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Beschlusstext (Leitentscheidungen und Feststellung der Budgets für das Haushaltsjahr 2011)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
122 kB
Datum
12.04.2011
Erstellt
17.05.11, 06:43
Aktualisiert
01.12.11, 07:21
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Stadt Wesseling Wesseling, den 16.05.2011 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 13. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 12.04.2011 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 6.3. Leitentscheidungen und Feststellung der Budgets für das Haushaltsjahr 2011 Unter Berücksichtigung der von der Verwaltung vorgelegten Veränderungsnachweise 1 – 4 werden folgende Leitentscheidungen zur Haushaltswirtschaft 2011 beschlossen: Für die Ausgestaltung der Haushaltssatzung 2011 und die Ausrichtung des finanzpolitischen Kurses der Stadt in den Folgejahren hat der Rat in seiner Sitzung vom 12.04.2011 folgende Leitentscheidungen getroffen: A I. Wegen der in den vergangenen Haushaltsjahren erwirtschafteten Fehlbeträge und der für das Haushaltsjahr 2011 und für die Jahre 2012 bis 2014 prognostizierten Fehlbedarfe ist die Stadt kraft Gesetzes (§ 76 Absatz 1 Nr. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – GO NRW) verpflichtet, ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) aufzustellen. Das HSK dient nach dem in § 76 Abs. 2 GO NRW festgelegten Ziel, „im Rahmen einer geordneten Haushaltswirtschaft die künftige dauernde Leistungsfähigkeit zu erreichen“. Es bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Zur Sitzung des Hauptausschusses am 13.04.2010 wurde von der Verwaltung eine Liste denkbarer Maßnahmen/Vorschläge für das HSK vorgelegt. Seither gibt es eine Reihe von Entscheidungen zur Haushaltssicherung. Der Prozess zur Konsolidierung des städtischen Haushalts und zur Erstellung eines genehmigungsfähigen Haushaltssicherungskonzepts wird zügig fortgesetzt. II. Die folgenden Entscheidungen stellen Beiträge dar, um das Konsolidierungsziel zu erreichen: 1. Solange die Stadt kein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept vorlegen kann, ist für die Ausgestaltung wie für die Ausführung des Haushaltsplans 2011 die Vorschrift des § 82 GO NRW maßgeblich. Danach darf die Stadt nur Aufwendungen entstehen lassen und Auszahlungen leisten - zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder - die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. 2. Haushaltsverbesserungen sind zur Reduzierung des strukturellen Defizits zu nutzen, soweit sie nicht zur Erfüllung von pflichtigen Ausgaben benötigt werden. 3. In die Haushaltssatzung soll eine allgemeine Stellenbesetzungssperre aufgenommen werden, nach der freie Stellen erst nach Ablauf von zwölf Monaten (wieder-)besetzt werden dürfen; über begründete Ausnahmen soll der Verwaltungsvorstand entscheiden. 4. Straßenbaumaßnahmen, wegen derer Beitragspflichten Dritter nach dem Baugesetzbuch oder nach dem Kommunalabgabengesetz entstehen, sollen erst durchgeführt werden, wenn mit der Verwaltung verbindlich die Realisierung der Beitragsforderungen vereinbart ist (Zielvereinbarung). III. Die Realsteuerhebesätze werden gegenüber dem Haushaltsjahr 2010 nicht verändert. IV. Die vorgestellten Mindestausstattungen der Budgets werden gebilligt, ebenso das Budget Allgemeine Finanzwirtschaft. B. I. Die Budgets werden um Mittel für Sondermaßnahmen der baulichen Unterhaltung und für Verbesserungen, die aus Gründen der Sicherheit, der Aufrechterhaltung des Betriebes, zur Substanzerhaltung oder zur Sicherung der Funktionsfähigkeit städtischer Liegenschaften notwendig sind, aufgestockt. (Anm.: Die Beträge wurden in die entsprechenden Budgets eingerechnet. Die Maßnahmen sind in der Anlage 1 dargestellt.) Insgesamt werden im Ergebnisplan Haushaltsmittel für Hochbaumaßnahmen von zusammen und im Finanzplan für bauliche Investitionen von bereitgestellt. (Anm.: Zur Finanzierung der Investitionen der Sondervermögen sind keine Investitionszuweisungen zu Lasten des Kernhaushalts erforderlich. Diese Investitionen werden aus den Abschreibungen finanziert.) II. Für weitere Sondermaßnahmen, die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben erforderlich sind, werden die betreffenden Budgets um weitere Haushaltsmittel aufgestockt. Insoweit werden im Ergebnisplan zusätzlich bereitgestellt (s. Anlage 2). 1.452.900 €, 252.000 € 702.900 € III. a) Aus den vorstehenden Leitentscheidungen ergibt sich für den Gesamtergebnisplan Beschluss der Sitzung des Rates vom 12.04.2011 Seite 2 ein Fehlbedarf von der durch die Verringerung der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen wird. b) Der Gesamtfinanzplan schließt mit einem Fehlbedarf von ab, der aus dem Bestand an Finanzmitteln (Kassenbestand) gedeckt wird. 4.136.000 €, 508.500 € Der Finanzplan beinhaltet investive Auszahlungen in Höhe von 6.046.600 € und investive Einzahlungen in Höhe von 5.538.100 €. Kredite für Investitionen sind nicht veranschlagt. Anlagen 1 und 2 zu den Leitentscheidungen sind als Anlage Nrn. 1) und 2) dieser Niederschrift beigefügt. 35 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Rates vom 12.04.2011 Seite 3