Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
08.06.2011
Erstellt
19.07.11, 04:06
Aktualisiert
19.07.11, 04:06
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr am
08.06.2011 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 3
Vorstellung der vorläufigen Fassung der
Umweltverträglichkeitsstudie zum Neubau der K 20n,
Osttangente Mechernich
Die Verwaltung gibt einen Überblick über den bisherigen
Planungsstand und die beabsichtigte weitere Vorgehensweise.
Die vorläufige Fassung der UVS werde zur Stellungnahme bei
den TÖB´s und anerkannten Naturschutzverbänden vorgelegt.
Die UVS wird nun im Kreistag, im Rat der Stadt Mechernich und
im Rahmen einer Bürgerbeteiligung zur Diskussion gestellt.
Die Verwaltung stellt die vom Planungsbüro VIA durchgeführten
Verkehrsuntersuchungen zu den einzelnen Varianten vor.
Die Nullplus-Variante (Durchstich Bahnhofsberg,
Ortsumgehung Roggendorf, vierspuriger Ausbau der B 266)
stellt die Grundlage für den Vergleich der Wirkung der
einzelnen Varianten der Ortsumgehung Mechernich dar.
Die 4 Varianten zur möglichen Trassenführung werden
vorgestellt. Die Verkehrsprognose zeigt, dass alle untersuchten
Varianten die Achse des Mechernicher Weges wesentlich
entlasten werden. Die Entlastungswirkung liegt bei den
Varianten 1a und 2a zwischen rund 40 und 50 % und den bVarianten bei rund 80 % unter Sperrung des Mechernicher
Weges (siehe Anlage 1).
Danach stellt Herr Müller vom Büro Hellmann + Kunze die
Untersuchungen der einzelnen Schutzgüter vor, soweit sie
Auswirkungen auf das Ergebnis haben (siehe Anlage 2).
Aus gutachterlicher Sicht ist bezüglich des Schutzgutes Mensch
die Neubelastung von bisher nicht beeinträchtigten
Siedlungsbereichen durch Lärm ausschlaggebend für die
Empfehlung der Nullplus-Variante.
Bei Realisierung der K 20n ist Variante 2a die Variante mit den
geringsten nachteiligen Auswirkungen.
Anschließend stellt Frau Borsbach von dem Ingenieurbüro Stolz
die schalltechnischen Untersuchungen zur Realisierung der
Osttangente Mechernich vor.
Teil 1:
Bewertung der Straßenbaumaßnahme nach der 16. BImSchV
Als Ergebnis bleibt festzuhalten, dass alle Varianten der
geplanten Osttangente umgesetzt werden können. Die
Varianten ohne Sperrung des Mecherniches Weges sind
günstiger einzustufen als die Varianten mit Sperrung.
Aus schalltechnischer Sicht liegen die Varianten 1a und 2a sehr
dicht beieinander. Etwas günstiger in Bezug auf die erforderlichen Schallschutzmaßnahmen schneidet die Variante 1a ab.
V 189/2011
Teil 2:
Erstellung der Isophonenkarten für die UVS
Unter Betrachung der Differenz-Rasterlärmkarten zum NullPlus-Fall ist zu erkennen, dass alle Varianten die bebauten
Bereiche in den Ortslagen Kommern und Mechernich am Tag
und in der Nacht lärmtechnisch entlasten (siehe Anlage 3).
Der Ausschuss bedankt sich für die ausführlichen Erklärungen.
Seitens der FDP-Fraktion wird vorgeschlagen, die
Auswirkungen des Bahnhofdurchstichs abzuwarten. Zudem
solle die Entscheidung des Rates der Stadt Mechernich und
das Bürgerbegehren abgewartet werden.
Auf Anfrage der SPD-Fraktion, erklärt die Verwaltung, dass die
Grenze durch das Baugebiet der Stadt Mechernich an der
Filskaul gezogen wurde und somit bei der Untersuchung
berücksichtigt wurde.
Weiterhin schlägt die SPD-Fraktion vor, das Verfahren im
Zusammenhang mit der UVS kreisseitig zum Abschluss zu
bringen.
Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN schließt sich dieser
Auffassung an, da die Untersuchungen gezeigt haben, dass es
keinen wirklichen Nutzen geben würde und die Be- und
Entlastungen sich die Waage halten.
Die UWV-Fraktion schließt sich den Ausführungen der
Vorredner an.
Danach stellt der Ausschussvorsitzende die Vorlage 189/2011
zur Abstimmung.
Der Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr empfiehlt
folgende Beschlussfassung:
Die
Verwaltung
wird
beauftragt,
die
Umweltverträglichkeitsstudie
zum
Neubau
der
K20n,
Osttangente Mechernich, im Rat der Stadt Mechernich und in
einer anschließenden Bürgerbeteiligung zu erörtern. Die hierzu
notwendigen Aufwendungen der Gutachter werden von dem
geltenden Sperrvermerk freigestellt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig