Daten
Kommune
Leopoldshöhe
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Erstellt
08.02.12, 21:21
Aktualisiert
08.02.12, 21:21
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Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 6. Sitzung des Betriebsausschusses Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung
(Wahlperiode 2004/2009)
am 23.11.2005:
3.
Antrag der CDU-Fraktion auf Änderung der Richtlinien zur Bereitstellung von
preiswertem Wohnbauland im Bereich der Gemeinde Leopoldshöhe
AM Fiedler erläutert den Antrag der CDU-Fraktion. Als erster Änderungspunkt wird die Ersetzung des
Wortes „überwiegend“ durch „vorrangig“ in Artikel 2 Absatz 2 der Richtlinien diskutiert. Überwiegend
bedeute nach Ansicht der CDU-Fraktion „mehr als die Hälfte“ und könnte bei der Vergabe zu
Problemen führen. Seitens der Betriebsleitung informiert GA Barthel darüber, dass die Auslegung
dieses Begriffes in der Vergangenheit keine Bedeutung gehabt habe, weil sich fast ausschließlich junge
Familien um Grundstücke bewerben. Auch für die Zukunft werden keine Auswirkungen erwartet. Aber
grundsätzliche Bedenken der Betriebsleitung gegen eine Änderung gibt es nicht.
Beschluss:
Nach kurzer Diskussion wird dem Rat empfohlen, den Begriff „überwiegend“ durch das Wort „vorrangig“
zu ersetzen. Damit erhält Artikel 2 Absatz 1 der Richtlinien zur Bereitstellung von preiswertem
Wohnbauland in der Gemeinde folgende Fassung:
(1) Der Verkauf von Baugrundstücken erfolgt vorrangig an junge Familien. Sofern es mehr
BewerberInnen als Grundstücke gibt, werden bei der Vergabe soziale Gesichtspunkte (z.B. Anzahl der
Kinder, Arbeitsplatz in Leopoldshöhe, etc.) berücksichtigt.
Beratungsergebnis:
Mehrheitlich dafür
Beim zweiten Änderungspunkt der CDU-Fraktion soll der Bezug in Artikel 2 Abs. 4, dass beim Verkauf
an Investoren diese zur besonderen Berücksichtigung junger Familien verpflichtet werden sollen,
gestrichen werden. AM Hachmeister erklärt seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass sie den
Verkauf an Investoren grundsätzlich in Frage stellen. Ziel der LIL sei es, junge Familien zu unterstützen
und nicht, Geschäfte mit Bauträgern zu machen. Nur im Ausnahmefall könne man darüber
nachdenken. Dann sei es aber Aufgabe des Ausschusses, sich im Vorfeld der Vermarktung eines
Baugebietes mit dem Thema auseinander zu setzen.
Beschluss:
Nach intensiver Diskussion über den Absatz wird dem Gemeinderat folgende Neufassung des Artikel 2
Absatz 4 empfohlen:
(4) Über einen Verkauf von Flächen an Investoren entscheidet der Betriebsausschuss im Einzelfall.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -
Als dritten Punkt beantragt die CDU-Fraktion die ersatzlose Streichung des Artikels 3. Darin werden die
ökologischen Ziele der Richtlinien festgelegt. Ziel der CDU-Fraktion sei es, möglichst wenig zu
reglementieren und keine Grundstücksinteressenten durch zu viele Vorschriften abzuschrecken.
Auf Anfrage von AM Hachmeister nach praktischen Erfahrungen bei der Vermarktung von
Grundstücken erläutert GA Barthel, dass die Verpflichtung auf Einhaltung des Niedrigenergiestandards
in der Vergangenheit stets eine hohe Akzeptanz bei den Familien gefunden habe. Probleme habe es in
den vergangenen 9 Jahren damit zu keinem Zeitpunkt gegeben. Auch die Überlegungen, weitere
Maßnahmen zum Energiesparen zu fördern, sei bei den Familien auf großes Interesse gestoßen. AM
Hachmeister stellt den Antrag, die bisherige Praxis beizubehalten.
Beschluss:
AM Fiedler beantragt, auf ökologische Maßnahmen zu verzichten und besser den Grundstückspreis zu
reduzieren. AM Tomiak weist darauf hin, dass sich zum Beispiel in Bielefeld die Baugebiete, in denen
zu einem höheren ökologischen Standard verpflichtet wird, besser vermarkten lassen.
Sodann wird über den Antrag der CDU, den Artikel 3 zu streichen, abgestimmt
Beratungsergebnis:
- 6 Ja-Stimme(n), 7 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) -