Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,0 kB
Datum
09.02.2012
Erstellt
24.02.12, 21:17
Aktualisiert
02.03.12, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 13. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014)
am 09.02.2012:
5.
6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/01 „Evenhauser Holz“
- Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (6) BauGB i.V.m. § 13 BauGB
- Entwurfsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB
Auf Nachfrage erklärt die Verwaltung, dass die Erweiterung der überbaubaren Fläche ausschließlich für
sogenannte untergeordnete vortretende Gebäude- und Bauteile (z.B. Fensterbänke, Abfallrohre,
Antrittsstufen, Hauseingangs- und Kellertreppen mit ihren Überdachungen) gilt.
Anschließend wird wie folgt abgestimmt.
Beschluss:
1. Dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/01 „Evenhauser Holz“ wird stattgegeben.
2. Der Bebauungsplan Nr. 06/01 „Evenhauser Holz“ ist entsprechend dem o.g. Antrag als 6. Änderung
im vereinfachten Verfahren gemäß § 1 (3), (6) BauGB i.V.m. § 13 BauGB zu ändern
(Aufstellungsbeschluss).
3. Der Entwurf für die 6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/01 „Evenhauser Holz“
wird beschlossen.
4. Die 6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/01 „Evenhauser Holz“ wird gemäß
§ 13 (2) Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich
ausgelegt.
Ort und Dauer der Offenlegung / der Beteiligung der Öffentlichkeit sind
öffentlich bekannt zu
machen. Gemäß § 13 (3) Satz 2 BauGB wird darauf
hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung
abgesehen wird. Die Beteiligung der
Behörden zur 6. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 06/01 „Evenhauser Holz“
gemäß § 13 (2) Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 (2) BauGB erfolgt
gemäß § 4a (2)
BauGB parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung )
gemäß § 13 (2) Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -