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Beschlusstext (Vertrag über die Finanzierung von Plätzen in der katholischen Kindertageseinrichtung St. Andreas, In der Flecht 53)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
48 kB
Datum
24.05.2011
Erstellt
02.06.11, 06:41
Aktualisiert
26.07.11, 07:28
Beschlusstext (Vertrag über die Finanzierung von Plätzen in der katholischen Kindertageseinrichtung St. Andreas, In der Flecht 53)

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Stadt Wesseling Wesseling, den 01.06.2011 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 14. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 24.05.2011 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 10. Vertrag über die Finanzierung von Plätzen in der katholischen Kindertageseinrichtung St. Andreas, In der Flecht 53 Vorlagennummer: 79/2011 Auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses wird beschlossen: Der Vertrag vom 23.12.2008/08.01.2009 über die Finanzierung von Plätzen in der katholischen Kindertageseinrichtung St. Andreas, In der Flecht, wird in der geänderten Form beschlossen: 1. Die Zivilgemeinde übernimmt die vom Träger für diese Gruppe – anteilig – zu tragenden notwendigen Kosten nach Abzug der von der öffentlichen Hand für diese Gruppe geleisteten Zuwendungen (Zuschüsse). 2. Hinsichtlich solcher notwendiger Maßnahmen, welche die üblichen laufenden Aufwendungen übersteigen, ist sicherzustellen, dass über ihre Durchführung zwischen den Vertragsparteien Einvernehmen hergestellt wird, soweit ihre Finanzierung nicht aus den laufenden Erträgen oder aus Zuschüssen finanziert werden kann. In derartigen Fällen sind Rücklagen, die aus den positiven Ergebnissen der Tageseinrichtung gebildet/ zu bilden sind (nach gegenwärtiger Rechtslage nach § 20 Abs. 5 Satz 2 Kinderbildungsgesetz – KiBiz – und den Reparaturrücklagen nach § 2 Abs. 4 BKVO zum GTK) einzusetzen. Danach verbleibende nicht gedeckte Aufwendungen des Trägers übernimmt die Zivilgemeinde zu einem Drittel. Erfordert die Dringlichkeit die sofortige Durchführung derartiger Maßnahmen, wird die Zivilgemeinde unverzüglich unterrichtet. Einstimmig, 0 Enthaltungen