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Beschlusstext (Einziehung städtischer Straßen- und Wegeflächen hier: Teilstück des Pfauenweges in Wesseling, Gemarkung Keldenich Flur 8 Teilfläche aus Flurstück 1832)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
72 kB
Datum
29.03.2011
Erstellt
11.04.11, 08:03
Aktualisiert
01.12.11, 07:21
Beschlusstext (Einziehung städtischer Straßen- und Wegeflächen
hier: Teilstück des Pfauenweges in Wesseling, Gemarkung Keldenich Flur 8 Teilfläche aus Flurstück 1832)

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Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 08.04.2011 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 10. Sitzung des Hauptausschusses vom Dienstag, den 29.03.2011 um 18:02 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 9. Einziehung städtischer Straßen- und Wegeflächen hier: Teilstück des Pfauenweges in Wesseling, Gemarkung Keldenich Flur 8 Teilfläche aus Flurstück 1832 Vorlagennummer: 37/2011 Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen: Die Wegefläche, Gemarkung Keldenich Flur 8 Teilfläche aus Flurstück 1832 (Gemeindestraße) die in dem der Vorlage als Anlage beigefügten Lageplan „schraffiert“ dargestellt ist, hat aus städtebaulicher Sicht keine Verkehrsbedeutung mehr, da diese als Grünfläche angelegte Teilfläche für die fußläufige Erreichbarkeit der durch den Pfauenweg erschlossenen Grundstücke nicht benötigt wird. Die vorbezeichnete Wegefläche wird daher gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen – in der zur Zeit geltenden Fassung – (SGV NRW 91) eingezogen. Die Verwaltung wird angewiesen, die Einziehungsverfügung mit Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekannt zu machen. Einstimmig, 0 Enthaltungen