Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
17 kB
Datum
09.02.2012
Erstellt
24.02.12, 21:17
Aktualisiert
02.03.12, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Niederschrift
über die 13. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014)
am 09.02.2012
Tagungsort:
Sitzungssaal des Rathauses
Beginn:
18:00 Uhr
Ende:
19:32 Uhr
Anwesend sind:
SPD:
Herr Puchert-Blöbaum (Ausschussvorsitzender), Herr Albrecht (für Herrn Bas),
Herr Brinkmann, Herr Hanning, Herr Heidemann, Herr Leiding
CDU:
Herr Gräfe (stellvertretender Ausschussvorsitzender), Herr Baltschun, Herr Koch (für
Herrn Fiedler), Herr Meier-Krumsiek (für Herrn Daake), Herr Niemann, Herr Pankoke
B90/Grüne:
Herr Gadow, Herr Hachmeister
FDP:
Herr Blöbaum
Verwaltung:
FBL Herr Oortman, Frau Knipping, Herr Raddatz, Frau Wiemer
Zuhörer:
1
Presse:
1
Der Ausschussvorsitzende (AV) eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einladung zu dieser
Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.
Die Tagesordnung wird wie folgt abgehandelt:
Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil
1.
Anfragen der Einwohnerinnen und Einwohner
Es werden keine Anfragen gestellt.
2.
Anfragen der Ausschussmitglieder
Es werden keine Anfragen gestellt.
3.
Informationen der Verwaltung
Es liegen keine Informationen vor.
-2-
4.
Bebauungsplan Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“ sowie 20. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe
hier: - Beschluss über die Abwägungsvorschläge aus der öffentlichen Auslegung
(gem. § 3 Abs.2 BauGB) und der förmlichen Beteiligung der Behörden und der
Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB),
- Satzungs- und Feststellungsbeschluss
AM Herr Baltschun nimmt an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil (§ 31 GO NRW).
Die Verwaltung teilt mit, dass es aufgrund der Stellungnahme von Straßen NRW zur Erschließungssituation (hier: geforderte Zufahrt zur Bielefelder Straße) einen Ortstermin mit den Investoren, dem
Planungsbüro und Straßen NRW gegeben habe. Anschließend wurde dann einvernehmlich erklärt,
dass die Erschließung von der Eckendorfer Straße ausreichend sei. Das Planungsbüro schlägt vor, die
im Bebauungsplan festgesetzte zusätzliche Erschließungsmöglichkeit von der Bielefelder Straße aus
dennoch beizubehalten, um diese ausschließlich für Wartungsarbeiten zuzulassen. In einem
Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan wird verbindlich geregelt, dass die südliche Zufahrt als
Hauptzufahrt für die Lieferung der Substrate, dem Abtransport der Gärreste sowie allen im
Bebauungsplan zulässigen Nutzungen dient und die nördliche Zufahrt ausschließlich für
Wartungsarbeiten zugelassen wird.
Die Ausschussmitglieder nehmen die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.
Von Seiten der CDU-Fraktion wird darauf hingewiesen, dass das Geruchsgutachten (Prognose der
Geruchsimmissionen im Rahmen der Bauleitplanung für die Erweiterung der Biogasanlage in
Leopoldshöhe) in seinen Ausführungen auf Seite 19 (Einladung Seite 165) die Wohnnutzung von
betriebsfremden Personen an der Bielefelder Straße nicht berücksichtigt.
Die Verwaltung hat diesbezüglich bereits im Vorfeld Kontakt zur Gutachterin aufgenommen und weist in
dem Zusammenhang auf die schriftlich vorliegende Stellungnahme als Ergänzung zum Gutachten hin.
In der Ergänzung wird auf die Anlage 3.4 verwiesen, wo die Zusatzbelastung für das betreffende
Wohnhaus dargestellt wurde. Diese Zusatzbelastung durch die Biogasanlage im maximalen
Ausbauzustand beträgt zwischen 8% und 9% der Jahresstunden. Auch unter Berücksichtigung des
bestehenden landwirtschaftlichen Betriebes, so die Gutachterin, werden die genannten
Immissionswerte ihrer Erfahrung nach nicht überschritten. Die Ergänzung zum Geruchsgutachten liegt
der Niederschrift als Anlage bei (Anlage 1).
