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Beschlusstext (Beratung über den Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Wesseling für das Haushaltsjahr 2011/Leitentscheidungen und über den Entwurf des Wirtschaftsplans der Wald- und Parkanlagen)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
682 kB
Datum
29.03.2011
Erstellt
11.04.11, 08:03
Aktualisiert
01.12.11, 07:21

Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 08.04.2011 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 10. Sitzung des Hauptausschusses vom Dienstag, den 29.03.2011 um 18:02 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 6. Beratung über den Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Wesseling für das Haushaltsjahr 2011/Leitentscheidungen und über den Entwurf des Wirtschaftsplans der Wald- und Parkanlagen Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung zu den Leitentscheidungen sowie zu den Anlagen „Sondermaßnahmen Bau“ (Anlage 1) und „Weitere Sondermaßnahmen“ (Anlage 2) unter Einbeziehung der beschlossenen Änderungen: „Für die Ausgestaltung der Haushaltssatzung 2011 und die Ausrichtung des finanzpolitischen Kurses der Stadt in den Folgejahren werden folgende Leitentscheidungen getroffen: A I. Wegen der in den vergangenen Haushaltsjahren erwirtschafteten Fehlbeträge und der für das Haushaltsjahr 2011 und für die Jahre 2012 bis 2014 prognostizierten Fehlbedarfe ist die Stadt kraft Gesetzes (§ 76 Absatz 1 Nr. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – GO NRW) verpflichtet, ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) aufzustellen. Das HSK dient nach dem in § 76 Abs. 2 GO NRW festgelegten Ziel, „im Rahmen einer geordneten Haushaltswirtschaft die künftige dauernde Leistungsfähigkeit zu erreichen“. Es bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Zur Sitzung des Hauptausschusses am 13.04.2010 wurde von der Verwaltung eine Liste denkbarer Maßnahmen/Vorschläge für das HSK vorgelegt. Seither gibt es eine Reihe von Entscheidungen zur Haushaltssicherung. Der Prozess zur Konsolidierung des städtischen Haushalts und zur Erstellung eines genehmigungsfähigen Haushaltssicherungskonzepts wird zügig fortgesetzt. II. Die folgenden Entscheidungen stellen Beiträge dar, um das Konsolidierungsziel zu erreichen: 1. Solange die Stadt kein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept vorlegen kann, ist für die Ausgestaltung wie für die Ausführung des Haushaltsplans 2011 die Vorschrift des § 82 GO NRW maßgeblich. Danach darf die Stadt nur Aufwendungen entstehen lassen und Auszahlungen leisten 1. zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder 2. die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. 2. Haushaltsverbesserungen sind zur Reduzierung des strukturellen Defizits zu nutzen, soweit sie nicht zur Erfüllung von pflichtigen Ausgaben benötigt werden. 3. In die Haushaltssatzung soll eine allgemeine Stellenbesetzungssperre aufgenommen werden, nach der freie Stellen erst nach Ablauf von zwölf Monaten (wieder-)besetzt werden dürfen; über begründete Ausnahmen soll der Verwaltungsvorstand entscheiden. 4. Straßenbaumaßnahmen, wegen derer Beitragspflichten Dritter nach dem Baugesetzbuch oder nach dem Kommunalabgabengesetz entstehen, sollen erst durchgeführt werden, wenn mit der Verwaltung verbindlich die Realisierung der Beitragsforderungen vereinbart ist (Zielvereinbarung). III. Die Realsteuerhebesätze verändert. werden gegenüber dem Haushaltsjahr 2010 nicht IV. Die vorgestellten Mindestausstattungen der Budgets werden gebilligt, ebenso das Budget Allgemeine Finanzwirtschaft. B. I. Die Budgets werden um Mittel für Sondermaßnahmen der baulichen Unterhaltung und für Verbesserungen, die aus Gründen der Sicherheit, der Aufrechterhaltung des Betriebes, zur Substanzerhaltung oder zur Sicherung der Funktionsfähigkeit städtischer Liegenschaften notwendig sind, aufgestockt. (Anm.: Die Beträge wurden in die entsprechenden Budgets eingerechnet. Die Maßnahmen sind in der Anlage 1 dargestellt.) Insgesamt werden im Ergebnisplan Haushaltsmittel für Hochbaumaßnahmen von zusammen Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses vom 29.03.2011 1.516.900 €, Seite 2 und im Finanzplan für bauliche Investitionen von bereitgestellt. (Anm.: Zur Finanzierung der Investitionen der Sondervermögen sind keine Investitionszuweisungen zu Lasten des Kernhaushalts erforderlich. Diese Investitionen werden aus den Abschreibungen finanziert.) 