Daten
Kommune
Wesseling
Größe
74 kB
Datum
07.12.2011
Erstellt
31.12.11, 06:42
Aktualisiert
31.12.11, 06:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 30.12.2011
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 13. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
vom Mittwoch, den 07.12.2011 um 18:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
16.
Satzung für das Jugendamt
Vorlagennummer: 263/2011
Der JHA empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
1. Änderungssatzung zur Satzung für das Jugendamt der Stadt Wesseling
Aufgrund der §§ 69 ff. des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.12.2006 (BGBl. I S. 3134), in der jeweils geltenden
Fassung, des § 3 Abs. 2 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und
Jugendhilfegesetzes - AG KJHG - vom 12.12.1990 (GV NRW S. 664), in der jeweils geltenden
Fassung und § 9 Abs. 6-8 1. KiBiz-Änderungsgesetz vom 29.07.2011 und des § 7
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - GO NRW - in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), in der jeweils geltenden Fassung, hat der
Rat der Stadt Wesseling in seiner Sitzung vom … folgende Satzung für das Jugendamt
beschlossen:
Artikel 1
In § 4 Abs. 3 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Wesseling wird nach Buchstabe m)
angefügt:
„n) ein Vertreter des Jugendamtelternbeirates“
Der nachfolgende Satz lautet wie folgt:
„Für die Mitglieder e) bis n) ist je eine persönliche Stellvertreterin/ein persönlicher Stellvertreter zu
bestellen oder zu wählen.“
Artikel 2
Diese Änderungssatzung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.
Einstimmig, 0 Enthaltungen