Daten
Kommune
Wesseling
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Datum
29.03.2011
Erstellt
11.04.11, 08:03
Aktualisiert
01.12.11, 07:21
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Stadt Wesseling
Wesseling, den 08.04.2011
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 10. Sitzung des Hauptausschusses
vom Dienstag, den 29.03.2011 um 18:02 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
6.
Beratung über den Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Wesseling für das
Haushaltsjahr 2011/Leitentscheidungen und über den Entwurf des
Wirtschaftsplans der Wald- und Parkanlagen
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung zu den
Leitentscheidungen sowie zu den Anlagen „Sondermaßnahmen Bau“ (Anlage 1) und
„Weitere Sondermaßnahmen“ (Anlage 2) unter Einbeziehung der beschlossenen
Änderungen:
„Für die Ausgestaltung der Haushaltssatzung 2011 und die Ausrichtung des
finanzpolitischen Kurses der Stadt in den Folgejahren werden folgende
Leitentscheidungen
getroffen:
A
I.
Wegen der in den vergangenen Haushaltsjahren erwirtschafteten Fehlbeträge und der
für das Haushaltsjahr 2011 und für die Jahre 2012 bis 2014 prognostizierten
Fehlbedarfe ist die Stadt kraft Gesetzes (§ 76 Absatz 1 Nr. 2 der Gemeindeordnung für
das
Land
Nordrhein-Westfalen
–
GO
NRW)
verpflichtet,
ein
Haushaltssicherungskonzept (HSK) aufzustellen.
Das HSK dient nach dem in § 76 Abs. 2 GO NRW festgelegten Ziel, „im Rahmen einer
geordneten Haushaltswirtschaft die künftige dauernde Leistungsfähigkeit zu erreichen“.
Es bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.
Zur Sitzung des Hauptausschusses am 13.04.2010 wurde von der Verwaltung eine Liste
denkbarer Maßnahmen/Vorschläge für das HSK vorgelegt. Seither gibt es eine Reihe
von Entscheidungen zur Haushaltssicherung.
Der Prozess zur Konsolidierung des städtischen Haushalts und zur Erstellung eines
genehmigungsfähigen Haushaltssicherungskonzepts wird zügig fortgesetzt.
II.
Die folgenden Entscheidungen stellen Beiträge dar, um das Konsolidierungsziel zu
erreichen:
1.
Solange die Stadt kein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept vorlegen
kann, ist für die Ausgestaltung wie für die Ausführung des Haushaltsplans 2011 die
Vorschrift des § 82 GO NRW maßgeblich. Danach darf die Stadt nur Aufwendungen
entstehen lassen und Auszahlungen leisten
1. zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder
2. die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.
2.
Haushaltsverbesserungen sind zur Reduzierung des strukturellen Defizits zu
nutzen, soweit sie nicht zur Erfüllung von pflichtigen Ausgaben benötigt werden.
3.
In die Haushaltssatzung soll eine allgemeine Stellenbesetzungssperre aufgenommen
werden, nach der freie Stellen erst nach Ablauf von zwölf Monaten (wieder-)besetzt
werden dürfen; über begründete Ausnahmen soll der Verwaltungsvorstand entscheiden.
4.
Straßenbaumaßnahmen, wegen derer Beitragspflichten Dritter nach dem
Baugesetzbuch oder nach dem Kommunalabgabengesetz entstehen, sollen erst
durchgeführt werden, wenn mit der Verwaltung verbindlich die Realisierung der
Beitragsforderungen vereinbart ist (Zielvereinbarung).
III.
Die Realsteuerhebesätze
verändert.
werden gegenüber
dem
Haushaltsjahr
2010
nicht
IV.
Die vorgestellten Mindestausstattungen der Budgets werden gebilligt, ebenso das
Budget Allgemeine Finanzwirtschaft.
B.
I.
Die Budgets werden um Mittel für Sondermaßnahmen der
baulichen Unterhaltung und für Verbesserungen, die aus
Gründen der Sicherheit, der Aufrechterhaltung des Betriebes, zur
Substanzerhaltung oder zur Sicherung der Funktionsfähigkeit
städtischer Liegenschaften notwendig sind, aufgestockt. (Anm.:
Die Beträge wurden in die entsprechenden Budgets eingerechnet.
Die Maßnahmen sind in der Anlage 1 dargestellt.)
Insgesamt werden im Ergebnisplan Haushaltsmittel für
Hochbaumaßnahmen von zusammen
Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses vom 29.03.2011
1.516.900 €,
Seite 2
und im Finanzplan für bauliche Investitionen von
bereitgestellt.
(Anm.: Zur Finanzierung der Investitionen der Sondervermögen
sind keine Investitionszuweisungen zu Lasten des Kernhaushalts
erforderlich. Diese Investitionen werden aus den Abschreibungen
finanziert.)
252.000 €
II.
