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Beschlusstext (Verfahren zur Eintragung von Denkmälern in die Denkmalliste gemäß § 3 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NW) hier: Baudenkmal Oleftalbahn)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,0 kB
Datum
07.03.2012
Erstellt
25.05.12, 04:06
Aktualisiert
25.05.12, 04:06
Beschlusstext (Verfahren zur Eintragung von Denkmälern in die Denkmalliste gemäß § 3 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NW)
hier: Baudenkmal Oleftalbahn)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr am 07.03.2012 im Abfallwirtschaftszentrum, Mechernich-Strempt TOP 8 Verfahren zur Eintragung von Denkmälern in die Denkmalliste gemäß § 3 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG Info 118/2012 NW) hier: Baudenkmal Oleftalbahn Die Verwaltung berichtet darüber, dass das Unterschutzstellungsverfahren weiter fortgeführt werde. Die Bezirksregierung Köln habe die Gemeinden Kall und Hellenthal sowie die Stadt Schleiden angewiesen, das Baudenkmal Oleftalbahn in die Denkmalliste aufzunehmen.