Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Schülerverkehre im Kreis Euskirchen hier: Integration der § 43.2 PBefG-Verkehre (Schülerverkehre) in den allgemeinen Linienverkehr und Auswirkungen auf die ÖPNV-Umlage)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,7 kB
Datum
08.06.2011
Erstellt
19.07.11, 04:06
Aktualisiert
19.07.11, 04:06
Beschlusstext (Schülerverkehre im Kreis Euskirchen
hier: Integration der § 43.2 PBefG-Verkehre (Schülerverkehre) in den allgemeinen Linienverkehr und Auswirkungen auf die ÖPNV-Umlage)

öffnen download melden Dateigröße: 9,7 kB

Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr am 08.06.2011 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 12 Schülerverkehre im Kreis Euskirchen hier: Integration der § 43.2 PBefG-Verkehre (Schülerverkehre) in den allgemeinen Linienverkehr und Auswirkungen auf die ÖPNV-Umlage Die Verwaltung erläutert zunächst auf Nachfrage die Vorlage 186/2011. Die SPD-Fraktion spricht sich für die Variante 1 aus. Auch die CDU und die FDP Fraktionen sprechen sich für die Variante 1 aus. Der Ausschussvorsitzende stellt die Varianten 1 und 2 zur Abstimmung: Variante 2 einstimmig nein Variante 1 einstimmig ja Der Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr spricht sich damit einstimmig für die Variante 1 aus. (Anlage 5) Danach stellt der Ausschussvorsitzende die Vorlage insgsamt zur Abstimmung: Der Kreistag beschließt, a) der Regionalverkehr Köln GmbH die Zustimmung zu erteilen, eine Umwandlung der bisher von den kreisangehörigen Kommunen finanzierten § 43.2 PBefG-Verkehre (Schülerverkehre) in Verkehre nach § 42 PBefG (allgemeiner Linienverkehr) zu beantragen. Dies unter dem Vorbehalt, dass eine Einbeziehung der neuen § 42 PBefG- Verkehre in die bestehende Betrauung der RVK rechtlich möglich ist. b) die zukünftig erhöhten Umlagebeträge und erhöhten Kilometerleistungen im § 42 PBefG – Verkehr im Rahmen des Umlageschlüssels (85% kilometerabhängig, 15% gemäß Kreisumlagegrundlagen) nach der in der Vorlage dargestellten Variante 1 auf die Kommunen umzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig V 186/2011