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Öffentliche Niederschrift (Hochbau- und Planungsausschuss)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
17 kB
Datum
09.02.2012
Erstellt
24.02.12, 21:17
Aktualisiert
02.03.12, 21:16
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Inhalt der Datei

Niederschrift über die 13. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014) am 09.02.2012 Tagungsort: Sitzungssaal des Rathauses Beginn: 18:00 Uhr Ende: 19:32 Uhr Anwesend sind: SPD: Herr Puchert-Blöbaum (Ausschussvorsitzender), Herr Albrecht (für Herrn Bas), Herr Brinkmann, Herr Hanning, Herr Heidemann, Herr Leiding CDU: Herr Gräfe (stellvertretender Ausschussvorsitzender), Herr Baltschun, Herr Koch (für Herrn Fiedler), Herr Meier-Krumsiek (für Herrn Daake), Herr Niemann, Herr Pankoke B90/Grüne: Herr Gadow, Herr Hachmeister FDP: Herr Blöbaum Verwaltung: FBL Herr Oortman, Frau Knipping, Herr Raddatz, Frau Wiemer Zuhörer: 1 Presse: 1 Der Ausschussvorsitzende (AV) eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einladung zu dieser Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. Die Tagesordnung wird wie folgt abgehandelt: Tagesordnung I. Öffentlicher Teil 1. Anfragen der Einwohnerinnen und Einwohner Es werden keine Anfragen gestellt. 2. Anfragen der Ausschussmitglieder Es werden keine Anfragen gestellt. 3. Informationen der Verwaltung Es liegen keine Informationen vor. -2- 4. Bebauungsplan Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“ sowie 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe hier: - Beschluss über die Abwägungsvorschläge aus der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB) und der förmlichen Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB), - Satzungs- und Feststellungsbeschluss AM Herr Baltschun nimmt an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil (§ 31 GO NRW). Die Verwaltung teilt mit, dass es aufgrund der Stellungnahme von Straßen NRW zur Erschließungssituation (hier: geforderte Zufahrt zur Bielefelder Straße) einen Ortstermin mit den Investoren, dem Planungsbüro und Straßen NRW gegeben habe. Anschließend wurde dann einvernehmlich erklärt, dass die Erschließung von der Eckendorfer Straße ausreichend sei. Das Planungsbüro schlägt vor, die im Bebauungsplan festgesetzte zusätzliche Erschließungsmöglichkeit von der Bielefelder Straße aus dennoch beizubehalten, um diese ausschließlich für Wartungsarbeiten zuzulassen. In einem Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan wird verbindlich geregelt, dass die südliche Zufahrt als Hauptzufahrt für die Lieferung der Substrate, dem Abtransport der Gärreste sowie allen im Bebauungsplan zulässigen Nutzungen dient und die nördliche Zufahrt ausschließlich für Wartungsarbeiten zugelassen wird. Die Ausschussmitglieder nehmen die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis. Von Seiten der CDU-Fraktion wird darauf hingewiesen, dass das Geruchsgutachten (Prognose der Geruchsimmissionen im Rahmen der Bauleitplanung für die Erweiterung der Biogasanlage in Leopoldshöhe) in seinen Ausführungen auf Seite 19 (Einladung Seite 165) die Wohnnutzung von betriebsfremden Personen an der Bielefelder Straße nicht berücksichtigt. Die Verwaltung hat diesbezüglich bereits im Vorfeld Kontakt zur Gutachterin aufgenommen und weist in dem Zusammenhang auf die schriftlich vorliegende Stellungnahme als Ergänzung zum Gutachten hin. In der Ergänzung wird auf die Anlage 3.4 verwiesen, wo die Zusatzbelastung für das betreffende Wohnhaus dargestellt wurde. Diese Zusatzbelastung durch die Biogasanlage im maximalen Ausbauzustand beträgt zwischen 8% und 9% der Jahresstunden. Auch unter Berücksichtigung des bestehenden landwirtschaftlichen Betriebes, so die Gutachterin, werden die genannten Immissionswerte ihrer Erfahrung nach nicht überschritten. Die Ergänzung zum Geruchsgutachten liegt der Niederschrift als Anlage bei (Anlage 1). Die Ausschussmitglieder nehmen die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis. Der Beschluss wird dementsprechend ergänzt. 