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Beschlusstext (Erstattung von Kosten, die Pflegeeltern im Kreis Euskirchen durch die Vorlage erweiterter Führungszeugnisse gem. §73 a SGB VIII entstehen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,2 kB
Datum
08.03.2012
Erstellt
04.04.12, 04:06
Aktualisiert
04.04.12, 04:06
Beschlusstext (Erstattung von Kosten, die Pflegeeltern im Kreis Euskirchen durch die Vorlage erweiterter Führungszeugnisse gem. §73 a SGB VIII entstehen)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 08.03.2012 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 6 Erstattung von Kosten, die Pflegeeltern im Kreis Euskirchen durch die Vorlage erweiterter Führungszeugnisse gem. §73 a SGB VIII entstehen Die Verwaltung beantwortet offen stehende Fragen der Mitglieder. Das Mitglied Stolz dankt in diesem Zusammenhang allen Pflegeeltern nochmals für das hohe Engagement, welches die Betreuung von Pflegekindern erfordert. Der Dank wird von allen Mitgliedern durch Beifall bekräftigt. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, Pflegepersonen nach § 33 SGB VIII Gebühren, die im Zusammenhang mit Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nach § 72 a SGB VIII entstehen, zu erstatten. Abstimmungsergebnis: einstimmig, bei 0 Enthaltung(en) V 250/2012