahmenbedingungen fürWindenergieanlagen auf Waldflächen in NRW".............,............,.13 Begründung der Darstellungen 14 Auswirkungen der Planung 14 Plandaten 14 VDH PROJEKTMANAGEMENT GMBH ERKELENZ STAND.OKTOBER 20.2 ]n m GEMEINDE HÜRTGENWALD BEGRÜNDUNG ZUR 9. ANDERUNG DES FLACHENNUTZUNGSPLANS 1. 1.1 DERZEITIGESTADTEBAULICHESITUATION Einordnung der Gemeinde in die Region Hürtgenwald liegt im Kreis Düren in der Rureifel. Südlich grenzt der Nationalpark Eifel an das Gemeindegebiet, Die hügelige Landschaft wird durch landwirtschaftliche Flächen und Wald geprägt. Angrenzende Städte und Gemeinden sind im Norden die Gemeinde Langenruehe, im Nordosten die Stadt Düren, im Osten die Gemeinden Kreuzau, Nideggen und Heimbach, im Süden bzw. Westen die Gemeinde Simmerath und die Stadt Stolberg. Die Gemeinde Hürtgenwald besteht aus '13 Ortschaften mit ca. 8.700 Einwohnern bei einer Fläche von 88,04 km2. 1.2 Beschreibung des Plangebietes, derzeitige Nutzung 1.2.1 Konzentrationszone lll ,,Rennweg", Fläche A Abbildung 1: Luftbild der Fläche A (orange Umrandung) Die Fläche ,,Rennweg" liegt im Norden des Gemeindegebietes, in der Nähe der Ortsteile Gey und Großhau zwischen 370 bis 220n ü NHN (Normalhöhennull) und befindetsich an einem Nordhang bzw. Osthang. Dabei weist die Fläche im Mittleren und südlichen Bereich mehrere Höhenlagen auf und fällt nach Nordosten stark ab. Einzelne Bereiche im südwestlichen Teil weisen ebenfalls ein starkes Gefälle auf. Die Fläche hat eine Größe von ca. 408 ha. 1.2.2 Konzentrationszone lV,,Brandenberg", Fläche H Die Fläche H liegt mittig im Gemeindegebiet und wird von den Ortschaften Kleinhau im Norden, Hürtgen im Westen und Brandenberg im Süden umgeben, Die Fläche hat eine Größe von '108 ha. Der westliche Teil der Fläche liegt VDH PROJEKTMANAGEMENT GMBH ERKELENZ STAND: OKTOBER zorz ffiffi GEMEINDE HÜRTGENWALD BEGRÜNDUNG ZUR 9. ANDERUNG DES FLACHENNUTZUNGSPLANS auf einer Bergkuppe bei etwa 400 m ü NHN. Nach Osten hin fällt die Fläche dann bis auf 230 m ü NHN ab. Die im Flächennutzungsplan ausgewiesene Zone weicht leicht von der Fläche H in der Standortuntersuchung ab. Abbildung 2: Luftbild der Fläche H (orangene Fläche) 1.2.3 Konzentrationszone V ,,Raffelsbrand", Fläche L/M Abbildung 3: Luftbild der Fläche L/M (orange Umrandung) Die Fläche ,,Raffelsbrand" liegt im Süden des Gemeindegebietes, in der Nähe des Ortsteils Vossenack und der Grenze zu Simmerath. Die Fläche ist eine der am höchsten gelegenen Fläche im Gemeindegebiet mit einer Höhe VDH PROJEKTMANAGEMENT GMBH ERKELENZ STAND: OKTOBER2012 W GEMEINDE HURTGENWALD BEGRÜNDUNG ZUR 9. ANDERUNG DES FLACHENNUTZUNGSPLANS von etwa 550 m ü NHN (Normalhöhennull) im Westen. Nach Osten hin fällt die Fläche langsam auf 470 m im nördlichen Bereich und 360 m im südlichen Bereich ab, Die hautsächlich mit Wald bestandene Fläche hat eine Größe von 133 ha. 2. ANLASS, ZIEL UND ZWECK DER PLANUNG Die Windenergie nimmt in den vergangenen Jahren einen immer höheren Stellenwert ein. Regenerative Energien, darunter auch die Windenergie, bewirken eine Reduzierung des COz Ausstoßes und stellen eine Alternative zu den allmählich schwindenden Reserven fossiler Brennstoffe dar, Der technische Fortschritt ermöglicht zudem eine wirtschaftliche Nutzung von Windenergie im Binnenland, Der Gesetzgeber fördert die Windenergienutzung durch privilegierte Vorhaben Einstufung Windenergieanlagen Außenbereich gemäß die als der im $ 35Abs. 1 Nr.5 Baugesetzbuch (BauGB). Demzufolge wären Windenergieanlagen grundsätzlich zuzulassen, soweit öffentliche Belange nicht entgegenstehen und eine ausreichende Erschließung gesichert ist. Daraus würde sich eine ,,Verspargelung" der Landschaft mit ihren negativen Folgen ergeben. Da dies auch nicht der lntention des Gesetzgebers entspricht, hat dieser mit $ 5 i,V.m, $ 35 Abs. 3 Satz 3 BaUGB ein Steuerungselement geschaffen. Öffentliche Belange stehen einem Vorhaben auch dann entgegen, wenn durch Darstellung im Flächennutzungsplan eine Ausweisung an anderer Stelle (gemeint sind die sogenannten Konzentrationszonen) erfolgt ist. Demnach kann die Verteilung der Windenergieanlagen im Gemeindegebiet über die Ausweisung von Konzentrationszonen in der Art gesteuert werden, dass Windenergieanlagen nur noch an geeigneten Standorten mit möglichst geringen negativen Auswirkungen zulässig sind, wodurch die oben genannten negativen Folgen vermieden werden. Diese Konzentrationszonen für die Windkraft müssen jedoch bestimmte Anforderungen erfüllen, Der Windenergienutzung muss in substantieller Weise Raum geschaffen werden, Da