Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,3 kB
Datum
20.07.2011
Erstellt
30.08.11, 04:08
Aktualisiert
31.08.11, 04:08
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 8. Sitzung des Kreistages am 20.07.2011 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 33
Schülerverkehre im Kreis Euskirchen
hier: Integration der § 43.2 PBefG-Verkehre (Schülerverkehre)
in den allgemeinen Linienverkehr und Auswirkungen auf die
ÖPNV-Umlage
Der Kreistag beschließt,
a) der Regionalverkehr Köln GmbH die Zustimmung zu
erteilen, eine Umwandlung der bisher von den
kreisangehörigen Kommunen finanzierten § 43.2 PBefGVerkehre (Schülerverkehre) in Verkehre nach § 42 PBefG
(allgemeiner Linienverkehr) zu beantragen; dies unter dem
Vorbehalt, dass eine Einbeziehung der neuen § 42 PBefGVerkehre in die bestehende Betrauung der RVK rechtlich
möglich ist.
b) die zukünftig erhöhten Umlagebeträge und erhöhten
Kilometerleistungen im § 42 PBefG-Verkehr im Rahmen des
Umlageschlüssels (85% kilometerabhängig, 15% gemäß
Kreisumlagegrundlagen) nach der in der Vorlage 186/2011
dargestellten Variante 1 auf die Kommunen umzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
V 186/2011