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Beschlusstext (Widmung der Weserstraße – von der Allerstraße bis zur Fuldastraße - in Wesseling als städtische Straße für den öffentlichen Verkehr)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
70 kB
Datum
12.04.2011
Erstellt
17.05.11, 06:43
Aktualisiert
01.12.11, 07:21
Beschlusstext (Widmung der Weserstraße – von der Allerstraße bis zur Fuldastraße - in Wesseling als städtische Straße für den öffentlichen Verkehr)

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Stadt Wesseling Wesseling, den 16.05.2011 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 13. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 12.04.2011 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 11. Widmung der Weserstraße – von der Allerstraße bis zur Fuldastraße - in Wesseling als städtische Straße für den öffentlichen Verkehr Vorlagennummer: 34/2011 Auf Empfehlung des Hauptausschusses wird folgendes beschlossen: Es wird beschlossen, die Weserstraße – von der Allerstraße bis zur Fuldastraße - in Wesseling als städtische Straße (Gemeindestraße) gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen – in der zur Zeit geltenden Fassung – (SGV NRW 91) dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)