Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
9,9 MB
Erstellt
22.11.12, 09:48
Aktualisiert
22.11.12, 09:48
Stichworte
Inhalt der Datei
II
GEMEINDE
FüURTGHNVVALD
rntt den Ortsclraften:
Bergstein, Brandenberg, Gey, Großhau, Horm,
Hürtgen, Kleinhau, Raffelsbrand, Schafberg,
Simonskal l, Straß, Vossenack, Zerkal
I
Genreindeverwaltung
.
August Scholl-Str. 5 . 52393 Hürtgenwald
Siehe Verteiler
Tel.-Zentra le:
4242913090
Tel.-Durchwahl:
Telefax
024291309-
nternet:
E-mail:
http://www. h u e rtge nwa d.de
buergermeister@h uertgenwald.de
Dienststelle:
Sach bea rbeiter:
Zimmer-Nr.:
Abteilung 4
Az.:
109
lV F/Ra R06B2272
I
Datum:
02429t30970
E2
sw
I
$(,
Werner Franke
za'os'zotz
:)
<,).
Bau- und Umweltausschusssitzung am 04.10.2012
TOP 1: Bebauungsplan Nr. E 4,,Pützgasse ll" im Ortsteil Hürtgen;
hier: Auswertung der im Rahmen der Offenlage und der Beteiligung der
Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Anlage erhalten Sie zu dem Tagesordnungspunkt die Auswertung der im Rahmen der
Offenlage eingegangenen Anregungen zur gefälligen Kenntnisnahme. Weiterhin sind der
Entwurf des Bebauungsplanes und eine Variante für die Verlegung der Straße beigefügt.
Vonseiten der Venvaltung wird angeregt, vor Abwägung der Anregungen das Gespräch
mit den Betroffenen zu suchen.
Herr Faßbinder vom Stadtplanungsbüro Zimmermann wird in der Sitzung anwesend sein
und die Auswertung sowie den gesamten Sachverhalt erläutern.
Freundli
Anlagen
ße$ueh$zeiten:
Mo, Mi, Do, Fr von 8.30 Uhr bis 12"30 Uhr, Di von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Do von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, sowie nach Terminvereinbarung
nkverbi n dra ng:
Sparkasse Düren (BLZ 395 501 10)
Konto-Nr.: 132 654
Ba
Gemeinde Hürtgenwald, Bebauungsplan Nr. E 4- Pützgasse ll
-
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Stellungnahmen zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
gemäß $ 3 (2) BauGB (Offenlage) eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan
Stand: 24.09.2012
Lfd.
Nr.
Eingabensteller
T1
Kreisverwaltung
Düren
Datum
Wesentliche lnhalte der Anre-
Stellungnahme
Beschlussvorschlag
1.1
Zu
Zu
Die Straßen sind als Zufahrt
für die Feuerwehr auszubauen. Bezüglich der zulässigen
Abmessungen (Kurvenradien/Breite/Nei g u ng/Du rchfah rt
shöhe etc) wird auf den $ 5
BauO NRW mit zugehöriger
Venrualtungsvorschrift verwiesen. Hier sind öffentliche
Parkplätze, Begrünung (Bäume) und sonstige Maßnahmen (Verkehrsberuhigung/Kreisverkehr etc.) besonders zu beachten. Die
Tragfähigkeit der Straßen
muss für Feuerwehrfahrzeuge
mit einem Gesamtgewicht von
18 t ausgelegt sein.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Sie beziehen sich auf die
Realisierung des Bebauungsplanes.
Regelungen hierzu im Bebauungsplan
sind nicht erforderlich.
Der Rat beschließt,
die Hinweise zur
Kenntnis zu nehmen.
Zu2.
Zu2.
Die Anregung wird berücksichtigt. Die
textlichen Festsetzungen werden entsprechend um den Hinweis ergänzt. Da
diese Ergänzung um einen Hinweis
keine materiellrechtliche Anderung des
Satzungsinhaltes bedeutet, sind weitere
(Öffentlichkeits-) Beteiligungsverfahren
nicht erforderlich.
Der Rat beschließt,
die Anregung zu
berücksichtigen.
Zu3.
Zu3.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Der Rat beschließt,
den Hinweis zur
Kenntnis zu neh-
ounoen
10.09.12
1. Brandschutz
1.
1.
1.2
Die Straßenbezeichnung ist
eindeutig erkennbar an der
öffentl ichen Verkeh rsfläche
anzubringen
2. Wasserwirtschaft
Wasserschutzgebiet der
Wehebachtalsperre
Folgender Hinweis ist in den
Bebauungsplan aufzunehmen:
Das Plangebiet liegt in der
Zone lll des Wasserschutzgebietes der
Wehebachtalsperre. Die
Wassersch utzgebietsverordnung Wehebachtalsperre vom
10-12.1975 ist bei allen Planungen und Maßnahmen zu
beachten.
3. Landschaftspfleqe und
Naturschutz
Belange des Naturschutzes
und der Landschaftspflege
stehen der Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. E 4
,,Pützgasse ll" nicht entgegen.
men.
Gemeinde Hürtgenwald, Bebauungsplan Nr. E 4 - Pützgasse ll -
Seile 2112
Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
gemäß S 3 (2) BaUGB (Offenlage) eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan
Stand: 24.09.2012
Ldf
Nr.
Eingabensteller
Landesbetrieb
Straßenbau
NRW
Datum
Wesentliche lnhalte der vor-
Stellungnahme
Beschlußvorschlag
Es werden keine Bedenken
vorgebracht. Es wird darauf
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Da die Pützgasse in die B 399
den Hinweis zur
hingewiesen, dass vor Aus-
einmündet wird eine frühzeitige Abstimmung der Baumaßnahme mit dem Landesbetrieb Straßen erfolgen.
oebrachten Anreounoen
03.09.12
führung der Straßenbauarbeiten in der Pützgasse der
Der Rat beschließt,
Kenntnis zu nehmen.