252.000 € II. Für weitere Sondermaßnahmen, die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben erforderlich sind, werden die betreffenden Budgets um weitere Haushaltsmittel aufgestockt. Insoweit werden im Ergebnisplan zusätzlich bereitgestellt. 777.100 € III. a) Aus den vorstehenden Leitentscheidungen ergibt sich für den Gesamtergebnisplan ein Fehlbedarf von der durch die Verringerung der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen wird. 4.051.500 €, -Fachausschuss: Hauptausschuss- b) Der Gesamtfinanzplan schließt mit einem Fehlbedarf von ab, der aus dem Bestand an Finanzmitteln (Kassenbestand) gedeckt wird. 540.000 € Der Finanzplan beinhaltet investive Auszahlungen in Höhe von 5.506.600 € und investive Einzahlungen in Höhe von 6.046.600 €. Kredite für Investitionen sind nicht veranschlagt. -Fachausschuss: HauptausschussIn Abhängigkeit der konkreten Beschlüsse des Rates werden sich die unter Punkt B. aufgeführten Beträge verändern. Sondermaßnahmen Bau Anlage 1 Sondermaßnahmen 2011 11-111-12 - Gebäudemanagement Altes und Neues Rathaus: ● Prüfung ortsveränderlicher Elektrogeräte Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses vom 29.03.2011 konsumtiv investiv 36.400 € € 7.400 € Bemerkungen Aufgrund der Bestimmungen der BetrSichV, GUV-V A3 nach DIN VDE 0701/0702 müssen die ortsveränderlichen Seite 3 Geräte überprüft werden. Zunächst wird mit den Geräten in den Rathäusern begonnen; alle weiteren Gebäude müssen folgen. Altes Rathaus: ● Sanierung Abwasserleitung und Durchführung der Dichtheitsprüfung ● Antrag der GRÜNE-Fraktion: Bildung eines Ansatzes für die Neuanschaffung eines Kühlschranks in der Betriebsküche (1. Etage des alten Rathauses) Die Verwaltung sagt eine Prüfung zu. Neues Rathaus: ● Erweiterung Archiv, Anschluss der Brandmeldeanlage sowie Rauchmelder (R 707) ● Trockenlegung/Abdichtung Wand/Decke Bürgeramt zum Schießstand 21 - Schulträgeraufgaben Albert-Schweitzer-Schule ● Sanierung des Flachdaches ● Baumschnittarbeiten ● Gehölzschnitt im Sommer Antrag der FDP-Fraktion: Kürzung aller im Haushalt enthaltenen Ansätze für Gehölzund Baumschnittarbeiten um 15 %. 9.000 € Die Abwasserleitung ist irreparabel; Urinale wurden bereits stillgelegt. 400 € 5.000 € Notwendige Brandschutzmaßnahme wegen erhöhter Brandlast. Wand und Decke sind feucht; die Maßnahme ist zum Gebäudeerhalt notwendig 15.000 € 758.600 € 30.000 € 242.000 € Das Dach ist undicht; die Maßnahme ist zum Gebäudeerhalt erforderlich. 1.000 € 1.500 € Einstimmig, 1 Enthaltung Herr Rothermund erinnert in diesem Zusammenhang an die, wegen der Fuchsbauten, notwendigen Schnittarbeiten der Brombeersträucher hinter der neuen Rheinschule. Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses vom 29.03.2011 Seite 4 Brigidaschule ● Spielgerät inkl. Fallschutz ● Gehölzschnitt im Sommer 35.000 Anmeldung durch € Betriebshof, eine Reparatur ist nicht mehr wirtschaftlich. 