Für weitere Sondermaßnahmen, die für die Weiterführung
notwendiger Aufgaben erforderlich sind, werden die betreffenden
Budgets um weitere Haushaltsmittel aufgestockt. Insoweit werden
im Ergebnisplan
zusätzlich bereitgestellt.
777.100 €
III.
a)
Aus den vorstehenden Leitentscheidungen ergibt sich für den
Gesamtergebnisplan ein Fehlbedarf von
der durch die Verringerung der Allgemeinen Rücklage
ausgeglichen wird.
4.051.500 €,
-Fachausschuss: Hauptausschuss-
b)
Der Gesamtfinanzplan schließt mit einem Fehlbedarf von
ab, der aus dem Bestand an Finanzmitteln (Kassenbestand)
gedeckt wird.
540.000 €
Der Finanzplan beinhaltet investive Auszahlungen in Höhe von
5.506.600 € und investive Einzahlungen in Höhe von 6.046.600 €.
Kredite für Investitionen sind nicht veranschlagt.
-Fachausschuss: HauptausschussIn Abhängigkeit der konkreten Beschlüsse des Rates werden sich die unter Punkt B. aufgeführten Beträge
verändern.
Sondermaßnahmen Bau
Anlage 1
Sondermaßnahmen 2011
11-111-12 - Gebäudemanagement
Altes und Neues Rathaus:
● Prüfung ortsveränderlicher
Elektrogeräte
Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses vom 29.03.2011
konsumtiv
investiv
36.400 €
€
7.400 €
Bemerkungen
Aufgrund der
Bestimmungen der
BetrSichV, GUV-V A3
nach DIN VDE
0701/0702 müssen die
ortsveränderlichen
Seite 3
Geräte überprüft werden.
Zunächst wird mit den
Geräten in den
Rathäusern begonnen;
alle weiteren Gebäude
müssen folgen.
Altes Rathaus:
● Sanierung Abwasserleitung und
Durchführung der Dichtheitsprüfung
● Antrag der GRÜNE-Fraktion:
Bildung eines Ansatzes für die
Neuanschaffung eines
Kühlschranks in der
Betriebsküche (1. Etage des alten
Rathauses)
Die Verwaltung sagt eine Prüfung
zu.
Neues Rathaus:
● Erweiterung Archiv, Anschluss der
Brandmeldeanlage sowie
Rauchmelder (R 707)
● Trockenlegung/Abdichtung
Wand/Decke Bürgeramt zum
Schießstand
21 - Schulträgeraufgaben
Albert-Schweitzer-Schule
● Sanierung des Flachdaches
● Baumschnittarbeiten
● Gehölzschnitt im Sommer
Antrag der FDP-Fraktion:
Kürzung aller im Haushalt
enthaltenen Ansätze für Gehölzund Baumschnittarbeiten um 15
%.
9.000 €
Die Abwasserleitung ist
irreparabel; Urinale
wurden bereits stillgelegt.
400 €
5.000 €
Notwendige
Brandschutzmaßnahme
wegen erhöhter
Brandlast.
Wand und Decke sind
feucht; die Maßnahme ist
zum Gebäudeerhalt
notwendig
15.000 €
758.600 €
30.000 €
242.000
€
Das Dach ist undicht; die
Maßnahme ist zum
Gebäudeerhalt
erforderlich.
1.000 €
1.500 €
Einstimmig, 1 Enthaltung
Herr Rothermund erinnert in
diesem Zusammenhang an die,
wegen der Fuchsbauten,
notwendigen Schnittarbeiten der
Brombeersträucher hinter der
neuen Rheinschule.
Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses vom 29.03.2011
Seite 4
Brigidaschule
● Spielgerät inkl. Fallschutz
● Gehölzschnitt im Sommer
35.000 Anmeldung durch
€ Betriebshof, eine
Reparatur ist nicht mehr
wirtschaftlich.
3.000 €
Goetheschule
● Umbau der Kelleraußentreppe,
Zugang zur Schülerwerkstatt
25.000 €
● Sanierung des Daches auf der Aula
40.000 €
● Sanierung der WC-Anlage in der
Aula inkl. Abwasserkanal,
Durchführung der Dichtheitsprüfung
30.000 €
● Baumschnittarbeiten
● Gehölzschnitt im Sommer
Grundschulen Gartenstraße
● Erneuerung der kompletten
Elektroverteilung
Prüfauftrag:
Die Verwaltung sagt auf Bitte von
Herrn Rothermund die Prüfung
des Bestandsschutzes der
vorhandenen Elektroinstallation
(Altanlage) zu.
● Baumschnittarbeiten
● Gehölzschnitt im Sommer
1.500 €
2.000 €
300.000 €
Schillerschule
● Austausch Spielgerät und
Erneuerung Fallschutz
Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses vom 29.03.2011
Aufgrund eines
Kurzschlusses in der
Unterverteilung der Aula
musste diese erneuert
werden. Nach der
Erneuerung besteht nun
kein Bestandsschutz
mehr für die Altanlage.
