Daten
Kommune
Wesseling
Größe
50 kB
Datum
15.02.2011
Erstellt
19.03.11, 06:46
Aktualisiert
19.03.11, 06:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 18.03.2011
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 12. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 15.02.2011 um 18:10 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
8.
Änderung des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Wesseling GmbH – Beschreibung
des Un-ternehmensgegenstandes und Umsetzung des Transparenzgesetzes
Vorlagennummer: 23/2011
Der Bürgermeister als der Vertreter der Stadt in der Gesellschaftsversammlung wird
ermächtigt,
a)
die Neufassung des § 2 des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Wesseling GmbH
zur Festlegung des Unternehmensgegenstandes mit dem folgenden Inhalt
herbeizuführen:
„§ 2
Gegenstand des Unternehmens
(1) Gegenstand des Unternehmens ist im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge in
der Stadt Wesseling die Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser, die
Beratung über die wirtschaftliche und umweltfreundliche Nutzung von Energie und
Wasser, die Errichtung und der Betrieb von Energieversorgungsanlagen und –netzen,
die Personenbeförderung im Rahmen des öffentlichen Nahverkehrs und die Errichtung
und der Betrieb von Einrichtungen des ruhenden Verkehrs (Parkeinrichtungen für
Fahrzeuge), der Betrieb von Bädern und die Führung sonstiger, der Daseinsvorsorge
dienender Unternehmungen.
(2) Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Betätigung auf dem Gebiet der
Wohnungswirtschaft im Interesse einer sicheren und sozial verantwortbaren
Wohnungsversorgung.
(3) Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die den
Gesellschaftszweck fördern oder wirtschaftlich berühren. Sie kann sich zur Erfüllung
ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche
Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe erwerben, errichten oder pachten.“
b)
die Ergänzung des § 15 Abs. 1 des angeführten Gesellschaftsvertrages um folgenden
Satz zu beschließen:
„Im Anhang wird der Veröffentlichungspflicht der Gesellschaft nach § 108 Abs. 1 Satz 1
Nummer 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung des
Gesetzes zur Schaffung von mehr Transparenz in öffentlichen Unternehmen im Lande
Nordrhein-Westfalen
(Transparenzgesetz) vom 17. Dezember 2009 (GV. NRW. Seite 949) nachgekommen.“
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Rates vom 15.02.2011
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