Daten
Kommune
Kall
Größe
6,5 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Das Einvernehmen wird gemäß § 36 (1) BauGB erklärt.
Die Zuwegung muss öffentlich - rechtlich gesichert werden.
Im übrigen übernimmt die Gemeinde keinerlei Verpflichtung zum Ausbau und zur
Unterhaltung des gemeindeeigenen Zufahrtsweges (Parzelle 89); auch der
Winterdienst ist nicht Sache der Gemeinde.