(zu beachtende
Vorschriften: VDE 0100,
VDE 0298)
1.300 €
4.000 €
Rheinschule
● Neubau Rheinschule
● Pflegeschnitt Gehölze im Sommer
Unfallgefahr an
Treppenstufen und im
Brüstungsbereich,
Gefälle zum Schulhof
erforderlich
Das Dach ist undicht; die
Maßnahme ist zum
Gebäudeerhalt
erforderlich.
Die Anlage ist marode,
Wasser drückt durch die
Bodenplatte. Die
Abwasserleitungen sind
undicht. Die Maßnahme
ist zum Gebäudeerhalt
erforderlich.
150.000 Restzahlung
€
2.000 €
50.000 Anmeldung durch
€ Betriebshof, eine
Reparatur ist nicht mehr
wirtschaftlich.
Seite 5
● Erneuerung der Parkplatzanlage
Antrag der Fraktionen CDU und
FDP:
Es sind etwa 25 Platten defekt, es
besteht aber keine Unfallgefahr.
Gegen den Vorschlag, die
Maßnahme um ein Jahr zu
schieben, ergibt sich kein
Widerspruch.
● Baumschnittarbeiten
● Gehölzschnitt im Sommer
55.200 €
500 €
1.500 €
Hauptschule
● Durchführung von
Brandschutzmaßnahmen
208.700 €
● Baumschnittarbeiten
● Gehölzschnitt im Sommer
1.700 €
2.400 €
Realschule
● Baumschnittarbeiten
● Gehölzschnitt im Sommer
700 €
2.400 €
Gymnasium
● Baumschnittarbeiten
● Gehölzschnitt im Sommer
700 €
2.400 €
Schulzentrum
● Brückenprüfung
Der Plattenbelag ist
marode; es besteht
Unfallgefahr.
30.000 €
Die Maßnahme resultiert
aus dem
Brandschutzkonzept für
den Neubau der
gebundenen
Ganztagsschule. Zu
erneuern sind
Brandschutztüren,
Rauchabzüge etc.
Brückenhauptprüfung,
notwendig lt. DIN 1076
Auf Hinweis von Herrn
Rothermund teilt Herr Hadel mit,
dass geprüft wird, ob bei
Schließung der Brücke auf die
Brückenhauptprüfung verzichtet
werden kann.
Zentraleinheit
● Gehölzschnitt im Sommer
Fröbelschule
● Baumschnittarbeiten
● Ersatzbeschaffung von 2
Basketballkörbe
● Gehölzschnitt im Sommer
Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses vom 29.03.2011
4.800 €
1.300 €
7.000 Eine Reparatur der
€ vorhandenen
Basketballkörbe ist
unwirtschaftlich.
5.000 €
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31-315-00 - Soziale Einrichtungen
34.000 €
Konrad-Adenauer-Straße 8
● Dachsanierung
14.000 €
Das Dach ist undicht; die
Maßnahme ist zum
Gebäudeerhalt
erforderlich.
Römerstraße 135
● Trockenlegung Keller und
Beiputzarbeiten
10.000 €
Wand und Decke sind
feucht; die Maßnahme ist
zum Gebäudeerhalt
erforderlich.
Mühlenweg 65
● Trockenlegung Keller und
Beiputzarbeiten
10.000 €
Wand und Decke sind
feucht; die Maßnahme ist
zum Gebäudeerhalt
erforderlich.
36-366-00 - Einrichtungen der
Jugendarbeit
-€
Jugendzentrum
● Alarmanlage und Schließanlage
55-553-00 - Friedhofs- und
Bestattungswesen
Friedhof Berzdorf
● Sanierung der Mauer am Friedhof
● Entfernung des Baumes in der
Mauer
Friedhof Friedensweg
● Sanierung der Dachfläche alte
Trauerhalle
Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses vom 29.03.2011
€
10.000
€
10.000 Einbau zur Verringerung
€ der Schadensfälle
(Einbrüche). Nach dem
Einbau ist eine
Vermietung des Objektes
möglich. Die
Mieteinnahmen
refinanzieren die
Investition.
45.000 €
20.000 €
5.000 €
20.000 €
€
Sicherungsmaßnahme
wegen Einsturzgefahr im
Bereich zum
Nachbargrundstück.
Sicherungsmaßnahme
wegen Einsturzgefahr im
Bereich zum
Nachbargrundstück.
Das Dach ist undicht; die
Maßnahme ist zum
Gebäudeerhalt
erforderlich.
Seite 7
Summe Kernhaushalt:
874.000 €
252.000
€
Sondervermögen Sportstätten
582.900 €
20.000
€
Gartenhallenbad
● Fliesenarbeiten bei Schließung des
30.000 €
Bades zur Wartung
● Anpassung der Chlorgas-Anlage entsprechend den
Bestimmungen des GUV
● Anbringung von Dampfsperren
40.000 €
Schulschwimmbad
● Sanierung Überlaufrinne
90.000 €
Verschiedene Sporthallen
● Kanaldichtigkeitsprüfung 2.Teil
50.000 €
Fünffachturnhalle
● Verlegung der Trinkwasserleitung
ins Gebäudeinnere
Anregung von Herrn Rothermund:
Die Verwaltung sagt die
Aufstellung eines Fünfjahresplans
mit den Kosten, die zur
Sicherstellung der dauerhaften
Nutzung der Halle nötig sind, zu.
● Dachsanierung der
Treppenaufgänge
Turnhallen Keldenich I
● Erneuerung der Silikonfugen im
Wand- und Bodenbereich
Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses vom 29.03.2011
7.000
€
Notwendige Maßnahme
zum Gebäudeerhalt
Die Überlaufrinne ist
sanierungsbedürftig.
Eine Übernahme der
Sanierungskosten durch
die Versicherung wird
derzeit geprüft.
200.000 €
Zur Abwendung von
Schäden und zur
Sicherstellung der
dauerhaften Nutzung der
Halle durch Schulen und
Vereine
99.400
Das Dach ist undicht.
6.000 €
Notwendige Maßnahme
zum Gebäudeerhalt
€
Kronenbuschhalle
● Neue Schließanlage
Ulrike-Meyfahrth-Stadion:
● Jahresdüngung
● Reinigung u. Reparatur
Kunststoffbeläge (Tartanbahn)
Sportplatz Rote Asche:
● Baumpflege
Sportplatz Berzdorf:
● Reinigung des Platzes und
notwendige
Reparaturmaßnahmen
13.000
€
2.000 €
36.000 €
2.000 €
15.000 €
Seite 8
Austausch des Gummigranulats
● Baumpflege
2.500 €
Sportplatz Schulzentrum, Minifußballfeld Fröbelschule:
● Pflege Außenanlagen
1.500 €
Sportplatz Schulzentrum, Ulrike-Meyfarth-Stadion:
● Kontrolle der Bäume, Schnitt und
8.500 €
Totholz
Sondervermögen
Kindertageseinrichtungen
Kindertageseinrichtung Bonner Straße
● Ersatz PCB-haltige Leuchten
60.000 €
10.000 €
Kindertageseinrichtung Jahnstraße
● eine Kinderküche
● Einfriedung Spielgelände
Gruppenform I und II
● Außenspielanlage Gruppenform I
und II
● Schallschutzmaßnahmen im
Flurbereich
125.000
€
10.000 €
4.000 für U-3 Maßnahme
€
8.000 Der vorhandene
€ Spielplatz ist für U3Kinder nicht geeignet
5.000 Der vorhandene
€ Spielplatz ist für U3Kinder nicht geeignet
Schutzmaßnahme
aufgrund der erhöhten
Kinderzahlen notwendig
Antrag der FDP-Fraktion:
Streichung des Ansatzes
Herr Rothermund regt eine
Lärmpegelmessung an. Die
Verwaltung greift die Anregung
auf und sagt eine Prüfung zu.
● Baumschnittarbeiten
800 €
Kindertageseinrichtung Im Blauen Garn
● Küche inkl. Elektrogeräte
25.000 Die vorhandene Küche
€ ist marode und nicht
mehr reparabel.
Antrag der FDP-Fraktion:
s. Küche Kita Taunusstraße
● eine Kinderküche
● Sonnenschutz im Außengelände
● Änderung Fußweg
● Baumschnittarbeiten
Kindertageseinrichtung Taunusstraße
● Küche inkl. Elektrogeräte
Antrag der FDP-Fraktion:
Ausschreibung für beide Küchen
Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses vom 29.03.2011
5.000 €
4.000 für U-3 Maßnahme
€
5.000 Notwendige Maßnahme
€ zum Schutz der Kinder
vor Sonneneinstrahlung
Notwendig auf Grund der
Erweiterung des
Grundstücks
300 €
25.000 Die vorhandene Küche
€ ist marode und nicht
mehr reparabel.
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zusammen mit dem Ziel,
Einsparungen von insg 10.000 €
zu erzielen.
Die Verwaltung sagt eine
gemeinsame Ausschreibung zu.
Zuständig für die
Vergabeentscheidung ist der
Jugendhilfeausschuss.
● drei Kinderküchen
● Erneuerung der Fenster in der
ehemaligen Bücherei und
Eingangstüren
25.000 €
● Baumschnittarbeiten
500 €
Kita Lahnstr.
● Baumschnittarbeiten
1.200 €
Kindertageseinrichtung Entenfang
● Parkettversiegelung
5.000 €
● Baumschnittarbeiten
12.000 Notwendige Maßnahme
€ zum Schutz der Kinder
vor Sonneneinstrahlung
1.000 €
Kindertageseinrichtung Waldstraße
● Ersatzbeschaffung Spielanlage
● Baumschnittarbeiten
Summe Sondervermögen:
Gesamtsumme (Kernhaushalt +
Sondervermögen)
Weitere Sondermaßnahmen
Budget
Fachausschuss
Kostenträger
Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses vom 29.03.2011
Maßnahme dient dem
Erhalt der Bausubstanz
500 €
Kindertageseinrichtung Weidenweg
● Sonnenschutzanlage an der
Terrasse
● Baumschnittarbeiten
12.000 Eine Küche für die U-3
€ Maßnahme, zwei als
Ersatz für vorhandene,
die marode und nicht
mehr reparabel sind.
