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Beschlusstext (Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Kall)

Daten

Kommune
Kall
Größe
8,4 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Beschlusstext (Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Kall)

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Inhalt der Datei

Die notwendigen Instandhaltungsarbeiten werden zukünftig entsprechend den Regelungen im Wartungs- und Unterhaltungsvertrag vom 17.12.1996 ausgeführt, d.h. insbesondere • die Überprüfung der Leuchtkörper, Gläserreinigung und Auswechslung sowie Entsorgung der Leuchtmittel im 4-jährigen Rhythmus ab 2006; • die jährliche Überprüfung der Straßenleuchten Funktionsfähigkeit und elektrische Sicherheit ab 2005. auf Standsicherheit, Auf Grund der Vorschläge der Vertreter der KEV und der Beratungen im Ausschuss werden folgende Energiesparmaßnahmen für die Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Kall beschlossen: 1. Langfristig soll die gesamte Straßenbeleuchtung teilweise auf Halbnachtschaltung umgestellt werden, d.h. ab 23.00 Uhr (alternativ: 24.00 Uhr oder 01.00 Uhr) sollen nur noch die Straßenlampen an Kreuzungen und darüber hinaus in Straßenzügen nur noch etwa jede dritte Straßenlampe die ganze Nacht brennen. Langfristig soll von Weißlicht auf Gelblicht umgestellt werden, jedoch nur dann, wenn die Umstellung eines ganzen Straßenzuges erfolgt.