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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 119/2012)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
9,9 MB
Erstellt
22.11.12, 09:48
Aktualisiert
22.11.12, 09:48

Inhalt der Datei

II GEMEINDE FüURTGHNVVALD rntt den Ortsclraften: Bergstein, Brandenberg, Gey, Großhau, Horm, Hürtgen, Kleinhau, Raffelsbrand, Schafberg, Simonskal l, Straß, Vossenack, Zerkal I Genreindeverwaltung . August Scholl-Str. 5 . 52393 Hürtgenwald Siehe Verteiler Tel.-Zentra le: 4242913090 Tel.-Durchwahl: Telefax 024291309- nternet: E-mail: http://www. h u e rtge nwa d.de buergermeister@h uertgenwald.de Dienststelle: Sach bea rbeiter: Zimmer-Nr.: Abteilung 4 Az.: 109 lV F/Ra R06B2272 I Datum: 02429t30970 E2 sw I $(, Werner Franke za'os'zotz :) <,). Bau- und Umweltausschusssitzung am 04.10.2012 TOP 1: Bebauungsplan Nr. E 4,,Pützgasse ll" im Ortsteil Hürtgen; hier: Auswertung der im Rahmen der Offenlage und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen Sehr geehrte Damen und Herren, als Anlage erhalten Sie zu dem Tagesordnungspunkt die Auswertung der im Rahmen der Offenlage eingegangenen Anregungen zur gefälligen Kenntnisnahme. Weiterhin sind der Entwurf des Bebauungsplanes und eine Variante für die Verlegung der Straße beigefügt. Vonseiten der Venvaltung wird angeregt, vor Abwägung der Anregungen das Gespräch mit den Betroffenen zu suchen. Herr Faßbinder vom Stadtplanungsbüro Zimmermann wird in der Sitzung anwesend sein und die Auswertung sowie den gesamten Sachverhalt erläutern. Freundli Anlagen ße$ueh$zeiten: Mo, Mi, Do, Fr von 8.30 Uhr bis 12"30 Uhr, Di von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr Do von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, sowie nach Terminvereinbarung nkverbi n dra ng: Sparkasse Düren (BLZ 395 501 10) Konto-Nr.: 132 654 Ba Gemeinde Hürtgenwald, Bebauungsplan Nr. E 4- Pützgasse ll - Seite 1/12 Stellungnahmen zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit gemäß $ 3 (2) BauGB (Offenlage) eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Stand: 24.09.2012 Lfd. Nr. Eingabensteller T1 Kreisverwaltung Düren Datum Wesentliche lnhalte der Anre- Stellungnahme Beschlussvorschlag 1.1 Zu Zu Die Straßen sind als Zufahrt für die Feuerwehr auszubauen. Bezüglich der zulässigen Abmessungen (Kurvenradien/Breite/Nei g u ng/Du rchfah rt shöhe etc) wird auf den $ 5 BauO NRW mit zugehöriger Venrualtungsvorschrift verwiesen. Hier sind öffentliche Parkplätze, Begrünung (Bäume) und sonstige Maßnahmen (Verkehrsberuhigung/Kreisverkehr etc.) besonders zu beachten. Die Tragfähigkeit der Straßen muss für Feuerwehrfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von 18 t ausgelegt sein. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Sie beziehen sich auf die Realisierung des Bebauungsplanes. Regelungen hierzu im Bebauungsplan sind nicht erforderlich. Der Rat beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. Zu2. Zu2. Die Anregung wird berücksichtigt. Die textlichen Festsetzungen werden entsprechend um den Hinweis ergänzt. Da diese Ergänzung um einen Hinweis keine materiellrechtliche Anderung des Satzungsinhaltes bedeutet, sind weitere (Öffentlichkeits-) Beteiligungsverfahren nicht erforderlich. Der Rat beschließt, die Anregung zu berücksichtigen. Zu3. Zu3. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Rat beschließt, den Hinweis zur Kenntnis zu neh- ounoen 10.09.12 1. Brandschutz 1. 1. 1.2 Die Straßenbezeichnung ist eindeutig erkennbar an der öffentl ichen Verkeh rsfläche anzubringen 2. Wasserwirtschaft Wasserschutzgebiet der Wehebachtalsperre Folgender Hinweis ist in den Bebauungsplan aufzunehmen: Das Plangebiet liegt in der Zone lll des Wasserschutzgebietes der Wehebachtalsperre. Die Wassersch utzgebietsverordnung Wehebachtalsperre vom 10-12.1975 ist bei allen Planungen und Maßnahmen zu beachten. 