Die Ausschussmitglieder nehmen die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis. Der Beschluss wird
dementsprechend ergänzt.
1. Der Hochbau- und Planungsausschuss schließt sich den Entscheidungsvorschlägen des
Planungsbüros instara GmbH zur förmlichen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zum
Bebauungsplan Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“ unter Berücksichtigung der ergänzenden
Stellungnahme der Gutachterin zur Prognose der Geruchsimmissionen an und billigt die
Satzungsfassung.
2. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopldshöhe, den
Bebauungsplan Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“ als Satzung und deren zugehörige
Begründung zu beschließen.
3. Der Hochbau- und Planungsausschuss schließt sich den Entscheidungsvorschlägen des
Planungsbüros instara GmbH zur förmlichen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung an der 20.
Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Leopoldshöhe an und billigt die Feststellungsfassung.
4. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die
20. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Leopoldshöhe mit der vorliegenden Begründung
zu beschließen.
- einstimmig 5.
6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/01 „Evenhauser Holz“
hier: - Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (6) BauGB i.V.m. § 13 BauGB
- Entwurfsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB
Auf Nachfrage erklärt die Verwaltung, dass die Erweiterung der überbaubaren Fläche ausschließlich für
-3-
sogenannte untergeordnete vortretende Gebäude- und Bauteile (z.B. Fensterbänke, Abfallrohre,
Antrittsstufen, Hauseingangs- und Kellertreppen mit ihren Überdachungen) gilt.
Anschließend wird wie folgt abgestimmt.
1. Dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/01 „Evenhauser Holz“ wird stattgegeben.
2. Der Bebauungsplan Nr. 06/01 „Evenhauser Holz“ ist entsprechend dem o.g. Antrag als 6. Änderung
im vereinfachten Verfahren gemäß § 1 (3), (6) BauGB i.V.m. § 13 BauGB zu ändern
(Aufstellungsbeschluss).
3. Der Entwurf für die 6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/01 „Evenhauser Holz“
wird beschlossen.
4. Die 6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/01 „Evenhauser Holz“ wird gemäß
§ 13 (2) Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich
ausgelegt.
Ort und Dauer der Offenlegung / der Beteiligung der Öffentlichkeit sind
öffentlich bekannt zu
machen. Gemäß § 13 (3) Satz 2 BauGB wird darauf
hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung
abgesehen wird. Die Beteiligung der
Behörden zur 6. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 06/01 „Evenhauser Holz“
gemäß § 13 (2) Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 (2) BauGB erfolgt
gemäß § 4a (2)
BauGB parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung )
gemäß § 13 (2) Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB.
- einstimmig 6.
21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe und
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/06 „Schötmarsche Straße“
1.
Auf Wunsch des Ausschusses hat die Verwaltung eine Gesamtübersicht über die Flächen in
Leopoldshöhe zusammengestellt, welche für eine Wohnbauentwicklung in Frage kommen. Herr
Raddatz erläutert die Flächenauswahl anhand der in der Vorlage befindlichen graphischen Übersichten
sowie die Auswahl der Kriterien und gibt eine erste Einschätzung der Verwaltung hinsichtlich der
Eignung der Flächen bekannt.
FBL Herr Oortman ergänzt die Ausführungen und begründet den Beschlussvorschlag u.a. damit, dass
die Verwaltung die starke Nachfrage im Norden der Gemeinde und die Verfügbarkeit der Flächen
berücksichtigt habe. Einige für eine Wohnbebauung geeignete Flächen stehen in den nächsten Jahren
-gemäß Auskunft der Eigentümer- nicht zur Verfügung. Dies trifft insbesondere für Flächen zu, die für
die nächsten Bauabschnitte „Brunsheide-Süd“ benötigt werden. Bei den Tauschflächen, die die
Verwaltung vorschlägt, handele es sich um den letzten Bauabschnitt „Brunsheide-Süd“. Eine weitere
Ausweisung von Bauland sei wichtig, so schließt FBL Herr Oortman seine Ausführungen, da aufgrund
aktueller Prognosen, Leopoldshöhe die einzige Gemeinde im Kreis Lippe sein wird, die bis 2030 um ca.
