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Beschlusstext (Widmung der Weserstraße – von der Allerstraße bis zur Fuldastraße - in Wesseling als städtische Straße für den öffentlichen Verkehr)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
70 kB
Datum
29.03.2011
Erstellt
11.04.11, 08:03
Aktualisiert
01.12.11, 07:21
Beschlusstext (Widmung der Weserstraße – von der Allerstraße bis zur Fuldastraße - in Wesseling als städtische Straße für den öffentlichen Verkehr)

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Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 08.04.2011 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 10. Sitzung des Hauptausschusses vom Dienstag, den 29.03.2011 um 18:02 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 8. Widmung der Weserstraße – von der Allerstraße bis zur Fuldastraße - in Wesseling als städtische Straße für den öffentlichen Verkehr Vorlagennummer: 34/2011 Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen: Es wird beschlossen, die Weserstraße – von der Allerstraße bis zur Fuldastraße - in Wesseling als städtische Straße (Gemeindestraße) gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen – in der zur Zeit geltenden Fassung – (SGV NRW 91) dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Einstimmig, 0 Enthaltungen