3. Landschaftspfleqe und Naturschutz Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege stehen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 4 ,,Pützgasse ll" nicht entgegen. men. Gemeinde Hürtgenwald, Bebauungsplan Nr. E 4 - Pützgasse ll - Seile 2112 Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit gemäß S 3 (2) BaUGB (Offenlage) eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Stand: 24.09.2012 Ldf Nr. Eingabensteller Landesbetrieb Straßenbau NRW Datum Wesentliche lnhalte der vor- Stellungnahme Beschlußvorschlag Es werden keine Bedenken vorgebracht. Es wird darauf Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Da die Pützgasse in die B 399 den Hinweis zur hingewiesen, dass vor Aus- einmündet wird eine frühzeitige Abstimmung der Baumaßnahme mit dem Landesbetrieb Straßen erfolgen. oebrachten Anreounoen 03.09.12 führung der Straßenbauarbeiten in der Pützgasse der Der Rat beschließt, Kenntnis zu nehmen. Landesbetrieb Straßenbau frühzeitig über die Maßnahme zu informieren sei. Eventuelle Baustellenführungen sind vor Baubeginn abzustimmen. Eventuelle Verlegungen von Versorgungsleitungen in der B 399 sind ebenfalls mit dem Landesbetrieb abzustimmen. Rhein-Ruhr Verteilernetz GmbH 28.08.12 Es werden keine Bedenken vorgebracht. Es wird darauf hingewiesen, dass im Planbereich der Pützgasse Niederspannungskabel und Stra- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Leitungsführungen werden im Rahmen der Ausbauplanungen berücksichtigt. Die Sicherung von Versorgungsleitungen innerhalb öffentlicher Verßenbeleuchtungskabel verlau- kehrsflächen ist nicht Regelungsgegenfen. Ein Lageplan wurde stand der Bauleitplanung" beigefügt. Rechtliche Grundlage für die Verlegung von Der Rat beschließt, den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. Versorgungsleitungen in öffentlichen Straßen der Gemeinde ist der bestehende Konzessionsvertrag für die Stromversorgung und Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet Hürtgenwald zwischen der Gemeinde Hürtgenwald und der RWE Energie AG. ln diesem Konzessionsvertrag ist auch die Folgekostenregelung bei Anderungen oder Anpassungen von Straßen der Gemeinde oder Anlagen der RWE eindeutig geregelt. Deutsche Telekom Technik GmbH Es wird darauf hingewiesen, dass im Geltungsbereich des B- Planes Telekommunikationslinien der Telekom liegen; ein Bestandsplan wurde beigefügt. Eine Neuverlegung der Telekommunikationslinien ist derzeit nicht geplant. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Regelungen hierzu im Bebauungsplan sind nicht erforderlich. lm Rahmen der Realisierung des Straßenumbaus werden in Abstimmung mit der Telekom die bestehenden Leitungen verlegt. Der Rat beschließt, den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. Gemeinde Hürtgenwald, Bebauungsplan Nr. E 4 - Pützgasse ll Seite 3/12 - Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit gemäß S 3 (2) BauGB (Offenlage) eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Stand: 24.09.2012 Eingabensteller Ldf. Nr. Datum Wesentliche lnhalte der vor- Stellungnahme Beschlußvorschlag oebrachten Anreounoen Träger öffentlicher Belange, in deren Stellungnahme keine Anregungen vorgebracht wurden: o o . . r . o o . r r r lHK, Aachen, Schreiben vom 17.08.2012 Bezirksregierung Köln, Schreiben vom 08.08.2012 Amprion GmbH; Schreiben vom 08.08.2012 PLEDOC, Schreiben vom 13.08.2012 Bezirksregierung Köln, Dez. 54 (Obere Wasserbehörde), Mail vom 15.08.2012 Wehrbereichsverwaltung West, Schreiben vom 23.08.2012 EWV, Stolberg, Schreiben vom 14.08.2O12 Landwirtschaftskammer Nordhein-Westfalen, Schreiben vom 05.09.2012 Wasserverband Eifel- Rur, Schreiben vom 03.09.2012 DB Services lmmobilien GmbH, Schreiben vom 14.08.2012 Stadt Stolberg, Schreiben vom2O.08.2012 HandwerkskammerAachen, Mail vom 19.O9.2012 Eheleute Maris, Hürtgenwald Pützgasse 15 20.09.12 Es werden folgende Anre- gungen und Bedenken vorgebracht: 1. Erschließungskosten Aufgrund der hohen Kosten, die durch die Verlegung und den Neubau der Pützgasse entstehen werden Bedenken gegen die Planung vorgebracht. Die Kosten könnten eingespart werden, wenn die Straße im Bestand erhalten bliebe. Zu 1. Erschließungskosten Ziel der städtebaulichen Planung der Gemeinde Hürtgenwald ist es, für den älteren, östlichen Teil der Pützgasse einen verkehrsgerechten und verkehrssicheren Ausbau entsprechend dem Standard des westlichen Teils der Pützgasse durchzuführen. Um dieses Zielzu erreichen ist das Beibehalten der bestehenden Trasse ungeeignet. lnsbesondere der nördliche Kurvenbereich (Anschluss an die westliche Pützgasse) Zu'1. Der Rat beschließt, die Bedenken nicht zu berücksichtigen. ist aufgrund des bestehenden Fahrradius für den Fahrverkehr und hier insbesondere für Rettungs- und Müllfahrzeuge zu ertüchtigen. Die Pützgasse als öffentliche Erschließungsstraße wird durch den geplanten Ausbau erstmalig hergestellt und gemäß den Bestimmungen des BauGB abgerechnet. Es bleibt zu berücksichtigen, dass mit dem den geplanten (erstmaligen) Ausbau der Verkehrsfläche eine Steigerung des lmmobilienwertes verbunden ist. Es wird daher vorgeschlagen, die geplante Trassenführung beizubehalten. 