Maßnahme zur
Verringerung der
Schadensfälle
(Einbrüche)
25.000 Eine Reparatur der
€ vorhandenen Anlage ist
nicht mehr wirtschaftlich.
700 €
642.900 €
145.000
€
1.516.900 €
397.000
€
Anlage 2
Erhöhungsbetrag
2011
Seite 10
Budget 11 - Innere Verwaltung
Fachausschuss: Hauptausschuss
11-111-02 Verwaltungsführung und deren Unterstützung
Städtepartnerschaften
Teilnahme an der Truna.
11-111-03 - Gleichstellung von Frau und Mann
Geschäftsaufwendungen
Aufgrund der Neubesetzung der Stelle der
Gleichstellungsbeauftragten fallen zusätzliche Aufwendungen für
Fortbildungsmaßnahmen an.
11-111-04 - Beschäftigtenvertretung
Geschäftsaufwendungen
Anhebung der Mindestausstattung für Ergänzungslieferungen und
Fachliteratur. Zusätzliche Anhebung für erforderliche GrundlagenSchulungen der neuen Jugend- und Auszubildendenvertretung,
Grundschulung Schwerbehindertenvertretung und
Aufbauschulungen der Personalratsmitglieder.
11-111-05 - Rechnungsprüfung
Geschäftsaufwendungen
Fortführung des derzeit absolvierten Lehrgangs "Bilanzbuchhalter
kommunal" sowie die Teilnahme darauf aufbauender
Fortbildungen mit dem Ziel der eigenständigen Prüfung von
Jahresabschlüssen.
Gebühren Gemeindeprüfungsanstalt
Für die nächste überörtliche Prüfung der
Gemeindeprüfungsanstalt (vorauss. im HJ 2012) sind 16.300 € für
das HJ 2011 über dieses PSK in die Rückstellung einzustellen.
Prüfentgelte Wirtschaftsprüfer
Die Mittel werden benötigt, um sowohl den Jahresabschluss
(54.200 €) als auch den Konzernabschluss (30.800 €) des HJ
2011 von einer WP-Gesellschaft prüfen zu lassen.
3.200 €
800 €
3.500 €
3.000 €
16.300 €
85.000 €
Antrag der FDP-Fraktion:
Durchführung des Jahresabschlusses mit eigenen Kräften
und Absetzung des Ansatzes in Höhe von 54.200 €
Gegen die Absicht, den Ansatz abzusenken, ergibt sich kein
Widerspruch. Zuvor muss Einvernehmen mit der Stadt Brühl
erzielt werden.
Sonderprüfungen
Die vom Rechnungsprüfungsausschuss beschlossene
Sonderprüfung von Baumaßnahmen wird voraussichtlich für den
Zeitraum 12/10 - 03/11 andauern. Die Kosten für 2011 belaufen
sich auf ca. 15.000 €.
11-111-08 - Personalmanagement
Öffentliche Bekanntmachungen
Ausschreibung einer Beigeordneten-Stelle
15.000 €
5.000 €
Herr Strobel beantragt, den Ansatz zu streichen. Herr Hadel
erklärt, dass die Stelle aufgrund des vom Rat gefassten
Beschlusses ausgeschrieben wurde und die Ausgabe somit
bereits erfolgt ist.
11-111-09 - Finanzmanagement
Geschäftsaufwendungen
Der Betrag ist für die Fortbildung eines Mitarbeiters zum
Bilanzbuchhalter - kommunal - vorgesehen.
Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses vom 29.03.2011
1.000 €
Seite 11
11-111-10 - IT-Service
Aus- und Fortbildung
Anhebung der Mindestausstattung
Verbrauchsmittel
Anhebung der Mindestausstattung aufgrund des deutlich
angestiegenen Verbrauchs im Vorjahr
Leasing Geräte
Anhebung der Mindestausstattung zur Verbesserung der EDVAusstattung
2.000 €
10.000 €
15.400 €
Zur Finanzierung der v.g. Mehraufwendungen wurden der Ansatz
für Geräte und Ausstattung und die investiven Ansätze gegenüber
dem Haushaltsjahr 2010 deutlich reduziert.
Obwohl die Stadt gegenüber dem Vorjahr zusätzliche Leistungen
der KDVZ in Anspruch nimmt, fällt die Umlage an das
Rechenzentrum deutlich geringer als im Vorjahr aus.
11-111-11 - Recht
Versicherungen, Schadensfälle
1.800 €
Anhebung der Mindestausstattung aufgrund des um 2,7 %
gestiegenen Einwohnerbeitrages für die Haftpflichtversicherung.