3.000 € Goetheschule ● Umbau der Kelleraußentreppe, Zugang zur Schülerwerkstatt 25.000 € ● Sanierung des Daches auf der Aula 40.000 € ● Sanierung der WC-Anlage in der Aula inkl. Abwasserkanal, Durchführung der Dichtheitsprüfung 30.000 € ● Baumschnittarbeiten ● Gehölzschnitt im Sommer Grundschulen Gartenstraße ● Erneuerung der kompletten Elektroverteilung Prüfauftrag: Die Verwaltung sagt auf Bitte von Herrn Rothermund die Prüfung des Bestandsschutzes der vorhandenen Elektroinstallation (Altanlage) zu. ● Baumschnittarbeiten ● Gehölzschnitt im Sommer 1.500 € 2.000 € 300.000 € Schillerschule ● Austausch Spielgerät und Erneuerung Fallschutz Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses vom 29.03.2011 Aufgrund eines Kurzschlusses in der Unterverteilung der Aula musste diese erneuert werden. Nach der Erneuerung besteht nun kein Bestandsschutz mehr für die Altanlage. (zu beachtende Vorschriften: VDE 0100, VDE 0298) 1.300 € 4.000 € Rheinschule ● Neubau Rheinschule ● Pflegeschnitt Gehölze im Sommer Unfallgefahr an Treppenstufen und im Brüstungsbereich, Gefälle zum Schulhof erforderlich Das Dach ist undicht; die Maßnahme ist zum Gebäudeerhalt erforderlich. Die Anlage ist marode, Wasser drückt durch die Bodenplatte. Die Abwasserleitungen sind undicht. Die Maßnahme ist zum Gebäudeerhalt erforderlich. 150.000 Restzahlung € 2.000 € 50.000 Anmeldung durch € Betriebshof, eine Reparatur ist nicht mehr wirtschaftlich. Seite 5 ● Erneuerung der Parkplatzanlage Antrag der Fraktionen CDU und FDP: Es sind etwa 25 Platten defekt, es besteht aber keine Unfallgefahr. Gegen den Vorschlag, die Maßnahme um ein Jahr zu schieben, ergibt sich kein Widerspruch. ● Baumschnittarbeiten ● Gehölzschnitt im Sommer 55.200 € 500 € 1.500 € Hauptschule ● Durchführung von Brandschutzmaßnahmen 208.700 € ● Baumschnittarbeiten ● Gehölzschnitt im Sommer 1.700 € 2.400 € Realschule ● Baumschnittarbeiten ● Gehölzschnitt im Sommer 700 € 2.400 € Gymnasium ● Baumschnittarbeiten ● Gehölzschnitt im Sommer 700 € 2.400 € Schulzentrum ● Brückenprüfung Der Plattenbelag ist marode; es besteht Unfallgefahr. 30.000 € Die Maßnahme resultiert aus dem Brandschutzkonzept für den Neubau der gebundenen Ganztagsschule. Zu erneuern sind Brandschutztüren, Rauchabzüge etc. Brückenhauptprüfung, notwendig lt. DIN 1076 Auf Hinweis von Herrn Rothermund teilt Herr Hadel mit, dass geprüft wird, ob bei Schließung der Brücke auf die Brückenhauptprüfung verzichtet werden kann. Zentraleinheit ● Gehölzschnitt im Sommer Fröbelschule ● Baumschnittarbeiten ● Ersatzbeschaffung von 2 Basketballkörbe ● Gehölzschnitt im Sommer Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses vom 29.03.2011 4.800 € 1.300 € 7.000 Eine Reparatur der € vorhandenen Basketballkörbe ist unwirtschaftlich. 5.000 € Seite 6 31-315-00 - Soziale Einrichtungen 34.000 € Konrad-Adenauer-Straße 8 ● Dachsanierung 14.000 € Das Dach ist undicht; die Maßnahme ist zum Gebäudeerhalt erforderlich. Römerstraße 135 ● Trockenlegung Keller und Beiputzarbeiten 10.000 € Wand und Decke sind feucht; die Maßnahme ist zum Gebäudeerhalt erforderlich. Mühlenweg 65 ● Trockenlegung Keller und Beiputzarbeiten 10.000 € Wand und Decke sind feucht; die Maßnahme ist zum Gebäudeerhalt erforderlich. 36-366-00 - Einrichtungen der Jugendarbeit -€ Jugendzentrum ● Alarmanlage und Schließanlage 55-553-00 - Friedhofs- und Bestattungswesen Friedhof Berzdorf ● Sanierung der Mauer am Friedhof ● Entfernung des Baumes in der Mauer Friedhof Friedensweg ● Sanierung der Dachfläche alte Trauerhalle Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses vom 29.03.2011 € 10.000 € 10.000 Einbau zur Verringerung € der Schadensfälle (Einbrüche). Nach dem Einbau ist eine Vermietung des Objektes möglich. Die Mieteinnahmen refinanzieren die Investition. 