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Beschlusstext (Verfahren zur Eintragung von Denkmälern in die Denkmalliste gem. § 3 DSchG NW hier: Baudenkmal Oleftalbahn in Kall, Schleiden und Hellenthal)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,5 kB
Datum
08.06.2011
Erstellt
19.07.11, 04:06
Aktualisiert
19.07.11, 04:06
Beschlusstext (Verfahren zur Eintragung von Denkmälern in die Denkmalliste gem. § 3 DSchG NW
hier: Baudenkmal Oleftalbahn in Kall, Schleiden und Hellenthal)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr am 08.06.2011 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 11 Verfahren zur Eintragung von Denkmälern in die Denkmalliste gem. § 3 DSchG NW hier: Baudenkmal Oleftalbahn in Kall, Schleiden und Hellenthal Seitens der SPD-Fraktion wird vorgeschlagen, die Stellungnahme der Gemeinde Kall abzuwarten. Des weiteren schlägt die SPD-Fraktion vor, das Gutachten des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege zur Kenntnis zu nehmen. Die Stellungnahme des Kreises, solle beinhalten, dass, wenn die Strecke nicht mehr eisenbahnmäßig betrieben werde, eine andere Nutzung möglich sein solle. Die CDU-Fraktion schlägt vor, die Meinungsbildung in Kall mit einzubeziehen und in der Sitzung des Kreistages einen abschließenden Beschluss zu fassen. Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN schließt sich dieser Auffassung an. Die UWV-Fraktion bemerkt, dass die Schutzwürdigkeit der Strecke nicht gegeben sei. Die FDP-Fraktion vertritt die Auffassung, dass man die Vergangenheit nicht außer Acht lassen solle. Die Gemeinde Hellenthal habe seinerzeit eine Unterschutzstellung abgelehnt. Der Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr ist sich über die abschließende Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung des Kreistages einig. V 185/2011