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Beschlußtext (6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/01 „Evenhauser Holz“ - Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (6) BauGB i.V.m. § 13 BauGB - Entwurfsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,0 kB
Datum
09.02.2012
Erstellt
24.02.12, 21:17
Aktualisiert
02.03.12, 21:16
Beschlußtext (6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/01 „Evenhauser Holz“
- Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (6) BauGB i.V.m. § 13 BauGB
- Entwurfsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 13. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014) am 09.02.2012: 5. 6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/01 „Evenhauser Holz“ - Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (6) BauGB i.V.m. § 13 BauGB - Entwurfsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB Auf Nachfrage erklärt die Verwaltung, dass die Erweiterung der überbaubaren Fläche ausschließlich für sogenannte untergeordnete vortretende Gebäude- und Bauteile (z.B. Fensterbänke, Abfallrohre, Antrittsstufen, Hauseingangs- und Kellertreppen mit ihren Überdachungen) gilt. Anschließend wird wie folgt abgestimmt. Beschluss: 1. Dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/01 „Evenhauser Holz“ wird stattgegeben. 2. Der Bebauungsplan Nr. 06/01 „Evenhauser Holz“ ist entsprechend dem o.g. Antrag als 6. Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 1 (3), (6) BauGB i.V.m. § 13 BauGB zu ändern (Aufstellungsbeschluss). 3. Der Entwurf für die 6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/01 „Evenhauser Holz“ wird beschlossen. 4. Die 6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/01 „Evenhauser Holz“ wird gemäß § 13 (2) Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der Offenlegung / der Beteiligung der Öffentlichkeit sind öffentlich bekannt zu machen. Gemäß § 13 (3) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird. Die Beteiligung der Behörden zur 6. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/01 „Evenhauser Holz“ gemäß § 13 (2) Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 (2) BauGB erfolgt gemäß § 4a (2) BauGB parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung ) gemäß § 13 (2) Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB. Beratungsergebnis: - einstimmig -