Windenergieanlagen als privilegierte Vorhaben grundsätzlich im Außenbereich zulässig wären, muss bei einer räumlichen Einschränkung sichergestellt werden, dass hier tatsächlich ein wirtschaftlicher Betrieb in Abwägung mit der Raumverträglichkeit der Planung möglich ist. Als Faktoren für einen wirtschaftlichen Anlagenbetrieb kommen die Eignung des Standorts (Windhöffigkeit), die Größe der dargestellten Konzentrationszone und auch anlagenbedingte Faktoren (Anzahl und Höhe der innerhalb dieser Zone zulässigen Anlagen, anfallenden Netzanschlußkosten) in Betracht. Es ist daher nicht zulässig, den Flächennutzungsplan als Mittel zu benutzen, Windenergieanlagen faktisch zu verhindern. Die Planung muss sicherstellen, dass sich das Vorhaben innerhalb der Konzentrationszone gegenüber konkurrierenden Nutzungen durchsetzt. Daher ist a)r Ausweisung einer Konzentrationszone in jedem Fall eine Standortu ntersuchung durchzuführen, Die Gemeinde Hüftgenwald hat im Flächennutzungsplan bereits zwei Konzentrationszonen für die Windenergie ausgewiesen. Durch diese wird die oben genannte Ausschlusswirkung für das gesamte übrige Gemeindegebiet erreicht. Die Gemeinde verfolgt das Ziel, im Gemeindegebiet weitere Windenergieanlagen anzusiedeln und so die regenerativen Energien zu fördern, Da die bestehenden Konzentrationszonen bereits vollgelaufen sind, wird vor diesem Hintergrund die Ausweisung weiterer Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan erforderlich. Hierzu muss eine Untersuchung des gesamten Gemeindegebietes erfolgen, um geeignete Standorte für die Windenergie zu finden. Basierend auf dieser Untersuchung möchte die Gemeinde Hürtgenwald nun weitere Flächen für die Windenergie ausweisen. ln der 9, Anderung des Flächennutzungsplans sollen drei neue Konzentrationszonen für die Windenergie ausgewiesen werden, Für die Zonen lll ,,Rennweg", in der Standortuntersuchung als Fläche A bezeichnet, die Zone lV,,Brandenberg", in der Standortuntersuchung als Fläche H und die Zone V,,Raffelsbrand", in der Standoftuntersuchung als Fläche L und M bezeichnet, kam die Analyse zu dem Ergebnis, dass alle drei Flächen aufgrund ihrer Eigenschaften für eine Ausweisung als Konzentrationszone geeignet sind. VDH PROJEKTMANAGEMENT GMBH ERKELENZ STAND: oKroBER zorz Wffi GEMEINDE HÜRTGENWALD BEGRÜNDUNG ZUR 9. ANDERUNG DES FLACHENNUTZUNGSPLANS 3. 3.1 PLANUNGSRECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN Landesplanung Es ist ausdrückliches Ziel des Landes, die Entwicklung regenerativer Energien, insbesondere die Errichtung von Windkraftanlagen, zu fördern. Zwar definiert das Gesetz zur Landesentwicklung (Landesentwicklungsprogramm - LEPro) keine Ziele bezüglich der Windenergienutzung mehr, im Landesentwicklungsplan (LEP NRW) ist der verstärkte Einsatz regenerativer Energieträger als landesplanerisches Ziel angesehen (Kapitel D.ll Ziel 2.4LEP NRW). Der LEP NRW sieht vor, dass Gebiete, die sich für die Nutzung erneuerbarer Energien aufgrund der Naturgegebenheiten besonders eignen, in den Regionalplänen als ,,Bereiche mit der Eignung für die Nutzung erneuerbarer Energien" dargestellt werden, Das besondere Landesinteresse an einer Nutzung erneuerbarer Energien ist bei derAbwägung gegenüber konkurrierenden Belangen als besonderer Belang einzustellen,l Eine solche Darstellung ist im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen, nicht erfolgt. Es werden lediglich textliche Festlegungen formuliert, die räumliche Veroftung der Konzentrationszonen für Windenergieanlagen bleibt der kommunalen Ebene im Rahmen der Bauleitplanung überlassen. 3.2 Regionalplan Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen, legt für die Konzentrationszone lll ,,Rennweg" einen Waldbereich fest. Dieser wird von einem Bereich zum Schutz landschaftsorientierten Erholung (BSLE) sowie in der Landschaft und der weiten Teilen von einem Grundwasser- oder Gewässerschutzbereich überlagert. Die angrenzenden Bereiche zum Schutz der Natur (BSN)werden durch die Planung überlagert. Abbildung 4: Auszug aus dem Regionalplan Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen, legt für die Konzentrationszone lV ,,Brandenberg" in weiten Teilen einen Waldbereich fest. Dieser wird von einem Bereich zum Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung (BSLE) überlagert. Die angrenzenden Bereiche zum Schutz der Natur (BSN) werden durch die Planung überlagert. ln Randbereichen der Fläche liegt ein Allgemeiner-Freiraum und Agrarbereich (AFAB) vor. Mai 1995 VDH PROJEKTMANAGEMENT GMBH ERKELENZ NW 1995 3.532 STAND: OKTOBER 2012 GEMEINDE