11-111-16 - Hausmeisterpool
Geräte, Ausstattung
Anhebung der Mindestausstattung um
Zur Gegenfinanzierung wird der Ansatz für die Unterhaltung der
Grundstücke und baulichen Anlagen (Mindestausstattung im
Produkt 11.111.12 - Gebäudemanagement) entsprechend
verringert.
Budget 12 - Sicherheit und Ordnung
Fachausschuss: Hauptausschuss
12-122-01 - Allgemeine Sicherheit und Ordnung
Verwarnung-, Buß-, Zwangsgelder
Anhebung der Mindestausstattung. Aufgrund der bisherigen
Ertragssituation kann der Ansatz um 10.000 € erhöht werden.
Aufwendungen für Schiedsleute
Anhebung der Mindestausstattung, da gemäß VV-Beschluss
die Aufwendungen für Schiedsleute nach 33 Jahren von 720 € auf
900 € pro Jahr erhöht werden..
12-122-02 - Einwohnermeldeangelegenheiten
Verwaltungsgebühren
Anhebung der Mindestausstattung, da die Gebühren für die
neuen Personalausweise deutlich steigen.
Herstellungskosten BPA, RPA
Anhebung der Mindestausstattung. da sich der Anteil der
Gebühren der neuen Personalausweise, der an die
Bundesdruckerei abzuführen ist, durch die höhere Gebühr bei
neuen Personalausweisen stark erhöht (Deckung bei
Verwaltungsgebühren).
12-126-00 - Brandschutz
Dienst- und Schutzkleidung
Ein Austausch der im Wesentlichen 1996 angeschafften
Schutzkleidung für Atemgeräteschutzträger ist zwingend
erforderlich, da die Schutzfunktion (Schutz vor Verbrühungen) in
den vorhandenen Schutzkleidungen defekt ist. Hinzu kommt,
dass sich die Norm für Schutzkleidung geändert hat und die
Kleidung daher nicht mehr den aktuellen Sicherheitsstandards
Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses vom 29.03.2011
2.000 €
-10.000 €
400 €
-90.000 €
70.000 €
80.000 €
Seite 12
genügt.
1.100 €
Geschäftsaufwendungen
Mit dem bisherigen Mindestansatz können lediglich die Dozenten
für die Pflichtfortbildungen bezahlt werden. Um auch Fachliteratur
beschaffen zu können , muss der Ansatz angehoben werden.
Budget 21 - Schulträgeraufgaben
Fachausschuss: Schulausschuss
21-211 Grundschulen und 21-221 Fröbelschule
Landeszuweisungen OGS und Eigenanteil der Stadt an der OGS
Ab 01.02.2011 sollen die Fördersätze im Bereich der Offenen
Ganztagsschule im Primarbereich erhöht werden, und zwar von
820 € auf 935 € und bei Kindern mit sonderpädagogischem
Förderbedarf von 1.660 € auf 1.890 €. Voraussetzung für die
Anhebung der Fördersätze ist ein entsprechender Beschluss des
Landtags zum Nachtragshaushalt 2010. Die Höhe des
Pflichtanteils der Stadt von 410 € bleibt unverändert.
Da die Stadt trotz schwieriger und defizitärer Haushaltslage einen
freiwilligen zusätzlichen Betrag pro OGS-Kind und Schuljahr in
Höhe von 300 € zahlt, ist es zumutbar und geboten, diesen
freiwilligen Anteil ab 01.02.2011 um die Hälfte des jeweiligen
Erhöhungsbetrages zu reduzieren. Der freiwillige Anteil der Stadt
pro OGS-Kind beträgt dann statt 300 € noch 242,50 € bei Kindern
mit sonderpädagogischem Förderbedarf statt 300 € noch 185 €.
Vor dem Hintergrund der Vorschrift des § 82 GO NRW kommt
eine freiwillige Zuweisung allenfalls in diesem Umfang überhaupt
noch in Betracht.
21-215-00 Realschule
Mieten und Pachten
Die Mittel werden für die vorübergehende Anmietung von
Containern für die Übermittag-Betreuung benötigt.
13.000 €
21-217-00 Gymnasium
Mieten und Pachten
Die Mittel werden für die vorübergehende Anmietung von
Containern für die Übermittag-Betreuung benötigt.
23.000 €
Antrag der FDP-Fraktion:
Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur nächsten Ratssitzung
die Notwendigkeit der weiteren Anmietung von Containern
für das Gymnasium und die Realschule über das laufende
Schuljahr hinaus zu prüfen und ggf. zu begründen.
Budget 25 - Kultur und Wissenschaft
Fachausschuss: Kultur- und Partnerschaftsausschuss
25-271-00 - Volkshochschulen
Umlage VHS Rhein-Erft
Anhebung der Mindestausstattung
25-281-00 - Heimat- und sonstige Kulturpflege
Teilnehmerentgelte Städtefahrten
Für die von der Stadt organisierten Fahrten wird - gemäß den
Vorgaben des HSK - vollständige Kostendeckung erzielt. Um die
Aufwendungen des für die Organisation eingesetzten Personals
steigt der Ertragsansatz an.
