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Beschlusstext (Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren hier: U3-Ausbau - Sonderprogramm 2011/2012 des Landes Nordrhein-Westfalen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
10 kB
Datum
20.07.2011
Erstellt
30.08.11, 04:08
Aktualisiert
31.08.11, 04:08
Beschlusstext (Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren
hier: U3-Ausbau - Sonderprogramm 2011/2012 des Landes Nordrhein-Westfalen)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der 8. Sitzung des Kreistages am 20.07.2011 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 28 Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren hier: U3-Ausbau - Sonderprogramm 2011/2012 des Landes Nordrhein-Westfalen Die Sprecherinnen und Sprecher aller Fraktionen bedauern die immer noch nicht ausreichende Finanzierung des U3-AusbauSonderprogramms 2011/2012 des Landes NRW. Sie begrüßen ausdrücklich das Schreiben des Landrates an das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW und hoffen, dass das Sonderprogramm 2011/2012 landesseitig kurzfristig aufgestockt werde. Auch hinsichtlich der landesseitigen Förderperspektive für 2013 lägen noch keine belastbaren und aussagefähigen Zusagen vor. Der im Kreis Euskirchen nachgewiesene Investitionsbedarf der Träger der Kindertageseinrichtungen zur Erfüllung der für 2013 verpflichtend angestrebten Betreuungsquote von 35% sei mit der bisher zur Verfügung stehenden Fördersumme nicht zu realisieren. Der Kreistag beschließt daraufhin auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses; a) Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren unter Berücksichtigung anderer Zuschüsse/Förderungen bis zur Höhe der vom Land gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008 anerkannten Ausgaben wie folgt zu fördern: - Neubaumaßnahmen inkl. Ersteinrichtung etc.: bis zu 20.000 € pro Platz - Ausbau- und Umbaumaßnahmen: bis zu 8.500 € pro Platz - Ausstattungsmaßnahmen von geeigneten Räumen: bis zu 3.500 € pro Platz b) Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Mittel im Haushaltsjahr 2012 einzuplanen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig V 193/2011