Landesbetrieb Straßenbau
frühzeitig über die Maßnahme
zu informieren sei. Eventuelle
Baustellenführungen sind vor
Baubeginn abzustimmen.
Eventuelle Verlegungen von
Versorgungsleitungen in der
B 399 sind ebenfalls mit dem
Landesbetrieb abzustimmen.
Rhein-Ruhr
Verteilernetz
GmbH
28.08.12
Es werden keine Bedenken
vorgebracht. Es wird darauf
hingewiesen, dass im Planbereich der Pützgasse Niederspannungskabel und Stra-
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Leitungsführungen werden im
Rahmen der Ausbauplanungen berücksichtigt. Die Sicherung von Versorgungsleitungen innerhalb öffentlicher Verßenbeleuchtungskabel verlau- kehrsflächen ist nicht Regelungsgegenfen. Ein Lageplan wurde
stand der Bauleitplanung"
beigefügt. Rechtliche Grundlage für die Verlegung von
Der Rat beschließt,
den Hinweis zur
Kenntnis zu nehmen.
Versorgungsleitungen in
öffentlichen Straßen der Gemeinde ist der bestehende
Konzessionsvertrag für die
Stromversorgung und Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet Hürtgenwald zwischen der Gemeinde
Hürtgenwald und der RWE
Energie AG. ln diesem Konzessionsvertrag ist auch die
Folgekostenregelung bei
Anderungen oder Anpassungen von Straßen der Gemeinde oder Anlagen der
RWE eindeutig geregelt.
Deutsche Telekom Technik
GmbH
Es wird darauf hingewiesen,
dass im Geltungsbereich des
B- Planes Telekommunikationslinien der Telekom liegen;
ein Bestandsplan wurde beigefügt. Eine Neuverlegung
der Telekommunikationslinien
ist derzeit nicht geplant.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Regelungen hierzu im Bebauungsplan sind nicht erforderlich. lm
Rahmen der Realisierung des Straßenumbaus werden in Abstimmung mit der
Telekom die bestehenden Leitungen
verlegt.
Der Rat beschließt,
den Hinweis zur
Kenntnis zu nehmen.
Gemeinde Hürtgenwald, Bebauungsplan Nr. E 4 - Pützgasse ll
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-
Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
gemäß S 3 (2) BauGB (Offenlage) eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan
Stand: 24.09.2012
Eingabensteller
Ldf.
Nr.
Datum
Wesentliche lnhalte der vor-
Stellungnahme
Beschlußvorschlag
oebrachten Anreounoen
Träger öffentlicher Belange, in deren Stellungnahme keine Anregungen vorgebracht wurden:
o
o
.
.
r
.
o
o
.
r
r
r
lHK, Aachen, Schreiben vom 17.08.2012
Bezirksregierung Köln, Schreiben vom 08.08.2012
Amprion GmbH; Schreiben vom 08.08.2012
PLEDOC, Schreiben vom 13.08.2012
Bezirksregierung Köln, Dez. 54 (Obere Wasserbehörde), Mail vom 15.08.2012
Wehrbereichsverwaltung West, Schreiben vom 23.08.2012
EWV, Stolberg, Schreiben vom 14.08.2O12
Landwirtschaftskammer Nordhein-Westfalen, Schreiben vom 05.09.2012
Wasserverband Eifel- Rur, Schreiben vom 03.09.2012
DB Services lmmobilien GmbH, Schreiben vom 14.08.2012
Stadt Stolberg, Schreiben vom2O.08.2012
HandwerkskammerAachen, Mail vom 19.O9.2012
Eheleute Maris,
Hürtgenwald
Pützgasse 15
20.09.12
Es werden folgende Anre-
gungen und Bedenken vorgebracht:
1.
Erschließungskosten
Aufgrund der hohen Kosten,
die durch die Verlegung und
den Neubau der Pützgasse
entstehen werden Bedenken
gegen die Planung vorgebracht. Die Kosten könnten
eingespart werden, wenn die
Straße im Bestand erhalten
bliebe.
Zu 1. Erschließungskosten
Ziel der städtebaulichen Planung der
Gemeinde Hürtgenwald ist es, für den
älteren, östlichen Teil der Pützgasse
einen verkehrsgerechten und verkehrssicheren Ausbau entsprechend dem
Standard des westlichen Teils der
Pützgasse durchzuführen. Um dieses
Zielzu erreichen ist das Beibehalten der
bestehenden Trasse ungeeignet. lnsbesondere der nördliche Kurvenbereich
(Anschluss an die westliche Pützgasse)
Zu'1.
Der Rat beschließt,
die Bedenken nicht
zu berücksichtigen.
ist aufgrund des bestehenden Fahrradius für den Fahrverkehr und hier insbesondere für Rettungs- und Müllfahrzeuge zu ertüchtigen.
Die Pützgasse als öffentliche Erschließungsstraße wird durch den geplanten
Ausbau erstmalig hergestellt und gemäß
den Bestimmungen des BauGB abgerechnet. Es bleibt zu berücksichtigen,
dass mit dem den geplanten (erstmaligen) Ausbau der Verkehrsfläche eine
Steigerung des lmmobilienwertes verbunden ist.
Es wird daher vorgeschlagen, die geplante Trassenführung beizubehalten.
2. Baumbestand
Durch die Planung würde das
Zu 2. Baumbestand
Es ist richtig, dass sich das LandLandschaftsbild in der
schaftsbild durch die Verlegung der
Pützgasse stark verändert. Es Straßentrasse verändern wird. Die Traswird angeregt, den alten
se wurde in geringem Umfang in östliBaumbestand zu erhalten.
cher Richtung verschwenkt, um den
Eingriff in die angrenzenden landwirtschaftlichen Grundstückflächen zu minimieren. Hierbei wurde bei der Abwägung zwischen dem Erhalt der (älteren)
Bäume und dem mit dem Bau der Trasse verbundenen Landschaftsverbrauch
im Sinne eines sparsamen Umqanqs mit
Zu2.
Der Rat beschließt,
die Anregung nicht
zu berücksichtigen.
3
Gemeinde Hürtgenwald, Bebauungsplan Nr. E 4 - Pützgasse ll
-
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Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
gemäß S 3 (2) BauGB (Offenlage) eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan
Stand: 24.09.2012
Ldf.
Nr.
Eingabensteller
Datum
Wesentliche lnhalte der vor-
Stellungnahme
Beschlußvorschlag
oebrachten AnreoLrnoen
Grund und Boden (gemäß BauGB) der
geplanten Trasse der Vorrang eingeräumt. Die Veränderung des Landschaftsbildes sowie der Verlust der von
der Planung betroffenen Bäume wurden
im Landschaftspflegerischen Fachbeitrag zum Bebauungsplan (Landschaftsarchitekturbüro Reepel, Düren) aufgearbeitet. Die EingriffsJ Ausgleichsbilanzierung des Landschaftsplaners beinhaltet
beide Aspekte. Als Ausgleich für die mit
der Planung verbundenen Eingriffe in
Natur und Landschaft werden im Geltungsbereich des Bebauungsplanes fünf
standortgerechte Laubbäume innerhalb
der Verkehrsgrünflächen gepflanzt. m
Rahmen der Offenlage hat die Untere
Landschaftsbehörde des Kreisvenrualtung Düren den lnhalten des Landschaft spflegerischen Fachbeitrages voll
inhaltlich zugestimmt.
Vor dem Hintergrund der begründeten
städtebaulichen Ziele der Gemeinde
Hürtgenwald wird vorgeschlagen, die
Anregung nicht zu berücksichtigen.
I
3. Trassenbestand
Es wird angeregt, den Verlauf
der Pützgasse im Bestand
beizubehalten.
Zu 3. Trassenbestand
Ziel der städtebaulichen Planung der
Gemeinde Hürtgenwald ist es, für den
älteren, östlichen Teil der Pützgasse
Zu3.
Der Rat beschließt,
die Anregung nicht
zu berücksichtigen.
einen verkehrsgerechten und verkehrssicheren Ausbau entsprechend dem
Standard des westlichen Teils der
Pützgasse durchzuführen. Um dieses
Zielzu erreichen ist das Beibehalten der
bestehenden Trasse ungeeignet. lnsbesondere der nördliche Kurvenbereich
(Anschluss an die westliche Pützgasse)
ist aufgrund des bestehenden Fahrradius für den Fahrverkehr und hier insbesondere für Rettungs- und Müllfahrzeuge zu ertüchtigen.
Es wird daher vorgeschlagen, die geplante Trassenführung beizubehalten.
B2
B3
B4
Otto Borz,
Hürtgenwald
Pützgasse 9
20.09.12
Eheleute
Manuela & Thomas Barczewski,
Hürtgenwald
Pützoasse 2
Timo u. Silke
20.o9.12
20.09.12
Hürtgenwald
Pützgasse
M. Schoenen,
Hürtgenwald
Pützgfasse '11 b
Es wird auf die Ausführungen zu B
verwiesen.
Die Stellungnahme B 3 ist
inhaltlich identisch mit der
Stellungnahme B '1
Es wird auf die Ausführungen zu B
verwiesen.
Die Stellungnahme B 4 lst
inhaltlich identisch mit der
Stellungnahme B 1.
Es wird auf die Ausführungen zu B
verwiesen.
1
Der Rat beschließt,
wie unter B
1
1
Der Rat beschließt,
wie unter B
1
.
Ploch,
B5
Die Stellungnahme B 2 ist
inhaltlich identisch mit der
Stellungnahme B 1.
20.o9.12
Die Stellungnahme B 5 ist
inhaltlich identisch mit der
Stellungnahme B 1.
Es wird auf die Ausführungen zu B
verwiesen.
1
Der Rat beschließt,
wie unter B
1
1
Der Rat beschließt,
wie unter B
1
4
Gemeinde Hürtgenwald, Bebauungsplan Nr. E 4-PüEgasse ll
-
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Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
gemäß S 3 (2) BauGB (Offenlage) eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan
Stand: 24.09.2012
Ldf.
Nr.
B6
B7
B8
B9
Elngabensteller
Datum
Wesentliche lnhalte der vor-
Stellungnahme
Beschlußvorschlag
oebrachten Anreounoen
Kunze,
Hürtgenwald
Pützgasse '1 1 a
20.09.12
Familie Behrens,
Hürtgenwald
Pützgasse 8
20.o9.12
Nicole
Nick/Pleus,
Hürtgenwald
Pützgasse
20.09.12
Familie
20.o9.12
Die Stellungnahme B 6 ist
inhaltlich identisch mit der
Stellungnahme B 1.
Es wird auf die Ausführungen zu B
venviesen.
Die Stellungnahme B 7 ist
inhaltlich identisch mit der
Es wird auf die Ausführungen zu B
verwiesen.
Stellungnahme B
Thomas Habeck,
Hürtgenwald
1
Der Rat beschließt,
wie unter B
1
1
Der Rat beschließt,
wie unter B
1
1.
