Daten
Kommune
Wesseling
Größe
49 kB
Datum
27.09.2011
Erstellt
21.10.11, 08:17
Aktualisiert
19.11.11, 08:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 20.10.2011
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 16. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 27.09.2011 um 18:04 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
11.
Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3/ 8 "Friedhof Berzdorf"
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
Vorlagennummer: 163/2011
1.
Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für
Stadtentwicklung und Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen
zur
-
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1
BauGB (Beschlussvorlage 56/2011 - Liste 1)
öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2
BauGB (Beschlussvorlage 163/2011 - Liste 1)
entsprechend § 1 Abs. 7 BauGB in die Abwägung eingestellt worden sind.
Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den
Abwägungsvorschlägen in den o.g. Beschlussvorlagen zu bescheiden.
2.
Die in der Sitzung vorliegende Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3/ 8 „Friedhof Berzdorf“
wird gemäß den §§ 1, 2 und 10 BauGB (BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.9.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.7.2009
(BGBl. I S. 2585) in der zur Zeit geltenden Fassung) in Verbindung mit § 7 der
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW vom 14.7.1994 (GV NRW S. 666) in der
zur Zeit geltenden Fassung) vom Rat der Stadt Wesseling als Satzung beschlossen.
3.
Die in der Sitzung vorliegende beigefügte Begründung einschließlich Umweltbericht (gemäß
§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit § 2 a BauGB) sowie die zusammenfassende Erklärung
(§ 10 Abs. 4 BauGB) werden zur Kenntnis genommen.
Einstimmig, 0 Enthaltungen