Daten
Kommune
Wesseling
Größe
48 kB
Datum
24.05.2011
Erstellt
02.06.11, 06:41
Aktualisiert
26.07.11, 07:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 01.06.2011
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 14. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 24.05.2011 um 18:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
10.
Vertrag über die Finanzierung von Plätzen in der katholischen Kindertageseinrichtung
St. Andreas, In der Flecht 53
Vorlagennummer: 79/2011
Auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses wird beschlossen:
Der Vertrag vom 23.12.2008/08.01.2009 über die Finanzierung von Plätzen in der katholischen
Kindertageseinrichtung St. Andreas, In der Flecht, wird in der geänderten Form beschlossen:
1. Die Zivilgemeinde übernimmt die vom Träger für diese Gruppe – anteilig – zu tragenden
notwendigen Kosten nach Abzug der von der öffentlichen Hand für diese Gruppe
geleisteten Zuwendungen (Zuschüsse).
2. Hinsichtlich solcher notwendiger Maßnahmen, welche die üblichen laufenden
Aufwendungen übersteigen, ist sicherzustellen, dass über ihre Durchführung zwischen
den Vertragsparteien Einvernehmen hergestellt wird, soweit ihre Finanzierung nicht aus
den laufenden Erträgen oder aus Zuschüssen finanziert werden kann. In derartigen Fällen
sind Rücklagen, die aus den positiven Ergebnissen der Tageseinrichtung gebildet/ zu
bilden sind (nach gegenwärtiger Rechtslage nach § 20 Abs. 5 Satz 2
Kinderbildungsgesetz – KiBiz – und den Reparaturrücklagen nach § 2 Abs. 4 BKVO zum
GTK) einzusetzen. Danach verbleibende nicht gedeckte Aufwendungen des Trägers
übernimmt die Zivilgemeinde zu einem Drittel.
Erfordert die Dringlichkeit die sofortige Durchführung derartiger Maßnahmen, wird die
Zivilgemeinde unverzüglich unterrichtet.
Einstimmig, 0 Enthaltungen