Die Stellungnahme B 8 ist
inhaltlich identisch mit der
Stellungnahme B 1.
Es wird auf die Ausführungen zu B
verwiesen.
Die Stellungnahme B 9 ist
inhaltlich identisch mit der
Stellungnahme B 1.
Es wird auf die Ausführungen zu B
verwiesen.
Die Stellungnahme B 10 ist
inhaltlich identisch mit der
Stellungnahme B '1.
Es wird auf die Ausführungen zu B
verwiesen.
Es wird darauf hingewiesen,
dass gegen den Be-
Ziel der städtebaulichen Planung der
Gemeinde Hürtgenwald ist es, für den
älteren, östlichen Teil der Pützgasse
einen verkehrsgerechten und verkehrs-
1
Der Rat beschließt,
wie unter B
1
1
Der Rat beschließt,
wie unter B
1
Pützgasse 13
810 Andreas Senger,
20.09,12
Hürtgenwald
Pützgasse 10
B
11
812
Christian
Hentrich,
Hürtgenwald
Pützgasse 3
Heinrich
Heucken,
Hürtgenwald
Pützgasse 17
20.09.12
bauungsplan grundsätzlich
keine Bedenken bestehen.
Es wird ein kostensparender
Ausbau der Baumaßnahme
angeregt, da alle Anlieger
auf Grund der Größe ihrer
Grundstücke in nicht unerheblichem Umfang belastet
würden.
20.09.12
1
Der Rat beschließt,
wie unter B
1
Der Rat beschließt,
die Anregung zu
berücksichtigen.
sicheren Ausbau entsprechend dem
Standard des westlichen Teils der
Pützgasse durchzuführen. Die Trassen
wurde dabei nur in geringem Umfang in
östlicher Richtung verschwenkt, um den
hierfür erforderlichen Landkauf sowie die
entsprechenden Herstellungskosten so
gering wie möglich zu halten.
Die Ausbaustandards für den westlichen
und östlichen Abschnitte der Pützgasse
sollen gleich sein.
Es wird vorgeschlagen, die Anregung
dahin gehend zu berücksichtigen, dass
im Rahmen der Planrealisierung auf
einen kostensparenden Ausbaustandard
geachtet wird.
Es werden folgende Anre-
gungen und Bedenken vor-
Vorbemerkungen:
gebracht:
Die Gemeinde Hürtgenwald bemüht sich
bereits seit vielen Jahren um den Eruverb
der für den seit langem geplanten
Straßenbausbau erforderlichen Grundstücksflächen. Bereits mit den Besitzern
der Häuser Nr. 17 und 42 wurden dahingehende Verhandlungen geführt, die
jedoch nicht zum freihändigen Enuerb
der benötigten Grundstücksfläche führten. Um das städtebauliche Ziel zur
Herstellung einer verkehrssicheren Verkehrsfläche zu erreichen war es begleitend zu weiteren Verhandlungen mit den
Eigentümern sinnvoll ein Bauleitplanverfahren zur planungsrechtlichen Sicherung der öffentlichen Verkehrsflächen
durchzuführen. Auf der Grundlaqe eines
5
Gemeinde Hürtgenwald, Bebauungsplan Nr. E 4 - Pützgasse ll
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Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
gemäß S 3 (2) BauGB (Offenlage) eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan
Stand: 24.09.2012
Ldf
Nr.
Eingabensteller
Datum
Wesentliche lnhalte der vor-
Stellungnahme
Beschlußvorschlag
qebrachten Anrequnoen
rechtskräftigen Bebauungsplanes ist ein
U mlegungsverfahren als Bodenordnungsinstrument gemäß BauGB möglich, um zu einem gerechten Ausgleich
der betroffenen Grundstückeigentümer
zu gelangen.
Es wird darauf hingewiesen, dass bereits
201 1 über die Ausbau-
Zu 1.: Auf die Vorbemerkungen wird
verwiesen. Die Tatsache, dass eine
einvernehmliche Regelung nicht erfolgte
Zu
1'.
Der Rat beschließt,
den Hinweis zur
Kenntnis zu nehmen.
planung im Rathaus gesprochen wurde. Bereits
zu diesem Zeitpunkt habe der Eingabesteller
erklärt, dass er mit der
Verlegung der Straße
nicht einverstanden sei.
Alternativen hätte er
aufgezeigt.
hat die Gemeinde Hürtgenwald gerade
veranlasst, ein Bauleitplanverfahren mit
der Möglichkeit einer späteren Bodenordnung durchzuführen.
Welche Alternativen der Einwender
aufgezeigt hat, wird von lhm nicht erläutert.
Der Eingabensteller ist
nicht bereit, Grundstücksflächen zur Verfügung zu stellen.
Zu 2.'. Auf die Ausführungen zu 't . wird
lnsbesondere die Bauparzelle unterhalb der
derzeitigen Grünfläche
würde durch die Verlegung der Straße eine
erhebliche Wertminderung erfahren.
Zu 3.: Mögliche Wertminderungen werden bei einer anstehenden Bodenordnung (Umlegungsverfahren gemäß
BauG B) berücksichtigt.
die Bedenken nicht
zu berücksichtigen.
4.
Bei Realisierung der
Planung würde das
Wohnhaus des
Eingabenstellers in der
Nacht permanent von
herunterfahrenden
Fahrzeugen angeleuchtet. Dies würde die
Wohnqualität erheblich
beeinträchtigen, da das
Scheinwerferlicht durch
die großen Fenster ins
lnnere des Hauses
scheint.
Zu 4.: Nach den Ausführungen des
Einwenders besteht noch eine Bauparzelle südlich seines Hauses, das zukünftig als ,,Blendschutz" dienen kann.
Zu 4.'.
Der Rat beschließt,
die Bedenken nicht
zu berücksichtigen.
Ein Verkehrsknotenpunkt vor dem Haus Nr.
17 des Einwenders wird
abgelehnt, da dieser
ebenfalls die Wohnqualität, aber auch den Wert
der Grundstücke erheb-
Zu 5.: Eine Einschränkung derWohnqualität nach der Durchführung der Planung ist nicht erkennbar. Es wird kein
Zu
5.
2.
venrtriesen.
Zu2.
Der Rat beschließt,
die bedenken nicht
zu berücksichtigen.
Verkehrsknotenpunkt geschaffen, sondern ein verkehrstechnisch schwieriger
Kurvenbereich ertüchtigt.
Zu3:
Der Rat beschließt,
5.'.
Der Rat beschließt,
die Bedenken nicht
zu berücksichtigen.
6
Gemeinde Hürtgenwald, Bebauungsplan Nr. E 4 - PüEgasse ll -
Seite 7112
Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
gemäß S 3 (2) BauGB (Offenlage) eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan
Stand: 24.09.2012
Ldf.
Nr.
Eingabensteller
Datum
Wesentliche lnhalte der vor-
Stellungnahme
Beschlußvorschlag
Zu 6.: lm Bereich der bestehenden Zufahrt zum (ehemaligen) Landwirtschaftsbetrieb wird die Straße zukünftig gerade
geführt. Wie hierdurch zukünftig eine
Gefahrenquelle entstehen soll wird nicht
begründet und ist auch nicht erkennbar.
2u6..
Zu 7: Es ist das städtebauliche (begründete) Ziel der gemeinde Hürtgenwald,
die Pützgasse verkehrssicher herzustellen. Die Ausbaukosten hierfür werden
gemäß BauGB auf alle Anlieger umge-
Zu
oebrachten Anreounoen
lich senke.
Durch die Verlegung der
Straßentrasse würde die
Ausfahrt zum landwirtschaft lichen Betrieb zur
Gefahrenquelle. Weiterhin wird befürchtet, dass
das Grundstück im
Rahmen der Betriebsentwicklung eine Einschränkung von Abstandsflächen erführe.
Durch die Verlegung der
Trasse entstünden unnötige Kosten (Grundstückskauf, Rückbau der
Alttrasse, Neubaukosten
etc.).
Das Landschaftsbild
würde durch die Planung (Rodung der Bäume) verändert. Die
Bäume sollten erhalten
werden. Das Schutzgut
Fauna und Flora werde
nicht genügend berücksichtigt.
9.
Es wird angeregt, als
Alternative zur bestehenden Planung den
Bestand zu erhalten.
Der Rat beschließt,
die Bedenken nicht
zu berücksichtigen.
7.'.
Der Rat beschließt,
die Bedenken nicht
zu berücksichtigen.
legt.
Zu 8.: Es ist richtig, dass sich das Land-
Zu
schaftsbild durch die Verlegung der
Straßentrasse verändern wird. Die Trasse wurde in geringem Umfang in östlicher Richtung verschwenkt, um den
Eingriff in die angrenzenden landwirtschaftlichen Grundstückflächen zu minimieren. Hierbei wurde bei der Abwägung zwischen dem Erhalt der (älteren)
Bäume und dem mit dem Bau der Trasse verbundenen Landschaftsverbrauch
im Sinne eines sparsamen Umgangs mit
Grund und Boden (gemäß BauGB) der
geplanten Trasse der Vorrang eingeräumt. Die Veränderung des Landschaftsbildes sowie der Verlust der von
der Planung betroffenen Bäume wurden
im Landschaftspflegerischen Fachbeitrag zum Bebauungsplan (Landschaftsarchitekturbüro Reepel, Düren) aufgearbeitet. Die Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung des Landschaftsplaners beinhaltet
beide Aspekte. Als Ausgleich für die mit
der Planung verbundenen Eingriffe in
Natur und Landschaft werden im Geltungsbereich des Bebauungsplanes fünf
standortgerechte Laubbäume innerhalb
der Verkehrsgrünflächen gepflanzt. lm
Rahmen der Offenlage hat die Untere
Landschaftsbehörde des Kreisvenvaltung Düren den lnhalten des Landschaftspflegerischen Fachbeitrages voll
inhaltlich zugestimmt.
Vor dem Hintergrund der begründeten
städtebaulichen Ziele der Gemeinde
Hürtgenwald wird vorgeschlagen, die
Bedenken nicht zu berücksichtigen.
Der Rat beschließt,
die Bedenken nicht
zu berücksichtigen.
Zu 9.: Auf die Vorbemerkungen wird
Zu 9.
venrviesen.
Der Rat beschließt,
die Anregung nicht
zu berücksichtigen.
8.'.
7
Gemeinde Hürtgenwald, Bebauungsplan Nr. E 4 - Pützgasse ll
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Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
gemäß $ 3 (2) BauGB (Offenlage) eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan
Stand. 24.09.2012
Ldf
Nr.
Eingabensteller
Datum
Wesentliche lnhalte der vor-
Stellungnahme
Beschlußvorschlag
Zu 10.: Durch die Verbesserung des
Zu 10.
oebrachten Anreor rnoen
10. aus verkehrstechnischer
Sicht ist mit der Planung
keine Verbesserung
verbunden. Durch die
Verschwenke und Einschnürungen im Straßenraum wäre die Straße für die Nutzung
durch landwirtschaft liche
Fahrzeuge nicht geeig-
Kurvenbereiches erfolgt eine entscheidende Verbesserung der Verkehrsführung. Die Befahrung mit landwirtschaftlichem Gerät ist, bei reduzierter Geschwindigkeit möglich.
Der Rat beschließt,
die Bedenken nicht
zu berücksichtigen.
net.
Zu
11
12
813 Torsten Friedrichs,
Hürtgenwald
Pützgasse 18
19.09.12
Die Hauszufahrt wurde
durch die Planung stark
beeinträchtigt.
als Anlieger über die
gesamte Länge der geplanten Verlegung der
Pützgasse wäre der
Einwender überproportional von den Kosten
und den Auswirkungen
hinsichtlich der Wohnqualität betroffen. Es
wird angeregt, die bestehende Trasse im Bestand zu erhalten.
11.'. Eine Beeinträchtigung der Hauszufahrt wird nlcht begründet und ist auch
nicht erkennbar.
2u 11.
Zu 12.:Wie bereits erwähnt erfolgt eine
Umlegung der Kosten auf alle Anlieger
gemäß BauGB. Eine Beibehaltung der
Zu 12"
Trassenlage entspricht nicht dem Ziel
der Gemeinde Hürtgenwald.
Der Rat beschließt,
die Bedenken nicht
zu berücksichtigen.
Der Rat beschließt,
die Bedenken nicht
zu berücksichtigen.
Die in der umfangreichen
Stellungnahme vorgebrachten Anregungen und Bedenken werden wie folgt zu den
abwägunqsrelevanten Punkten zusammengefasst:
Vorbemerkung:
Zu Vorbemerkung
Der Eingabensteller hat das
Haus Pützgasse Nr. 18 im
Jahre 2011 erworben. Das
Die Gemeinde Hürtgenwald bemüht sich
bereits seit vielen Jahren um den Erwerb
der für den seit langem geplanten
Straßenbausbau erforderlichen Grundstücksflächen. Bereits mit den Vorbesitzern des Hauses Nr. 18 bzw. des Flurstückes Nr.61 wurden dahingehende
Verhandlungen geführt, die jedoch nicht
zum freihändigen Erwerb der benötigten
Grundstücksfläche führten. Um das
städtebaulich e Ziel zur Herstellung einer
verkehrssicheren Verkehrsfläche zu
erreichen war es begleitend zu weiteren
Verhandlungen mit den (etzigen) Eigentümern sinnvoll ein Bauleitplanverfahren
zur planungsrechtlichen Sicherung der
öffentlichen Verkehrsflächen durchzuführen. Auf der Grundlage eines rechtskräftigen Bebauungsplanes ist ein Umlegungsverfahren als Bodenordnungsinstrument gemäß BauGB möglich, um zu
einem gerechten Ausgleich der betroffenen Grundstückeigentümer zu gelangen.
Flurstück Nr.
6'1 ,
das von der
Verlegung der Straßentrasse
in östlicher Richtung betrof-
fen ist, wurde vom
Eingabensteller in Erbpacht
(99 Jahre) ebenfalls 2011
übernommen.
8
Gemeinde Hürtgenwald, Bebauungsplan Nr. E 4 - Pützgasse ll
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Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
gemäß S 3 (2) BauGB (Offenlage) eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan
Stand: 24.09.2012
Ldf.
Nr.
Eingabensteller
Datum
Wesentliche lnhalte der vor-
Stellungnahme
Beschlußvorschlag
Zu 1. Wohnwert
Zu
oebrachten Anreounoen
'1.
Wohnwed
1.
Grundvoraussetzung für den
Kauf des Hauses sei unter
anderem die Erbpacht der
Garten- und Landschaftsfläche (Flurstück Nr.61) östlich
der bestehenden Straßentrasse. Diese ruhige Wohnlage stellt für den
Eingabensteller einen besonderen Wert dar (Aufiruuchs,
mögliche weitere Gestaltung
der Gartenfläche). Darüber
hinaus bestehe derzeit eine
Sitzbank als Rastmöglichkeit
für ältere Leute unmittelbar
vor dem Gebäude. Durch den
Ausbau der Straße könnte
diese entfallen.
Durch die Abgabe der Grünfläche (Flurstück Nr. 61) wird
eine Enteignung befürchtet.
Der Wohnwert des Hauseigentums würde sich durch
den Verlust der Grünfläche
auf ,,Null" reduzieren.
ln Kenntnis der Straßenplanung hätte der
Eingabensteller den Kauf
nicht getätigt.
Der Eingabensteller beschreibt, dass
Der Rat beschließt,
derzeit die gepachtete Grünfläche durch die Bedenken nicht
die bestehende Straße räumlich von
zu berücksichtigen.
Haus Nr. 18 getrennt ist. Zukünftig wird
durch den Verschwenk der Straßentrasse zwar in die Grünfläche eingegriffen.
Dafür wird jedoch auch dem Haus Nr. '1 8
eine Grundstücksfläche direkt am Haus
zugeordnet. Von einer Reduzierung des
Grundstückswertes (Eigentum) kann
daher nicht gesprochen werden.
2.
Zu 2. Garagenbau/ - zufahrt
Die genehmigte Garage wurde in der
Planung berücksichtigt. Durch die Fest-
Zu2.
Garagenbau/-zufahrt
Eine genehmigte Garage
nördlich angrenzend an das
bestehende Gebäude ist
derzeit im Bau. Es wird befürchtet, dass durch die Straßenplanung die Garage nach
Fertigstellung nicht mehr
anfahrbar wäre und die hierfür
bereits entstandenen Kosten
zu entschädigen wären.
3.