2. Baumbestand Durch die Planung würde das Zu 2. Baumbestand Es ist richtig, dass sich das LandLandschaftsbild in der schaftsbild durch die Verlegung der Pützgasse stark verändert. Es Straßentrasse verändern wird. Die Traswird angeregt, den alten se wurde in geringem Umfang in östliBaumbestand zu erhalten. cher Richtung verschwenkt, um den Eingriff in die angrenzenden landwirtschaftlichen Grundstückflächen zu minimieren. Hierbei wurde bei der Abwägung zwischen dem Erhalt der (älteren) Bäume und dem mit dem Bau der Trasse verbundenen Landschaftsverbrauch im Sinne eines sparsamen Umqanqs mit Zu2. Der Rat beschließt, die Anregung nicht zu berücksichtigen. 3 Gemeinde Hürtgenwald, Bebauungsplan Nr. E 4 - Pützgasse ll - Seite 4/12 Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit gemäß S 3 (2) BauGB (Offenlage) eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Stand: 24.09.2012 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche lnhalte der vor- Stellungnahme Beschlußvorschlag oebrachten AnreoLrnoen Grund und Boden (gemäß BauGB) der geplanten Trasse der Vorrang eingeräumt. Die Veränderung des Landschaftsbildes sowie der Verlust der von der Planung betroffenen Bäume wurden im Landschaftspflegerischen Fachbeitrag zum Bebauungsplan (Landschaftsarchitekturbüro Reepel, Düren) aufgearbeitet. Die EingriffsJ Ausgleichsbilanzierung des Landschaftsplaners beinhaltet beide Aspekte. Als Ausgleich für die mit der Planung verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft werden im Geltungsbereich des Bebauungsplanes fünf standortgerechte Laubbäume innerhalb der Verkehrsgrünflächen gepflanzt. m Rahmen der Offenlage hat die Untere Landschaftsbehörde des Kreisvenrualtung Düren den lnhalten des Landschaft spflegerischen Fachbeitrages voll inhaltlich zugestimmt. Vor dem Hintergrund der begründeten städtebaulichen Ziele der Gemeinde Hürtgenwald wird vorgeschlagen, die Anregung nicht zu berücksichtigen. I 3. Trassenbestand Es wird angeregt, den Verlauf der Pützgasse im Bestand beizubehalten. Zu 3. Trassenbestand Ziel der städtebaulichen Planung der Gemeinde Hürtgenwald ist es, für den älteren, östlichen Teil der Pützgasse Zu3. Der Rat beschließt, die Anregung nicht zu berücksichtigen. einen verkehrsgerechten und verkehrssicheren Ausbau entsprechend dem Standard des westlichen Teils der Pützgasse durchzuführen. Um dieses Zielzu erreichen ist das Beibehalten der bestehenden Trasse ungeeignet. lnsbesondere der nördliche Kurvenbereich (Anschluss an die westliche Pützgasse) ist aufgrund des bestehenden Fahrradius für den Fahrverkehr und hier insbesondere für Rettungs- und Müllfahrzeuge zu ertüchtigen. Es wird daher vorgeschlagen, die geplante Trassenführung beizubehalten. B2 B3 B4 Otto Borz, Hürtgenwald Pützgasse 9 20.09.12 Eheleute Manuela & Thomas Barczewski, Hürtgenwald Pützoasse 2 Timo u. Silke 20.o9.12 20.09.12 Hürtgenwald Pützgasse M. Schoenen, Hürtgenwald Pützgfasse '11 b Es wird auf die Ausführungen zu B verwiesen. Die Stellungnahme B 3 ist inhaltlich identisch mit der Stellungnahme B '1 Es wird auf die Ausführungen zu B verwiesen. Die Stellungnahme B 4 lst inhaltlich identisch mit der Stellungnahme B 1. Es wird auf die Ausführungen zu B verwiesen. 1 Der Rat beschließt, wie unter B 1 1 Der Rat beschließt, wie unter B 1 . Ploch, B5 Die Stellungnahme B 2 ist inhaltlich identisch mit der Stellungnahme B 1. 20.o9.12 Die Stellungnahme B 5 ist inhaltlich identisch mit der Stellungnahme B 1. Es wird auf die Ausführungen zu B verwiesen. 1 Der Rat beschließt, wie unter B 1 1 Der Rat beschließt, wie unter B 1 4 Gemeinde Hürtgenwald, Bebauungsplan Nr. E 4-PüEgasse ll - Seite 5/'12 Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit gemäß S 3 (2) BauGB (Offenlage) eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Stand: 24.09.2012 Ldf. Nr. B6 B7 B8 B9 Elngabensteller Datum Wesentliche lnhalte der vor- Stellungnahme Beschlußvorschlag oebrachten Anreounoen Kunze, Hürtgenwald Pützgasse '1 1 a 20.09.12 Familie Behrens, Hürtgenwald Pützgasse 8 20.o9.12 Nicole Nick/Pleus, Hürtgenwald Pützgasse 20.09.12 Familie 20.o9.12 Die Stellungnahme B 6 ist inhaltlich identisch mit der Stellungnahme B 1. Es wird auf die Ausführungen zu B venviesen. Die Stellungnahme B 7 ist inhaltlich identisch mit der Es wird auf die Ausführungen zu B verwiesen. Stellungnahme B Thomas Habeck, Hürtgenwald 1 Der Rat beschließt, wie unter B 1 1 Der Rat beschließt, wie unter B 1 1. Die Stellungnahme B 8 ist inhaltlich identisch mit der Stellungnahme B 1. Es wird auf die Ausführungen zu B verwiesen. Die Stellungnahme B 9 ist inhaltlich identisch mit der Stellungnahme B 1. Es wird auf die Ausführungen zu B verwiesen. Die Stellungnahme B 10 ist inhaltlich identisch mit der Stellungnahme B '1. Es wird auf die Ausführungen zu B verwiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass gegen den Be- Ziel der städtebaulichen Planung der Gemeinde Hürtgenwald ist es, für den älteren, östlichen Teil der Pützgasse einen verkehrsgerechten und verkehrs- 1 Der Rat beschließt, wie unter B 1 1 Der Rat beschließt, wie unter B 1 Pützgasse 13 810 Andreas Senger, 20.09,12 Hürtgenwald Pützgasse 10 B 11 812 Christian Hentrich, Hürtgenwald Pützgasse 3 Heinrich Heucken, Hürtgenwald Pützgasse 17 20.09.12 bauungsplan grundsätzlich keine Bedenken bestehen. Es wird ein kostensparender Ausbau der Baumaßnahme angeregt, da alle Anlieger auf Grund der Größe ihrer Grundstücke in nicht unerheblichem Umfang belastet würden. 20.09.12 1 Der Rat beschließt, wie unter B 1 Der Rat beschließt, die Anregung zu berücksichtigen. sicheren Ausbau entsprechend dem Standard des westlichen Teils der Pützgasse durchzuführen. Die Trassen wurde dabei nur in geringem Umfang in östlicher Richtung verschwenkt, um den hierfür erforderlichen Landkauf sowie die entsprechenden Herstellungskosten so gering wie möglich zu halten. Die Ausbaustandards für den westlichen und östlichen Abschnitte der Pützgasse sollen gleich sein. Es wird vorgeschlagen, die Anregung dahin gehend zu berücksichtigen, dass im Rahmen der Planrealisierung auf einen kostensparenden Ausbaustandard geachtet wird. Es werden folgende Anre- gungen und Bedenken vor- Vorbemerkungen: gebracht: Die Gemeinde Hürtgenwald bemüht sich bereits seit vielen Jahren um den Eruverb der für den seit langem geplanten Straßenbausbau erforderlichen Grundstücksflächen. Bereits mit den Besitzern der Häuser Nr. 17 und 42 wurden dahingehende Verhandlungen geführt, die jedoch nicht zum freihändigen Enuerb der benötigten Grundstücksfläche führten. Um das städtebauliche Ziel zur Herstellung einer verkehrssicheren Verkehrsfläche zu erreichen war es begleitend zu weiteren Verhandlungen mit den Eigentümern sinnvoll ein Bauleitplanverfahren zur planungsrechtlichen Sicherung der öffentlichen Verkehrsflächen durchzuführen. Auf der Grundlaqe eines 5 Gemeinde Hürtgenwald, Bebauungsplan Nr. E 4 - Pützgasse ll - Seite 6/12 Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit gemäß S 3 (2) BauGB (Offenlage) eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Stand: 24.09.2012 Ldf Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche lnhalte der vor- Stellungnahme Beschlußvorschlag qebrachten Anrequnoen rechtskräftigen Bebauungsplanes ist ein U mlegungsverfahren als Bodenordnungsinstrument gemäß BauGB möglich, um zu einem gerechten Ausgleich der betroffenen Grundstückeigentümer zu gelangen. Es wird darauf hingewiesen, dass bereits 201 1 über die Ausbau- Zu 1.: Auf die Vorbemerkungen wird verwiesen. Die Tatsache, dass eine einvernehmliche Regelung nicht erfolgte Zu 1'. Der Rat beschließt, den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. planung im Rathaus gesprochen wurde. Bereits zu diesem Zeitpunkt habe der Eingabesteller erklärt, dass er mit der Verlegung der Straße nicht einverstanden sei. Alternativen hätte er aufgezeigt. hat die Gemeinde Hürtgenwald gerade veranlasst, ein Bauleitplanverfahren mit der Möglichkeit einer späteren Bodenordnung durchzuführen. Welche Alternativen der Einwender aufgezeigt hat, wird von lhm nicht erläutert. Der Eingabensteller ist nicht bereit, Grundstücksflächen zur Verfügung zu stellen. Zu 2.'. Auf die Ausführungen zu 't . wird lnsbesondere die Bauparzelle unterhalb der derzeitigen Grünfläche würde durch die Verlegung der Straße eine erhebliche Wertminderung erfahren. Zu 3.: Mögliche Wertminderungen werden bei einer anstehenden Bodenordnung (Umlegungsverfahren gemäß BauG B) berücksichtigt. die Bedenken nicht zu berücksichtigen. 4. Bei Realisierung der Planung würde das Wohnhaus des Eingabenstellers in der Nacht permanent von herunterfahrenden Fahrzeugen angeleuchtet. Dies würde die Wohnqualität erheblich beeinträchtigen, da das Scheinwerferlicht durch die großen Fenster ins lnnere des Hauses scheint. Zu 4.: Nach den Ausführungen des Einwenders besteht noch eine Bauparzelle südlich seines Hauses, das zukünftig als ,,Blendschutz" dienen kann. Zu 4.'. Der Rat beschließt, die Bedenken nicht zu berücksichtigen. Ein Verkehrsknotenpunkt vor dem Haus Nr. 17 des Einwenders wird abgelehnt, da dieser ebenfalls die Wohnqualität, aber auch den Wert der Grundstücke erheb- Zu 5.: Eine Einschränkung derWohnqualität nach der Durchführung der Planung ist nicht erkennbar. Es wird kein Zu 5. 2. venrtriesen. Zu2. Der Rat beschließt, die bedenken nicht zu berücksichtigen. Verkehrsknotenpunkt geschaffen, sondern ein verkehrstechnisch schwieriger Kurvenbereich ertüchtigt. Zu3: Der Rat beschließt, 5.'. Der Rat beschließt, die Bedenken nicht zu berücksichtigen. 6 Gemeinde Hürtgenwald, Bebauungsplan Nr. E 4 - PüEgasse ll - Seite 7112 Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit gemäß S 3 (2) BauGB (Offenlage) eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Stand: 24.09.2012 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche lnhalte der vor- Stellungnahme Beschlußvorschlag Zu 6.: lm Bereich der bestehenden Zufahrt zum (ehemaligen) Landwirtschaftsbetrieb wird die Straße zukünftig gerade geführt. Wie hierdurch zukünftig eine Gefahrenquelle entstehen soll wird nicht begründet und ist auch nicht erkennbar. 2u6.. Zu 7: Es ist das städtebauliche (begründete) Ziel der gemeinde Hürtgenwald, die Pützgasse verkehrssicher herzustellen. Die Ausbaukosten hierfür werden gemäß BauGB auf alle Anlieger umge- Zu oebrachten Anreounoen lich senke. Durch die Verlegung der Straßentrasse würde die Ausfahrt zum landwirtschaft lichen Betrieb zur Gefahrenquelle. Weiterhin wird befürchtet, dass das Grundstück im Rahmen der Betriebsentwicklung eine Einschränkung von Abstandsflächen erführe. Durch die Verlegung der Trasse entstünden unnötige Kosten (Grundstückskauf, Rückbau der Alttrasse, Neubaukosten etc.). Das Landschaftsbild würde durch die Planung (Rodung der Bäume) verändert. Die Bäume sollten erhalten werden. Das Schutzgut Fauna und Flora werde nicht genügend berücksichtigt. 9. Es wird angeregt, als Alternative zur bestehenden Planung den Bestand zu erhalten. Der Rat beschließt, die Bedenken nicht zu berücksichtigen. 7.'. Der Rat beschließt, die Bedenken nicht zu berücksichtigen. legt. Zu 8.: Es ist richtig, dass sich das Land- Zu schaftsbild durch die Verlegung der Straßentrasse verändern wird. Die Trasse wurde in geringem Umfang in östlicher Richtung verschwenkt, um den Eingriff in die angrenzenden landwirtschaftlichen Grundstückflächen zu minimieren. Hierbei wurde bei der Abwägung zwischen dem Erhalt der (älteren) Bäume und dem mit dem Bau der Trasse verbundenen Landschaftsverbrauch im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden (gemäß BauGB) der geplanten Trasse der Vorrang eingeräumt. Die Veränderung des Landschaftsbildes sowie der Verlust der von der Planung betroffenen Bäume wurden im Landschaftspflegerischen Fachbeitrag zum Bebauungsplan (Landschaftsarchitekturbüro Reepel, Düren) aufgearbeitet. Die Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung des Landschaftsplaners beinhaltet beide Aspekte. Als Ausgleich für die mit der Planung verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft werden im Geltungsbereich des Bebauungsplanes fünf standortgerechte Laubbäume innerhalb der Verkehrsgrünflächen gepflanzt. lm Rahmen der Offenlage hat die Untere Landschaftsbehörde des Kreisvenvaltung Düren den lnhalten des Landschaftspflegerischen Fachbeitrages voll inhaltlich zugestimmt. Vor dem Hintergrund der begründeten städtebaulichen Ziele der Gemeinde Hürtgenwald wird vorgeschlagen, die Bedenken nicht zu berücksichtigen. Der Rat beschließt, die Bedenken nicht zu berücksichtigen. Zu 9.: Auf die Vorbemerkungen wird Zu 9. venrviesen. Der Rat beschließt, die Anregung nicht zu berücksichtigen. 8.'. 7 Gemeinde Hürtgenwald, Bebauungsplan Nr. E 4 - Pützgasse ll - Seite 8/12 Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit gemäß $ 3 (2) BauGB (Offenlage) eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Stand. 24.09.2012 Ldf Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche lnhalte der vor- Stellungnahme Beschlußvorschlag Zu 10.: Durch die Verbesserung des Zu 10. oebrachten Anreor rnoen 10. aus verkehrstechnischer Sicht ist mit der Planung keine Verbesserung verbunden. Durch die Verschwenke und Einschnürungen im Straßenraum wäre die Straße für die Nutzung durch landwirtschaft liche Fahrzeuge nicht geeig- Kurvenbereiches erfolgt eine entscheidende Verbesserung der Verkehrsführung. Die Befahrung mit landwirtschaftlichem Gerät ist, bei reduzierter Geschwindigkeit möglich. Der Rat beschließt, die Bedenken nicht zu berücksichtigen. net. Zu 11 12 813 Torsten Friedrichs, Hürtgenwald Pützgasse 18 19.09.12 Die Hauszufahrt wurde durch die Planung stark beeinträchtigt. als Anlieger über die gesamte Länge der geplanten Verlegung der Pützgasse wäre der Einwender überproportional von den Kosten und den Auswirkungen hinsichtlich der Wohnqualität betroffen. Es wird angeregt, die bestehende Trasse im Bestand zu erhalten. 11.'. Eine Beeinträchtigung der Hauszufahrt wird nlcht begründet und ist auch nicht erkennbar. 2u 11. Zu 12.:Wie bereits erwähnt erfolgt eine Umlegung der Kosten auf alle Anlieger gemäß BauGB. Eine Beibehaltung der Zu 12" Trassenlage entspricht nicht dem Ziel der Gemeinde Hürtgenwald. Der Rat beschließt, die Bedenken nicht zu berücksichtigen. Der Rat beschließt, die Bedenken nicht zu berücksichtigen. Die in der umfangreichen Stellungnahme vorgebrachten Anregungen und Bedenken werden wie folgt zu den abwägunqsrelevanten Punkten zusammengefasst: Vorbemerkung: Zu Vorbemerkung Der Eingabensteller hat das Haus Pützgasse Nr. 18 im Jahre 2011 erworben. Das Die Gemeinde Hürtgenwald bemüht sich bereits seit vielen Jahren um den Erwerb der für den seit langem geplanten Straßenbausbau erforderlichen Grundstücksflächen. Bereits mit den Vorbesitzern des Hauses Nr. 18 bzw. des Flurstückes Nr.61 wurden dahingehende Verhandlungen geführt, die jedoch nicht zum freihändigen Erwerb der benötigten Grundstücksfläche führten. Um das städtebaulich e Ziel zur Herstellung einer verkehrssicheren Verkehrsfläche zu erreichen war es begleitend zu weiteren Verhandlungen mit den (etzigen) Eigentümern sinnvoll ein Bauleitplanverfahren zur planungsrechtlichen Sicherung der öffentlichen Verkehrsflächen durchzuführen. Auf der Grundlage eines rechtskräftigen Bebauungsplanes ist ein Umlegungsverfahren als Bodenordnungsinstrument gemäß BauGB möglich, um zu einem gerechten Ausgleich der betroffenen Grundstückeigentümer zu gelangen. Flurstück Nr. 6'1 , das von der Verlegung der Straßentrasse in östlicher Richtung betrof- fen ist, wurde vom Eingabensteller in Erbpacht (99 Jahre) ebenfalls 2011 übernommen. 8 Gemeinde Hürtgenwald, Bebauungsplan Nr. E 4 - Pützgasse ll - Seite 9/12 Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit gemäß S 3 (2) BauGB (Offenlage) eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Stand: 24.09.2012 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche lnhalte der vor- Stellungnahme Beschlußvorschlag Zu 1. Wohnwert Zu oebrachten Anreounoen '1. Wohnwed 1. Grundvoraussetzung für den Kauf des Hauses sei unter anderem die Erbpacht der Garten- und Landschaftsfläche (Flurstück Nr.61) östlich der bestehenden Straßentrasse. Diese ruhige Wohnlage stellt für den Eingabensteller einen besonderen Wert dar (Aufiruuchs, mögliche weitere Gestaltung der Gartenfläche). Darüber hinaus bestehe derzeit eine Sitzbank als Rastmöglichkeit für ältere Leute unmittelbar vor dem Gebäude. Durch den Ausbau der Straße könnte diese entfallen. Durch die Abgabe der Grünfläche (Flurstück Nr. 61) wird eine Enteignung befürchtet. Der Wohnwert des Hauseigentums würde sich durch den Verlust der Grünfläche auf ,,Null" reduzieren. ln Kenntnis der Straßenplanung hätte der Eingabensteller den Kauf nicht getätigt. Der Eingabensteller beschreibt, dass Der Rat beschließt, derzeit die gepachtete Grünfläche durch die Bedenken nicht die bestehende Straße räumlich von zu berücksichtigen. Haus Nr. 18 getrennt ist. Zukünftig wird durch den Verschwenk der Straßentrasse zwar in die Grünfläche eingegriffen. Dafür wird jedoch auch dem Haus Nr. '1 8 eine Grundstücksfläche direkt am Haus zugeordnet. Von einer Reduzierung des Grundstückswertes (Eigentum) kann daher nicht gesprochen werden. 2. Zu 2. Garagenbau/ - zufahrt Die genehmigte Garage wurde in der Planung berücksichtigt. Durch die Fest- Zu2. Garagenbau/-zufahrt Eine genehmigte Garage nördlich angrenzend an das bestehende Gebäude ist derzeit im Bau. Es wird befürchtet, dass durch die Straßenplanung die Garage nach Fertigstellung nicht mehr anfahrbar wäre und die hierfür bereits entstandenen Kosten zu entschädigen wären. 3. Der Rat beschließt, die Bedenken nicht zu berücksichtigen. setzung als,,Allgemeines Wohngebiet" im Bereich der zukünftig verschwenkten Fahrbahn ergibt sich eine großzügigere Zufahrtsmöglichkeit zum Grundstück. Eine Benachteiligung ist nicht erkennbar. Daher ergibt sich auch kein Anlass für eine Entschädigung. Zu3. Aufstellungsverfahren Zu 3. Aufstell ungsverfahren Es werden Bedenken erhoDer Gesetzgeber hat durch die Novellieben gegen die Durchführung rung des BauGB 2007 den Gemeinden des Aufstellungsverfahrens im ein Planungsinstrument geschaffen, mit dem Bebauungspläne mit geringer ,,Verei nfachten Verfahren". Der Eingabensteller rügt, dass er nicht von der Gemeinde als Direktbetroffener persönlich angeschrieben wurde. Der Rat beschließt, die Bedenken nicht zu berücksichtigen. Grundfläche in einem so genannten ,,beschleunigten Verfahren" aufgestellt werden können. Hierbei kann auf die Erarbeitung eines Umweltberichtes und der frühzeitigen Beteiligungsverfahren verzichtet werden. Dies ergibt sich aus dem Gesetzestext des 13a BauGB. ln der Durchführuno des ..beschleunioten I Gemeinde Hürtgenwald, Bebauungsplan Nr. E 4 - Pützgasse ll - Seite 10112 Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit gemäß S 3 (2) BauGB (Offenlage) eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Stand. 24.09.2012 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche lnhalte der vor- Stellungnahme Beschlußvorschlag qebrachten Anreounoen Verfahrens" können die Verfahrenserleichterungen des g1 3 (vereinfachtes Verfahren) angewendet werden. Aufgrund der geringen Plangebietsgröße wurde der Bebauungsplan E 4 ,,Pützgasse ll" im "beschleunigten Verfahren" aufgestellt. Eine schriftliche Benachrichtigung der Öffentlichkeit sieht das BauGB nicht vor. Eine öffentliche Bekanntmachung hat im vorliegenden Planverfahren stattgefunden. Eine rechtliche Benachteiligung des Elngabenstellers ist daher nicht erkennbar. Es wird vorgeschlagen, die Bedenken 4. nicht zu berücksichtigen. Zu 4. Ziel der städtebaulichen Planung der Gemeinde Hürtgenwald ist es, für den älteren, östlichen Teil der Pützgasse Der Rat beschließt, die Anregung und die Bedenken nicht zu berücksichtigen. Alternativen Es wird angeregt, dem Eingabesteller bei Umsetzung der Planung als Entschädigung ein gleichwertiges Haus mit zugehöriger Grünfläche in vergleichbarer Gestaltqualität zuzüglich einer Garage zur Verfügung zu stellen. Es wird eine erneute Überprüfung sowie eine Unterrichtung über den weiteren Verfahrensablauf angeregt. 814 Martin & Astrid Voßen, Hürtgenwald Pützgasse 20 18.09.12 Es werden Bedenken gegen den geplanten Ausbau der Pützgasse vorgebracht. Es wird eine kostengünstige Sanierung der Straßendecke angeregt. Weiterhin werden Bedenken gegen die Planung damit begründet, dass eine neue Straße, die durch Anliegerbeiträge bezahlt würde, durch gewerbliche Straßennutzer beschädigt würde. einen verkehrsgerechten und verkehrssicheren Ausbau entsprechend dem Standard des westlichen Teils der Pützgasse durchzuführen. Um dieses Ziel zu erreichen ist das Beibehalten der bestehenden Trasse mit einer Sanierung der Straßendecke ungeeignet. lnsbesondere der nördliche Kurvenbereich (Anschluss an die westliche Pützgasse) ist aufgrund des bestehenden Fahrradius für den Fahrverkehr und hier insbesondere für Rettungs- und Müllfahrzeuge zu ertüchtigen. Eine öffentlich gewidmete Straße kann, auch wenn diese fast ausschließlich über Anliegerbeiträge finanziert wurde, von allen Verkehrsteilnehmern genutzt werden. ln sofern kann der Aspekt, dass gewerbliche Fahrzeuge die Straße beschädigen, nicht in die Abwägung über die Planinhalte des Bebauungsplanes einbezogen werden. Sollte sich nach Herstellung der Straße eine überdurchschnittliche Beanspruchung der Straße durch Gewerbeverkehr feststellen lassen, können Maßnahmen von der Gemeinde als Straßenbaulastträger ergriffen werden. Es wird vorgeschlagen, die Anregung und die Bedenken nicht zu berücksichti- 10 Gemeinde Hürtgenwald, Bebauungsplan Nr. E 4 - Pützgasse ll - Seite 11112 Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit gemäß S 3 (2) BauGB (Offenlage) eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Stand: 24.09.2012 Ldf. Nr. Eingabensteller 815 WilliBetz, Hürtgenwald Pützgasse 12 Datum Wesentliche lnhalte der vor- Stellungnahme Beschlußvorschlag Zu Zu oebrachten Anreorrnoen 20.09.12 Es werden folgende Anre- gungen und Bedenken vorgebracht: 1. Es werden Bedenken gegen die Verlegung der Straße vorgebracht und angeregt, die Straße in der jetzigen Lage zu belassen, um Kosten zu sparen. 2. Es wird angeregt, die Bäume zu erhalten; das Landschaftsbild würde gestört. 