Stadtfest
Für die Durchführung des Stadtfestes werden zusätzliche Mittel
Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses vom 29.03.2011
2.000 €
-9.100 €
20.000 €
.
Seite 13
in Höhe von 20.000 € benötigt.
Um Missverständnisse auszuschließen bittet Herr Hadel das
Wort “zusätzliche“ zu streichen
Städt. Veranstaltungen
Für die Durchführung des Weihnachtsmarktes werden Mittel i.H.v.
20.000 € benötigt. Dem stehen Einnahmen i.H.v. 5.000 €
gegenüber, so dass sich ein Nettobedarf von 15.000 € ergibt.
15.000 €
Antrag der GRÜNE-Fraktion:
Streichung der Ansätze für das Stadtfest (20.000 €) und städt.
Veranstaltungen (15.000 €) und stattdessen Finanzierung
durch Sponsoren.
2 Ja-Stimmen, 17 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen
Budget 31 - Soziale Leistungen
Fachausschuss: Ausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales
31-341-00 - Unterhaltsvorschussleistungen
Kostenerstattung Land ÖR
-11.600 €
Anhebung der Mindestausstattung
Leistungen nach dem UVG
25.000 €
Anhebung der Mindestausstattung wegen des Anstiegs der
Fallzahlen.
31-351-01 - Allgemeine Sozialverwaltung
Preis für soziales Engagement
Budget 36 - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Fachausschuss: Jugendhilfeausschuss
36-361-00 - Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
und in Tagespflege
Förderung anderer Träger der Kindertagespflege
Der Verein Familienbande übernimmt einen Teil des
Aufgabengebietes der Kindertagespflege. Dies ist nur mit einem
Zuschuss für seine Arbeit möglich.
Kindertagespflege
Anhebung der Mindestausstattung um 10.900 €, da im
Rahmen der Aufbauphase zur Sicherstellung des gesetzlichen
Auftrages die Zahl der Plätze im nächsten Jahr steigt. Die
Schaffung der Pflegeplätze wird durch das Land mit einer
Zuweisung von 56.600 € (+ 4.300 €) gefördert. Die Belastung für
die Stadt steigt somit netto um 6.600 €.
36-363-03 - Erziehungshilfe
Pflegekinderdienst
Anhebung des Ansatzes für eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit.
Es wird das Ziel verfolgt, durch die Verbesserung des
Pflegekinderdienstes Heimunterbringungen zu vermeiden.
1.000 €
8.500 €
6.600 €
3.000 €
Vollzeitpflege § 33 SGB VIII
Anhebung der Mindestausstattung aufgrund des Ausbaus der
Vollzeitpflege
75.000 €
Flexible Hilfen § 27 SGB VIII
Der CVJM Wesseling übernimmt aktuell einen Teil der
Jugendarbeit in Wesseling. Das Angebot des CVJM wird zum
Großteil auch von dem Klientel des ASD wahr genommen, das in
der OGS nicht mehr tragbar ist. Ein Wegfall des Angebots hätte
zur Folge, dass einzelne Kinder in eine Tagesgruppe (mit Kosten
von 2.500 €/Monat) aufgenommen werden müssten. Um den
20.000 €
Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses vom 29.03.2011
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CVJM in seiner Arbeit zu stärken und die Aufgabe dauerhaft zu
erhalten, ist die Bereitstellung von Haushaltsmitteln notwendig.
36-366-00 - Einrichtungen der Jugendarbeit
Einnahmen aus Mieten, Pachten
Nach dem Einbau der neuen Schließanlage im Jugendzentrum
(erforderlich zur Vermeidung weiterer Einbrüche; veranschlagt im
Teilfinanzplan) kann das Objekt vermietet werden. Über die
Mieteinnahmen wird die Investition refinanziert.
36-367-00 - Sonstige Einrichtungen zur Förderung junger
Menschen und Familien
Geschäftsaufwendungen
Die Geschäftsausgaben sind 2003 bei 4 Vollzeitkräften auf 7.500
€ festgesetzt worden. Inzwischen werden in der
Erziehungsberatungsstelle zwei zusätzliche Mitarbeiter eingesetzt,
so dass die Mindestausstattung und 2.300 € angehoben werden
muss.
Durch den personellen Veränderungsprozess sind für zwei
Mitarbeiter umfassende Schulungen für die Systemische
Familientherapie erforderlich. Dafür werden zusätzliche
Haushaltsmittel von 11.500 € benötigt.
-2.500 €
13.800 €
Budget 42 - Sportförderung
Fachausschuss: Ausschuss für Sport und Freizeit
42-421-00 - Förderung des Sports
Veranstaltungen und Ehrungen
Einen eigenständigen Shell-Preis gibt es nicht mehr. Die Erträge
aus dem vom Vorgängerunternehmen zur Verfügung gestellten
Kapitalbetrag fließen in dieses PSK ein.