45.000 € 20.000 € 5.000 € 20.000 € € Sicherungsmaßnahme wegen Einsturzgefahr im Bereich zum Nachbargrundstück. Sicherungsmaßnahme wegen Einsturzgefahr im Bereich zum Nachbargrundstück. Das Dach ist undicht; die Maßnahme ist zum Gebäudeerhalt erforderlich. Seite 7 Summe Kernhaushalt: 874.000 € 252.000 € Sondervermögen Sportstätten 582.900 € 20.000 € Gartenhallenbad ● Fliesenarbeiten bei Schließung des 30.000 € Bades zur Wartung ● Anpassung der Chlorgas-Anlage entsprechend den Bestimmungen des GUV ● Anbringung von Dampfsperren 40.000 € Schulschwimmbad ● Sanierung Überlaufrinne 90.000 € Verschiedene Sporthallen ● Kanaldichtigkeitsprüfung 2.Teil 50.000 € Fünffachturnhalle ● Verlegung der Trinkwasserleitung ins Gebäudeinnere Anregung von Herrn Rothermund: Die Verwaltung sagt die Aufstellung eines Fünfjahresplans mit den Kosten, die zur Sicherstellung der dauerhaften Nutzung der Halle nötig sind, zu. ● Dachsanierung der Treppenaufgänge Turnhallen Keldenich I ● Erneuerung der Silikonfugen im Wand- und Bodenbereich Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses vom 29.03.2011 7.000 € Notwendige Maßnahme zum Gebäudeerhalt Die Überlaufrinne ist sanierungsbedürftig. Eine Übernahme der Sanierungskosten durch die Versicherung wird derzeit geprüft. 200.000 € Zur Abwendung von Schäden und zur Sicherstellung der dauerhaften Nutzung der Halle durch Schulen und Vereine 99.400 Das Dach ist undicht. 6.000 € Notwendige Maßnahme zum Gebäudeerhalt € Kronenbuschhalle ● Neue Schließanlage Ulrike-Meyfahrth-Stadion: ● Jahresdüngung ● Reinigung u. Reparatur Kunststoffbeläge (Tartanbahn) Sportplatz Rote Asche: ● Baumpflege Sportplatz Berzdorf: ● Reinigung des Platzes und notwendige Reparaturmaßnahmen 13.000 € 2.000 € 36.000 € 2.000 € 15.000 € Seite 8 Austausch des Gummigranulats ● Baumpflege 2.500 € Sportplatz Schulzentrum, Minifußballfeld Fröbelschule: ● Pflege Außenanlagen 1.500 € Sportplatz Schulzentrum, Ulrike-Meyfarth-Stadion: ● Kontrolle der Bäume, Schnitt und 8.500 € Totholz Sondervermögen Kindertageseinrichtungen Kindertageseinrichtung Bonner Straße ● Ersatz PCB-haltige Leuchten 60.000 € 10.000 € Kindertageseinrichtung Jahnstraße ● eine Kinderküche ● Einfriedung Spielgelände Gruppenform I und II ● Außenspielanlage Gruppenform I und II ● Schallschutzmaßnahmen im Flurbereich 125.000 € 10.000 € 4.000 für U-3 Maßnahme € 8.000 Der vorhandene € Spielplatz ist für U3Kinder nicht geeignet 5.000 Der vorhandene € Spielplatz ist für U3Kinder nicht geeignet Schutzmaßnahme aufgrund der erhöhten Kinderzahlen notwendig Antrag der FDP-Fraktion: Streichung des Ansatzes Herr Rothermund regt eine Lärmpegelmessung an. Die Verwaltung greift die Anregung auf und sagt eine Prüfung zu. ● Baumschnittarbeiten 800 € Kindertageseinrichtung Im Blauen Garn ● Küche inkl. Elektrogeräte 25.000 Die vorhandene Küche € ist marode und nicht mehr reparabel. Antrag der FDP-Fraktion: s. Küche Kita Taunusstraße ● eine Kinderküche ● Sonnenschutz im Außengelände ● Änderung Fußweg ● Baumschnittarbeiten Kindertageseinrichtung Taunusstraße ● Küche inkl. Elektrogeräte Antrag der FDP-Fraktion: Ausschreibung für beide Küchen Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses vom 29.03.2011 5.000 € 4.000 für U-3 Maßnahme € 5.000 Notwendige Maßnahme € zum Schutz der Kinder vor Sonneneinstrahlung Notwendig auf Grund der Erweiterung des Grundstücks 300 € 25.000 Die vorhandene Küche € ist marode und nicht mehr reparabel. Seite 9 zusammen mit dem Ziel, Einsparungen von insg 10.000 € zu erzielen. Die Verwaltung sagt eine gemeinsame Ausschreibung zu. Zuständig für die Vergabeentscheidung ist der Jugendhilfeausschuss. ● drei Kinderküchen ● Erneuerung der Fenster in der ehemaligen Bücherei und Eingangstüren 25.000 € ● Baumschnittarbeiten 500 € Kita Lahnstr. ● Baumschnittarbeiten 1.200 € Kindertageseinrichtung Entenfang ● Parkettversiegelung 5.000 € ● Baumschnittarbeiten 12.000 Notwendige Maßnahme € zum Schutz der Kinder vor Sonneneinstrahlung 1.000 € Kindertageseinrichtung Waldstraße ● Ersatzbeschaffung Spielanlage ● Baumschnittarbeiten Summe Sondervermögen: Gesamtsumme (Kernhaushalt + Sondervermögen) Weitere Sondermaßnahmen Budget Fachausschuss Kostenträger Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses vom 29.03.2011 Maßnahme dient dem Erhalt der Bausubstanz 500 € Kindertageseinrichtung Weidenweg ● Sonnenschutzanlage an der Terrasse ● Baumschnittarbeiten 12.000 Eine Küche für die U-3 € Maßnahme, zwei als Ersatz für vorhandene, die marode und nicht mehr reparabel sind. Maßnahme zur Verringerung der Schadensfälle (Einbrüche) 25.000 Eine Reparatur der € vorhandenen Anlage ist nicht mehr wirtschaftlich. 