Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
9,4 kB
Datum
09.02.2012
Erstellt
24.02.12, 21:17
Aktualisiert
02.03.12, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 13. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014)
am 09.02.2012:
4.
Bebauungsplan Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“ sowie 20. Änderung des
Flächennutzungs-planes der Gemeinde Leopoldshöhe
hier: - Beschluss über die Abwägungsvorschläge aus der öffentlichen Auslegung (gem.
§ 3 Abs.2 BauGB) und der förmlichen Beteiligung der Behörden und der Träger
öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB),
- Satzungs- und Feststellungsbeschluss
AM Herr Baltschun nimmt an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil (§ 31 GO NRW).
Die Verwaltung teilt mit, dass es aufgrund der Stellungnahme von Straßen NRW zur Erschließungssituation (hier: geforderte Zufahrt zur Bielefelder Straße) einen Ortstermin mit den Investoren, dem
Planungsbüro und Straßen NRW gegeben habe. Anschließend wurde dann einvernehmlich erklärt,
dass die Erschließung von der Eckendorfer Straße ausreichend sei. Das Planungsbüro schlägt vor, die
im Bebauungsplan festgesetzte zusätzliche Erschließungsmöglichkeit von der Bielefelder Straße aus
dennoch beizubehalten, um diese ausschließlich für Wartungsarbeiten zuzulassen. In einem
Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan wird verbindlich geregelt, dass die südliche Zufahrt als
Hauptzufahrt für die Lieferung der Substrate, dem Abtransport der Gärreste sowie allen im
Bebauungsplan zulässigen Nutzungen dient und die nördliche Zufahrt ausschließlich für
Wartungsarbeiten zugelassen wird.
Die Ausschussmitglieder nehmen die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.
Von Seiten der CDU-Fraktion wird darauf hingewiesen, dass das Geruchsgutachten (Prognose der
Geruchsimmissionen im Rahmen der Bauleitplanung für die Erweiterung der Biogasanlage in
Leopoldshöhe) in seinen Ausführungen auf Seite 19 (Einladung Seite 165) die Wohnnutzung von
betriebsfremden Personen an der Bielefelder Straße nicht berücksichtigt.
Die Verwaltung hat diesbezüglich bereits im Vorfeld Kontakt zur Gutachterin aufgenommen und weist in
dem Zusammenhang auf die schriftlich vorliegende Stellungnahme als Ergänzung zum Gutachten hin.
In der Ergänzung wird auf die Anlage 3.4 verwiesen, wo die Zusatzbelastung für das betreffende
Wohnhaus dargestellt wurde. Diese Zusatzbelastung durch die Biogasanlage im maximalen
Ausbauzustand beträgt zwischen 8% und 9% der Jahresstunden. Auch unter Berücksichtigung des
bestehenden landwirtschaftlichen Betriebes, so die Gutachterin, werden die genannten
Immissionswerte ihrer Erfahrung nach nicht überschritten. Die Ergänzung zum Geruchsgutachten liegt
der Niederschrift als Anlage bei (Anlage 1).
Die Ausschussmitglieder nehmen die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis. Der Beschluss wird
dementsprechend ergänzt.
Beschluss:
1. Der Hochbau- und Planungsausschuss schließt sich den Entscheidungsvorschlägen des
Planungsbüros instara GmbH zur förmlichen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zum
Bebauungsplan Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“ unter Berücksichtigung der ergänzenden
Stellungnahme der Gutachterin zur Prognose der Geruchsimmissionen an und billigt die
Satzungsfassung.
2. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopldshöhe, den
Bebauungsplan Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“ als Satzung und deren zugehörige
Begründung zu beschließen.
3. Der Hochbau- und Planungsausschuss schließt sich den Entscheidungsvorschlägen des
Planungsbüros instara GmbH zur förmlichen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung an der 20.
Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Leopoldshöhe an und billigt die Feststellungsfassung.
4. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die
20. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Leopoldshöhe mit der vorliegenden Begründung
zu beschließen.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -