Daten
Kommune
Wesseling
Größe
72 kB
Datum
29.03.2011
Erstellt
11.04.11, 08:03
Aktualisiert
01.12.11, 07:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 08.04.2011
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 10. Sitzung des Hauptausschusses
vom Dienstag, den 29.03.2011 um 18:02 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
9.
Einziehung städtischer Straßen- und Wegeflächen
hier: Teilstück des Pfauenweges in Wesseling, Gemarkung Keldenich Flur 8 Teilfläche
aus Flurstück 1832
Vorlagennummer: 37/2011
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen:
Die Wegefläche, Gemarkung Keldenich Flur 8 Teilfläche aus Flurstück 1832 (Gemeindestraße) die in dem
der Vorlage als Anlage beigefügten Lageplan „schraffiert“ dargestellt ist, hat aus städtebaulicher Sicht keine
Verkehrsbedeutung mehr, da diese als Grünfläche angelegte Teilfläche für die fußläufige Erreichbarkeit der
durch den Pfauenweg erschlossenen Grundstücke nicht benötigt wird.
Die vorbezeichnete Wegefläche wird daher gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes
Nordrhein-Westfalen – in der zur Zeit geltenden Fassung – (SGV NRW 91) eingezogen.
Die Verwaltung wird angewiesen, die Einziehungsverfügung mit Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekannt
zu machen.
Einstimmig, 0 Enthaltungen