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Beschlusstext (Antrag des Vereins " Elterninitiative Mitbachaue e.V." auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,1 kB
Datum
21.02.2013
Erstellt
06.03.13, 04:07
Aktualisiert
06.03.13, 04:07
Beschlusstext (Antrag des Vereins " Elterninitiative Mitbachaue e.V." auf Anerkennung als Träger der 
freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 21.02.2013 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 15 Antrag des Vereins " Elterninitiative Mitbachaue e.V." auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII Da der Vorsitzende sowie das Mitglied Dr. Dirhold wegen Befangenheit an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilnehmen, übernimmt Herr Waasem die Sitzungsleitung. Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Anerkennung des Vereins „Elterninitiative Mitbachaue e.V.“ als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII i.V.m. § 25 des 1. Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (1. AG KJHG NRW). Abstimmungsergebnis: einstimmig, bei 0 Enthaltung(en) V 9/2013