HÜRTGENWALD BEGRÜNDUNG ZUR 9. ANDERUNG DES FLACHENNUTZUNGSPLANS Abbildung 5: Auszug aus dem Regionalplan Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen, legt für die Konzentrationszone V ,,Raffelsbrand" einen Waldbereich fest, Dieser wird von einem Bereich zum Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung (BSLE) sowie im westlichen Bereich von einem Grundwasser- oder Gewässerschutzbereich überlagert. Die angrenzenden Bereiche zum Schutz der Natur (BSN) werden durch die Planung nicht überlagert. Abbildung 6: Auszug aus dem Regionalplan VDH PROJEKTMANAGEMENT GMBH ERKELENZ STAND: OKTOBER2Ol2 W GEMEINDE HÜRTGENWALD BEGRUNDUNG ZUR 9. ANDERUNG DES FLACHENNUTZUNGSPLANS Gemäß des Ziels 2 des Regionalplans kommen Waldbereiche, soweit außerhalb des Waldes Windparkplanungen nicht realisierbar sind, der Eingriff auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt ist und ein möglichst gleichwertiger Ausgleich/Ersatz festgelegt wird als auch Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierter Erholung für eine Nutzung der Windenergie bedingt in Betracht. Dies gilt nur, wenn sichergestellt ist, das sowohl die mit der Festlegung im Regionalplan verfolgten Schutzziele und/ oder Entwicklungsziele nicht nennensweft beeinträchtigt werden. Die Auswahl der Waldflächen wurde mit dem Landesbetrieb Wald und Holz vorabgestimmt. DerAusgleich ist noch im Verfahren zu bestimmen. 3.3 Flächennutzungsplan 3.3.'1 Konzentrationszone lll ,,Rennweg", Fläche A 3-1, Abbildung 5: Auszug aus dem FNP VDH PROJEKTMANAGEMENT GMBH ERKELENZ STAND: OKTOBER ZOtz ffiffi W GEMEINDE HÜRTGENWALD BEGRÜNDUNG ZUR 9. ANDERUNG DES FLACHENNUTZUNGSPLANS Der gültige Flächennutzungsplan der Gemeinde Hürtgenwald weist in der geplanten Konzentrationszone lll forstwirtschaftliche Flächen aus. lnnerhalb der Fläche liegen mehrere Wasserschutzzonen. Der A Flächennutzungsplan muss demnach geänderl werden. Dabei soll die Darstellung der forstwirtschaftlichen Flächen beibehalten werden und durch die Darstellung für die Konzentrationszone überlagerl werden. 3.3.2 Konzentrationszone lV,,Brandenberg", Fläche H lm bestehenden FNP sind zwei Flächen zum Schutz und zur Entwicklung von Natur und Landschaft ausgewiesen, die nichtderWindkraftzugänglich sind. Auf der Ebene derStandortuntersuchung waren diese Flächen noch nicht ersichtlich, da dieser in Bezug auf die Schutzgebiete auf dem Landschaftsplan beruht. Diese beiden Bereiche werden im FNP nun ausgeklammert, Die Zone im FNP hat eine Größe von 105 ha. Der gültige Flächennutzungsplan der Gemeinde Hürtgenwald weist in der geplanten Konzentrationszone lV weitestgehend forstwirtschaftliche Flächen aus. lm westlichen Bereich werden landwirlschaftliche Flächen dargestellt. lm östlichen Bereich verläuft eine Straße durch die geplante Zone. Der Flächennutzungsplan muss demnach geändert werden. Dabei soll die Darstellung der forstwirtschaftlichen Flächen beibehalten werden und durch die Darstellung für die Konzentrationszone überlagertwerden, Abbildung 6: Auszug aus dem FNP 3.3.3 Konzentrationszone V ,,Raffelsbrand", Fläche L/M Der gültige Flächennutzungsplan der Gemeinde Hürtgenwald weist in den hier geplanten Flächen hauptsächlich ,,Wald" aus, ln dem Teilbereich, in dem die Fläche ,,M" in der Standortuntersuchung liegt, wird landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Teile der Zone liegen im Wasserschutzgebiet. Diesbezüglich werden jedoch keine Konflikte mit der Windenergie enrvartet. Das Gebiet wird von regional bedeutsamen Straßen durchquert, die bei der weiteren Planung berücksichtigt werden müssen. Der Flächennutzungsplan muss demnach geänderl werden, Die bisherigen Darstellungen werden um die Darstellung der Konzentrationszone ergänzt, können jedoch beibehalten werden. VDH PROJEKTMANAGEMENT GMBH ERKELENZ STAND: OKTOBER 2012 ilm m BEGRÜNDUNG GEMEINDE HÜRTGENWALD ZUR 9. ANDERUNG DES FLACHENNUTZUNGSPLANS Abbildung 3: Auszug aus dem FNP 3.4 Standortuntersuchung 2011 lm Vorfeld der Flächennutzungsplanänderung wurde im Auftrag der Gemeinde Hürtgenwald eine geeignetste Fläche zu finden, Diese ist Standortuntersuchung des gesairten Stadtgebiätes durchgeführt, um die sind. mit dem Ergebnis Ouicngetünrt worden, dass insgesamt 4 Flächen weiter zu betrachten 3.4.1 Erfordernis Der Windenergienutzung Diese Konzentrationszonen für die Windkraft müssen bestimmte Anforderungen erfüllen. privilegierle Vorhaben als Windenergieanlagen muss in substantieller Weise Raum geschaffen werden. Da werden, grundsätzlich im Außenbereich zulässi-g wären, muss bei einer räumlichen Einschränkung