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Beschlusstext (Satzung der Stadt Wesseling über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Realsteuerhebesatz-Satzung))

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
12 kB
Datum
06.12.2011
Erstellt
13.12.11, 07:35
Aktualisiert
13.12.11, 07:35
Beschlusstext (Satzung der Stadt Wesseling über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Realsteuerhebesatz-Satzung))

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Stadt Wesseling Wesseling, den 12.12.2011 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 13. Sitzung des Hauptausschusses vom Dienstag, den 06.12.2011 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 5. Satzung der Stadt Wesseling über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Realsteuerhebesatz-Satzung) Vorlagennummer: 237/2011 Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 24. Mai 2011 (GV NRW S. 271), und des § 25 des Grundsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 38 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), sowie des § 16 des Gewerbesteuergesetztes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1768) hat der Rat der Stadt Wesseling in seiner Sitzung vom __.__._____ folgende Satzung beschlossen: §1 Hebesätze 1. Die Hebesätze für die Grundsteuern werden für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 220 v.H. und für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 450 v.H. festgesetzt 2. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird auf festgesetzt. 460 v.H. §2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt zum 01.01.2012 in Kraft. NachnameVornameAbstimmungPulverUdojaBöhnerGeorgjaEngelsBremerMartinajaGeyrSabinejaHalbritterHelmutjaHerrwegenHelgejaJügelSaschajaKrahOlafjaKutzerMaria ThereseneinSchulzeMarkusjaKornmüllerDetlefjaMeschwitzKlausjaHalbritterGiselajaNahlenKarlPeterjaPeschBe