700 € 642.900 € 145.000 € 1.516.900 € 397.000 € Anlage 2 Erhöhungsbetrag 2011 Seite 10 Budget 11 - Innere Verwaltung Fachausschuss: Hauptausschuss 11-111-02 Verwaltungsführung und deren Unterstützung Städtepartnerschaften Teilnahme an der Truna. 11-111-03 - Gleichstellung von Frau und Mann Geschäftsaufwendungen Aufgrund der Neubesetzung der Stelle der Gleichstellungsbeauftragten fallen zusätzliche Aufwendungen für Fortbildungsmaßnahmen an. 11-111-04 - Beschäftigtenvertretung Geschäftsaufwendungen Anhebung der Mindestausstattung für Ergänzungslieferungen und Fachliteratur. Zusätzliche Anhebung für erforderliche GrundlagenSchulungen der neuen Jugend- und Auszubildendenvertretung, Grundschulung Schwerbehindertenvertretung und Aufbauschulungen der Personalratsmitglieder. 11-111-05 - Rechnungsprüfung Geschäftsaufwendungen Fortführung des derzeit absolvierten Lehrgangs "Bilanzbuchhalter kommunal" sowie die Teilnahme darauf aufbauender Fortbildungen mit dem Ziel der eigenständigen Prüfung von Jahresabschlüssen. Gebühren Gemeindeprüfungsanstalt Für die nächste überörtliche Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt (vorauss. im HJ 2012) sind 16.300 € für das HJ 2011 über dieses PSK in die Rückstellung einzustellen. Prüfentgelte Wirtschaftsprüfer Die Mittel werden benötigt, um sowohl den Jahresabschluss (54.200 €) als auch den Konzernabschluss (30.800 €) des HJ 2011 von einer WP-Gesellschaft prüfen zu lassen. 3.200 € 800 € 3.500 € 3.000 € 16.300 € 85.000 € Antrag der FDP-Fraktion: Durchführung des Jahresabschlusses mit eigenen Kräften und Absetzung des Ansatzes in Höhe von 54.200 € Gegen die Absicht, den Ansatz abzusenken, ergibt sich kein Widerspruch. Zuvor muss Einvernehmen mit der Stadt Brühl erzielt werden. Sonderprüfungen Die vom Rechnungsprüfungsausschuss beschlossene Sonderprüfung von Baumaßnahmen wird voraussichtlich für den Zeitraum 12/10 - 03/11 andauern. Die Kosten für 2011 belaufen sich auf ca. 15.000 €. 11-111-08 - Personalmanagement Öffentliche Bekanntmachungen Ausschreibung einer Beigeordneten-Stelle 15.000 € 5.000 € Herr Strobel beantragt, den Ansatz zu streichen. Herr Hadel erklärt, dass die Stelle aufgrund des vom Rat gefassten Beschlusses ausgeschrieben wurde und die Ausgabe somit bereits erfolgt ist. 11-111-09 - Finanzmanagement Geschäftsaufwendungen Der Betrag ist für die Fortbildung eines Mitarbeiters zum Bilanzbuchhalter - kommunal - vorgesehen. Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses vom 29.03.2011 1.000 € Seite 11 11-111-10 - IT-Service Aus- und Fortbildung Anhebung der Mindestausstattung Verbrauchsmittel Anhebung der Mindestausstattung aufgrund des deutlich angestiegenen Verbrauchs im Vorjahr Leasing Geräte Anhebung der Mindestausstattung zur Verbesserung der EDVAusstattung 2.000 € 10.000 € 15.400 € Zur Finanzierung der v.g. Mehraufwendungen wurden der Ansatz für Geräte und Ausstattung und die investiven Ansätze gegenüber dem Haushaltsjahr 2010 deutlich reduziert. Obwohl die Stadt gegenüber dem Vorjahr zusätzliche Leistungen der KDVZ in Anspruch nimmt, fällt die Umlage an das Rechenzentrum deutlich geringer als im Vorjahr aus. 11-111-11 - Recht Versicherungen, Schadensfälle 1.800 € Anhebung der Mindestausstattung aufgrund des um 2,7 % gestiegenen Einwohnerbeitrages für die Haftpflichtversicherung. 11-111-16 - Hausmeisterpool Geräte, Ausstattung Anhebung der Mindestausstattung um Zur Gegenfinanzierung wird der Ansatz für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (Mindestausstattung im Produkt 11.111.12 - Gebäudemanagement) entsprechend verringert. Budget 12 - Sicherheit und Ordnung Fachausschuss: Hauptausschuss 12-122-01 - Allgemeine Sicherheit und Ordnung Verwarnung-, Buß-, Zwangsgelder Anhebung der Mindestausstattung. Aufgrund der bisherigen Ertragssituation kann der Ansatz um 10.000 € erhöht werden. Aufwendungen für Schiedsleute Anhebung der Mindestausstattung, da gemäß VV-Beschluss die Aufwendungen für Schiedsleute nach 33 Jahren von 720 € auf 900 € pro Jahr erhöht werden.. 