Daten
Kommune
Kall
Größe
8,4 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Die notwendigen Instandhaltungsarbeiten werden zukünftig entsprechend den
Regelungen im Wartungs- und Unterhaltungsvertrag vom 17.12.1996 ausgeführt,
d.h. insbesondere
•
die Überprüfung der Leuchtkörper, Gläserreinigung und Auswechslung sowie
Entsorgung der Leuchtmittel im 4-jährigen Rhythmus ab 2006;
•
die jährliche Überprüfung der Straßenleuchten
Funktionsfähigkeit und elektrische Sicherheit ab 2005.
auf
Standsicherheit,
Auf Grund der Vorschläge der Vertreter der KEV und der Beratungen im Ausschuss
werden folgende Energiesparmaßnahmen für die Straßenbeleuchtung in der
Gemeinde Kall beschlossen:
1. Langfristig soll die gesamte Straßenbeleuchtung teilweise auf Halbnachtschaltung
umgestellt werden, d.h. ab 23.00 Uhr (alternativ: 24.00 Uhr oder 01.00 Uhr) sollen
nur noch die Straßenlampen an Kreuzungen und darüber hinaus in Straßenzügen
nur noch etwa jede dritte Straßenlampe die ganze Nacht brennen.
Langfristig soll von Weißlicht auf Gelblicht umgestellt werden, jedoch nur dann, wenn
die Umstellung eines ganzen Straßenzuges erfolgt.