Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlußtext (Bebauungsplan Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“ sowie 20. Änderung des Flächennutzungs-planes der Gemeinde Leopoldshöhe hier:- Beschluss über die Abwägungsvorschläge aus der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB) und der förmlichen Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB), - Satzungs- und Feststellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
9,4 kB
Datum
09.02.2012
Erstellt
24.02.12, 21:17
Aktualisiert
02.03.12, 21:16
Beschlußtext (Bebauungsplan Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“ sowie 20. Änderung des Flächennutzungs-planes der Gemeinde Leopoldshöhe
hier:- Beschluss über die Abwägungsvorschläge aus der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB)   und der förmlichen Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange (gem. § 4          Abs. 2 BauGB),
- Satzungs- und Feststellungsbeschluss) Beschlußtext (Bebauungsplan Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“ sowie 20. Änderung des Flächennutzungs-planes der Gemeinde Leopoldshöhe
hier:- Beschluss über die Abwägungsvorschläge aus der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB)   und der förmlichen Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange (gem. § 4          Abs. 2 BauGB),
- Satzungs- und Feststellungsbeschluss)

öffnen download melden Dateigröße: 9,4 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 13. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014) am 09.02.2012: 4. Bebauungsplan Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“ sowie 20. Änderung des Flächennutzungs-planes der Gemeinde Leopoldshöhe hier: - Beschluss über die Abwägungsvorschläge aus der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB) und der förmlichen Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB), - Satzungs- und Feststellungsbeschluss AM Herr Baltschun nimmt an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil (§ 31 GO NRW). Die Verwaltung teilt mit, dass es aufgrund der Stellungnahme von Straßen NRW zur Erschließungssituation (hier: geforderte Zufahrt zur Bielefelder Straße) einen Ortstermin mit den Investoren, dem Planungsbüro und Straßen NRW gegeben habe. Anschließend wurde dann einvernehmlich erklärt, dass die Erschließung von der Eckendorfer Straße ausreichend sei. Das Planungsbüro schlägt vor, die im Bebauungsplan festgesetzte zusätzliche Erschließungsmöglichkeit von der Bielefelder Straße aus dennoch beizubehalten, um diese ausschließlich für Wartungsarbeiten zuzulassen. In einem Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan wird verbindlich geregelt, dass die südliche Zufahrt als Hauptzufahrt für die Lieferung der Substrate, dem Abtransport der Gärreste sowie allen im Bebauungsplan zulässigen Nutzungen dient und die nördliche Zufahrt ausschließlich für Wartungsarbeiten zugelassen wird. Die Ausschussmitglieder nehmen die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis. Von Seiten der CDU-Fraktion wird darauf hingewiesen, dass das Geruchsgutachten (Prognose der Geruchsimmissionen im Rahmen der Bauleitplanung für die Erweiterung der Biogasanlage in Leopoldshöhe) in seinen Ausführungen auf Seite 19 (Einladung Seite 165) die Wohnnutzung von betriebsfremden Personen an der Bielefelder Straße nicht berücksichtigt. Die Verwaltung hat diesbezüglich bereits im Vorfeld Kontakt zur Gutachterin aufgenommen und weist in dem Zusammenhang auf die schriftlich vorliegende Stellungnahme als Ergänzung zum Gutachten hin. In der Ergänzung wird auf die Anlage 3.4 verwiesen, wo die Zusatzbelastung für das betreffende Wohnhaus dargestellt wurde. Diese Zusatzbelastung durch die Biogasanlage im maximalen Ausbauzustand beträgt zwischen 8% und 9% der Jahresstunden. Auch unter Berücksichtigung des bestehenden landwirtschaftlichen Betriebes, so die Gutachterin, werden die genannten Immissionswerte ihrer Erfahrung nach nicht überschritten. Die Ergänzung zum Geruchsgutachten liegt der Niederschrift als Anlage bei (Anlage 1). Die Ausschussmitglieder nehmen die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis. Der Beschluss wird dementsprechend ergänzt. Beschluss: 1. Der Hochbau- und Planungsausschuss schließt sich den Entscheidungsvorschlägen des Planungsbüros instara GmbH zur förmlichen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“ unter Berücksichtigung der ergänzenden Stellungnahme der Gutachterin zur Prognose der Geruchsimmissionen an und billigt die Satzungsfassung. 2. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopldshöhe, den Bebauungsplan Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“ als Satzung und deren zugehörige Begründung zu beschließen. 3. Der Hochbau- und Planungsausschuss schließt sich den Entscheidungsvorschlägen des Planungsbüros instara GmbH zur förmlichen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung an der 20. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Leopoldshöhe an und billigt die Feststellungsfassung. 4. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die 20. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Leopoldshöhe mit der vorliegenden Begründung zu beschließen. Beratungsergebnis: - einstimmig -