sichergestellt der Planung möglich ist. äass hier tatsächlich ein wirtschafttichei Betr,ieb in Abwägung mit der Raumverträglichkeit (Windhöffigkeit), die Als Faktoren für einen wirtschaftlichen Anlagenbetrieb kommen die Eignung des Standorts (Anzahl und Höhe der innerhalb Größe der dargestellten Konzentrationszone und auch anlagenbedingte Faktoren ist daher nicht zulässig, den Es Betracht, in dieser Zone zülässigen Anlagen, anfallenden Netzanschlußkosten) Miitel zu benutzen, Windenergieanlagen faktisch zu verhindern. Die Planung muss Flächennutzungsplan als gegenüber konkurrierenden Nutzungen sicherstellen, däss sich das Vorhaben innerhalb der Konzentrationszone 2011 zusammengefasst und durchsetzt. Vorgaben für die Standortuntersuchung werden im Windenergieerlass festgelegt. 3.4,2 Vorgehensweise in der Gemeinde Hürtgenwald Die Ermitlung der planungsrechilich möglichen Standorte für Windenergieanlagen die Flächen ermittelt, wurde in zwei Arbeitsschrltte aufgeteilt. ln der Grobuntersuchung als erstem Schritt werden VDH PROJEKTMANAGEMENT GMBH ERKELENZ STAND: OKTOBER 2012 GEMEINDE HURTGENWALD BEGRÜNDUNG ZUR 9. ANDERUNG DES FLACHENNUTZUNGSPLANS auf denen aus rechtlichen oder sonstigen Gründen eine Errichtung grundsätzlich ausgeschlossen ist. lnsbesondere zählen hierzu reale Bodennutzungen, die vor allem mit dem Betrieb derAnlagen nicht vereinbar sind, oder normativ festgesetzte Schutzgebiete. Nach der Grobuntersuchung verblieben mehrere Potentialflächen, für die in der Detailuntersuchung (zweiter Schritt) eine detailliertere Untersuchung vorgenommen, die auch kleinräumigere Faktoren oder das Landschaftsbild sowie die Windenergie begünstigende Faktoren mit berücksichtigen. Für diese Flächen wird dann eine Gewichtung des Konfliktpotentials vorgenommen. Die Kriterien der Landes- und Regionalplanung werden in diese Untersuchung integrierl. lm ersten Schritt werden die Tabubereiche mit ausgeschlossen, im zweiten Schritt werden die im Einzelfall zu prüfenden Bereiche untersucht. Dabei wird zwischen harten und weichen Untersuchungskriterien unterschieden. ln beiden Untersuchungsstufen sind insbesondere die Planungen der Nachbarkommunen zu berücksichtigen. Durch die Planung der Gemeinde Hürtgenwald sollen die Entwicklungsmöglichkeiten der Nachbargemeinden nicht eingeschränkt werden. Hierbei können naturgemäß nur die Planungen berücksichtigt werden, die der Gemeinde bekannt sind. Dies kann bei Festlegung im Regionalplan, der Darstellung im Flächennutzungsplan oder auf Basis eines anderen, mit der Gemeinde abgestimmten, Konzeptes angenommen werden. 3,4,3 Konzentrationszone lll ,,Rennweg", Fläche A Gemäß Windgutachten liegen hier Windgeschwindigkeiten von bis zu 6,1 - 7,0 m/s in 100 m Höhe und 6,4 -7 ,5 m/s in 135 m Höhe vor. Somit ist die Fläche A eine derjenigen mit den besten Windverhältnissen. Für die Fläche derZone lllmussaufgrund desAnflugradarsdes Flugplatzes Nörvenich eine Begrenzung derBauhöheauf 567m ü NHN erfolgen. Aufgrund der Geländehöhe lassen sich jedoch weiterhin in allen Bereichen Anlagen mit einer Nabenhöhe von '135 bis 149 m realisieren. Die Fläche A liegt mitten im Landschaftsschutzgebiet mit der Bezeichnung 2.2-1 ,,Ostlicher Hürtgenwald". Dieses Landschaftsschutzgebiet wird geprägt durch großflächige, unzerschnittene, zusammenhängende Waldbereiche. Hauptsächlich werden diese durch Nadelholzbestände geprägt, gerade in den Quellbereichen kommt aber auch eine standortgerechte, naturnahe Vegetation vor. Demnach wäre der Wald in Übereinstimmung mit dem Windenergieerlass zwar hinsichtlich seiner Flora geeignet, hinsichtlich seiner Unzerschnittenheit jedoch eher weniger geeignet. Diese Einschätzung wird auch vom Landesbetrieb Wald und Holz geteilt. Die Fläche A gehört, neben dem Nationalpark Eifel, zu einer der letzten unzerschnittenen Waldflächen im Regionalforstamt RureifelJülicher Börde. lm Vergleich zu den Flächen B bis G liegt die Fläche A jedoch am Rande dieses Waldgebietes. Aufgrund der Größe und der Unzerschnittenheit hat dieses Landschaftsschutzgebiet eine hohe Bedeutung für die Fauna, insbesondere für Rotwild, Fledermäuse, den Schwazspecht und Wildkatzen. ln näherer Umgebung der Fläche A liegen neben den oben genannten Arten auch Funde von Habicht und Mäusebussard vor. Es wurden des Weiteren der Schwarzstorch und der Uhu gesichtet, Brutplätze sind nicht bekannt. Daneben sind Teile der Fläche freiwillig von einer Bewirtschaftung stillgelegt worden mit dem Ziel, hier den Artenschutz zu fördern. Konflikte mit dem Artenschutz können hier also nicht ausgeschlossen und müssten