1. Der Hochbau- und Planungsausschuss schließt sich den Entscheidungsvorschlägen des Planungsbüros instara GmbH zur förmlichen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“ unter Berücksichtigung der ergänzenden Stellungnahme der Gutachterin zur Prognose der Geruchsimmissionen an und billigt die Satzungsfassung. 2. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopldshöhe, den Bebauungsplan Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“ als Satzung und deren zugehörige Begründung zu beschließen. 3. Der Hochbau- und Planungsausschuss schließt sich den Entscheidungsvorschlägen des Planungsbüros instara GmbH zur förmlichen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung an der 20. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Leopoldshöhe an und billigt die Feststellungsfassung. 4. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die 20. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Leopoldshöhe mit der vorliegenden Begründung zu beschließen. - einstimmig 5. 6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/01 „Evenhauser Holz“ hier: - Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (6) BauGB i.V.m. § 13 BauGB - Entwurfsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB Auf Nachfrage erklärt die Verwaltung, dass die Erweiterung der überbaubaren Fläche ausschließlich für -3- sogenannte untergeordnete vortretende Gebäude- und Bauteile (z.B. Fensterbänke, Abfallrohre, Antrittsstufen, Hauseingangs- und Kellertreppen mit ihren Überdachungen) gilt. Anschließend wird wie folgt abgestimmt. 1. Dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/01 „Evenhauser Holz“ wird stattgegeben. 2. Der Bebauungsplan Nr. 06/01 „Evenhauser Holz“ ist entsprechend dem o.g. Antrag als 6. Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 1 (3), (6) BauGB i.V.m. § 13 BauGB zu ändern (Aufstellungsbeschluss). 3. Der Entwurf für die 6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/01 „Evenhauser Holz“ wird beschlossen. 4. Die 6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/01 „Evenhauser Holz“ wird gemäß § 13 (2) Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der Offenlegung / der Beteiligung der Öffentlichkeit sind öffentlich bekannt zu machen. Gemäß § 13 (3) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird. Die Beteiligung der Behörden zur 6. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/01 „Evenhauser Holz“ gemäß § 13 (2) Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 (2) BauGB erfolgt gemäß § 4a (2) BauGB parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung ) gemäß § 13 (2) Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB. - einstimmig 6. 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe und Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/06 „Schötmarsche Straße“ 1. Auf Wunsch des Ausschusses hat die Verwaltung eine Gesamtübersicht über die Flächen in Leopoldshöhe zusammengestellt, welche für eine Wohnbauentwicklung in Frage kommen. Herr Raddatz erläutert die Flächenauswahl anhand der in der Vorlage befindlichen graphischen Übersichten sowie die Auswahl der Kriterien und gibt eine erste Einschätzung der Verwaltung hinsichtlich der Eignung der Flächen bekannt. FBL Herr Oortman ergänzt die Ausführungen und begründet den Beschlussvorschlag u.a. damit, dass die Verwaltung die starke Nachfrage im Norden der Gemeinde und die Verfügbarkeit der Flächen berücksichtigt habe. Einige für eine Wohnbebauung geeignete Flächen stehen in den nächsten Jahren -gemäß Auskunft der Eigentümer- nicht zur Verfügung. Dies trifft insbesondere für Flächen zu, die für die