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Beschlusstext (Bürgerbegehren vom 1. September 2011 zum Bau eines Bürgersteiges oder einer Querungshilfe an der L 184 (Brühler Straße) in Wesseling-Berzdorf in Richtung Brühl)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
10,0 kB
Datum
27.09.2011
Erstellt
21.10.11, 08:17
Aktualisiert
19.11.11, 08:55
Beschlusstext (Bürgerbegehren vom 1. September 2011 zum Bau eines Bürgersteiges oder einer Querungshilfe an der L 184 (Brühler Straße) in Wesseling-Berzdorf in Richtung Brühl)

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Stadt Wesseling Wesseling, den 20.10.2011 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 16. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 27.09.2011 um 18:04 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 13. Bürgerbegehren vom 1. September 2011 zum Bau eines Bürgersteiges oder einer Querungshilfe an der L 184 (Brühler Straße) in Wesseling-Berzdorf in Richtung Brühl Vorlagennummer: 210/2011 Sodann wird beschlossen: 1. Das Bürgerbegehren zum Ausbau eines Bürgersteiges oder einer Querungshilfe an der L 184 (Brühler Straße) in Wesseling-Berzdorf wird wegen des Vorliegens mehrerer formeller Fehler in den eingereichten Unterlagen (Nichtbeachtung von Vorgaben nach § 26 Abs. 2 Satz 1; Abs. 2 Satz 2; Abs 4 Satz 3 i.V.m. § 25 Abs. 4 GO NRW) für unzulässig erklärt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, im Dialog mit den Betroffenen und dem Landesbetrieb Straßen nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen. 41 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 0 Enthaltungen