Daten
Kommune
Kall
Größe
7,1 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Bauplanungsrechtlich bestehen keine Bedenken gegen das Bauvorhaben, wenn die
Festsetzungen des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 “Steinbsuch” eingehalten werden.
Bezüglich des geplanten Kreisverkehrs “Hüttenstraße/Siemensring” werden folgende
Bedenken/Hinweise vorgetragen: Für die geplante Ein-/Ausfahrt zur Hüttenstraße sollte
eine Beschilderung “Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts” vorgenommen werden, so
dass von dieser Ausfahrt nicht unmittelbar Richtung Ortsmitte gefahren werden kann.
Die Beschilderung sollte unmittelbar erfolgen und nicht erst mit dem Bau des
Kreisverkehrs.
Entsprechende bauliche Maßnahmen sollten beim Bau des Kreisverkehrs berücksichtigt
werden.