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Beschlusstext (Verwendung ÖPNV-Pauschale gem. § 11 a ÖPNV NRW (Ausbildungsverkehrspauschale) hier: Beschluss der Allgemeinen Vorschrift zur Weiterleitung der Ausbildungsverkehrspauschale nach § 11 a Absatz 2 Satz 6 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) als Satzung ab 2011)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,3 kB
Datum
20.07.2011
Erstellt
30.08.11, 04:08
Aktualisiert
31.08.11, 04:08
Beschlusstext (Verwendung ÖPNV-Pauschale gem. § 11 a ÖPNV NRW (Ausbildungsverkehrspauschale)
hier: Beschluss der Allgemeinen Vorschrift zur Weiterleitung der Ausbildungsverkehrspauschale nach § 11 a Absatz 2 Satz 6 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) als Satzung ab 2011)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 8. Sitzung des Kreistages am 20.07.2011 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 34 Verwendung ÖPNV-Pauschale gem. § 11 a ÖPNV NRW V 188/2011 (Ausbildungsverkehrspauschale) hier: Beschluss der Allgemeinen Vorschrift zur Weiterleitung der Ausbildungsverkehrspauschale nach § 11 a Absatz 2 Satz 6 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) als Satzung ab 2011 Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) regt an, den Takt des Busverkehrs mit der DB Verkehr abzustimmen. Der Kreistag fasst daraufhin folgenden Beschluss: Der Kreistag beschließt die der Verwaltungsergänzung vom 05.07.2011 (siehe Z 3/V 188/2011) als Anlage beigefügte Allgemeine Vorschrift zur Weiterleitung der Ausbildungsverkehrs-Pauschale nach § 11a Absatz 2 Satz 6 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) - Stand: 05.07.2011 - als Satzung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig