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Beschlusstext (Zuschüsse an freie Träger der Jugendhilfe 2011 Freizeit- und Bildungsmaßnahmen, Mitarbeiterschulungen)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
87 kB
Datum
02.03.2011
Erstellt
15.03.11, 06:44
Aktualisiert
15.03.11, 06:44
Beschlusstext (Zuschüsse an freie Träger der Jugendhilfe 2011
Freizeit- und Bildungsmaßnahmen, Mitarbeiterschulungen) Beschlusstext (Zuschüsse an freie Träger der Jugendhilfe 2011
Freizeit- und Bildungsmaßnahmen, Mitarbeiterschulungen)

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Stadt Wesseling Wesseling, den 14.03.2011 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 9. Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom Mittwoch, den 02.03.2011 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 10. Zuschüsse an freie Träger der Jugendhilfe 2011 Freizeit- und Bildungsmaßnahmen, Mitarbeiterschulungen Vorlagennummer: 275/2010 Der Jugendhilfeausschuss legt die Fördersätze und -richtlinien an Träger von Freizeit-, Bildungsmaßnahmen und Mitarbeiterschulungen wie folgt fest: Fördersätze 2011 a.) b.) c.) d.) e.) Mitarbeiterschulungen (Tagesveranstaltung): Person pro Tag Mitarbeiterschulungen (Mehrtägig): Bildungsmaßnahmen Ferien- und Freizeitmaßnahmen: Sonderzuschüsse: 5,00 € pro 3,00 € s.o. 1,50 € s.o. 1,50 € s.o. 7,00 € s.o. Allgemeine Förderrichtlinien 2011 a.) b.) c.) i.) Betreuer werden im Verhältnis 1 zu 7 gefördert. Es werden nur Wesselinger Kinder und Jugendliche gefördert. Altersbegrenzung der förderungswürdigen Teilnehmer bei Freizeit- und Bildungsmaßnahmen: 6 bis 17 Jahre Altersbegrenzung der förderungswürdigen Teilnehmer bei Bildungsmaßnahmen: 6 bis 26 Jahre Mindestalter der förderungswürdigen Teilnehmer bei Mitarbeiterschulungen: 15 Jahre Bei allen mehrtägigen Maßnahmen werden der An- und Abreisetag als ein Tag gefördert. g.) Der vorläufige Zuschussantrag (Trägerabfrage „Maßnahmenprognose“) ist bis zum 01.03.2011 bei der Stadt Wesseling einzureichen. Der endgültige Zuschussantrag ist spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Maßnahme bei der Stadt Wesseling einzureichen. Von der Förderung ausgeschlossen sind folgende Maßnahmen: 1. 2. 3. 4. 5. 6. Veranstaltungen schulischer Art (z.B. Klassenfahrten) Veranstaltungen die den Charakter von Sportwettkämpfen bzw. Trainingslehrgängen haben Veranstaltungen gewerkschaftlicher Art Veranstaltungen parteipolitischer Art Veranstaltungen mit kommerziellen Charakter Veranstaltungen im Zusammenhang mit öffentlichen Demonstrationen d.) e.) f.) h.) Voraussetzungen für Sonderzuschüsse 1. 2. Kinderreiche Familien (ab 3 Kindern) Teilnehmer mit einer Behinderung 3. 4. Teilnehmer aus Familien im SGB II oder SGB XII-Bezug Teilnehmer aus einkommensschwachen Familien ohne SGB II-Bezug bei besonderem erzieherischem Bedarf. Der Sonderzuschuss wird zusätzlich zum normalen Tagessatz gewährt. Der Träger verpflichtet sich, die Sonderzuschüsse ausschließlich zur Reduzierung des Teilnehmerbeitrages des entsprechenden Teilnehmers einzusetzen. Zur Finanzierung der o. g. Maßnahmen werden Mittel in Höhe von 9.000 € den Erträgen der Jugendstiftung entnommen. Einstimmig, 0 Enthaltungen Beschluss der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 02.03.2011 Seite 2