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Beschlußtext (Antrag der CDU-Fraktion auf Änderung der Richtlinien zur Bereitstellung von preiswertem Wohnbauland im Bereich der Gemeinde Leopoldshöhe)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
11 kB
Erstellt
08.02.12, 21:21
Aktualisiert
08.02.12, 21:21
Beschlußtext (Antrag der CDU-Fraktion auf Änderung der Richtlinien zur Bereitstellung von preiswertem Wohnbauland im Bereich der Gemeinde Leopoldshöhe) Beschlußtext (Antrag der CDU-Fraktion auf Änderung der Richtlinien zur Bereitstellung von preiswertem Wohnbauland im Bereich der Gemeinde Leopoldshöhe)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 6. Sitzung des Betriebsausschusses Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (Wahlperiode 2004/2009) am 23.11.2005: 3. Antrag der CDU-Fraktion auf Änderung der Richtlinien zur Bereitstellung von preiswertem Wohnbauland im Bereich der Gemeinde Leopoldshöhe AM Fiedler erläutert den Antrag der CDU-Fraktion. Als erster Änderungspunkt wird die Ersetzung des Wortes „überwiegend“ durch „vorrangig“ in Artikel 2 Absatz 2 der Richtlinien diskutiert. Überwiegend bedeute nach Ansicht der CDU-Fraktion „mehr als die Hälfte“ und könnte bei der Vergabe zu Problemen führen. Seitens der Betriebsleitung informiert GA Barthel darüber, dass die Auslegung dieses Begriffes in der Vergangenheit keine Bedeutung gehabt habe, weil sich fast ausschließlich junge Familien um Grundstücke bewerben. Auch für die Zukunft werden keine Auswirkungen erwartet. Aber grundsätzliche Bedenken der Betriebsleitung gegen eine Änderung gibt es nicht. Beschluss: Nach kurzer Diskussion wird dem Rat empfohlen, den Begriff „überwiegend“ durch das Wort „vorrangig“ zu ersetzen. Damit erhält Artikel 2 Absatz 1 der Richtlinien zur Bereitstellung von preiswertem Wohnbauland in der Gemeinde folgende Fassung: (1) Der Verkauf von Baugrundstücken erfolgt vorrangig an junge Familien. Sofern es mehr BewerberInnen als Grundstücke gibt, werden bei der Vergabe soziale Gesichtspunkte (z.B. Anzahl der Kinder, Arbeitsplatz in Leopoldshöhe, etc.) berücksichtigt. Beratungsergebnis: Mehrheitlich dafür Beim zweiten Änderungspunkt der CDU-Fraktion soll der Bezug in Artikel 2 Abs. 4, dass beim Verkauf an Investoren diese zur besonderen Berücksichtigung junger Familien verpflichtet werden sollen, gestrichen werden. AM Hachmeister erklärt seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass sie den Verkauf an Investoren grundsätzlich in Frage stellen. Ziel der LIL sei es, junge Familien zu unterstützen und nicht, Geschäfte mit Bauträgern zu machen. Nur im Ausnahmefall könne man darüber nachdenken. Dann sei es aber Aufgabe des Ausschusses, sich im Vorfeld der Vermarktung eines Baugebietes mit dem Thema auseinander zu setzen. Beschluss: Nach intensiver Diskussion über den Absatz wird dem Gemeinderat folgende Neufassung des Artikel 2 Absatz 4 empfohlen: (4) Über einen Verkauf von Flächen an Investoren entscheidet der Betriebsausschuss im Einzelfall. Beratungsergebnis: - einstimmig - Als dritten Punkt beantragt die CDU-Fraktion die ersatzlose Streichung des Artikels 3. Darin werden die ökologischen Ziele der Richtlinien festgelegt. Ziel der CDU-Fraktion sei es, möglichst wenig zu reglementieren und keine Grundstücksinteressenten durch zu viele Vorschriften abzuschrecken. Auf Anfrage von AM Hachmeister nach praktischen Erfahrungen bei der Vermarktung von Grundstücken erläutert GA Barthel, dass die Verpflichtung auf Einhaltung des Niedrigenergiestandards in der Vergangenheit stets eine hohe Akzeptanz bei den Familien gefunden habe. Probleme habe es in den vergangenen 9 Jahren damit zu keinem Zeitpunkt gegeben. Auch die Überlegungen, weitere Maßnahmen zum Energiesparen zu fördern, sei bei den Familien auf großes Interesse gestoßen. AM Hachmeister stellt den Antrag, die bisherige Praxis beizubehalten. Beschluss: AM Fiedler beantragt, auf ökologische Maßnahmen zu verzichten und besser den Grundstückspreis zu reduzieren. AM Tomiak weist darauf hin, dass sich zum Beispiel in Bielefeld die Baugebiete, in denen zu einem höheren ökologischen Standard verpflichtet wird, besser vermarkten lassen. Sodann wird über den Antrag der CDU, den Artikel 3 zu streichen, abgestimmt Beratungsergebnis: - 6 Ja-Stimme(n), 7 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) -