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Beschlusstext (siehe auch Vorlage 96/2011)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
73 kB
Datum
31.03.2011
Erstellt
03.05.11, 06:39
Aktualisiert
10.08.11, 06:31
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Stadt Wesseling Wesseling, den 02.05.2011 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 8. Sitzung des Ausschusses für Sport und Freizeit vom Donnerstag, den 31.03.2011 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 11. Gemeinsamer Antrag von CDU und FDP Fraktion "Änderung der Entgeltregelung für die Nutzung des Schulschwimm- und des Gartenhallenbades durch Schulen und Vereine" Vorlagennummer: 60/2011 Nach eingehender Diskussion und Beratung beschließt der Ausschuss für Sport und Freizeit folgende Empfehlungen an den Hauptausschuss und den Rat: Die Verwaltung wird beauftragt, die Entgeltregelung für die Nutzung des Schulschwimmund des Gartenhallenbades durch Schulen und Vereine auf der Grundlage folgender Vorgaben anzupassen: 1. Schul- und Vereinsschwimmen werden ins Schulschwimmbad verlegt, sofern nicht triftige Gründe dagegen sprechen. Einstimmig, 0 Enthaltungen 2. Die Kosten für das Schulschwimmen werden in voller Höhe vom Bereichsbudget Schule an das Sondervermögen Sportstätten (Schwimmen) erstattet. Einstimmig, 0 Enthaltungen Die Verwaltung wird gebeten, eine realistische Kostenrechnung für die interne Verrechnung zugrunde zu legen. 3. Das Schulschwimmbad steht den Vereinen montags bis freitags ab 16.00 Uhr zur Verfügung und kann auch am Wochenende (8.00 – 18.30 Uhr) genutzt werden. Einstimmig, 0 Enthaltungen 4. Entgeltregelungen Schulschwimmbad: a) Der Änderungsantrag der SPD-Fraktion, den Vereinen das Schulschwimmbad gegen ein Entgelt von 8,75 € pro Stunde zu überlassen, wird abgelehnt. 7 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen Sodann beschließt der Ausschuss folgende Empfehlung: Vereine bezahlen 35 € pro Stunde (pro Gruppenraum 8,75 € pro Stunde). Wird das Schulschwimmbad zeitgleich von einem anderen Verein genutzt, zahlt jeder Verein 17,50 € pro Stunde. Grundsätzlich müssen zwei Gruppenräume pro Verein belegt werden. Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres werden pauschal heraus gerechnet. 8 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen b) Bei Kursen, die durch Vereine gegen Bezahlung durchgeführt werden, gelten die gleichen Konditionen wie im Gartenhallenbad (s. Punkt 5). 8 Ja-Stimmen, 7 Enthaltungen c) Vereinen, die von der Stadt anerkannte Wacht- und Rettungsdienste in Wesseling leisten (z.B. Wasserrettungsdienst am Rheinufer, am „Südsee“, Aufsicht in Gartenhallenbad während des öffentlichen Badebetriebes), erhalten einen Rabatt von 25 % auf das zu zahlende Nutzungsentgelt. 8 Ja-Stimmen, 7 Enthaltungen 5. Entgeltregelungen im Gartenhallenbad: a) Für Belegungszeiten ist für jeden Teilnehmer der normale Eintrittstarif zu zahlen: Erwachseneneintritt - mit Geldwertkarte (-15 %) Kurzzeittarif Ermäßigten Eintritt - mit Geldwertkarte (-15 %) Kurzzeittarif 5,00 € 4,25 € 4,00 € 4,00 € 3,40 € 2,50 € Einstimmig, 1 Enthaltung Die Verwaltung wird gebeten bis zur nächsten Sitzung des Hauptausschusses die praktikable Umsetzung dieser Empfehlung bezüglich der Geldwertkarte zu überprüfen. b) Ausnahmeregelung 1: Für Kursangebote des Vereins Sport für Senioren gelten die Eintrittstarife für Ermäßigte (4,00 € Tagestarif / 2,50 € Kurzzeittarif). 8 Ja-Stimmen, 7 Enthaltungen c) Ausnahmeregelung 2: Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Sport und Freizeit vom 31.03.2011 Seite 2 Der Änderungsantrag der Fraktion Die Grünen, den Mitgliedern der BehindertenSportgemeinschaft das Gartenhallenbad (unter Ausschluss der Öffentlichkeit) jeweils montags von 20.00 – 21.30 Uhr gegen ein Entgelt von pauschal 35 € pro Woche zu über lassen, wird abgelehnt. 2 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen Sodann beschließt der Ausschuss folgende Empfehlung: Für das Mitgliederschwimmen der Behinderten-Sportgemeinschaft im Gartenhallenbad (Nutzung des Gartenhallenbades unter Ausschluss der Öffentlichkeit) jeweils montags von 20.00 bis 21.30 Uhr sind pauschal 75,00 € pro Woche zu zahlen. 8 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen Berechnung: 35 € (wie Schulschwimmbad) + 17,50 € (für Lehrschwimmbecken) mal 1,5 Stunden = 78,75 €; gerundet: 75,00 €. Die Ausnahmeregelungen im Gartenhallenbad für diese Vereine werden damit begründet, dass das Schwimmbecken im Schulschwimmbad für Senioren und Behinderte aufgrund der eingeschränkten Mobilität nur schwer zugänglich ist und Gruppenumkleideräume nicht zugemutet werden können. d) Die Freiwillige Feuerwehr kann das Gartenhallenbad weiterhin kostenlos zum Gruppenschwimmen (Gruppen ab 3 Pers.) benutzen. Das Benutzungsentgelt wird dem Sondervermögen Sportstätten (Schwimmen) vom Bereichsbudget Feuerwehr erstattet. Einstimmig, 1 Enthaltung e) Der Änderungsantrag der Fraktion Die Grünen, den städtischen Mitarbeitern keine Ermäßigung für die Nutzung des Gartenhallenbades zu gewähren, wird abgelehnt. 7 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen Sodann beschließt der Ausschuss folgende Empfehlung: Städtische Mitarbeiter bezahlen den normalen Eintritts-Tarif./. 15 %. 5,00 € ./. 15 % = 4,25 €. 8 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen 6. Die neuen Entgeltregelungen treten zum 01.07.2011 in Kraft. 7. Die neuen Entgeltregelungen gelten nicht für Vereine, die nicht ihren Sitz in Wesseling haben oder deren Mitglieder nicht überwiegend mit Hauptwohnsitz in Wesseling gemeldet Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Sport und Freizeit vom 31.03.2011 Seite 3 sind. Einstimmig, 0 Enthaltungen Herr Haupt sagt dem Ausschuss für Sport und Freizeit zu, ein Jahr nach Inkrafttreten der Entgeltregelungen einen Erfahrungsbericht vorzulegen. Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Sport und Freizeit vom 31.03.2011 Seite 4