Daten
Kommune
Wesseling
Größe
10,0 kB
Datum
27.09.2011
Erstellt
21.10.11, 08:17
Aktualisiert
19.11.11, 08:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 20.10.2011
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 16. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 27.09.2011 um 18:04 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
13.
Bürgerbegehren vom 1. September 2011 zum Bau eines Bürgersteiges oder einer
Querungshilfe an der L 184 (Brühler Straße) in Wesseling-Berzdorf in Richtung Brühl
Vorlagennummer: 210/2011
Sodann wird beschlossen:
1.
Das Bürgerbegehren zum Ausbau eines Bürgersteiges oder einer Querungshilfe an
der L 184 (Brühler Straße) in Wesseling-Berzdorf wird wegen des Vorliegens
mehrerer formeller Fehler in den eingereichten Unterlagen (Nichtbeachtung von
Vorgaben nach § 26 Abs. 2 Satz 1; Abs. 2 Satz 2; Abs 4 Satz 3 i.V.m. § 25 Abs. 4
GO NRW) für unzulässig erklärt.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, im Dialog mit den Betroffenen und dem
Landesbetrieb Straßen nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen.
41 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 0 Enthaltungen