Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
2,9 MB
Erstellt
22.11.12, 09:48
Aktualisiert
10.09.14, 16:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
II
FIUFITGENWALD
Gemeindeverwaltung . August-Scholl-Str.
5
52393 Hürtgenwald
Siehe Verteiler
mit den Ortschaften:
Bergstein, Brandenberg, Gey, Großhau, Horm,
Hürtgen, Kleinhau, Raffelsbrand, Schafberg,
Simonskall, Straß, Vossenack, Zerkall
Tel.-Zentra le:
0242913090
Tel.-Durchwahl:
Telefax
o2429/309-
nternet:
E-mail:
http://www. h uertgenwa ld.de
buergermeister@h uertgenwa ld.de
Dienststelle:
Abteilung 4
I
Sachbearbeiter:
Zimmer-Nr.:
o242gt3og7o
53
Bürgermeister Buch /
Werner Franke
109
lV B/Ra R06C2304
Datum:
Q-
tolo.zrr@.
Bau- und Umweltausschusssitzung der Gemeinde Hürtgenwald am 08.11 .20'12
Tagesordnungspunkte 2 und
3
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Anlage übersende ich Unterlagen des Büros VDH Projektmanagement GmbH, mit
denen die Zusammenführung der beiden FNP-Verfahren für die g. und 10. Anderung
erfolgt.
Diese Zusammenführung ist erforderlich, da aufgrund von Verfahren in anderen
Kommunen die Bezirksregierung Köln ausdrücklich erklärt hat, parallel laufende FNPVerfahren nicht zu genehmigen.
Eine schriftliche und inhaltliche Begründung sowie eine Anderung und Ergänzung des
Besch ussvorsch lages werden wah rschein lich erst als Tischvorlage übergeben werden
können.
I
Die Anderung dieses Verfahrensschrittes hat keinerlei inhaltliche Anderung der FNPoder Bebauungsplanverfah ren zum Gegenstand.
Freundliche Grüße
Anlagen
Besuclrszelten:
Mo, Mi, Do, Fr von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr, Di von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Do von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, sowie nach Terminvereinbarung
Bankverbindung:
Sparkasse Düren (BLZ 395 501 10)
Konto-Nr.: 132 654
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projet<tmanagement GmbH - Maastrichter Straße
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4li12Erkelenz - vdh@vdhgmbh.de
BEGRUNDUNG zUR
g. AToeRUNG DES FLAcHENNUTzUNGSPLANS
- Konzentrationszone für die Windenergie lll, lV und V-
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GEMEINDE HURTGENWALD
BEGRÜNDUNG ZUR ANFRAGE GEMAß S 34 LANDESPLANUNGSGESETZ UND ZUR
FRÜHZEITIGEN BETEILIGUNG
STAND: OKTOBER 2012
w
g
GEMEINDE HÜRTGENWALD
BEGRÜNDUNG
ZUR 9. ANDERUNG DES FLACHENNUTZUNGSPLANS
lnhalt
1.
Deneitige städtebauliche
1.2.1
1.2.2
1,2.3
Situation
2
Konzentrationszone lll ,,Rennweg", Fläche
A
2
H
Konzentrationszone V ,,Raffelsbrand", Fläche UM
2. Anlass, Ziel und Zweck der Planung
3. PLANUNGSRECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN
3.3.1
3.3.2
3.3.3
3.4.1
3.4.2
3,4.3
3.4.4
3.4.5
Konzentrationszone lV ,,Brandenberg", Fläche
Konzentrationszone lll ,,Rennweg", Fläche
3
4
5
A
7
H
Fläche UM
Konzentrationszone lV,,Brandenberg", Fläche
B
Konzentrationszone V,,Raffelsbrand",
8
Erfordernis
q
Vorgehensweise
I
Konzentrationszone lll ,,Rennweg", Fläche A
10
Konzentrationszone lV,,Brandenberg", Fläche H
11
Konzentrationszone V,,Raffelsbrand", Fläche U M
12
3.6 Anforderungen
4.
5.
6.
2
des Leitfadens,,Rahmenbedingungen fürWindenergieanlagen auf Waldflächen in NRW".............,............,.13
Begründung der Darstellungen
14
Auswirkungen der Planung
14
Plandaten
14
VDH PROJEKTMANAGEMENT GMBH ERKELENZ
STAND.OKTOBER
20.2
]n
m
GEMEINDE HÜRTGENWALD
BEGRÜNDUNG
ZUR 9. ANDERUNG DES FLACHENNUTZUNGSPLANS
1.
1.1
DERZEITIGESTADTEBAULICHESITUATION
Einordnung der Gemeinde in die Region
Hürtgenwald liegt im Kreis Düren in der Rureifel. Südlich grenzt der Nationalpark Eifel an das Gemeindegebiet, Die
hügelige Landschaft wird durch landwirtschaftliche Flächen und Wald geprägt. Angrenzende Städte und
Gemeinden sind im Norden die Gemeinde Langenruehe, im Nordosten die Stadt Düren, im Osten die Gemeinden
Kreuzau, Nideggen und Heimbach, im Süden bzw. Westen die Gemeinde Simmerath und die Stadt Stolberg. Die
Gemeinde Hürtgenwald besteht aus '13 Ortschaften mit ca. 8.700 Einwohnern bei einer Fläche von 88,04 km2.
1.2
Beschreibung des Plangebietes, derzeitige Nutzung
1.2.1
Konzentrationszone lll ,,Rennweg", Fläche A
Abbildung 1: Luftbild der Fläche A (orange Umrandung)
Die Fläche ,,Rennweg" liegt im Norden des Gemeindegebietes, in der Nähe der Ortsteile Gey und Großhau
zwischen 370 bis 220n ü NHN (Normalhöhennull) und befindetsich an einem Nordhang bzw. Osthang. Dabei
weist die Fläche im Mittleren und südlichen Bereich mehrere Höhenlagen auf und fällt nach Nordosten stark ab.
Einzelne Bereiche im südwestlichen Teil weisen ebenfalls ein starkes Gefälle auf. Die Fläche hat eine Größe von
ca. 408 ha.