gutachterlich untersucht werden. Der Zwischenbericht der ASP Stufe 2z ergab für das Plangebiet A, dass bislang 12 planungsrelevante Vogelarten (Baumpieper, Graureiher, Mäusebussard, Mittelspecht, Neuntöter, Rauchschwalbe, Rotmilan, Schwazspecht, Sperber, Turmfalke, Waldkauz, Wanderfalke) erfasst wurden. Von besonderer Relevanz für die Windkraft ist hier der Rotmilan. Da diese Art jedoch ausschließlich im Offenland beiGroßhau erfasstwurde, wird durch den Windpark von keinem signifikant erhöhten Tötungsrisiko ausgegangen. Der Schwarzstorch, der gemäß anderen lnformationen im Gebiet vorkommen soll, wurde bislang noch nicht gesichtet. Als Zwischenergebnis der Fledermauskartierung kann bisher nur das Vorkommen der Zwergfledermaus belegt werden. Nur in einem Fall 2 Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr 2}l2.Artenschutzprüfung zur Errichtung des Windparks Hürtgenwald (Fläche A, nördlich Großhau am VDH PROJEKTMANAGEMENT GMBH ERKELENZ STAND: OKTOBER 2012 GEMEINDE HÜRTGENWALD BEGRÜNDUNG ZUR 9. ANDERUNG DES FLACHENNUTZUNGSPLANS konnte eine Mausohrart nachgewiesen werden. Die Fläche A lässt sich zumindest in Teilen gut über den Rennweg erschließen. Aufgrund der fehlenden Erschließung wären die Netzanschlusskosten relativ hoch. Für den Bau der Erschließung vom Rennweg bis zu den Anlagen wären Rodungsmaßnahmen notwendig. Hierbei ist der Eingriff im westlichen Teil geringer, da hier mit dem Rennweg eine bereits ausgebaute Verkehrsfläche besteht, entlang dieser die Anlagen errichtet werden könnten. Kann eine Beeinträchtigung der Belange des Artenschutzes in einem Gutachten ausgeschlossen wären, wäre die Fläche A, zumindest in Teilbereichen, in Abwägung mit den übrigen Flächen geeignet, 3.4.4 Konzentrationszone lV ,,Brandenberg", Fläche H Die Windhöffigkeit beträgt laut Gutachten bei 6,2 - 7,0 m/s in 100 m Höhe und bei 6,6 - 7,5 m/s in 135 m Höhe. Somit ist die Fläche H neben der Fläche A die mit der besten Windhöffigkeit. Abbildung 7 Panoramablick über die Potentialfläche H ln der Nähe sind bereist Windenergieanlagen errichtet worden, wodurch eine Vorbelastung des Landschaftsbildes besteht und Einspeisepunkte in der Nähe vorhanden sein müssten, Der Großteil der Fläche liegt in einem Waldgebiet, nämlich dem Landschaftsschutzgebiet mit der Nummer 2.2-5 ,,Rurtalhänge". Dieses Landschaftsschutzgebiet ist, ähnlich wie das LSG ,,Östlicher Hürtgenwald", durch eine weitestgehend zusammenhängende Waldfläche geprägt. Diese Potentialfläche befindet sich allerdings in Randlage des LSGs, so dass die Zerschneidung des Waldes nur gering wäre. Der Wald besteht zum Großteil aus monoton strukturierten Nadelhölzern (Fichtenwald), die nicht besonders schützenswert sind. Nur in der Nähe der Bachläufe, die besonders geschützt werden, sind hochwertige Waldbestandteile vorhanden. Funde planungsrelevanterArten liegen innerhalb der Fläche und der näheren Umgebung nicht vor. lm nördlich gelegenen Rinnebachtal kommen zahlreiche geschützte Arten vor. Der Zwischenbericht der ASP Stufe 2s ergab für das Plangebiet H, dass bislang 11 planungsrelevante Vogelarten (Braunkehlchen, Feldlerche, Graureiher, Mäusebussard, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, Rotmilan, Sperber, Turmfalke, Waldkauz, Waldlaubsänger) erfasst wurden. Von besonderer Relevanz für die Windkraft ist hier der Rotmilan. Da diese Art jedoch ausschließlich im Offenland südlich und westlich der Projektflächen bis hin nach Hürtgen und Kleinhau erfasst wurde, wird durch den Windpark von keinem signifikant erhöhten Tötungsrisiko ausgegangen. Der Schwarzstorch, der gemäß anderen lnformationen im Gebiet vorkommen soll, wurde bislang noch nicht gesichtet. Als Zwischenergebnis der Fledermauskartierung kann bisher das Vorkommen der Zwergfledermaus, des Großen Abendseglers, der Breitflügelfledermaus des Großen Maussohrs und der Fransenfledermaus nachgewiesen werden. Auch die ULB sowie der Landesbetrieb Wald und Holz halten eine lnanspruchnahme der Fläche für vertretbar. Auch in Abwägung zu den anderen Flächen ist die Fläche H geeignet. Ergänzung: Für die Fläche der Zone lV muss aufgrund des Anflugradars des Flugplatzes Nörvenich eine Begrenzung der Bauhöhe auf 567 m ü NHN erfolgen. Aufgrund der Geländehöhen lassen sich im windstärkeren Teilbereich nur Anlagen mit einer Gesamthöhe von maximal 167 m errichten, Hier werden demnach Anlagen mit einer maximalen Nabenhöhe von ca. '105 m entstehen, Gemäß dem Windgutachten liegt für diese Nabenhöhe eine durchschnittliche Windgeschwindigkeit von 6,8 - 7 m/s vor. 3 Büro für