nächsten Bauabschnitte „Brunsheide-Süd“ benötigt werden. Bei den Tauschflächen, die die Verwaltung vorschlägt, handele es sich um den letzten Bauabschnitt „Brunsheide-Süd“. Eine weitere Ausweisung von Bauland sei wichtig, so schließt FBL Herr Oortman seine Ausführungen, da aufgrund aktueller Prognosen, Leopoldshöhe die einzige Gemeinde im Kreis Lippe sein wird, die bis 2030 um ca. 4% wachsen wird. Die CDU-Fraktion rechnet heute nicht mit einem abschließenden Beschluss. Sie führt aber aus, dass sie weiterhin die Fläche 3 (Brunsheide) favorisiere. Auf dieses Kernstück zwischen Schuckenbaum und Leopoldshöhe solle auch nicht im Zuge eines Flächentausches im Verhältnis 2:1 im Zusammenhang mit der Baulandausweisung „Schötmarsche Straße“ verzichtet werden. Es wird klargestellt, dass man rein aus planungsrechtlichen Gründen nicht überzeugt von der Fläche 5 (Schötmarsche Straße) sei und im Hochbau- und Planungsausschuss sollten nicht fiskale sondern städteplanerische Überlegungen im Vordergrund stehen. Abschließend wird auf die leerstehenden Bauruinen und die vorhandenen freien Bauflächen in Bexterhagen hingewiesen. Diese Randbereiche der Gemeinde müssen mit berücksichtigt werden. Die FDP schließt sich den Ausführungen an. Auch sie hält andere Flächen als die Fläche 5 für die Ausweisung von Bauland für städtebaulich geeigneter. Die FDP macht weiter deutlich, dass für sie in diesem Ausschuss ebenfalls planerische Grundsätze einen höheren Stellenwert bei der Ausweisung von Bauland haben als finanzielle Aspekte. Die Fraktion Bündnis 90/ Grüne stellt sich die Frage, wie groß Leopoldshöhe noch werden solle. Die Fläche 5 hält sie weiterhin für ungeeignet. Weiter wird angeregt, die Ortsteilgrenzen möglichst nicht zu erweitern und für eine Ausweisung von Bauland das Gemeindegebiet als Ganzes zu sehen. Bauen im Süden sei nicht unattraktiver als im Norden, was das Baugebiet „Waldstraße“ unter Beweis stellt, so die Fraktion. Die SPD-Fraktion hält die Fläche 9 (Sportplatz in Asemissen) für die derzeit beste Fläche zur Ausweisung von Bauland in Leopoldshöhe. Weiter bevorzugt sie aus städtebaulicher Sicht zwar die Ausweisung der Fläche zwischen Leopoldshöhe und Schuckenbaum, aber haushaltspolitisch sei es richtiger, die Fläche 5 zu veräußern, zumal diese sofort verfügbar sei. -4- Hinsichtlich einer sinnvollen Nachverdichtung und Schaffung von Wohnraum wird angeregt, über ein Baulückenkataster in Leopoldshöhe nachzudenken. Auf dieser Grundlage könnte Kontakt zu Grundstückseigentümern aufgenommen werden, um diese zu mobilisieren, sich von ihrem Bauland zu trennen. AV Herr Puchert-Blöbaum gibt abschließend zu bedenken, dass die LIL den Haushalt der Gemeinde entscheidend unterstützt und es natürlich für die Gemeinde Leopoldshöhe finanzielle Vorteile habe, eigene Flächen zu vermarkten. Im Anschluss schlägt er vor, den Beschluss heute zu vertagen. Er greift den Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/ Grüne auf, die Flächenbeurteilungen ortsteilunabhängig zu sehen und unter den Gesichtspunkten die Diskussionen in den Fraktionen zu führen. Der Vorgehensweise wird von Seiten des Ausschusses zugestimmt. Zurückverwiesen 7. Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 "Zentrum-Ost" im Bereich Schötmarsche Straße hier: Änderung der überbaubaren Fläche AM Herr Baltschun nimmt an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil (§ 31 GO NRW). Von Seiten des Ausschusses wird das Vorhaben als sinnvolle innerstädtische Verdichtung beurteilt. Dem Antrag wird zugestimmt. Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes zu. Dem Antragsteller wird empfohlen, das Verfahren auf eigene Kosten durchführen zu lassen. - einstimmig AV Herr Puchrt-Blöbaum schließt den öffentlichen Sitzungsteil um 19.17 Uhr. Puchert-Blöbaum Ausschussvorsitzender Wiemer Schriftführerin