1. Ziel der städtebaulichen Planung der Gemeinde Hürtgenwald ist es, für den älteren, östlichen Teil der Pützgasse einen verkehrsgerechten und verkehrs- 1. Der Rat beschließt, die Anregung und die Bedenken nicht zu berücksichtigen. sicheren Ausbau entsprechend dem Standard des westlichen Teils der Pützgasse durchzuführen. Um dieses Tielzu erreichen ist das Beibehalten der bestehenden Trasse ungeeignet. lnsbesondere der nördliche Kurvenbereich vor dem Grundstück des Eingabenstellers ist aufgrund des bestehenden Fahrradius für den Fahrverkehr und hier insbesondere für Rettungs- und Müllfahrzeuge zu ertüchtigen. Ein an der nordöstlichen Grenze des Grundstückes errichteter Stahlpfeiler macht deutlich, dass bei der Befahrung der Kurve in der Vergangenheit öfters das Grundstück des Eingabenstellers befahren wurde. Die Pützgasse als öffentliche Erschließungsstraße wird durch den geplanten Ausbau erstmalig hergestellt und gemäß den Bestimmungen des BauGB abgerechnet. Es bleibt zu berücksichtigen, dass mit dem den geplanten (erstmaligen) Ausbau der Verkehrsfläche eine Steigerung des lmmobilienwertes verbunden ist. Es wird daher vorgeschlagen, die geplante Trassenführung beizubehalten. Zu 2. Zu2. Es ist richtig, dass sich das Landschaftsbild durch die Verlegung der Straßentrasse verändern wird. Die Trasse wurde in geringem Umfang in östlicher Richtung verschwenkt, um den Eingriff in die angrenzenden landwirtschaftlichen Grundstückflächen zu minimieren. Hierbei wurde bei der Abwägung zwischen dem Erhalt der (älteren) Bäume und dem mit dem Bau der Trasse verbundenen Landschaftsverbrauch im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden (gemäß BauGB) der geplanten Trasse der Vorrang eingeräumt. Die Veränderung des Landschaftsbildes sowie der Verlust der von der Planung betroffenen Bäume wurden im Landschaftspflegerischen Fachbeitrag zum Bebauungsplan (Landschaftsarchitekturbüro Reepel, Düren) aufgearbeitet. Die Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung des Landschaftsplaners beinhaltet beide Aspekte. Als Ausgleich für die mit der Planung verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft werden im Geltunqsbereich des Bebauunosolanes fünf Der Rat beschließt, die Anregung nicht zu berücksichtigen. 11 Gemeinde Hürtgenwald, Bebauungsplan Nr. E 4 - Pützgasse Il - Seite 12112 Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit gemäß S 3 (2) BauGB (Offenlage) eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Stand: 24.09,2012 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche lnhalte der vor- Stellungnahme Beschlußvorschlag oebrachten Anrequnqen standortgerechte Laubbäume innerhalb der Verkehrsgrünflächen gepflanzt. lm Rahmen der Offenlage hat die Untere Landschaftsbehörde des Kreisverwaltung Düren den lnhalten des Landschaftspflegerischen Fachbeitrages voll inhaltlich zugestimmt. Vor dem Hintergrund der begründeten städtebaulichen Ziele der Gemeinde Hürtgenwald wird vorgeschlagen, die Anregung nicht zu berücksichtigen. Zu3. Bei einer Verlegung der Straße sei der Eingabensteller gezwungen, den Vorplatz des Hauses sowie den Hauseingang zu verlegen, was mit weiteren Kosten verbunden sei. 4. Zu3. Eine Verlegung des Hauseinganges oder des Hausvorplatzes ist in keiner Weise erforderlich. Nach den Ausbauplanungen wird östlich angrenzend an das Grundstück des Eingabenstellers eine Grünfläche (Verkehrsgrün) als Teil der ausgebauten Straße entstehen. Durch die Gestaltung der Grünfläche (Stellung der Bäume; Oberflächengestaltung) kann der Hauseingang zukünftig erreicht werden, ohne beim Verlassen des Wohngebäudes unmittelbar die Straße zu betreten. Durch den ,,Grünpuffer" entsteht auch für die Bewohner eine Verbesserung der Verkehrssicherheit. Es wird daher vorgeschlagen, die geplante Trassenführung beizubehalten. Zu 4. Es wird darauf hingewie- Es wird auf die Ausführungen zu 3. sen, dass sich aus verkehrstechnischer Sicht vor der Haustüre des Eingabenstellers nichts ändere. verwiesen. Durch die Herstellung des ,,Grünpuffers" vor der Haustüre und den großzügigeren Kurvenradius wird sich vor allem für die Eingabensteller eine Verbesserung der Verkehrssicherheit Der Rat beschließt, die Bedenken nicht zu berücksichtigen. Zu 4. Der Rat beschließt, den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. ergeben. Es wird daher vorgeschlagen, den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. Zu 5. Es wird angeregt, den Es wird auf die Ausführungen zu Verlauf der Pützgasse beizubehalten. verwiesen. Zu 5. L Der Rat beschließt, die Bedenken nicht zu berücksichtigen. 12 r't: c)N -l -: < g.sä 35N fi= 3cr= :]EF I H z 8.ry ,x, lrl 9( i i ,-t-tffi ;:YiQ ls-N z2 a7 S s I S :...:. \\ :::)1/ 7' _rr-;73-' =1--=S S ,?,-C-4cE /,b :#' e : ;4 .gltz \:pF1-._-._ 2 o o I r _-_s -\--- ==--, .:-\:\' =t- Ä"\ . V\Y \\N S N z =.=>i =s:- O O I