Ökotogie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr 2012. Artenschutzprüfung zur Errichtung des Windparks Hürtgenwald (Fläche H VDH PROJEKTMANAGEMENT GMBH ERKELENZ OKTOBER 2012 GEMEINDE HÜRTGENWALD BEGRÜNDUNG ZUR 9. ANDERUNG DES FLACHENNUTZUNGSPLANS Für den windärmeren Teil der Fläche können, bei unterschiedlichen Gesamthöhen der Anlagen, weiterhin Nabenhöhen von 135 bis 149 m über Gelände realisiert werden. Für diese Höhe liegen Windgeschwindigkeiten von 6,5 bis 7 ,2mls vor. ln beiden Fällen kann daher von einem wirtschaftlichen Betrieb von WEA gesprochen werden, rill rlrüiiirliiiirüi,ül , { *.1! Abb.: Windstärke in 100 und 135 m Höhe über Gelände 3,4.5 Konzentrationszone V ,,Raffelsbrand", Fläche L/ M Die Flächen L und M haben insgesamt eine Größe von '133 ha. Aufgrund des Anflugradars des Flugplatzes Nörvenich ist eine Begrenzung der Bauhöhe auf 640 m ü NHN erforderlich. Daraus resultieft, dass im westlichen Bereich der Fläche wenn überhaupt nur sehr kleine Anlagen errichtet werden können, Auch im östlichen Bereich wird eine Begrenzung der Bauhöhen erforderlich sein. Dennoch ist die Errichtung von Windenergieanlagen weiterhin möglich. Aufgrund der guten Windhöffigkeit soll das Flächennutzungsplanänderungsvedahren fortgeführt werden. Die Flächen weisen mit Windgeschwindigkeiten von 6,6 bzw.7,5 m/s in 100 bzw, 135 m Nabenhöhe eine sehr gute Windhöffigkeit auf, Angrenzend existieren Planungen der Gemeinde Simmerath zurAusweisung eines Windparks, ggf. könnten hier Synergien hinsichtlich der Erschließung und Einspeisung genutzt werden. Südlich angrenzend liegen jedoch weitere Flächen, die im Gemeindebesitz stehen und sich daher schnell entwickeln ließen. Angrenzend an die Plangebietsfläche liegen die Naturschutzgebiete 2.1-B,,Todtenbruch", im Süden 2.1-7 ,,Kalllal und Nebenbäche" sowie 2,1-9,,Peterbachquellgebiet". lm NSG 2.1-7 ist das Vorkommen von Wander- und Turmfalken, Mäusebussarden, Rot- und Schwarzmilan sowie als Nahrungsgebiet des Schwarzstorches sehr relevant. Für die Flächen muss untersucht werden, ob hier tatsächlich Ausschlussgründe, zum Beispiel aufgrund von Belangen des Artenschutzes, vorliegen. Bislang sind keine artenschutzrechtlichen Restriktionen bekannt. Demnach können die Flächen L und M als insgesamt geeignet angesehen werden. 3.5 Landschaftsplan Beide Plangebiete wurden bereits in der Standortuntersuchung dahingehend betrachtet, ob Schutzgebiete (FFHGebiete bzw. Gebiete nach der EG-Vogelschutzrichtlinie) vorliegen. Nationalparke liegen im Gemeindegebiet nicht vor, ln der Standortuntersuchung wurden zunächst alle Schutzgebiete ohne einen Schutzabstand dargestellt. lm Windenergieerlass heißt es unter Punkt 8.1 .4: ,,Sofern die unter a) genannten Gebiete (Nationalparke, Nationale Naturmonumente, Naturschutzgebiete, flächenhafte Naturdenkmale, FFH-Gebiete, gesetzlich geschützte Biotope gem. $$ 30 BNafschG und 62 LG, sowie geschützte Landschaftsbestandsteile gemäß $ 47 LG NRW) insbesondere dem Schutz von Fledermausarten oder europäischen Vogelaften dienen sowle bei Europäischen Vogelschutzgebieten, solldie Pufferzone i. d. R. 300 m betragen". Von dieser Regelung kann jedoch lm Einzelfall in Abhängigkeit von den Erhaltungszielen oder dem Schutzzweck des Gebiets ein niedriger oder höherer Abstandswert festgesetzt werden. Erste Anhaltswerte, ob die einzelnen Potentialflächen dem Schutz von VDH PROJEKTMANAGEMENT GMBH ERKELENZ STAND: OKTOBER 2012 mW ffi GEMEINDE HÜRTGENWALD BEGRÜNDUNG ZUR 9. ANDERUNG DES FLACHENNUTZUNGSPLANS Fledermausarten oder europäischen Vogelarten dienen, lassen sich aus den Beschreibungen im Landschaftsplan ablesen, lm Detail kann jedoch nur eine artenschutzrechtliche Untersuchung hier verlässliche Aussagen treffen. Daher werde auf der Ebene des Flächennutzungsplans artenschutzrechtliche Untersuchungen für die auszuweisenden Konzentrationszonen vorgenommen, Für Landschaftsschutzgebiete gilt in der Regel ein generelles Bauverbot. Es kann jedoch im Einzelfall ein Ausnahmetatbestand festgelegt werden, Dies kommt jedoch nur Teilbereichen großräumiger in Landschaftsschutzgebiete mit einer im Einzelfall weniger hochwertigen Funktion für Naturschutz und Erholung in Betracht. ln Hürtgenwald ist fast der gesamte Außenbereich, zumindest als Landschaftsschutzgebiet, geschützt. Daher werden Landschaftsschutzgebiete in der Grobuntersuchung nicht als Ausschlusskriterium angesetzt. Die Eigenart der Landschaft sowie der im Landschaftsplan festgeschriebene Schutzzweck werden jedoch berücksichtigt. Die Fläche ,,Rennweg" liegt mitten im Landschaftsschutzgebiet mit der Bezeichnung 2.2-1 ,,Östlicher Hüftgenwald". Dieses Landschaftsschutzgebiet wird geprägt durch großflächige, unzerschnittene, zusammenhängende Waldbereiche. Hauptsächlich werden diese durch Nadelholzbestände geprägt, gerade in den Quellbereichen kommt aber auch eine standortgerechte, naturnahe Vegetation vor. Demnach wäre der Wald in Übereinstimmung mit dem Windenergieerlass zwar hinsichtlich seiner Flora geeignet, hinsichtlich seiner Unzerschnittenheit jedoch eher weniger geeignet, Diese Einschätzung wird auch vom Landesbetrieb Wald und Holz geteilt. Die Fläche A gehört, neben dem Nationalpark Eifel, zu einer der letzten unzerschnittenen Waldflächen im Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde, liegt jedoch am Rande dieser Fläche. Der Großteil der Fläche ,,Brandenberg" liegt in einem Waldgebiet, nämlich dem Landschaftsschutzgebiet mit der Nummer 2.2-5 ,,Rufialhänge". Dieses Landschaftsschutzgebiet ist, ähnlich wie das LSG ,,Östlicher Hürtgenwald", durch eine weitestgehend zusammenhängende Waldfläche geprägt, Diese Potentialfläche befindet sich allerdings in Randlage des LSGs, so dass die Zerschneidung des Waldes nur gering wäre. Der Landesbetrieb Wald und Holz sowie die unter Landschaftsbehörde können hier nach ersten Aussagen einer Nutzung zustimmen. Die Fläche ,,Raffelsbrand" liegt im Landschaftsschutzgebiet 2.2-6 ,,Wälder der Kalltalhänge". Das Landschaftsbild wird durch die waldbedeckten Hanglangen der Kall mit lhren Nebenbächen geprägt, Es umfasst einen großflächigen, zusammenhängenden Waldbereich, an dessen Nordgrenze das Plangebiet liegt. Angrenzend liegen Naturschutzgebiete vor. lm Norden ist es das NSG 2.1-8,,,Todtenbruch". Hierbei handelt es sich um ein Moorgebiet, in dem die Quelle derWehe liegt und diese somit angrenzt. lm Süden grenztdas NSG 2,'l-7,,Kalftäler und Nebentäler" an. ln diesen Bachtälern können planungsrelevante Arten mit hohem Konfliktpotential wie der Rotmilan oder der Schwarzstorch vorkommen. Weiterhin sind verschiedene geschützte Landschaftsbestandteile vorhanden, die im Rahmen der späteren Standortfindung für die einzelnen Anlagen zu berücksichtigen sind, 3.6 Anforderungen des Leitfadens ,,Rahmenbedingungen fürWindenergieanlagen auf Waldflächen in NRW". ln Zusammenhang mit der Planung ist auch der neu ,,Leitfaden für Windenergie im Wald" zu berücksichtigen, Gemäß dessen Anforderungen handelt es sich um eine Fläche mit guter Windhöffigkeit, ln der Standortuntersuchung wurde nachgewiesen, dass außerhalb der Waldbereiche in der Gemeinde Hürtgenwald keine Flächen verbleiben, die für eine Nutzung durch die Windenergie geeignet sind. Die Gemeinde zählt nicht als waldarme Kommune+. Der Waldanteilliegt zwischen 25- 60%, eine Waldvermehrung wird als ,,sinnvoll" eingestuft. Nur eine Kommune in der Eifel in NRW weist einen Waldanteil von über 60% auf.s 4 Vgl. Textieil zum Regioanlplan, S. 83 5 \/ VDH PROJEKTMANAGEMENT GMBH ERKELENZ an 10,07.2012 STAND: OKTOBER 2012 GEMEINDE HÜRTGENWALD BEGRÜNDUNG ZUR 9. ANDERUNG DES FLACHENNUTZUNGSPLANS Der Leitfaden definiert zusätzlich zu den bereits genannten Anforderungen, dass das Ziel B.lll.3.2 des LEPs zu berücksichtigen ist. Dieses gibt vor, dass Waldgebiete nur für andere Nutzungen in Anspruch genommen werden dürfen, wenn die angestrebten Nutzungen nicht außerhalb des Waldes realisierbar sind und der Eingriff in den Wald auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt wird. Es wurde in der Standortuntersuchung nachgewiesen, dass keine anderen Flächen in Hürtgenwald vorliegen. lst die lnanspruchnahme von Waldgebieten unabweisbar, ist durch Planungen und Maßnahmen möglichstgleichwertigerAusgleich/Ersatzvozusehen. DieserAusgleichwird im Rahmen des nachfolgenden Bebauungsplanverfahrens gesichert. Die im Vorentwurf vorgeschlagene Konzentrationszone umfassteine große Waldfläche. lm weiteren Verfahren wird sich zeigen, ob sämtliche Waldflächen hinsichtlich ihres Baumbestandes (Nadelwald, evtl. Mischwald,.,) für eine Ausweisung in Frage kommen. Hierzu sind jedoch weitergehende Untersuchungen und Abstimmung notwendig, Die Zone wurde bereits mit dem zuständigen Landesbetrieb sowie der unteren Landschaftsbehörde vorabgestimmt. 3.7 Planverfahren Basierend auf der im Jahr 201 'l durchgeführten, im Jahr 2012 ergänzten Standortuntersuchung hat die Gemeinde Hürtgenwald an22.03.20l2denAufstellungsbeschlusszurg.AnderungdesFlächennutzungsplansfürdieZonen lll und lV sowie am 10.05.2012den Aufstellungsbeschluss zur 10. Anderung des Flächennutzungsplans für die Zone V gefasst. Da Konzentrationszonen fürdie Windenergie, die gemeinsam die Wirkung nach $ 35 Abs, 3 Satz 3 erzielen, nur eine Flächennutzungsplanänderung durchgeführt werden soll, um einen transparenten Planungsprozess durchzuführen, wird die 10. Anderung vor Durchführung der frühzeitigen Beteiligung in die g. Anderung überführt. 