12-122-02 - Einwohnermeldeangelegenheiten Verwaltungsgebühren Anhebung der Mindestausstattung, da die Gebühren für die neuen Personalausweise deutlich steigen. Herstellungskosten BPA, RPA Anhebung der Mindestausstattung. da sich der Anteil der Gebühren der neuen Personalausweise, der an die Bundesdruckerei abzuführen ist, durch die höhere Gebühr bei neuen Personalausweisen stark erhöht (Deckung bei Verwaltungsgebühren). 12-126-00 - Brandschutz Dienst- und Schutzkleidung Ein Austausch der im Wesentlichen 1996 angeschafften Schutzkleidung für Atemgeräteschutzträger ist zwingend erforderlich, da die Schutzfunktion (Schutz vor Verbrühungen) in den vorhandenen Schutzkleidungen defekt ist. Hinzu kommt, dass sich die Norm für Schutzkleidung geändert hat und die Kleidung daher nicht mehr den aktuellen Sicherheitsstandards Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses vom 29.03.2011 2.000 € -10.000 € 400 € -90.000 € 70.000 € 80.000 € Seite 12 genügt. 1.100 € Geschäftsaufwendungen Mit dem bisherigen Mindestansatz können lediglich die Dozenten für die Pflichtfortbildungen bezahlt werden. Um auch Fachliteratur beschaffen zu können , muss der Ansatz angehoben werden. Budget 21 - Schulträgeraufgaben Fachausschuss: Schulausschuss 21-211 Grundschulen und 21-221 Fröbelschule Landeszuweisungen OGS und Eigenanteil der Stadt an der OGS Ab 01.02.2011 sollen die Fördersätze im Bereich der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich erhöht werden, und zwar von 820 € auf 935 € und bei Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf von 1.660 € auf 1.890 €. Voraussetzung für die Anhebung der Fördersätze ist ein entsprechender Beschluss des Landtags zum Nachtragshaushalt 2010. Die Höhe des Pflichtanteils der Stadt von 410 € bleibt unverändert. Da die Stadt trotz schwieriger und defizitärer Haushaltslage einen freiwilligen zusätzlichen Betrag pro OGS-Kind und Schuljahr in Höhe von 300 € zahlt, ist es zumutbar und geboten, diesen freiwilligen Anteil ab 01.02.2011 um die Hälfte des jeweiligen Erhöhungsbetrages zu reduzieren. Der freiwillige Anteil der Stadt pro OGS-Kind beträgt dann statt 300 € noch 242,50 € bei Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf statt 300 € noch 185 €. Vor dem Hintergrund der Vorschrift des § 82 GO NRW kommt eine freiwillige Zuweisung allenfalls in diesem Umfang überhaupt noch in Betracht. 21-215-00 Realschule Mieten und Pachten Die Mittel werden für die vorübergehende Anmietung von Containern für die Übermittag-Betreuung benötigt. 13.000 € 21-217-00 Gymnasium Mieten und Pachten Die Mittel werden für die vorübergehende Anmietung von Containern für die Übermittag-Betreuung benötigt. 23.000 € Antrag der FDP-Fraktion: Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur nächsten Ratssitzung die Notwendigkeit der weiteren Anmietung von Containern für das Gymnasium und die Realschule über das laufende Schuljahr hinaus zu prüfen und ggf. zu begründen. Budget 25 - Kultur und Wissenschaft Fachausschuss: Kultur- und Partnerschaftsausschuss 25-271-00 - Volkshochschulen Umlage VHS Rhein-Erft Anhebung der Mindestausstattung 25-281-00 - Heimat- und sonstige Kulturpflege Teilnehmerentgelte Städtefahrten Für die von der Stadt organisierten Fahrten wird - gemäß den Vorgaben des HSK - vollständige Kostendeckung erzielt. Um die Aufwendungen des für die Organisation eingesetzten Personals steigt der Ertragsansatz an. Stadtfest Für die Durchführung des Stadtfestes werden zusätzliche Mittel Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses vom 29.03.2011 2.000 € -9.100 € 20.000 € . Seite 13 in Höhe von 20.000 € benötigt. Um Missverständnisse auszuschließen bittet Herr Hadel das Wort “zusätzliche“ zu streichen Städt. Veranstaltungen Für die Durchführung des Weihnachtsmarktes werden Mittel i.H.v. 20.000 € benötigt. Dem stehen Einnahmen i.H.v. 5.000 € gegenüber, so dass sich ein Nettobedarf von 15.000 € ergibt. 