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Beschlusstext (Bauleitplanung Wesseling- Keldenich, Bereich "Keldenicher Straße" hier: - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2/112 "Senioren- und Pflegezentrum Keldenicher Straße" vom 17.01.2008 - Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2/116 "Seniorenpflegeheim Keldenicher Straße")

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
46 kB
Datum
26.05.2011
Erstellt
05.07.11, 06:33
Aktualisiert
05.07.11, 06:33
Beschlusstext (Bauleitplanung Wesseling- Keldenich, Bereich "Keldenicher Straße"

hier: - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan
          Nr. 2/112 "Senioren- und Pflegezentrum Keldenicher Straße" vom 17.01.2008
        - Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen
          Bebauungsplanes Nr. 2/116 "Seniorenpflegeheim Keldenicher Straße")

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Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 04.07.2011 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 9. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz vom Donnerstag, den 26.05.2011 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 5. Bauleitplanung Wesseling- Keldenich, Bereich "Keldenicher Straße" hier: - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2/112 "Senioren- und Pflegezentrum Keldenicher Straße" vom 17.01.2008 - Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2/116 "Seniorenpflegeheim Keldenicher Straße" Vorlagennummer: 86/2011 1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz der Stadt Wesseling beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2/112 „Senioren- und Pflegeheim Keldenicher Straße“ vom 17.01.2008 gemäß §§ 1 (3), 1 (8) und 2 (1) Baugesetzbuch. 2. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz der Stadt Wesseling beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2/116 „Seniorenpflegeheim Keldenicher Straße“ gemäß den §§ 1 (3), 2 (1) und 12 (2) Baugesetzbuch. Das Aufstellungsver-fahren wird entsprechend § 13 a Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Punkt 1 (Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses) der Beschlussvorlage wird beschlossen.Einstimmig (0 Enthaltungen)Punkt 2 (Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans) der Beschlussvorlage wird zurückgestellt.Einstimmig (0 Enthaltungen)Antrag der CDU-