Der Rat beschließt,
die Bedenken nicht
zu berücksichtigen.
setzung als,,Allgemeines Wohngebiet"
im Bereich der zukünftig verschwenkten
Fahrbahn ergibt sich eine großzügigere
Zufahrtsmöglichkeit zum Grundstück.
Eine Benachteiligung ist nicht erkennbar. Daher ergibt sich auch kein Anlass
für eine Entschädigung.
Zu3.
Aufstellungsverfahren
Zu 3. Aufstell ungsverfahren
Es werden Bedenken erhoDer Gesetzgeber hat durch die Novellieben gegen die Durchführung
rung des BauGB 2007 den Gemeinden
des Aufstellungsverfahrens im ein Planungsinstrument geschaffen, mit
dem Bebauungspläne mit geringer
,,Verei nfachten Verfahren".
Der Eingabensteller rügt,
dass er nicht von der Gemeinde als Direktbetroffener
persönlich angeschrieben
wurde.
Der Rat beschließt,
die Bedenken nicht
zu berücksichtigen.
Grundfläche in einem so genannten
,,beschleunigten Verfahren" aufgestellt
werden können. Hierbei kann auf die
Erarbeitung eines Umweltberichtes und
der frühzeitigen Beteiligungsverfahren
verzichtet werden. Dies ergibt sich aus
dem Gesetzestext des 13a BauGB. ln
der Durchführuno des ..beschleunioten
I
Gemeinde Hürtgenwald, Bebauungsplan Nr. E 4 - Pützgasse ll
-
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Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
gemäß S 3 (2) BauGB (Offenlage) eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan
Stand. 24.09.2012
Ldf.
Nr.
Eingabensteller
Datum
Wesentliche lnhalte der vor-
Stellungnahme
Beschlußvorschlag
qebrachten Anreounoen
Verfahrens" können die Verfahrenserleichterungen des g1 3 (vereinfachtes
Verfahren) angewendet werden. Aufgrund der geringen Plangebietsgröße
wurde der Bebauungsplan E 4
,,Pützgasse ll" im "beschleunigten Verfahren" aufgestellt. Eine schriftliche
Benachrichtigung der Öffentlichkeit sieht
das BauGB nicht vor. Eine öffentliche
Bekanntmachung hat im vorliegenden
Planverfahren stattgefunden. Eine rechtliche Benachteiligung des
Elngabenstellers ist daher nicht erkennbar.
Es wird vorgeschlagen, die Bedenken
4.
nicht zu berücksichtigen.
Zu 4.
Ziel der städtebaulichen Planung der
Gemeinde Hürtgenwald ist es, für den
älteren, östlichen Teil der Pützgasse
Der Rat beschließt,
die Anregung und
die Bedenken nicht
zu berücksichtigen.
Alternativen
Es wird angeregt, dem Eingabesteller bei Umsetzung der
Planung als Entschädigung
ein gleichwertiges Haus mit
zugehöriger Grünfläche in
vergleichbarer Gestaltqualität
zuzüglich einer Garage zur
Verfügung zu stellen.
Es wird eine erneute Überprüfung sowie eine Unterrichtung
über den weiteren Verfahrensablauf angeregt.
814
Martin & Astrid
Voßen,
Hürtgenwald
Pützgasse 20
18.09.12
Es werden Bedenken gegen
den geplanten Ausbau der
Pützgasse vorgebracht. Es
wird eine kostengünstige
Sanierung der Straßendecke
angeregt.
Weiterhin werden Bedenken
gegen die Planung damit
begründet, dass eine neue
Straße, die durch Anliegerbeiträge bezahlt würde,
durch gewerbliche Straßennutzer beschädigt würde.
einen verkehrsgerechten und verkehrssicheren Ausbau entsprechend dem
Standard des westlichen Teils der
Pützgasse durchzuführen. Um dieses
Ziel zu erreichen ist das Beibehalten der
bestehenden Trasse mit einer Sanierung
der Straßendecke ungeeignet. lnsbesondere der nördliche Kurvenbereich
(Anschluss an die westliche Pützgasse)
ist aufgrund des bestehenden Fahrradius für den Fahrverkehr und hier insbesondere für Rettungs- und Müllfahrzeuge zu ertüchtigen. Eine öffentlich gewidmete Straße kann, auch wenn diese
fast ausschließlich über Anliegerbeiträge
finanziert wurde, von allen Verkehrsteilnehmern genutzt werden. ln sofern kann
der Aspekt, dass gewerbliche Fahrzeuge
die Straße beschädigen, nicht in die
Abwägung über die Planinhalte des
Bebauungsplanes einbezogen werden.
Sollte sich nach Herstellung der Straße
eine überdurchschnittliche Beanspruchung der Straße durch Gewerbeverkehr feststellen lassen, können Maßnahmen von der Gemeinde als Straßenbaulastträger ergriffen werden.
Es wird vorgeschlagen, die Anregung
und die Bedenken nicht zu berücksichti-
10
Gemeinde Hürtgenwald, Bebauungsplan Nr. E 4 - Pützgasse ll
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Seite 11112
Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
gemäß S 3 (2) BauGB (Offenlage) eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan
Stand: 24.09.2012
Ldf.
Nr.
Eingabensteller
815 WilliBetz,
Hürtgenwald
Pützgasse 12
Datum
Wesentliche lnhalte der vor-
Stellungnahme
Beschlußvorschlag
Zu
Zu
oebrachten Anreorrnoen
20.09.12
Es werden folgende Anre-
gungen und Bedenken vorgebracht:
1.
Es werden Bedenken
gegen die Verlegung der
Straße vorgebracht und
angeregt, die Straße in
der jetzigen Lage zu belassen, um Kosten zu
sparen.
2.