1.2.2
Konzentrationszone lV,,Brandenberg", Fläche H
Die Fläche H liegt mittig im Gemeindegebiet und wird von den Ortschaften Kleinhau im Norden, Hürtgen im Westen
und Brandenberg im Süden umgeben, Die Fläche hat eine Größe von '108 ha. Der westliche Teil der Fläche liegt
VDH PROJEKTMANAGEMENT GMBH ERKELENZ
STAND: OKTOBER
zorz
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GEMEINDE HÜRTGENWALD
BEGRÜNDUNG
ZUR 9. ANDERUNG DES FLACHENNUTZUNGSPLANS
auf einer Bergkuppe bei etwa 400 m ü NHN. Nach Osten hin fällt die Fläche dann bis auf 230 m ü NHN ab. Die im
Flächennutzungsplan ausgewiesene Zone weicht leicht von der Fläche H in der Standortuntersuchung ab.
Abbildung 2: Luftbild der Fläche H (orangene Fläche)
1.2.3
Konzentrationszone V ,,Raffelsbrand", Fläche L/M
Abbildung 3: Luftbild der Fläche L/M (orange Umrandung)
Die Fläche ,,Raffelsbrand" liegt im Süden des Gemeindegebietes, in der Nähe des Ortsteils Vossenack und der
Grenze zu Simmerath. Die Fläche ist eine der am höchsten gelegenen Fläche im Gemeindegebiet mit einer Höhe
VDH PROJEKTMANAGEMENT GMBH ERKELENZ
STAND: OKTOBER2012
W
GEMEINDE HURTGENWALD
BEGRÜNDUNG
ZUR 9. ANDERUNG DES FLACHENNUTZUNGSPLANS
von etwa 550 m ü NHN (Normalhöhennull) im Westen. Nach Osten hin fällt die Fläche langsam auf 470 m im
nördlichen Bereich und 360 m im südlichen Bereich ab, Die hautsächlich mit Wald bestandene Fläche hat eine
Größe von 133 ha.
2.
ANLASS, ZIEL UND ZWECK DER PLANUNG
Die Windenergie nimmt in den vergangenen Jahren einen immer höheren Stellenwert ein. Regenerative Energien,
darunter auch die Windenergie, bewirken eine Reduzierung des COz Ausstoßes und stellen eine Alternative zu den
allmählich schwindenden Reserven fossiler Brennstoffe dar, Der technische Fortschritt ermöglicht zudem eine
wirtschaftliche Nutzung von Windenergie im Binnenland, Der Gesetzgeber fördert die Windenergienutzung durch
privilegierte Vorhaben
Einstufung
Windenergieanlagen
Außenbereich gemäß
die
als
der
im
$ 35Abs. 1 Nr.5 Baugesetzbuch (BauGB). Demzufolge wären Windenergieanlagen grundsätzlich zuzulassen,
soweit öffentliche Belange nicht entgegenstehen und eine ausreichende Erschließung gesichert ist. Daraus würde
sich eine ,,Verspargelung" der Landschaft mit ihren negativen Folgen ergeben.
Da dies auch nicht der lntention des Gesetzgebers entspricht, hat dieser mit $ 5 i,V.m, $ 35 Abs. 3 Satz 3 BaUGB
ein Steuerungselement geschaffen. Öffentliche Belange stehen einem Vorhaben auch dann entgegen, wenn durch
Darstellung im Flächennutzungsplan eine Ausweisung an anderer Stelle (gemeint sind die sogenannten
Konzentrationszonen) erfolgt ist. Demnach kann die Verteilung der Windenergieanlagen im Gemeindegebiet über
die Ausweisung von Konzentrationszonen in der Art gesteuert werden, dass Windenergieanlagen nur noch an
geeigneten Standorten mit möglichst geringen negativen Auswirkungen zulässig sind, wodurch die oben genannten
negativen Folgen vermieden werden.
Diese Konzentrationszonen für die Windkraft müssen jedoch bestimmte Anforderungen erfüllen, Der
Windenergienutzung muss in substantieller Weise Raum geschaffen werden, Da Windenergieanlagen als
privilegierte Vorhaben grundsätzlich im Außenbereich zulässig wären, muss bei einer räumlichen Einschränkung
sichergestellt werden, dass hier tatsächlich ein wirtschaftlicher Betrieb in Abwägung mit der Raumverträglichkeit der
Planung möglich ist. Als Faktoren für einen wirtschaftlichen Anlagenbetrieb kommen die Eignung des Standorts
(Windhöffigkeit), die Größe der dargestellten Konzentrationszone und auch anlagenbedingte Faktoren (Anzahl und
Höhe der innerhalb dieser Zone zulässigen Anlagen, anfallenden Netzanschlußkosten) in Betracht. Es ist daher
nicht zulässig, den Flächennutzungsplan als Mittel zu benutzen, Windenergieanlagen faktisch zu verhindern. Die
Planung muss sicherstellen, dass sich das Vorhaben innerhalb der Konzentrationszone gegenüber konkurrierenden
Nutzungen durchsetzt. Daher
ist a)r
Ausweisung einer Konzentrationszone
in
jedem Fall
eine
Standortu ntersuchung durchzuführen,
Die Gemeinde Hüftgenwald hat im Flächennutzungsplan bereits zwei Konzentrationszonen für die Windenergie
ausgewiesen. Durch diese wird die oben genannte Ausschlusswirkung für das gesamte übrige Gemeindegebiet
erreicht. Die Gemeinde verfolgt das Ziel, im Gemeindegebiet weitere Windenergieanlagen anzusiedeln und so die
regenerativen Energien zu fördern, Da die bestehenden Konzentrationszonen bereits vollgelaufen sind, wird vor
diesem Hintergrund die Ausweisung weiterer Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan erforderlich. Hierzu
muss eine Untersuchung des gesamten Gemeindegebietes erfolgen, um geeignete Standorte für die Windenergie
zu finden.
Basierend auf dieser Untersuchung möchte die Gemeinde Hürtgenwald nun weitere Flächen für die Windenergie
ausweisen. ln der 9, Anderung des Flächennutzungsplans sollen drei neue Konzentrationszonen für die
Windenergie ausgewiesen werden, Für die Zonen lll ,,Rennweg", in der Standortuntersuchung als Fläche A
bezeichnet, die Zone lV,,Brandenberg", in der Standortuntersuchung als Fläche H und die Zone V,,Raffelsbrand", in
der Standoftuntersuchung als Fläche L und M bezeichnet, kam die Analyse zu dem Ergebnis, dass alle drei
Flächen aufgrund ihrer Eigenschaften für eine Ausweisung als Konzentrationszone geeignet sind.
VDH PROJEKTMANAGEMENT GMBH ERKELENZ
STAND:
oKroBER zorz
Wffi
GEMEINDE HÜRTGENWALD
BEGRÜNDUNG
ZUR 9. ANDERUNG DES FLACHENNUTZUNGSPLANS
3.
3.1
PLANUNGSRECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN
Landesplanung
Es ist ausdrückliches Ziel des Landes, die Entwicklung regenerativer Energien, insbesondere die Errichtung von
Windkraftanlagen, zu fördern. Zwar definiert das Gesetz zur Landesentwicklung (Landesentwicklungsprogramm -
LEPro) keine Ziele bezüglich der Windenergienutzung mehr, im Landesentwicklungsplan (LEP NRW) ist der
verstärkte Einsatz regenerativer Energieträger als landesplanerisches Ziel angesehen (Kapitel D.ll Ziel 2.4LEP
NRW). Der LEP NRW sieht vor, dass Gebiete, die sich für die Nutzung erneuerbarer Energien aufgrund der
Naturgegebenheiten besonders eignen, in den Regionalplänen als ,,Bereiche mit der Eignung für die Nutzung
erneuerbarer Energien" dargestellt werden, Das besondere Landesinteresse an einer Nutzung erneuerbarer
Energien ist bei derAbwägung gegenüber konkurrierenden Belangen als besonderer Belang einzustellen,l Eine
solche Darstellung ist im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen, nicht erfolgt.
Es werden lediglich textliche Festlegungen formuliert, die räumliche Veroftung der Konzentrationszonen für
Windenergieanlagen bleibt der kommunalen Ebene im Rahmen der Bauleitplanung überlassen.
3.2
Regionalplan
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen, legt für die Konzentrationszone lll
,,Rennweg" einen Waldbereich fest. Dieser wird von einem Bereich zum Schutz
landschaftsorientierten Erholung (BSLE)
sowie
in
der Landschaft und der
weiten Teilen von einem Grundwasser- oder
Gewässerschutzbereich überlagert. Die angrenzenden Bereiche zum Schutz der Natur (BSN)werden durch die
Planung überlagert.
Abbildung 4: Auszug aus dem Regionalplan
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen, legt für die Konzentrationszone lV
,,Brandenberg" in weiten Teilen einen Waldbereich fest. Dieser wird von einem Bereich zum Schutz der Landschaft
und der landschaftsorientierten Erholung (BSLE) überlagert. Die angrenzenden Bereiche zum Schutz der Natur
(BSN) werden durch die Planung überlagert. ln Randbereichen der Fläche liegt ein Allgemeiner-Freiraum und
Agrarbereich (AFAB) vor.
Mai 1995
VDH PROJEKTMANAGEMENT GMBH ERKELENZ
NW 1995 3.532
STAND: OKTOBER 2012
GEMEINDE HÜRTGENWALD
BEGRÜNDUNG
ZUR 9. ANDERUNG DES FLACHENNUTZUNGSPLANS
Abbildung 5: Auszug aus dem Regionalplan
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen, legt für die Konzentrationszone V
,,Raffelsbrand" einen Waldbereich fest, Dieser wird von einem Bereich zum Schutz der Landschaft und der
landschaftsorientierten Erholung (BSLE) sowie im westlichen Bereich von einem Grundwasser- oder
Gewässerschutzbereich überlagert. Die angrenzenden Bereiche zum Schutz der Natur (BSN) werden durch die
Planung nicht überlagert.
Abbildung 6: Auszug aus dem Regionalplan
VDH PROJEKTMANAGEMENT GMBH ERKELENZ
STAND: OKTOBER2Ol2
W
GEMEINDE HÜRTGENWALD
BEGRUNDUNG
ZUR 9. ANDERUNG DES FLACHENNUTZUNGSPLANS
Gemäß des Ziels 2 des Regionalplans kommen Waldbereiche, soweit außerhalb des Waldes Windparkplanungen
nicht realisierbar sind, der Eingriff auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt ist und ein möglichst
gleichwertiger Ausgleich/Ersatz festgelegt wird als auch Bereiche für den Schutz der Landschaft und
landschaftsorientierter Erholung für eine Nutzung der Windenergie bedingt in Betracht. Dies gilt nur, wenn
sichergestellt ist, das sowohl die mit der Festlegung im Regionalplan verfolgten Schutzziele und/ oder
Entwicklungsziele nicht nennensweft beeinträchtigt werden.
Die Auswahl der Waldflächen wurde mit dem Landesbetrieb Wald und Holz vorabgestimmt. DerAusgleich ist noch
im Verfahren zu bestimmen.
3.3 Flächennutzungsplan
3.3.'1
Konzentrationszone lll ,,Rennweg", Fläche A
3-1,
Abbildung 5: Auszug aus dem FNP
VDH PROJEKTMANAGEMENT GMBH ERKELENZ
STAND: OKTOBER
ZOtz
ffiffi
W
GEMEINDE HÜRTGENWALD
BEGRÜNDUNG
ZUR 9. ANDERUNG DES FLACHENNUTZUNGSPLANS
Der gültige Flächennutzungsplan der Gemeinde Hürtgenwald weist in der geplanten Konzentrationszone lll
forstwirtschaftliche Flächen aus. lnnerhalb der Fläche
liegen mehrere Wasserschutzzonen. Der
A
Flächennutzungsplan muss demnach geänderl werden. Dabei soll die Darstellung der forstwirtschaftlichen Flächen
beibehalten werden und durch die Darstellung für die Konzentrationszone überlagerl werden.
3.3.2
Konzentrationszone lV,,Brandenberg", Fläche
H
lm bestehenden FNP sind zwei Flächen zum Schutz und zur Entwicklung von Natur und Landschaft ausgewiesen,
die nichtderWindkraftzugänglich sind. Auf der Ebene derStandortuntersuchung waren diese Flächen noch nicht
ersichtlich, da dieser in Bezug auf die Schutzgebiete auf dem Landschaftsplan beruht. Diese beiden Bereiche
werden im FNP nun ausgeklammert, Die Zone im FNP hat eine Größe von 105 ha.
Der gültige Flächennutzungsplan der Gemeinde Hürtgenwald weist in der geplanten Konzentrationszone lV
weitestgehend forstwirtschaftliche Flächen aus. lm westlichen Bereich werden landwirlschaftliche Flächen
dargestellt. lm östlichen Bereich verläuft eine Straße durch die geplante Zone. Der Flächennutzungsplan muss
demnach geändert werden. Dabei soll die Darstellung der forstwirtschaftlichen Flächen beibehalten werden und
durch die Darstellung für die Konzentrationszone überlagertwerden,
Abbildung 6: Auszug aus dem FNP
3.3.3
Konzentrationszone V ,,Raffelsbrand", Fläche L/M
Der gültige Flächennutzungsplan der Gemeinde Hürtgenwald weist in den hier geplanten Flächen hauptsächlich
,,Wald" aus, ln dem Teilbereich, in dem die Fläche ,,M" in der Standortuntersuchung liegt, wird landwirtschaftliche
Fläche dargestellt. Teile der Zone liegen im Wasserschutzgebiet. Diesbezüglich werden jedoch keine Konflikte mit
der Windenergie enrvartet. Das Gebiet wird von regional bedeutsamen Straßen durchquert, die bei der weiteren
Planung berücksichtigt werden müssen. Der Flächennutzungsplan muss demnach geänderl werden, Die bisherigen
Darstellungen werden um die Darstellung der Konzentrationszone ergänzt, können jedoch beibehalten werden.
VDH PROJEKTMANAGEMENT GMBH ERKELENZ
STAND: OKTOBER
2012
ilm
m
BEGRÜNDUNG
GEMEINDE HÜRTGENWALD
ZUR 9. ANDERUNG DES FLACHENNUTZUNGSPLANS
Abbildung 3: Auszug aus dem FNP
3.4
Standortuntersuchung
2011
lm Vorfeld der Flächennutzungsplanänderung wurde im Auftrag der Gemeinde Hürtgenwald
eine
geeignetste Fläche zu finden, Diese ist
Standortuntersuchung des gesairten Stadtgebiätes durchgeführt, um die
sind.
mit dem Ergebnis Ouicngetünrt worden, dass insgesamt 4 Flächen weiter zu betrachten
3.4.1 Erfordernis
Der Windenergienutzung
Diese Konzentrationszonen für die Windkraft müssen bestimmte Anforderungen erfüllen.
privilegierle Vorhaben
als
Windenergieanlagen
muss in substantieller Weise Raum geschaffen werden. Da
werden,
grundsätzlich im Außenbereich zulässi-g wären, muss bei einer räumlichen Einschränkung sichergestellt
der Planung möglich ist.
äass hier tatsächlich ein wirtschafttichei Betr,ieb in Abwägung mit der Raumverträglichkeit
(Windhöffigkeit), die
Als Faktoren für einen wirtschaftlichen Anlagenbetrieb kommen die Eignung des Standorts
(Anzahl und Höhe der innerhalb
Größe der dargestellten Konzentrationszone und auch anlagenbedingte Faktoren
ist daher nicht zulässig, den
Es
Betracht,
in
dieser Zone zülässigen Anlagen, anfallenden Netzanschlußkosten)
Miitel zu benutzen, Windenergieanlagen faktisch zu verhindern. Die Planung muss
Flächennutzungsplan als
gegenüber konkurrierenden Nutzungen
sicherstellen, däss sich das Vorhaben innerhalb der Konzentrationszone
2011 zusammengefasst und
durchsetzt. Vorgaben für die Standortuntersuchung werden im Windenergieerlass
festgelegt.
3.4,2 Vorgehensweise
in der Gemeinde Hürtgenwald
Die Ermitlung der planungsrechilich möglichen Standorte für Windenergieanlagen
die Flächen ermittelt,
wurde in zwei Arbeitsschrltte aufgeteilt. ln der Grobuntersuchung als erstem Schritt werden
VDH PROJEKTMANAGEMENT GMBH ERKELENZ
STAND: OKTOBER 2012
GEMEINDE HURTGENWALD
BEGRÜNDUNG
ZUR 9. ANDERUNG DES FLACHENNUTZUNGSPLANS
auf denen aus rechtlichen oder sonstigen Gründen eine Errichtung grundsätzlich ausgeschlossen ist. lnsbesondere
zählen hierzu reale Bodennutzungen, die vor allem mit dem Betrieb derAnlagen nicht vereinbar sind, oder normativ
festgesetzte Schutzgebiete. Nach der Grobuntersuchung verblieben mehrere Potentialflächen, für die in der
Detailuntersuchung (zweiter Schritt) eine detailliertere Untersuchung vorgenommen, die auch kleinräumigere
Faktoren oder das Landschaftsbild sowie die Windenergie begünstigende Faktoren mit berücksichtigen. Für diese
Flächen wird dann eine Gewichtung des Konfliktpotentials vorgenommen.
Die Kriterien der Landes- und Regionalplanung werden in diese Untersuchung integrierl. lm ersten Schritt werden
die Tabubereiche mit ausgeschlossen, im zweiten Schritt werden die im Einzelfall zu prüfenden Bereiche
untersucht. Dabei wird zwischen harten und weichen Untersuchungskriterien unterschieden.
ln beiden Untersuchungsstufen sind insbesondere die Planungen der Nachbarkommunen zu berücksichtigen.
Durch die Planung der Gemeinde Hürtgenwald sollen die Entwicklungsmöglichkeiten der Nachbargemeinden nicht
eingeschränkt werden. Hierbei können naturgemäß nur die Planungen berücksichtigt werden, die der Gemeinde
bekannt sind. Dies kann bei Festlegung im Regionalplan, der Darstellung im Flächennutzungsplan oder auf Basis
eines anderen, mit der Gemeinde abgestimmten, Konzeptes angenommen werden.
3,4,3
Konzentrationszone lll ,,Rennweg", Fläche A
Gemäß Windgutachten liegen hier Windgeschwindigkeiten von bis zu 6,1 - 7,0 m/s in 100 m Höhe und 6,4 -7 ,5
m/s in 135 m Höhe vor. Somit ist die Fläche A eine derjenigen mit den besten Windverhältnissen. Für die Fläche
derZone lllmussaufgrund desAnflugradarsdes Flugplatzes Nörvenich eine Begrenzung derBauhöheauf 567m
ü NHN erfolgen. Aufgrund der Geländehöhe lassen sich jedoch weiterhin in allen Bereichen Anlagen mit einer
Nabenhöhe von '135 bis 149 m realisieren.
Die Fläche A liegt mitten im Landschaftsschutzgebiet mit der Bezeichnung 2.2-1 ,,Ostlicher Hürtgenwald". Dieses
Landschaftsschutzgebiet wird geprägt durch großflächige, unzerschnittene, zusammenhängende Waldbereiche.
Hauptsächlich werden diese durch Nadelholzbestände geprägt, gerade in den Quellbereichen kommt aber auch
eine standortgerechte, naturnahe Vegetation vor. Demnach wäre der Wald in Übereinstimmung mit dem
Windenergieerlass zwar hinsichtlich seiner Flora geeignet, hinsichtlich seiner Unzerschnittenheit jedoch eher
weniger geeignet. Diese Einschätzung wird auch vom Landesbetrieb Wald und Holz geteilt. Die Fläche A gehört,
neben dem Nationalpark Eifel, zu einer der letzten unzerschnittenen Waldflächen im Regionalforstamt RureifelJülicher Börde. lm Vergleich zu den Flächen B bis G liegt die Fläche A jedoch am Rande dieses Waldgebietes.
Aufgrund der Größe und der Unzerschnittenheit hat dieses Landschaftsschutzgebiet eine hohe Bedeutung für die
Fauna, insbesondere für Rotwild, Fledermäuse, den Schwazspecht und Wildkatzen. ln näherer Umgebung der
Fläche A liegen neben den oben genannten Arten auch Funde von Habicht und Mäusebussard vor. Es wurden des
Weiteren der Schwarzstorch und der Uhu gesichtet, Brutplätze sind nicht bekannt. Daneben sind Teile der Fläche
freiwillig von einer Bewirtschaftung stillgelegt worden mit dem Ziel, hier den Artenschutz zu fördern. Konflikte mit
dem Artenschutz können hier also nicht ausgeschlossen und müssten gutachterlich untersucht werden.
Der Zwischenbericht der ASP Stufe 2z ergab für das Plangebiet A, dass bislang 12 planungsrelevante Vogelarten
(Baumpieper, Graureiher, Mäusebussard, Mittelspecht, Neuntöter, Rauchschwalbe, Rotmilan, Schwazspecht,
Sperber, Turmfalke, Waldkauz, Wanderfalke) erfasst wurden. Von besonderer Relevanz für die Windkraft ist hier
der Rotmilan. Da diese Art jedoch ausschließlich im Offenland beiGroßhau erfasstwurde, wird durch den Windpark
von keinem signifikant erhöhten Tötungsrisiko ausgegangen. Der Schwarzstorch, der gemäß anderen
lnformationen im Gebiet vorkommen soll, wurde bislang noch nicht gesichtet. Als Zwischenergebnis der
Fledermauskartierung kann bisher nur das Vorkommen der Zwergfledermaus belegt werden. Nur in einem Fall
2
Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr 2}l2.Artenschutzprüfung zur Errichtung des Windparks Hürtgenwald (Fläche
A, nördlich Großhau am
VDH PROJEKTMANAGEMENT GMBH ERKELENZ
STAND: OKTOBER 2012
GEMEINDE HÜRTGENWALD
BEGRÜNDUNG
ZUR 9. ANDERUNG DES FLACHENNUTZUNGSPLANS
konnte eine Mausohrart nachgewiesen werden.
Die Fläche A lässt sich zumindest in Teilen gut über den Rennweg erschließen. Aufgrund der fehlenden
Erschließung wären die Netzanschlusskosten relativ hoch. Für den Bau der Erschließung vom Rennweg bis zu den
Anlagen wären Rodungsmaßnahmen notwendig. Hierbei ist der Eingriff im westlichen Teil geringer, da hier mit dem
Rennweg eine bereits ausgebaute Verkehrsfläche besteht, entlang dieser die Anlagen errichtet werden könnten.
Kann eine Beeinträchtigung der Belange des Artenschutzes in einem Gutachten ausgeschlossen wären, wäre die
Fläche A, zumindest in Teilbereichen, in Abwägung mit den übrigen Flächen geeignet,
3.4.4
Konzentrationszone lV ,,Brandenberg", Fläche
H
Die Windhöffigkeit beträgt laut Gutachten bei 6,2 - 7,0 m/s in 100 m Höhe und bei 6,6 - 7,5 m/s in 135 m Höhe.
Somit ist die Fläche H neben der Fläche A die mit der besten Windhöffigkeit.
Abbildung 7 Panoramablick über die Potentialfläche
H
ln der Nähe sind bereist Windenergieanlagen errichtet worden, wodurch eine Vorbelastung des Landschaftsbildes
besteht und Einspeisepunkte in der Nähe vorhanden sein müssten, Der Großteil der Fläche liegt in einem
Waldgebiet, nämlich dem Landschaftsschutzgebiet mit der Nummer 2.2-5 ,,Rurtalhänge". Dieses
Landschaftsschutzgebiet ist, ähnlich wie das LSG ,,Östlicher Hürtgenwald", durch eine weitestgehend
zusammenhängende Waldfläche geprägt. Diese Potentialfläche befindet sich allerdings in Randlage des LSGs, so
dass die Zerschneidung des Waldes nur gering wäre. Der Wald besteht zum Großteil aus monoton strukturierten
Nadelhölzern (Fichtenwald), die nicht besonders schützenswert sind. Nur in der Nähe der Bachläufe, die besonders
geschützt werden, sind hochwertige Waldbestandteile vorhanden. Funde planungsrelevanterArten liegen innerhalb
der Fläche und der näheren Umgebung nicht vor. lm nördlich gelegenen Rinnebachtal kommen zahlreiche
geschützte Arten vor. Der Zwischenbericht der ASP Stufe 2s ergab für das Plangebiet H, dass bislang 11
planungsrelevante Vogelarten (Braunkehlchen, Feldlerche, Graureiher, Mäusebussard, Mehlschwalbe,
Rauchschwalbe, Rotmilan, Sperber, Turmfalke, Waldkauz, Waldlaubsänger) erfasst wurden. Von besonderer
Relevanz für die Windkraft ist hier der Rotmilan. Da diese Art jedoch ausschließlich im Offenland südlich und
westlich der Projektflächen bis hin nach Hürtgen und Kleinhau erfasst wurde, wird durch den Windpark von keinem
signifikant erhöhten Tötungsrisiko ausgegangen. Der Schwarzstorch, der gemäß anderen lnformationen im Gebiet
vorkommen soll, wurde bislang noch nicht gesichtet. Als Zwischenergebnis der Fledermauskartierung kann bisher
das Vorkommen der Zwergfledermaus, des Großen Abendseglers, der Breitflügelfledermaus des Großen
Maussohrs und der Fransenfledermaus nachgewiesen werden.
Auch die ULB sowie der Landesbetrieb Wald und Holz halten eine lnanspruchnahme der Fläche für vertretbar.
Auch in Abwägung zu den anderen Flächen ist die Fläche H geeignet.
Ergänzung: Für die Fläche der Zone lV muss aufgrund des Anflugradars des Flugplatzes Nörvenich eine
Begrenzung der Bauhöhe auf 567 m ü NHN erfolgen. Aufgrund der Geländehöhen lassen sich im windstärkeren
Teilbereich nur Anlagen mit einer Gesamthöhe von maximal 167 m errichten, Hier werden demnach Anlagen mit
einer maximalen Nabenhöhe von ca. '105 m entstehen, Gemäß dem Windgutachten liegt für diese Nabenhöhe eine
durchschnittliche Windgeschwindigkeit von 6,8 - 7 m/s vor.
3
Büro für Ökotogie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr 2012. Artenschutzprüfung zur Errichtung des Windparks Hürtgenwald (Fläche
H
VDH PROJEKTMANAGEMENT GMBH ERKELENZ
OKTOBER 2012
GEMEINDE HÜRTGENWALD
BEGRÜNDUNG
ZUR 9. ANDERUNG DES FLACHENNUTZUNGSPLANS
Für den windärmeren Teil der Fläche können, bei unterschiedlichen Gesamthöhen der Anlagen, weiterhin
Nabenhöhen von 135 bis 149 m über Gelände realisiert werden. Für diese Höhe liegen Windgeschwindigkeiten von
6,5 bis 7 ,2mls vor. ln beiden Fällen kann daher von einem wirtschaftlichen Betrieb von WEA gesprochen werden,
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Abb.: Windstärke in 100 und 135 m Höhe über Gelände
3,4.5
Konzentrationszone V ,,Raffelsbrand", Fläche L/ M
Die Flächen L und M haben insgesamt eine Größe von '133 ha. Aufgrund des Anflugradars des Flugplatzes
Nörvenich ist eine Begrenzung der Bauhöhe auf 640 m ü NHN erforderlich. Daraus resultieft, dass im westlichen
Bereich der Fläche wenn überhaupt nur sehr kleine Anlagen errichtet werden können, Auch im östlichen Bereich
wird eine Begrenzung der Bauhöhen erforderlich sein. Dennoch ist die Errichtung von Windenergieanlagen
weiterhin möglich. Aufgrund der guten Windhöffigkeit soll das Flächennutzungsplanänderungsvedahren fortgeführt
werden.
Die Flächen weisen mit Windgeschwindigkeiten von 6,6 bzw.7,5 m/s in 100 bzw, 135 m Nabenhöhe eine sehr gute
Windhöffigkeit auf, Angrenzend existieren Planungen der Gemeinde Simmerath zurAusweisung eines Windparks,
ggf. könnten hier Synergien hinsichtlich der Erschließung und Einspeisung genutzt werden. Südlich angrenzend
liegen jedoch weitere Flächen, die im Gemeindebesitz stehen und sich daher schnell entwickeln ließen.
Angrenzend an die Plangebietsfläche liegen die Naturschutzgebiete 2.1-B,,Todtenbruch", im Süden 2.1-7 ,,Kalllal
und Nebenbäche" sowie 2,1-9,,Peterbachquellgebiet". lm NSG 2.1-7 ist das Vorkommen von Wander- und
Turmfalken, Mäusebussarden, Rot- und Schwarzmilan sowie als Nahrungsgebiet des Schwarzstorches sehr
relevant. Für die Flächen muss untersucht werden, ob hier tatsächlich Ausschlussgründe, zum Beispiel aufgrund
von Belangen des Artenschutzes, vorliegen. Bislang sind keine artenschutzrechtlichen Restriktionen bekannt.
Demnach können die Flächen L und M als insgesamt geeignet angesehen werden.
