Daten
Kommune
Wesseling
Größe
73 kB
Datum
31.03.2011
Erstellt
03.05.11, 06:39
Aktualisiert
10.08.11, 06:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 02.05.2011
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 8. Sitzung des Ausschusses für Sport und Freizeit
vom Donnerstag, den 31.03.2011 um 18:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
11.
Gemeinsamer Antrag von CDU und FDP Fraktion "Änderung der Entgeltregelung für die
Nutzung des Schulschwimm- und des Gartenhallenbades durch Schulen und Vereine"
Vorlagennummer: 60/2011
Nach eingehender Diskussion und Beratung beschließt der Ausschuss für Sport und
Freizeit folgende Empfehlungen an den Hauptausschuss und den Rat:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Entgeltregelung für die Nutzung des Schulschwimmund des Gartenhallenbades durch Schulen und Vereine auf der Grundlage folgender
Vorgaben anzupassen:
1. Schul- und Vereinsschwimmen werden ins Schulschwimmbad verlegt, sofern nicht
triftige Gründe dagegen sprechen.
Einstimmig, 0 Enthaltungen
2. Die Kosten für das Schulschwimmen werden in voller Höhe vom Bereichsbudget
Schule an das Sondervermögen Sportstätten (Schwimmen) erstattet.
Einstimmig, 0 Enthaltungen
Die Verwaltung wird gebeten, eine realistische Kostenrechnung für die interne
Verrechnung
zugrunde zu legen.
3. Das Schulschwimmbad steht den Vereinen montags bis freitags ab 16.00 Uhr zur
Verfügung und kann auch am Wochenende (8.00 – 18.30 Uhr) genutzt werden.
Einstimmig, 0 Enthaltungen
4. Entgeltregelungen Schulschwimmbad:
a) Der Änderungsantrag der SPD-Fraktion, den Vereinen das Schulschwimmbad
gegen ein Entgelt von 8,75 € pro Stunde zu überlassen, wird abgelehnt.
7 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen
Sodann beschließt der Ausschuss folgende Empfehlung:
Vereine bezahlen 35 € pro Stunde (pro Gruppenraum 8,75 € pro Stunde). Wird
das Schulschwimmbad zeitgleich von einem anderen Verein genutzt, zahlt jeder
Verein 17,50 € pro Stunde. Grundsätzlich müssen zwei Gruppenräume pro Verein
belegt werden. Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres werden
pauschal heraus gerechnet.
8 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen
b) Bei Kursen, die durch Vereine gegen Bezahlung durchgeführt werden, gelten die
gleichen
Konditionen wie im Gartenhallenbad (s. Punkt 5).
8 Ja-Stimmen, 7 Enthaltungen
c) Vereinen, die von der Stadt anerkannte Wacht- und Rettungsdienste in Wesseling
leisten
(z.B. Wasserrettungsdienst am Rheinufer, am „Südsee“, Aufsicht in
Gartenhallenbad während des öffentlichen Badebetriebes), erhalten einen Rabatt von 25 % auf das zu
zahlende Nutzungsentgelt.
8 Ja-Stimmen, 7 Enthaltungen
5. Entgeltregelungen im Gartenhallenbad:
a) Für Belegungszeiten ist für jeden Teilnehmer der normale Eintrittstarif zu zahlen:
Erwachseneneintritt
- mit Geldwertkarte (-15 %)
Kurzzeittarif
Ermäßigten Eintritt
- mit Geldwertkarte (-15 %)
Kurzzeittarif
5,00 €
4,25 €
4,00 €
4,00 €
3,40 €
2,50 €
Einstimmig, 1 Enthaltung
Die Verwaltung wird gebeten bis zur nächsten Sitzung des Hauptausschusses die
praktikable Umsetzung dieser Empfehlung bezüglich der Geldwertkarte zu überprüfen.
b) Ausnahmeregelung 1:
Für Kursangebote des Vereins Sport für Senioren gelten die Eintrittstarife für
Ermäßigte
(4,00 € Tagestarif / 2,50 € Kurzzeittarif).
8 Ja-Stimmen, 7 Enthaltungen
c) Ausnahmeregelung 2:
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Sport und Freizeit vom 31.03.2011
Seite 2
Der Änderungsantrag der Fraktion Die Grünen, den Mitgliedern der BehindertenSportgemeinschaft das Gartenhallenbad (unter Ausschluss der Öffentlichkeit)
jeweils
montags von 20.00 – 21.30 Uhr gegen ein Entgelt von pauschal 35 € pro Woche
zu über
lassen, wird abgelehnt.
2 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen
Sodann beschließt der Ausschuss folgende Empfehlung:
Für das Mitgliederschwimmen der Behinderten-Sportgemeinschaft im
Gartenhallenbad
(Nutzung des Gartenhallenbades unter Ausschluss der Öffentlichkeit) jeweils
montags von
20.00 bis 21.30 Uhr sind pauschal 75,00 € pro Woche zu zahlen.
8 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen
Berechnung: 35 € (wie Schulschwimmbad) + 17,50 € (für Lehrschwimmbecken)
mal 1,5 Stunden = 78,75 €; gerundet: 75,00 €.
Die Ausnahmeregelungen im Gartenhallenbad für diese Vereine werden damit
begründet, dass das Schwimmbecken im Schulschwimmbad für Senioren und
Behinderte aufgrund der eingeschränkten Mobilität nur schwer zugänglich ist und
Gruppenumkleideräume nicht zugemutet werden können.
d) Die Freiwillige Feuerwehr kann das Gartenhallenbad weiterhin kostenlos zum
Gruppenschwimmen (Gruppen ab 3 Pers.) benutzen. Das Benutzungsentgelt wird dem
Sondervermögen Sportstätten (Schwimmen) vom Bereichsbudget Feuerwehr
erstattet.
Einstimmig, 1 Enthaltung
e) Der Änderungsantrag der Fraktion Die Grünen, den städtischen Mitarbeitern
keine Ermäßigung für die Nutzung des Gartenhallenbades zu gewähren, wird abgelehnt.
7 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen
Sodann beschließt der Ausschuss folgende Empfehlung:
Städtische Mitarbeiter bezahlen den normalen Eintritts-Tarif./. 15 %. 5,00 € ./. 15 %
= 4,25 €.
8 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen
6. Die neuen Entgeltregelungen treten zum 01.07.2011 in Kraft.
7. Die neuen Entgeltregelungen gelten nicht für Vereine, die nicht ihren Sitz in
Wesseling haben
oder deren Mitglieder nicht überwiegend mit Hauptwohnsitz in Wesseling gemeldet
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Sport und Freizeit vom 31.03.2011
Seite 3
sind.
Einstimmig, 0 Enthaltungen
Herr Haupt sagt dem Ausschuss für Sport und Freizeit zu, ein Jahr nach Inkrafttreten
der Entgeltregelungen einen Erfahrungsbericht vorzulegen.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Sport und Freizeit vom 31.03.2011
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