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Beschlusstext (Energie Nordeifel GmbH & Co. KG hier: Verschmelzung der Kreis-Energie-Verteilnetz GmbH mit der Kreis-Energie-Versorgung Schleiden GmbH und Abspaltung der KEV Energie GmbH als Vertriebsgesellschaft)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
15 kB
Datum
20.07.2011
Erstellt
30.08.11, 04:08
Aktualisiert
31.08.11, 04:08
Beschlusstext (Energie Nordeifel GmbH & Co. KG
hier: Verschmelzung der Kreis-Energie-Verteilnetz GmbH mit der Kreis-Energie-Versorgung Schleiden GmbH und Abspaltung der KEV Energie GmbH als Vertriebsgesellschaft) Beschlusstext (Energie Nordeifel GmbH & Co. KG
hier: Verschmelzung der Kreis-Energie-Verteilnetz GmbH mit der Kreis-Energie-Versorgung Schleiden GmbH und Abspaltung der KEV Energie GmbH als Vertriebsgesellschaft)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 8. Sitzung des Kreistages am 20.07.2011 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 14 Energie Nordeifel GmbH & Co. KG V 143/2011 hier: Verschmelzung der Kreis-Energie-Verteilnetz GmbH mit der Kreis-Energie-Versorgung Schleiden GmbH und Abspaltung der KEV Energie GmbH als Vertriebsgesellschaft Fraktionsvorsitzender Grutke (B 90/Grüne) mahnt unter Hinweis auf die Verwaltungsergänzung vom 08.07.2011 (siehe Z 5/V 143/2011) die erforderliche interne Klärung bei der ene zwischen den unmittelbar beteiligten Parteien an. Seine Fraktion könnte vom Grundsatz her der geplanten Verschmelzung und Abspaltung zustimmen. Fraktionsvorsitzender Bell (Die Linke) weist auf die Stellungnahme der Gewerkschaft ver.di hin (siehe Anlage 2.4 zur Z 5/V 143/2011), wonach einer weiteren Ausgründung von Unternehmensteilen aus dem ene-Konzern vor dem Hintergrund der rechtlich mehr als unsicheren Ausgestaltung der Arbeitnehmerinteressen nicht vorbehaltlos zugestimmt werden könne. Daher werde die Fraktion gegen die Vorlage 143/2001 stimmen. Nachdem die CDU-Fraktion und die SPD-Fraktion das ordentliche und das stellvertretende Mitglied für die Gesellschafterversammlung der KEV Energie GmbH benannt haben, fasst der Kreistag folgende Beschlüsse: a) Der Kreistag stimmt der Verschmelzung der KreisEnergie-Verteilnetz GmbH (KEV Netz) rückwirkend zum 01.01.2011 mit der Kreis-Energie-Versorgung Schleiden GmbH (KEV GmbH) zu. b) Der Kreistag stimmt der Gründung der KEV Energie GmbH (Gesellschafter: ene mit 95 % sowie RWE Deutschland und Kreis Euskirchen jeweils mit 2,5%) in 2011 mit einem Stammkapital von 25.000 € zu und beschließt, die Vertreter des Kreises in den jeweiligen Gremien des Konzerns Energie Nordeifel GmbH & Co. KG, vorbehaltlich der verbindlichen Auskunft der Finanzverwaltung, zur Beschlussfassung über die Gründung zu ermächtigen. c) Der Kreistag stimmt der Abspaltung zur Aufnahme der KEV Energie GmbH als Vertriebsgesellschaft von der KEV GmbH, vorbehaltlich einer verbindlichen Auskunft der Finanzverwaltung hinsichtlich der steuerlichen Neutralität des Strukturmodellwechsels, zum 01.01.2012 zu und beschließt, die Vertreter des Kreises in den jeweiligen Gremien des Konzerns Energie Nordeifel GmbH & Co. KG zur Beschlussfassung über die Abspaltung des Vertriebsbereiches auf die KEV Energie GmbH zu ermächtigen. d) Der Kreistag nimmt die vorliegenden Entwürfe š š š š Änderung des Gesellschaftsvertrages der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ene), Änderung des Gesellschaftsvertrages der KEV GmbH, Gesellschaftsvertrag der KEV Energie GmbH und Gewinnabführungsvertrag zwischen der ene und der KEV Energie GmbH zustimmend zur Kenntnis und beschließt, die Vertreter des Kreises in den jeweiligen Gremien des Konzerns Energie Nordeifel GmbH & Co. KG, vorbehaltlich der verbindlichen Auskunft der Finanzverwaltung, zur Beschlussfassung über die v. g. Änderungen und Verträge zu ermächtigen. Die Ermächtigung, etwaigen redaktionellen Änderungen zuzustimmen, wird ebenfalls erteilt. e) Der Kreistag beschließt ferner, dass der Kreis in der Gesellschafterversammlung der KEV Energie GmbH durch eine Person vertreten werden soll und benennt Schulz, Günther (CDU) _______________________ als ordentliches Mitglied für die Gesellschafterversammlung und Cremer, Franz (SPD) _______________________ als stellvertretendes Mitglied für die Dauer der Wahlzeit. Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür bei 2 Gegenstimmen (Fraktion Die Linke)