4. BEGRÜNDUNG DER DARSTELLUNGEN lm Flächennutzungsplan soll eine ,,Konzentrationszone für die Windenergie" bei Beibehaltung der bisherigen Nutzung dargestellt werden. Als Randsignatur wird dazu eine Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung ,,Erneuerbare Energien" und der besonderen Zweckbestimmung ,,Windenergie" dargestellt. Die zulässige Gesamthöhe der Windenergieanlagen wird für die Zonen lll und lV auf 567 m ü NHN begrenzt. Die zulässige Gesamthöhe der Windenergieanlagen wird für die Zone V auf 640 m ü NHN begrenzt. Die Gesamthöhe ist die Summe aus Nabenhöhe und halbem Rotordurchmesser. 5. AUSWIRKUNGEN DER PLANUNG Zur Ermittlung und Bewertung der Auswirkungen der Planung wird im Verlaufe des Flächennutzungsplanverfahrens eine Umweltprüfung durchgeführt und in einem Umweltbericht gemäß $ 2 Abs. 4 BauGB deren Ergebnisse zusammengefasst, Hierbei sind vor allem die Belange des lmmissionsschutzes, als auch des Artenschutzes sowie der Eingriff in das Landschaftsbild besonders zu werten. 6. PLANDATEN 6.1 FLACHENBILANZ Plangebiet,,Rennweg" Plangebiet,,Brandenberg" ............ Plangebiet,,Raffelsbrand" ............ VDH PROJEKTMANAGEMENT GMBH ERKELENZ ca. 408 ha ca. 105 ha ca. 133 ha STAND: OKTOBERZOIZ W Ä , ä Ei*eEi5 >ad2*t' *e g E 3 9ö99-1! ! ä ä :5EfrEEE B a de.+stt : 'e ;9S: |: :"s!c9 ä;.* F E q s sI iE=q 6 6e:, ; g 3 t5:R n ! Jo ! d € E E ! * r: '13ä aoz +äH 4qo0 i C) At PlrEifi b n 6 6:!fi2F : ffi :ü:c'!q !ä i91F , is: e i H Ä " H ä = h <5+ o 3 I sE;E !=:; igi I !E:ä E C s *E.€ fi E r4H ,38 ö =Fld<9fr ä4i:Eä{;qq 'ö4inii6i9 ;BE E z= E"! Ff -- R!; !6 d6 qf iEä.nt:üF iFls, ;n; ;E qE; rEs 5ö 'cä *ö =lFs mHI:ss:! Ed:E cäE c äß :H 3q. 4 : ExE < 6 i is ;tr ;9 H i ; ia F :tr * ;t (o 4 !t Ä : a? E+ * 9l rl o J qi gz BG br oJ = rl H; tEö*{ d I 6-a"6ii E 4räti6E : " :e95H;P 9 :q3! 99äö ' zqt , o l :; n ;9 ae ll,r: lll ri asa 6g= H#:EE;=Aifi ! 8.+P z $iEiäTEt5 a. J o- Egi{ ! ffiffi o $ *i =r qHÄ:)"! t il1Ä;:Ä ö E: ä!2 ü:o rd =+ or ;h" q5 ä3 J6 !8. sH ö: äi?* n:EE i qA : BF q I l!oJ: a) = o = cnf cN = l ? t 5 i: 16 ! ! E i :fi ; eH ü i Eo f LO o 9o, ia9 J o,: J o(D 0N4 c: Ks, c- + f 0. 6a ;üo ro g ^lE q1 e E5 i( zQ od f N '{ -oJ Yo -E. o: N1 !gN -:Z oJ(D a!: oci- -C ?o I I oi Sc, ! @ T o o .G) äm = 3 3 3 o o o o 9z f q g w ffiry :r. il: < 'a# m o b :J N o N K< oo.ä I + sa )J J e,8.e z. BA= U m 5'+eF ciEtC =täg ä= ry .gä 'sx o m d= QO s== = az Es Xqi o 3: 38 1 - tU o 3 OJ (O o f ro o o f ä o U oJ 9_ -tt ä a_ cf {.O *. s o. di ff g, ci '{*! $x f,t t! r ll {; R0642312 Anderung der Beschlüsse zum Bau- und Umweltausschuss am 08.11 .20'12 Zu TOP 2: Betr.: 9. Anderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen sowie Aufstellung der vorhabenbezogenen Bebauungspläne a) Nr. D 6 mit der Bezeichnung ,,Windpark Rennweg" im Ortsteil Großhau, b) Nr. B 5 mit der Bezeichnung ,,Windpark Ochsenauel" zwischen Kleinhau und Brandenberg, c) Nr. K 14 mit der Bezeichnung ,,Windpark Peterberg" im Ortsteil Raffelsbrand; hier. Vorstellung der Planunterlagen für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. S 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. S 4 Abs. 1 BauGB Beschlussvorschlag: ln Kenntnisnahme des Sachverhalts wird beschlossen, mit den in der Sitzung vorgestellten Planunterlagen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. S 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. S 4 Abs. 1 BauGB für die 9. Anderung des Flächennutzungsplanes sowie für die vorhabenbezogenen Bebauungspläne Nr. D 6 mit der Bezeichnung ,,Windpark Rennweg" im Ortsteil Großhau, Nr. B 5 mit der Bezeichnung ,,Windpark Ochsenauel" zwischen Kleinhau und Brandenberg sowie Nr. K 14 mit der Bezeichnung ,,Windpark Peterberg" im Ortsteil Raffelsbrand durchzuführen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, das entsprechende Bauleitplanverfahren abzuwickeln. Zu TOP 3: Betr.: Einstellung des Verfahrens ,,10. Anderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen sowie Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. K 14 mit der Bezeichnung ,,Windpark Peterberg" im Ortsteil Raffelsbrand" Beschlussvorschlag: ln Kenntnisnahme des Sachverhalts wird beschlossen, das Verfahren für die 10. Anderung des Flächennutzungsplanes nicht fortzuführen, da der Sachverhalt bereits in der 9. Anderung abgehandelt ist.