3.5
Landschaftsplan
Beide Plangebiete wurden bereits in der Standortuntersuchung dahingehend betrachtet, ob Schutzgebiete (FFHGebiete bzw. Gebiete nach der EG-Vogelschutzrichtlinie) vorliegen. Nationalparke liegen im Gemeindegebiet nicht
vor, ln der Standortuntersuchung wurden zunächst alle Schutzgebiete ohne einen Schutzabstand dargestellt. lm
Windenergieerlass heißt es unter Punkt 8.1 .4: ,,Sofern die unter a) genannten Gebiete (Nationalparke, Nationale
Naturmonumente, Naturschutzgebiete, flächenhafte Naturdenkmale, FFH-Gebiete, gesetzlich geschützte Biotope
gem. $$ 30 BNafschG und 62 LG, sowie geschützte Landschaftsbestandsteile gemäß $ 47 LG NRW) insbesondere
dem Schutz von Fledermausarten oder europäischen Vogelaften dienen sowle bei
Europäischen
Vogelschutzgebieten, solldie Pufferzone i. d. R. 300 m betragen". Von dieser Regelung kann jedoch lm Einzelfall in
Abhängigkeit von den Erhaltungszielen oder dem Schutzzweck des Gebiets ein niedriger oder höherer
Abstandswert festgesetzt werden. Erste Anhaltswerte, ob die einzelnen Potentialflächen dem Schutz von
VDH PROJEKTMANAGEMENT GMBH ERKELENZ
STAND: OKTOBER
2012
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GEMEINDE HÜRTGENWALD
BEGRÜNDUNG
ZUR 9. ANDERUNG DES FLACHENNUTZUNGSPLANS
Fledermausarten oder europäischen Vogelarten dienen, lassen sich aus den Beschreibungen im Landschaftsplan
ablesen, lm Detail kann jedoch nur eine artenschutzrechtliche Untersuchung hier verlässliche Aussagen treffen.
Daher werde auf der Ebene des Flächennutzungsplans artenschutzrechtliche Untersuchungen für die
auszuweisenden Konzentrationszonen vorgenommen,
Für Landschaftsschutzgebiete gilt in der Regel ein generelles Bauverbot. Es kann jedoch im Einzelfall ein
Ausnahmetatbestand festgelegt werden, Dies kommt jedoch nur
Teilbereichen großräumiger
in
Landschaftsschutzgebiete mit einer im Einzelfall weniger hochwertigen Funktion für Naturschutz und Erholung in
Betracht. ln Hürtgenwald ist fast der gesamte Außenbereich, zumindest als Landschaftsschutzgebiet, geschützt.
Daher werden Landschaftsschutzgebiete in der Grobuntersuchung nicht als Ausschlusskriterium angesetzt. Die
Eigenart der Landschaft sowie der im Landschaftsplan festgeschriebene Schutzzweck werden jedoch
berücksichtigt.
Die Fläche ,,Rennweg" liegt mitten im Landschaftsschutzgebiet mit der Bezeichnung 2.2-1 ,,Östlicher Hüftgenwald".
Dieses Landschaftsschutzgebiet wird geprägt durch großflächige, unzerschnittene, zusammenhängende
Waldbereiche. Hauptsächlich werden diese durch Nadelholzbestände geprägt, gerade in den Quellbereichen
kommt aber auch eine standortgerechte, naturnahe Vegetation vor. Demnach wäre der Wald in Übereinstimmung
mit dem Windenergieerlass zwar hinsichtlich seiner Flora geeignet, hinsichtlich seiner Unzerschnittenheit jedoch
eher weniger geeignet, Diese Einschätzung wird auch vom Landesbetrieb Wald und Holz geteilt. Die Fläche A
gehört, neben dem Nationalpark Eifel, zu einer der letzten unzerschnittenen Waldflächen im Regionalforstamt
Rureifel-Jülicher Börde, liegt jedoch am Rande dieser Fläche.
Der Großteil der Fläche ,,Brandenberg" liegt in einem Waldgebiet, nämlich dem Landschaftsschutzgebiet mit der
Nummer 2.2-5 ,,Rufialhänge". Dieses Landschaftsschutzgebiet ist, ähnlich wie das LSG ,,Östlicher Hürtgenwald",
durch eine weitestgehend zusammenhängende Waldfläche geprägt, Diese Potentialfläche befindet sich allerdings
in Randlage des LSGs, so dass die Zerschneidung des Waldes nur gering wäre. Der Landesbetrieb Wald und Holz
sowie die unter Landschaftsbehörde können hier nach ersten Aussagen einer Nutzung zustimmen.
Die Fläche ,,Raffelsbrand" liegt im Landschaftsschutzgebiet 2.2-6 ,,Wälder der Kalltalhänge". Das Landschaftsbild
wird durch die waldbedeckten Hanglangen der Kall mit lhren Nebenbächen geprägt, Es umfasst einen
großflächigen, zusammenhängenden Waldbereich, an dessen Nordgrenze das Plangebiet liegt. Angrenzend liegen
Naturschutzgebiete vor. lm Norden ist es das NSG 2.1-8,,,Todtenbruch". Hierbei handelt es sich um ein
Moorgebiet, in dem die Quelle derWehe liegt und diese somit angrenzt. lm Süden grenztdas NSG 2,'l-7,,Kalftäler
und Nebentäler" an. ln diesen Bachtälern können planungsrelevante Arten mit hohem Konfliktpotential wie der
Rotmilan oder der Schwarzstorch vorkommen. Weiterhin sind verschiedene geschützte Landschaftsbestandteile
vorhanden, die im Rahmen der späteren Standortfindung für die einzelnen Anlagen zu berücksichtigen sind,
3.6
Anforderungen des Leitfadens ,,Rahmenbedingungen fürWindenergieanlagen auf
Waldflächen in NRW".
ln Zusammenhang mit der Planung ist auch der neu ,,Leitfaden für Windenergie im Wald" zu berücksichtigen,
Gemäß dessen Anforderungen handelt
es sich um eine Fläche mit guter Windhöffigkeit, ln
der
Standortuntersuchung wurde nachgewiesen, dass außerhalb der Waldbereiche in der Gemeinde Hürtgenwald
keine Flächen verbleiben, die für eine Nutzung durch die Windenergie geeignet sind. Die Gemeinde zählt nicht als
waldarme Kommune+. Der Waldanteilliegt zwischen 25- 60%, eine Waldvermehrung wird als ,,sinnvoll" eingestuft.
