Daten
Kommune
Wesseling
Größe
49 kB
Datum
27.09.2011
Erstellt
21.10.11, 08:17
Aktualisiert
19.11.11, 08:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 20.10.2011
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 16. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 27.09.2011 um 18:04 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
9.
27. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in
der Stadt Wesseling (Anbaustraße Am Hohen Rain – von der Burgstraße bis zur Straße
Im Kaninsberg – in Wesseling-Urfeld)
Vorlagennummer: 120/2011
Es wird beschlossen:
27. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling
(Anbaustraße Am Hohen Rain – von der Burgstraße bis zur Straße Im Kaninsberg – in Wesseling-Urfeld)
Aufgrund des § 132 des Baugesetzbuches vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in Verbindung mit § 7
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (SGV NW 2023) und Artikel 1
Ziffer 5. des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vom 9. Oktober 2007 (GV NRW 2007
S. 380) - in den jeweiligen Fassungen – und aufgrund des § 8 der Satzung über die Erhebung von
Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling vom 9. Mai 1988 (ABl. Stadt Wesseling S. 159), hat der Rat
der Stadt Wesseling am 27. September 2011 folgende Satzung beschlossen:
§1
Die Anbaustraße „Am Hohen Rain“ - von der Burgstraße bis zur Straße Im Kaninsberg - in Wesseling-Urfeld
ist abweichend von § 8 Abs. 1 Buchst. b) der Erschließungsbeitragssatzung auch ohne die ab der
Einmündung Burgstraße auf einer Länge von ca. 22 m fehlenden Gehwege endgültig hergestellt.
§2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Wesseling in Kraft.
Einstimmig, 4 Enthaltungen