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Beschlusstext (Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen sowie für die Betreuung von Kindern in Tagespflege)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
21.02.2013
Erstellt
06.03.13, 04:07
Aktualisiert
06.03.13, 04:07
Beschlusstext (Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen sowie für die Betreuung von Kindern in Tagespflege) Beschlusstext (Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen sowie für die Betreuung von Kindern in Tagespflege)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 21.02.2013 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 4 Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen sowie für die Betreuung von Kindern in Tagespflege Der Jugendhilfeausschuss beschließt einstimmig, die Tagesordnungspunkte 4 bis 6 zusammen zu beraten. Das Mitglied Ramers schlägt folgenden Kompromiss vor: a) Einheitliche Elternbeiträge für den Besuch von Kindertageseinrichtungen sowie für die Betreuung von Kinder in Tagespflege b) Einführung einer zusätzliche Beitragsfreiheit für Leistungsempfänger nach dem SGB II, SGB XII sowie von Wohngeld c) Umsetzung der Variante b) aus der Z1 zur V11/2013; eine Refinanzierung über eine Erhöhung der Elternbeiträge soll nicht vorgenommen werden. Für den Fall, dass der Ausschuss dieser Vorgehensweise zustimmt, erklärt Herr Ramers den Antrag seiner Fraktion ( A 67/2011) für erledigt. Das Mitglied Dr. Dirhold erklärt, dass die CDU-Fraktion sich diesem Vorschlag grundsätzlich anschließt. Aufgrund der Haushaltslage fordert sie Politik wie Verwaltung dazu auf, den Haushalt auf weitere Einsparpotentiale zur Kompensierung der Mindererträge in Höhe von ca. 95.000 € zu überprüfen. AV Poth sichert dies für die Verwaltung zu. Das Mitglied Mende spricht sich für eine einheitliche Beitragsregelung für alle Kinder sowie eine Ausweitung der Geschwisterkindbefreiung aus. Entsprechende Kosten sollten über eine Erhöhung der Elternbeiträge kompensiert werden. Das Mitglied Grau spricht sich ebenfalls für eine einheitliche Beitragsregelung für alle Kinder aus. Die Kosten sollten über eine Erhöhung der Elternbeiträge kompensiert werden. Das Mitglied Waasem weist darauf hin, dass es sich hier um einen Kompromissvorschlag handelt, der der finanziellen Situation des Kreises geschuldet ist. Die SPD-Fraktion wird sich auch weiterhin für eine Ausweitung der Geschwisterkindbefreiung entsprechend des A67/2011 einsetzen. Der Vorsitzende lässt zunächst über die o.g. Ziffern a) und b) abstimmen: V 11/2013 Abstimmungsergebnis: einstimmig, bei 0 Enthaltung(en) Aufgrund der Geschäftsordnung lässt der Vorsitzende zunächst über den weitestgehenden Antrag von Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion abstimmen: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich dagegen, 2 Ja Stimmen 1 Enthaltung Der Antrag ist damit mit großer Mehrheit abgelehnt. Im Anschluss hieran wird über den gleichlautenden Antrag von SPD und CDU (A 67/2011) in folgenden Varianten abgestimmt: a) entsprechend des Vorschlags der FDP-Fraktion mit Kompensierung über eine Elternbeitragserhöhung: Ausweitung der Geschwisterbefreiung: - 220.000 € Abstimmungsergebnis: mehrheitlich dagegen, 1 Ja-Stimme Der Antrag ist damit mit großer Mehrheit abgelehnt. b) entsprechend des Vorschlags der CDU und SPD ohne Kompensierung über eine Elternbeitragserhöhung: gleiche Beiträge ab dem zweiten Lebensjahr: - 95.000 € Abstimmungsergebnis: mehrheitlich dafür, 1 Gegenstimme Die Verwaltung wird zur Sitzung des Kreisausschusses eine entsprechende Elternbeitragssatzung vorlegen.