Nur eine Kommune in der Eifel in NRW weist einen Waldanteil von über 60% auf.s
4
Vgl. Textieil zum Regioanlplan, S. 83
5
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VDH PROJEKTMANAGEMENT GMBH ERKELENZ
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10,07.2012
STAND: OKTOBER 2012
GEMEINDE HÜRTGENWALD
BEGRÜNDUNG
ZUR 9. ANDERUNG DES FLACHENNUTZUNGSPLANS
Der Leitfaden definiert zusätzlich zu den bereits genannten Anforderungen, dass das Ziel B.lll.3.2 des LEPs zu
berücksichtigen ist. Dieses gibt vor, dass Waldgebiete nur für andere Nutzungen in Anspruch genommen werden
dürfen, wenn die angestrebten Nutzungen nicht außerhalb des Waldes realisierbar sind und der Eingriff in den
Wald auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt wird. Es wurde in der Standortuntersuchung nachgewiesen,
dass keine anderen Flächen in Hürtgenwald vorliegen. lst die lnanspruchnahme von Waldgebieten unabweisbar, ist
durch Planungen und Maßnahmen möglichstgleichwertigerAusgleich/Ersatzvozusehen. DieserAusgleichwird im
Rahmen des nachfolgenden Bebauungsplanverfahrens gesichert.
Die im Vorentwurf vorgeschlagene Konzentrationszone umfassteine große Waldfläche. lm weiteren Verfahren wird
sich zeigen, ob sämtliche Waldflächen hinsichtlich ihres Baumbestandes (Nadelwald, evtl. Mischwald,.,) für eine
Ausweisung in Frage kommen. Hierzu sind jedoch weitergehende Untersuchungen und Abstimmung notwendig,
Die Zone wurde bereits mit dem zuständigen Landesbetrieb sowie der unteren Landschaftsbehörde vorabgestimmt.
3.7
Planverfahren
Basierend auf der im Jahr 201 'l durchgeführten, im Jahr 2012 ergänzten Standortuntersuchung hat die Gemeinde
Hürtgenwald an22.03.20l2denAufstellungsbeschlusszurg.AnderungdesFlächennutzungsplansfürdieZonen
lll und lV sowie am 10.05.2012den Aufstellungsbeschluss zur 10. Anderung des Flächennutzungsplans für die
Zone V gefasst. Da Konzentrationszonen fürdie Windenergie, die gemeinsam die Wirkung nach $ 35 Abs, 3 Satz 3
erzielen, nur eine Flächennutzungsplanänderung durchgeführt werden soll, um einen transparenten
Planungsprozess durchzuführen, wird die 10. Anderung vor Durchführung der frühzeitigen Beteiligung in die g.
Anderung überführt.
4.
BEGRÜNDUNG DER DARSTELLUNGEN
lm Flächennutzungsplan soll eine ,,Konzentrationszone für die Windenergie" bei Beibehaltung der bisherigen
Nutzung dargestellt werden. Als Randsignatur wird dazu eine Fläche für Versorgungsanlagen mit der
Zweckbestimmung ,,Erneuerbare Energien" und der besonderen Zweckbestimmung ,,Windenergie" dargestellt.
Die zulässige Gesamthöhe der Windenergieanlagen wird für die Zonen lll und lV auf 567 m ü NHN begrenzt. Die
zulässige Gesamthöhe der Windenergieanlagen wird für die Zone V auf 640 m ü NHN begrenzt. Die Gesamthöhe
ist die Summe aus Nabenhöhe und halbem Rotordurchmesser.
5.
AUSWIRKUNGEN DER PLANUNG
Zur Ermittlung und Bewertung der Auswirkungen der Planung wird im Verlaufe des Flächennutzungsplanverfahrens
eine Umweltprüfung durchgeführt und in einem Umweltbericht gemäß $ 2 Abs. 4 BauGB deren Ergebnisse
zusammengefasst, Hierbei sind vor allem die Belange des lmmissionsschutzes, als auch des Artenschutzes sowie
der Eingriff in das Landschaftsbild besonders zu werten.
6.
PLANDATEN
6.1
FLACHENBILANZ
Plangebiet,,Rennweg"
Plangebiet,,Brandenberg" ............
Plangebiet,,Raffelsbrand" ............
VDH PROJEKTMANAGEMENT GMBH ERKELENZ
ca. 408 ha
ca. 105 ha
ca. 133 ha
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R0642312
Anderung der Beschlüsse zum Bau- und Umweltausschuss am 08.11 .20'12
Zu TOP 2:
Betr.:
9. Anderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Konzentrationsflächen
für Windkraftanlagen sowie Aufstellung der vorhabenbezogenen Bebauungspläne
a) Nr. D 6 mit der Bezeichnung ,,Windpark Rennweg" im Ortsteil Großhau,
b) Nr. B 5 mit der Bezeichnung ,,Windpark Ochsenauel" zwischen Kleinhau und
Brandenberg,
c) Nr. K 14 mit der Bezeichnung ,,Windpark Peterberg" im Ortsteil
Raffelsbrand;
hier. Vorstellung der Planunterlagen für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. S 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange gem. S 4 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
ln Kenntnisnahme des Sachverhalts wird beschlossen, mit den in der Sitzung vorgestellten
Planunterlagen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. S 3 Abs. 1 BauGB und die
frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. S 4 Abs. 1
BauGB für die 9. Anderung des Flächennutzungsplanes sowie für die vorhabenbezogenen
Bebauungspläne Nr. D 6 mit der Bezeichnung ,,Windpark Rennweg" im Ortsteil Großhau,
Nr. B 5 mit der Bezeichnung ,,Windpark Ochsenauel" zwischen Kleinhau und Brandenberg
sowie Nr. K 14 mit der Bezeichnung ,,Windpark Peterberg" im Ortsteil Raffelsbrand
durchzuführen.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, das entsprechende Bauleitplanverfahren abzuwickeln.
Zu TOP 3:
Betr.:
Einstellung des Verfahrens ,,10. Anderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen sowie Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. K 14 mit der Bezeichnung ,,Windpark Peterberg" im Ortsteil Raffelsbrand"
Beschlussvorschlag:
ln Kenntnisnahme des Sachverhalts wird beschlossen, das Verfahren für die 10. Anderung
des Flächennutzungsplanes nicht fortzuführen, da der Sachverhalt bereits in der 9. Anderung
abgehandelt ist.