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Beschlusstext (Schülerverkehre im Kreis Euskirchen hier: Integration der § 43.2 PBefG-Verkehre (Schülerverkehre) in den allgemeinen Linienverkehr und Auswirkungen auf die ÖPNV-Umlage)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,3 kB
Datum
20.07.2011
Erstellt
30.08.11, 04:08
Aktualisiert
31.08.11, 04:08
Beschlusstext (Schülerverkehre im Kreis Euskirchen
hier: Integration der § 43.2 PBefG-Verkehre (Schülerverkehre) in den allgemeinen Linienverkehr und Auswirkungen auf die ÖPNV-Umlage)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der 8. Sitzung des Kreistages am 20.07.2011 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 33 Schülerverkehre im Kreis Euskirchen hier: Integration der § 43.2 PBefG-Verkehre (Schülerverkehre) in den allgemeinen Linienverkehr und Auswirkungen auf die ÖPNV-Umlage Der Kreistag beschließt, a) der Regionalverkehr Köln GmbH die Zustimmung zu erteilen, eine Umwandlung der bisher von den kreisangehörigen Kommunen finanzierten § 43.2 PBefGVerkehre (Schülerverkehre) in Verkehre nach § 42 PBefG (allgemeiner Linienverkehr) zu beantragen; dies unter dem Vorbehalt, dass eine Einbeziehung der neuen § 42 PBefGVerkehre in die bestehende Betrauung der RVK rechtlich möglich ist. b) die zukünftig erhöhten Umlagebeträge und erhöhten Kilometerleistungen im § 42 PBefG-Verkehr im Rahmen des Umlageschlüssels (85% kilometerabhängig, 15% gemäß Kreisumlagegrundlagen) nach der in der Vorlage 186/2011 dargestellten Variante 1 auf die Kommunen umzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig V 186/2011