Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
310 kB
Erstellt
18.09.12, 19:00
Aktualisiert
18.09.12, 19:00
Stichworte
Inhalt der Datei
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An die
Gemeinde Hürtgenwald
August- Scholl-Straße 5
52393 Hürtgenwald
Langerwehe, 10.09.2012
Antrag zur Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
„Nahversorgungsmarkt Kleinhau“
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit Rechtskraft des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird der „Nahversorgungsmarkt
Kleinhau“ von mir als Grundstückseigentümerin erfolgreich betrieben. Derzeit bestehen
folgende kurzfristige Veränderungsabsichten im Nutzungsbestand, für die eine Änderung des
Bebauungsplanes erforderlich ist:
1. Folgenutzung Drogeriemarkt:
Seit der Schließung des Drogeriemarktes habe ich mehrfach vergeblich versucht, für die leer
stehende Immobilie einen neuen Mieter zu finden. Vor einigen Monaten ist es mir gelungen,
die Immobilie für die Errichtung einer Zahnarztpraxis neu zu vermieten. Damit aber eine
entsprechende Nutzungsänderung (Drogeriemarkt in Zahnarztpraxis) genehmigt werden
kann, müsste der bestehende Vorhabenbezogene Bebauungsplan bezüglich der
Zweckbestimmung des Sondergebietes (SO 2 „Textilmarkt“) und den textlichen
Festsetzungen zu den zulässigen Nutzungsarten entsprechend geändert werden.
2. Verlegung Imbiss:
Weiterhin beabsichtigt der Discountmarktbetreiber die vorhandene Leergutannahme und den
Imbiss abzureißen und durch einen großzügigen Backshop zu ersetzen. Hierdurch würde der
vorhandene Imbiss aufgegeben. Mir ist aber daran gelegen, dass der Imbiss weiterhin vor
Ort bleibt. In Absprache mit dem Betreiber ist beabsichtigt, den Imbiss auf der im beigefügten
Lageplan gekennzeichneten Fläche in einer Größenordnung von 11 m x 14 m zu errichten.
Eine hierfür notwendige Baugenehmigung kann aber auch nur erteilt werden, wenn der
Vorhabenbezogene Bebauungsplan für den neuen Standort des Imbisses eine
entsprechende überbaubare Grundstücksfläche aufweist. Hierzu ist ebenfalls der
Vorhabenbezogene Bebauungsplan entsprechend zu ändern.
3. Erweiterung Discountmarkt:
Der Betreiber beabsichtigt, den bestehenden Discountmarkt zu erweitern und hierbei die
Verkaufsfläche von ca. 800 qm auf 1.220 qm (großflächiger Einzelhandelsbetrieb) zu
erweitern. Mit der Verkaufsraumerweiterung erfolgt nach Angaben des Betreibers keine
Ausweitung des Sortimentes. Es wird lediglich eine höhere Anzahl der einzelnen Artikel im
Verkaufsraum angeboten.
Hürtgenwald: Antrag auf Änderung des VEP „Nahversorgungsmarkt Kleinhau“
S.2
Darüber hinaus sollen im Rahmen des Änderungsverfahrens die planungsrechtlichen
Festsetzungen des Bebauungsplanes an die Aussagen des „Einzelhandelsstandort- und
Zentrenkonzept“ der Gemeinde Hürtgenwald (2009) angepasst werden. Dies meint vor allem
die Anpassung der Definition der nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimente durch
die „Hürtgenwalder Liste“ sowie die Aktualisierung der zulässigen Nutzungsarten im
Sondergebiet - SO.
Da die Voraussetzungen vorliegen könnte das Änderungsverfahren im „beschleunigten
Verfahren“ gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden.
Ich
stelle
hiermit
den
Antrag,
den
„Nahversorgungsmarkt Kleinhau“ zu ändern.
Vorhabenbezogenen
Bebauungsplan
Ich verpflichte mich über den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur Übernahme der
Kosten für das beantragte Bauleitverfahren.
Mit freundlichen Grüßen
(xxxxxxxxx)
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Hürtgenwald: Antrag auf Änderung des VEP „Nahversorgungsmarkt Kleinhau“
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Anlage: Übersicht Geltungsbereich der VEP- Änderung
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