15.000 € Antrag der GRÜNE-Fraktion: Streichung der Ansätze für das Stadtfest (20.000 €) und städt. Veranstaltungen (15.000 €) und stattdessen Finanzierung durch Sponsoren. 2 Ja-Stimmen, 17 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen Budget 31 - Soziale Leistungen Fachausschuss: Ausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales 31-341-00 - Unterhaltsvorschussleistungen Kostenerstattung Land ÖR -11.600 € Anhebung der Mindestausstattung Leistungen nach dem UVG 25.000 € Anhebung der Mindestausstattung wegen des Anstiegs der Fallzahlen. 31-351-01 - Allgemeine Sozialverwaltung Preis für soziales Engagement Budget 36 - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Fachausschuss: Jugendhilfeausschuss 36-361-00 - Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege Förderung anderer Träger der Kindertagespflege Der Verein Familienbande übernimmt einen Teil des Aufgabengebietes der Kindertagespflege. Dies ist nur mit einem Zuschuss für seine Arbeit möglich. Kindertagespflege Anhebung der Mindestausstattung um 10.900 €, da im Rahmen der Aufbauphase zur Sicherstellung des gesetzlichen Auftrages die Zahl der Plätze im nächsten Jahr steigt. Die Schaffung der Pflegeplätze wird durch das Land mit einer Zuweisung von 56.600 € (+ 4.300 €) gefördert. Die Belastung für die Stadt steigt somit netto um 6.600 €. 36-363-03 - Erziehungshilfe Pflegekinderdienst Anhebung des Ansatzes für eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit. Es wird das Ziel verfolgt, durch die Verbesserung des Pflegekinderdienstes Heimunterbringungen zu vermeiden. 1.000 € 8.500 € 6.600 € 3.000 € Vollzeitpflege § 33 SGB VIII Anhebung der Mindestausstattung aufgrund des Ausbaus der Vollzeitpflege 75.000 € Flexible Hilfen § 27 SGB VIII Der CVJM Wesseling übernimmt aktuell einen Teil der Jugendarbeit in Wesseling. Das Angebot des CVJM wird zum Großteil auch von dem Klientel des ASD wahr genommen, das in der OGS nicht mehr tragbar ist. Ein Wegfall des Angebots hätte zur Folge, dass einzelne Kinder in eine Tagesgruppe (mit Kosten von 2.500 €/Monat) aufgenommen werden müssten. Um den 20.000 € Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses vom 29.03.2011 Seite 14 CVJM in seiner Arbeit zu stärken und die Aufgabe dauerhaft zu erhalten, ist die Bereitstellung von Haushaltsmitteln notwendig. 36-366-00 - Einrichtungen der Jugendarbeit Einnahmen aus Mieten, Pachten Nach dem Einbau der neuen Schließanlage im Jugendzentrum (erforderlich zur Vermeidung weiterer Einbrüche; veranschlagt im Teilfinanzplan) kann das Objekt vermietet werden. Über die Mieteinnahmen wird die Investition refinanziert. 36-367-00 - Sonstige Einrichtungen zur Förderung junger Menschen und Familien Geschäftsaufwendungen Die Geschäftsausgaben sind 2003 bei 4 Vollzeitkräften auf 7.500 € festgesetzt worden. Inzwischen werden in der Erziehungsberatungsstelle zwei zusätzliche Mitarbeiter eingesetzt, so dass die Mindestausstattung und 2.300 € angehoben werden muss. Durch den personellen Veränderungsprozess sind für zwei Mitarbeiter umfassende Schulungen für die Systemische Familientherapie erforderlich. Dafür werden zusätzliche Haushaltsmittel von 11.500 € benötigt. -2.500 € 13.800 € Budget 42 - Sportförderung Fachausschuss: Ausschuss für Sport und Freizeit 42-421-00 - Förderung des Sports Veranstaltungen und Ehrungen Einen eigenständigen Shell-Preis gibt es nicht mehr. Die Erträge aus dem vom Vorgängerunternehmen zur Verfügung gestellten Kapitalbetrag fließen in dieses PSK ein. Budget 51 - Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformation Fachausschuss: Ausschuss für Stadentwicklung, Bau und Umweltschutz 51-511-00 - Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformation Geoinformationssystem Um das Programm "WebGis" dem europäischen Standard gemäß den Vorgaben von "Inspire" anzupassen, sind vielfältige Änderungen (Hard- und Software) erforderlich, die zusätzliche Mittel beanspruchen. Regionale 2010 20.000 € 40.000 € 20.000 € Die Regionale-Agentur wird 2011 Aktionen mit eigenen Finanzmitteln in Wesseling umsetzen. Um den übergreifenden Projektansatz und die Gesamtförderung für Wesseling zu erhalten, ist seitens der Stadt ebenfalls ein Programmanteil mit Eigenmitteln einzuplanen. Antrag der CDU-Fraktion: Reduzierung des Ansatzes von 40.000 € auf 20.000 € Einstimmig, 0 Enthaltungen Budget 54 - Verkehrsflächen Fachausschuss: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz 54-541-00 - Gemeindestraßen Unterhaltung Straßen Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses vom 29.03.2011 114.000 € Seite 15 Die Deckschicht des Leinpfades ist in einem Zustand, der die Verkehrssicherheit nicht länger gewährleistet. Zur grundlegenden Sanierung ist die Deckschicht abzufräsen und eine neue Asphaltschicht aufzubringen. Damit werden Unterhaltungskosten in den Folgejahren eingespart. Unterhaltung Straßenbeleuchtung Durch eine EU-Verordnung werden Leuchtmittel, die Quecksilber enthalten, verboten. Der für 2010 genannte jährliche Aufwand in Höhe von 375.000 € reduziert sich durch die in 2010 durchgeführten Konjunkturpaket-II-Maßnahmen auf 165.000 € für die nächsten 5 Jahre. Bei der Abschaltung der Straßenbeleuchtung an klassifizierten Straßen außerhalb der Ortsdurchfahrten ist ein technischer Aufwand erforderlich, der mit 12.000 € angesetzt wird. Dies führt zu Einsparungen bei den Stromkosten (5241007) ab 2012 von jährlich rund 23.000 €. Unterhaltung Straßen durch EBW Aufgrund von Sponsoring-Maßnahmen sinken die Aufwendungen für die Unterhaltung. Die erzielten Einsparungen werden allerdings wieder aufgezehrt, weil zusätzliche Flächen in die Unterhaltungspflicht der Stadt übernommen werden (z.B. Flächen im Baugebiet "An der Bach"). 54-542-00 - Kreisstraßen Unterhaltung Straßen Die bisherige Wechselbepflanzung (Straßenbegleitgrün) wird schrittweise durch einjährige Pflanzen ersetzt. Dadurch reduziert sich der Unterhaltungsaufwand um 4.700 €. 54-543-00 - Landesstraßen Unterhaltung Straßen Durch den Ersatz der Wechselbepflanzung durch mehrjährige Pflanzen und aufgrund von Sponsoringleistungen reduziert sich der Unterhaltungsaufwand um 16.800 €. Budget 55 - Natur- und Landschaftspflege Fachausschuss: Ausschuss für Stadentwicklung, Bau und Umweltschutz 55-552-00 - Öffentliche Gewässer, wasserbauliche Anlagen Umlage Dickopsbachverband Anhebung der Mindestausstattung wegen Erhöhung der Umlage. Budget 57 - Wirtschaft und Tourismus Fachausschuss: Hauptausschuss 57-571-00 - Wirtschaftsförderung Teilnehmerentgelte pp. (Baumesse) Durchführung der Baumesse Wirtschaftsförderung Für die Baumesse sind Ausgaben in Höhe von 14.000 € geplant. Diesen stehen erwartete Einnahmen in Höhe von 20.000 € gegenüber. Durch die zeitliche Verschiebung der Innenstadtsanierung und der Leerstandsproblematik ist die Durchführung von StadtmarketingAktionen 2011 in der Innenstadt unerlässlich. Mit dem Budget ließen sich mit den Händlern und Immobilieneigentümern mehrere Aktionen erarbeiten. Vom Rhein-Erft-Kreis soll ein Büro mit der Erstellung eines kreisweiten Gewerbeflächenkonzeptes beauftragt werden. Die Kosten, die für die Stadt Wesseling anfallen (8.000 €), werden unter den Bereichen 61/Stadtplanung (4.000 €) und 80/Wirtschaftsförderung (4.000€) aufgeteilt. Summe / Saldo Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses vom 29.03.2011 177.000 € - 3.900 € -22.000 € 26.000 € 777.100 €“ Seite 16 Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses vom 29.03.2011 Seite 17