Es wird angeregt, die
Bäume zu erhalten; das
Landschaftsbild würde
gestört.
1.
Ziel der städtebaulichen Planung der
Gemeinde Hürtgenwald ist es, für den
älteren, östlichen Teil der Pützgasse
einen verkehrsgerechten und verkehrs-
1.
Der Rat beschließt,
die Anregung und
die Bedenken nicht
zu berücksichtigen.
sicheren Ausbau entsprechend dem
Standard des westlichen Teils der
Pützgasse durchzuführen. Um dieses
Tielzu erreichen ist das Beibehalten der
bestehenden Trasse ungeeignet. lnsbesondere der nördliche Kurvenbereich vor
dem Grundstück des Eingabenstellers
ist aufgrund des bestehenden Fahrradius für den Fahrverkehr und hier insbesondere für Rettungs- und Müllfahrzeuge zu ertüchtigen. Ein an der nordöstlichen Grenze des Grundstückes errichteter Stahlpfeiler macht deutlich, dass bei
der Befahrung der Kurve in der Vergangenheit öfters das Grundstück des
Eingabenstellers befahren wurde.
Die Pützgasse als öffentliche Erschließungsstraße wird durch den geplanten
Ausbau erstmalig hergestellt und gemäß
den Bestimmungen des BauGB abgerechnet. Es bleibt zu berücksichtigen,
dass mit dem den geplanten (erstmaligen) Ausbau der Verkehrsfläche eine
Steigerung des lmmobilienwertes verbunden ist.
Es wird daher vorgeschlagen, die geplante Trassenführung beizubehalten.
Zu 2.
Zu2.
Es ist richtig, dass sich das Landschaftsbild durch die Verlegung der
Straßentrasse verändern wird. Die Trasse wurde in geringem Umfang in östlicher Richtung verschwenkt, um den
Eingriff in die angrenzenden landwirtschaftlichen Grundstückflächen zu minimieren. Hierbei wurde bei der Abwägung zwischen dem Erhalt der (älteren)
Bäume und dem mit dem Bau der Trasse verbundenen Landschaftsverbrauch
im Sinne eines sparsamen Umgangs mit
Grund und Boden (gemäß BauGB) der
geplanten Trasse der Vorrang eingeräumt. Die Veränderung des Landschaftsbildes sowie der Verlust der von
der Planung betroffenen Bäume wurden
im Landschaftspflegerischen Fachbeitrag zum Bebauungsplan (Landschaftsarchitekturbüro Reepel, Düren) aufgearbeitet. Die Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung des Landschaftsplaners beinhaltet
beide Aspekte. Als Ausgleich für die mit
der Planung verbundenen Eingriffe in
Natur und Landschaft werden im Geltunqsbereich des Bebauunosolanes fünf
Der Rat beschließt,
die Anregung nicht
zu berücksichtigen.
11
Gemeinde Hürtgenwald, Bebauungsplan Nr. E 4 - Pützgasse Il
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Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
gemäß S 3 (2) BauGB (Offenlage) eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan
Stand: 24.09,2012
Ldf.
Nr.
Eingabensteller
Datum
Wesentliche lnhalte der vor-
Stellungnahme
Beschlußvorschlag
oebrachten Anrequnqen
standortgerechte Laubbäume innerhalb
der Verkehrsgrünflächen gepflanzt. lm
Rahmen der Offenlage hat die Untere
Landschaftsbehörde des Kreisverwaltung Düren den lnhalten des Landschaftspflegerischen Fachbeitrages voll
inhaltlich zugestimmt.
Vor dem Hintergrund der begründeten
städtebaulichen Ziele der Gemeinde
Hürtgenwald wird vorgeschlagen, die
Anregung nicht zu berücksichtigen.
Zu3.
Bei einer Verlegung der
Straße sei der
Eingabensteller gezwungen, den Vorplatz des
Hauses sowie den Hauseingang zu verlegen, was
mit weiteren Kosten verbunden sei.
4.
Zu3.
Eine Verlegung des Hauseinganges
oder des Hausvorplatzes ist in keiner
Weise erforderlich. Nach den Ausbauplanungen wird östlich angrenzend an
das Grundstück des Eingabenstellers
eine Grünfläche (Verkehrsgrün) als Teil
der ausgebauten Straße entstehen.
Durch die Gestaltung der Grünfläche
(Stellung der Bäume; Oberflächengestaltung) kann der Hauseingang zukünftig
erreicht werden, ohne beim Verlassen
des Wohngebäudes unmittelbar die
Straße zu betreten. Durch den ,,Grünpuffer" entsteht auch für die Bewohner eine
Verbesserung der Verkehrssicherheit.
Es wird daher vorgeschlagen, die geplante Trassenführung beizubehalten.
Zu 4.
Es wird darauf hingewie-
Es wird auf die Ausführungen zu 3.
sen, dass sich aus verkehrstechnischer Sicht
vor der Haustüre des
Eingabenstellers nichts
ändere.
verwiesen. Durch die Herstellung des
,,Grünpuffers" vor der Haustüre und den
großzügigeren Kurvenradius wird sich
vor allem für die Eingabensteller eine
Verbesserung der Verkehrssicherheit
Der Rat beschließt,
die Bedenken nicht
zu berücksichtigen.
Zu 4.
Der Rat beschließt,
den Hinweis zur
Kenntnis zu nehmen.
ergeben.
Es wird daher vorgeschlagen, den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen.
Zu 5.
Es wird angeregt, den
Es wird auf die Ausführungen zu
Verlauf der Pützgasse
beizubehalten.
verwiesen.
Zu 5.
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Der Rat beschließt,
die Bedenken nicht
zu berücksichtigen.
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