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Beschlusstext (Verwendung ÖPNV-Pauschale gem. § 11 a ÖPNV NRW (Ausbildungsverkehrspauschale) hier: Beschluss der Allgemeinen Vorschrift zur Weiterleitung der Ausbildungsverkehrspauschale nach § 11 a Absatz 2 Satz 6 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) als Satzung ab 2011)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,5 kB
Datum
08.06.2011
Erstellt
19.07.11, 04:06
Aktualisiert
19.07.11, 04:06
Beschlusstext (Verwendung ÖPNV-Pauschale gem. § 11 a ÖPNV NRW (Ausbildungsverkehrspauschale)
hier: Beschluss der Allgemeinen Vorschrift zur Weiterleitung der Ausbildungsverkehrspauschale nach § 11 a Absatz 2 Satz 6 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) als Satzung ab 2011)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr am 08.06.2011 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 13 Verwendung ÖPNV-Pauschale gem. § 11 a ÖPNV NRW V 188/2011 (Ausbildungsverkehrspauschale) hier: Beschluss der Allgemeinen Vorschrift zur Weiterleitung der Ausbildungsverkehrspauschale nach § 11 a Absatz 2 Satz 6 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) als Satzung ab 2011 Seitens der FDP-Fraktion wird erklärt, dass noch weiterer Beratungsbedarf bestehe. Sie bittet um Vertagung der Vorlage 188/2011 in die Sitzung des Kreisausschusses. Die Verwaltung führt hierzu aus, dass noch Abstimmungen zwischen den Aufgabenträgern erforderlichen seien und danach die Satzung zu aktualisieren sei. Wenn es zeitlich möglich sei, werde die Verwaltung die Veränderungen der Satzung in der Sitzung des Kreisausschusses darstellen. Die Verwaltung empfiehlt die Vorlage im Kreistag zu beschließen, damit die Unternehmen zeitnah ausgezahlt werden können. Eine eventuelle Vereinfachung der Satzung sei im kommenden Jahr möglich. Der Ausschussvorsitzende stellt den Vertagungsantrag zur Abstimmung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig