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Beschlusstext (Verfahren zur Eintragung von Denkmälern in die Denkmalliste gem. § 3 DSchG NW hier: Baudenkmal Oleftalbahn in Kall, Schleiden und Hellenthal)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
20.07.2011
Erstellt
30.08.11, 04:08
Aktualisiert
31.08.11, 04:08
Beschlusstext (Verfahren zur Eintragung von Denkmälern in die Denkmalliste gem. § 3 DSchG NW
hier: Baudenkmal Oleftalbahn in Kall, Schleiden und Hellenthal) Beschlusstext (Verfahren zur Eintragung von Denkmälern in die Denkmalliste gem. § 3 DSchG NW
hier: Baudenkmal Oleftalbahn in Kall, Schleiden und Hellenthal)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der 8. Sitzung des Kreistages am 20.07.2011 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 32 Verfahren zur Eintragung von Denkmälern in die Denkmalliste gem. § 3 DSchG NW hier: Baudenkmal Oleftalbahn in Kall, Schleiden und Hellenthal GBL IV Blindert teilt mit, dass der Rat der Gemeinde Kall in seiner Sitzung am 19.07.2011 zum Eintragungsverfahren des Baudenkmals Oleftalbahn die in der Verwaltungsergänzung vom 07.07.2011 (Z 3/V 185/2011) aufgeführten Beschlüsse gefasst habe und dass diese im Rahmen des Anhörungsverfahrens der Bezirksregierung Köln zwischenzeitlich übermittelt worden seien. Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) weist darauf hin, dass nach Auffassung seiner Fraktion die Oleftalbahn erhalten werden sollte. Eine Eintragung als Baudenkmal in die Denkmalliste und somit die dauerhafte Unterschutzstellung sei erforderlich. Die Argumente der Gemeinde Kall seien nicht überzeugend. Dem widerspricht CDU-Fraktionsvorsitzender Reidt. Der Kreistag sollte der in der Vorlage 185/2011 aufgeführten Stellungnahme des Kreises zustimmen und auch auf die Bedenken und Forderungen der Kommunen hinweisen. Im Rahmen des von der Bezirksregierung durchgeführten Anhörungsverfahrens vor einer geplanten Unterschutzstellung sollte der Kreis nicht auf diese Einflussmöglichkeit verzichten. SPD-Fraktionsvorsitzender Uwe Schmitz unterstützt die Argumente des CDU-Fraktionsvorsitzenden. Die Bedenken der Kommunen würden geteilt und sollten auch in ein integriertes Gesamtverkehrskonzept einfließen. Auch die übrigen Sprecherinnen und Sprecher der anderen Fraktionen teilen vom Grundsatz her - wenn auch nicht im Detail - die vorstehenden Ausführungen. In diesem Verfahren sei eine Güter-abwegung zwischen der Verkehrsplanung und einer Unterschutzstellung/Eintragung in die Bodendenkmalliste erforderlich. Der Kreistag fasst daraufhin folgenden Beschluss: Der Kreistag beschließt die in der Vorlage 185/2011 aufgeführte Stellungnahme des Kreises Euskirchen. Auf die Bedenken, Anregungen und Forderungen der Kommunen Hellenthal und Kall ist hinzuweisen. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür bei einigen Gegenstimmen V 185/2011