Budget 51 - Räumliche Planung und Entwicklung,
Geoinformation
Fachausschuss: Ausschuss für Stadentwicklung, Bau und
Umweltschutz
51-511-00 - Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformation
Geoinformationssystem
Um das Programm "WebGis" dem europäischen Standard
gemäß den Vorgaben von "Inspire" anzupassen, sind vielfältige
Änderungen (Hard- und Software) erforderlich, die zusätzliche
Mittel beanspruchen.
Regionale 2010
20.000 €
40.000 €
20.000 €
Die Regionale-Agentur wird 2011 Aktionen mit eigenen
Finanzmitteln in Wesseling umsetzen. Um den übergreifenden
Projektansatz und die Gesamtförderung für Wesseling zu
erhalten, ist seitens der Stadt ebenfalls ein Programmanteil mit
Eigenmitteln einzuplanen.
Antrag der CDU-Fraktion:
Reduzierung des Ansatzes von 40.000 € auf 20.000 €
Einstimmig, 0 Enthaltungen
Budget 54 - Verkehrsflächen
Fachausschuss: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und
Umweltschutz
54-541-00 - Gemeindestraßen
Unterhaltung Straßen
Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses vom 29.03.2011
114.000 €
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Die Deckschicht des Leinpfades ist in einem Zustand, der die
Verkehrssicherheit nicht länger gewährleistet. Zur grundlegenden
Sanierung ist die Deckschicht abzufräsen und eine neue
Asphaltschicht aufzubringen. Damit werden Unterhaltungskosten
in den Folgejahren eingespart.
Unterhaltung Straßenbeleuchtung
Durch eine EU-Verordnung werden Leuchtmittel, die Quecksilber
enthalten, verboten. Der für 2010 genannte jährliche Aufwand in
Höhe von 375.000 € reduziert sich durch die in 2010
durchgeführten Konjunkturpaket-II-Maßnahmen auf 165.000 € für
die nächsten 5 Jahre.
Bei der Abschaltung der Straßenbeleuchtung an klassifizierten
Straßen außerhalb der Ortsdurchfahrten ist ein technischer
Aufwand erforderlich, der mit 12.000 € angesetzt wird. Dies führt
zu Einsparungen bei den Stromkosten (5241007) ab 2012 von
jährlich rund 23.000 €.
Unterhaltung Straßen durch EBW
Aufgrund von Sponsoring-Maßnahmen sinken die Aufwendungen
für die Unterhaltung. Die erzielten Einsparungen werden
allerdings wieder aufgezehrt, weil zusätzliche Flächen in die
Unterhaltungspflicht der Stadt übernommen werden (z.B. Flächen
im Baugebiet "An der Bach").
54-542-00 - Kreisstraßen
Unterhaltung Straßen
Die bisherige Wechselbepflanzung (Straßenbegleitgrün) wird
schrittweise durch einjährige Pflanzen ersetzt. Dadurch reduziert
sich der Unterhaltungsaufwand um 4.700 €.
54-543-00 - Landesstraßen
Unterhaltung Straßen
Durch den Ersatz der Wechselbepflanzung durch mehrjährige
Pflanzen und aufgrund von Sponsoringleistungen reduziert sich
der Unterhaltungsaufwand um 16.800 €.
Budget 55 - Natur- und Landschaftspflege
Fachausschuss: Ausschuss für Stadentwicklung, Bau und
Umweltschutz
55-552-00 - Öffentliche Gewässer, wasserbauliche Anlagen
Umlage Dickopsbachverband
Anhebung der Mindestausstattung wegen Erhöhung der Umlage.
Budget 57 - Wirtschaft und Tourismus
Fachausschuss: Hauptausschuss
57-571-00 - Wirtschaftsförderung
Teilnehmerentgelte pp. (Baumesse)
Durchführung der Baumesse
Wirtschaftsförderung
Für die Baumesse sind Ausgaben in Höhe von 14.000 € geplant.
Diesen stehen erwartete Einnahmen in Höhe von 20.000 €
gegenüber.
Durch die zeitliche Verschiebung der Innenstadtsanierung und der
Leerstandsproblematik ist die Durchführung von StadtmarketingAktionen 2011 in der Innenstadt unerlässlich. Mit dem Budget
ließen sich mit den Händlern und Immobilieneigentümern
mehrere Aktionen erarbeiten.
Vom Rhein-Erft-Kreis soll ein Büro mit der Erstellung eines
kreisweiten Gewerbeflächenkonzeptes beauftragt werden. Die
Kosten, die für die Stadt Wesseling anfallen (8.000 €), werden
unter den Bereichen 61/Stadtplanung (4.000 €) und
80/Wirtschaftsförderung (4.000€) aufgeteilt.
Summe / Saldo
Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses vom 29.03.2011
177.000 €
-
3.900 €
-22.000 €
26.000 €
777.100 €“
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Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses vom 29.03.2011
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