4% wachsen wird.
Die CDU-Fraktion rechnet heute nicht mit einem abschließenden Beschluss.
Sie führt aber aus, dass sie weiterhin die Fläche 3 (Brunsheide) favorisiere. Auf dieses Kernstück
zwischen Schuckenbaum und Leopoldshöhe solle auch nicht im Zuge eines Flächentausches im
Verhältnis 2:1 im Zusammenhang mit der Baulandausweisung „Schötmarsche Straße“ verzichtet
werden.
Es wird klargestellt, dass man rein aus planungsrechtlichen Gründen nicht überzeugt von der Fläche 5
(Schötmarsche Straße) sei und im Hochbau- und Planungsausschuss sollten nicht fiskale sondern
städteplanerische Überlegungen im Vordergrund stehen. Abschließend wird auf die leerstehenden
Bauruinen und die vorhandenen freien Bauflächen in Bexterhagen hingewiesen. Diese Randbereiche
der Gemeinde müssen mit berücksichtigt werden.
Die FDP schließt sich den Ausführungen an. Auch sie hält andere Flächen als die Fläche 5 für die
Ausweisung von Bauland für städtebaulich geeigneter. Die FDP macht weiter deutlich, dass für sie in
diesem Ausschuss ebenfalls planerische Grundsätze einen höheren Stellenwert bei der Ausweisung
von Bauland haben als finanzielle Aspekte.
Die Fraktion Bündnis 90/ Grüne stellt sich die Frage, wie groß Leopoldshöhe noch werden solle. Die
Fläche 5 hält sie weiterhin für ungeeignet. Weiter wird angeregt, die Ortsteilgrenzen möglichst nicht zu
erweitern und für eine Ausweisung von Bauland das Gemeindegebiet als Ganzes zu sehen. Bauen im
Süden sei nicht unattraktiver als im Norden, was das Baugebiet „Waldstraße“ unter Beweis stellt, so die
Fraktion.
Die SPD-Fraktion hält die Fläche 9 (Sportplatz in Asemissen) für die derzeit beste Fläche zur
Ausweisung von Bauland in Leopoldshöhe. Weiter bevorzugt sie aus städtebaulicher Sicht zwar die
Ausweisung der Fläche zwischen Leopoldshöhe und Schuckenbaum, aber haushaltspolitisch sei es
richtiger, die Fläche 5 zu veräußern, zumal diese sofort verfügbar sei.
-4-
Hinsichtlich einer sinnvollen Nachverdichtung und Schaffung von Wohnraum wird angeregt, über ein
Baulückenkataster in Leopoldshöhe nachzudenken. Auf dieser Grundlage könnte Kontakt zu
Grundstückseigentümern aufgenommen werden, um diese zu mobilisieren, sich von ihrem Bauland zu
trennen.
AV Herr Puchert-Blöbaum gibt abschließend zu bedenken, dass die LIL den Haushalt der Gemeinde
entscheidend unterstützt und es natürlich für die Gemeinde Leopoldshöhe finanzielle Vorteile habe,
eigene Flächen zu vermarkten.
Im Anschluss schlägt er vor, den Beschluss heute zu vertagen. Er greift den Vorschlag der Fraktion
Bündnis 90/ Grüne auf, die Flächenbeurteilungen ortsteilunabhängig zu sehen und unter den
Gesichtspunkten die Diskussionen in den Fraktionen zu führen.
Der Vorgehensweise wird von Seiten des Ausschusses zugestimmt.
Zurückverwiesen
7.
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 "Zentrum-Ost" im Bereich
Schötmarsche Straße
hier: Änderung der überbaubaren Fläche
AM Herr Baltschun nimmt an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil (§ 31 GO NRW).
Von Seiten des Ausschusses wird das Vorhaben als sinnvolle innerstädtische Verdichtung beurteilt.
Dem Antrag wird zugestimmt.
Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes zu.
Dem Antragsteller wird empfohlen, das Verfahren auf eigene Kosten durchführen zu lassen.
- einstimmig AV Herr Puchrt-Blöbaum schließt den öffentlichen Sitzungsteil um 19.17 Uhr.
Puchert-Blöbaum
Ausschussvorsitzender
Wiemer
Schriftführerin