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Beschlusstext (Zukunft der Energieversorgung im Kreis Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
20.07.2011
Erstellt
30.08.11, 04:08
Aktualisiert
31.08.11, 04:08
Beschlusstext (Zukunft der Energieversorgung im Kreis Euskirchen) Beschlusstext (Zukunft der Energieversorgung im Kreis Euskirchen)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 8. Sitzung des Kreistages am 20.07.2011 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 Zukunft der Energieversorgung im Kreis Euskirchen TOP 16 D 36/2011 Landrat Rosenke unterrichtet den Kreistag über das Beratungsergebnis aus der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr und des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang, die vor der heutigen Kreistagssitzung stattgefunden hat (Z 2/D36/2011). Er verweist auf das Beratungsergebnis aus der Bürgermeisterkonferenz vom 12.07.2011 (siehe Z 1/D 36/2011) und auf den Änderungsvorschlag der CDU-Fraktion zu Ziffer 1. der Beschlussempfehlung zur Dringlichkeitsentscheidung 36/2011. Der Kreistag nimmt die Ausführungen und Hinweise des Landrates ohne weitere Aussprache zur Kenntnis und fasst daraufhin folgenden Beschluss: 1. Der Kreis Euskirchen verfolgt das Ziel, die Aufgaben der Stromversorgung und mittel- bzw. langfristig die übrige Energie- und Daseinsversorgung im Kreis Euskirchen im Rahmen der interkommunalen, partnerschaftlichen Zusammenarbeit in einer kreisweiten Gesellschaft zu bündeln. 2. Der Kreis Euskirchen ist bereit, zur Umsetzung dieses Ziels die Mehrheitsverhältnisse im ene-Konzern zu verändern. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur Umsetzung des Ziels zu initiieren bzw. durchzuführen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Enthaltung der FDP-Fraktion Des Weiteren verliest Landrat Rosenke ein Schreiben des Bürgermeisters der Stadt Bad Münstereifel, das dieser in seiner Eigenschaft als Sprecher der Kollegialen Konferenz der Bürgermeister im Kreis Euskirchen ihm kurz vor der heutigen Kreistagssitzung per Fax übermittelt habe. Dieses Schreiben konnte wegen der Kürze der Zeit nur den Fraktionsvorsitzenden zur Kenntnis gegeben werden und ist dieser Niederschrift nochmals als Anlage beigefügt. In der nun folgenden kurzen Aussprache bringen die Sprecher aller Fraktionen ihr Unverständnis über den Inhalt dieses Schreibens zum Ausdruck. Durch die vorherigen Beschlüsse des Kreistages zur Dringlichkeitsentscheidung 36/2011 würden die Kompetenzen und Zuständigkeiten der Kommunen und deren Räte nicht angezweifelt und berührt. Der Kreistag habe durch die Beschlüsse ein Signal an alle Kommunen und Räte gesendet, partnerschaftlich und gemeinsam die Zukunft der Energieversorgung im Kreis Euskirchen anzugehen und zu gestalten. Dieses Angebot bestehe weiterhin und sollte möglichst noch im dritten Quartal dieses Jahres in Angriff genommen werden. Im Übrigen liege dem Kreistag das in dem Schreiben des Bürgermeisters zitierte Gutachten der Kanzlei Büttner, Becker, Held aus Köln, das wiederum Grundlage der Informationsveranstaltung vom 19.07.2011 für die Bürgermeister der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gewesen sei, nicht vor. Im Rahmen der Aussprache wird auch angezweifelt, dass der Bürgermeister in diesem Fall wirklich für alle Kommunen des Kreises spreche. Entsprechende Aussagen einiger Bürgermeister stützten diese Vermutung.