Daten
Kommune
Wesseling
Größe
10 kB
Datum
23.03.2011
Erstellt
16.04.11, 06:46
Aktualisiert
27.07.11, 12:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 14.04.2011
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 6. Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren
vom Mittwoch, den 23.03.2011 um 18:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
5.
Familienpass
Vorlagennummer: 55/2011
Der Ausschuss für Familie, Gesundheit, Soziales und Senioren beschließt folgende Regelungen
für den Familienpass:
Für minderjährige Kinder von Familien und Alleinerziehenden kann ein Familienpass ausgestellt werden,
wenn die Familie in Wesseling wohnt und mindestens drei Kinder im Haushalt minderjährig sind.
Die Inhaber/innen des Familienpasses haben ab dem 1.4.2011 Anspruch auf die Gewährung folgender
Leistungen und Vergünstigungen:
- Ermäßigung der Teilnehmergebühren für Musikunterricht in Wesseling um 2,50 Euro pro Monat
- Ermäßigung des Elternbeitrages für die Betreuung von Kindern in Wesselinger Schulen (außer
halb der OGS) um 5,50 Euro pro Monat
8 Ja-Stimme(n), 7 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en)