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Kommune
Hürtgenwald
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Erstellt
04.05.11, 19:00
Aktualisiert
04.05.11, 19:00
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GEMEINDE HÜRTGENWALD
8. ÄNDERUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN „BIOGASANLAGE“, ORTSTEIL KLEINHAU
BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT
Inhaltsverzeichnis
1.
1.1.
1.2.
1.3.
1.4.
2.
2.1.
2.2.
2.3.
3.
3.1.
3.2.
3.3.
4.
5.
Ziel und Zweck der Planung ....................................................................................................... 2
Planungsanlass .......................................................................................................................... 2
Planerfordernis ........................................................................................................................... 3
Planungsziel ............................................................................................................................... 4
Geltungsbereich ......................................................................................................................... 5
Planungsvorgaben...................................................................................................................... 5
Regionalplan - Landesplanung................................................................................................... 5
Erschließung............................................................................................................................... 6
Immissionsschutz ....................................................................................................................... 6
Begründung der Planinhalte ....................................................................................................... 6
Baugebietsart ............................................................................................................................. 6
Erschließung............................................................................................................................... 7
Immissionsschutz ....................................................................................................................... 7
Umweltbericht............................................................................................................................. 7
Hinweise ..................................................................................................................................... 8
Gemeinde Hürtgenwald: 8. FNP- Änderung „Biogasanlage“ Begründung mit Umweltbericht
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S.2
1. Ziel und Zweck der Planung
1.1.
Planungsanlass
Im Ortsteil Kleinhau ist die Errichtung einer Biogasanlage geplant. Der Standort liegt im Süden der Ortslage Kleinhau, südlich des Bauhofes, der Haupt- und Realschule und dem
Sportplatz. Westlich des Standortes liegen die Rettungswache sowie das Nahversorgungszentrum der Gemeinde. Mit dem Bau der Biogasanlage bemüht sich die Gemeinde Hürtgenwald um eine nachhaltige Energieversorgung. „Nachhaltige Entwicklung“ ist heute ein Leitwort für jede Gemeinde. Der Klimaschutz rückt hierbei immer mehr in das öffentliche Bewusstsein. Durch die steigenden Energiepreise, die zunehmende Verknappung von fossilen
Energieträgern und neue staatliche Rahmenbedingungen entstehen neue Märkte für innovative Energietechnik im Bereich erneuerbarer Energien. Hierdurch ergeben sich für die Gemeinden Chancen für lokale Wertschöpfungen. Das beginnt beim Handwerker, der neue
Heizungen einbaut, setzt sich fort beim Landwirt, der als Energiewirt einen Teil seines Einkommens bestreitet. Auch die Standortbedingungen für eine Gemeinde kann hierdurch verbessert werden. Insbesondere dann, wenn es sich wie in Hürtgenwald um eine Nationalparkgemeinde handelt, werden Klimaschutz und regenerative Energien immer mehr zum
Standortfaktor im regionalen Wettbewerb. Als Nationalparkgemeinde möchte Hürtgenwald
seinen Beitrag im Rahmen der europäischen und bundesweiten Klimaschutzziele leisten und
zur CO 2 –Minderung beitragen. Die Gemeinde verspricht sich zudem durch einen günstigeren Einkauf von Energie (Wärme) für ihre Haupt- und Realschule, sowie das Rathaus und
den Bauhof ihren Haushalt entlasten zu können. Das Angebot zur Bereitstellung umweltfreundlicher und preisgünstiger Energie ist jedoch auch an die benachbarte Rettungswache
sowie die umliegenden Gewerbe- und Handelsbetriebe gerichtet.
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Plan Ingenieurbüro Berg & Partner
1.2.
Planerfordernis
Biogasanlagen sind gemäß § 35 (1) Nr. 6 BauGB unter folgenden Bedingungen im Außenbereich privilegiert:
• Das Vorhaben steht in einem räumlich – funktionalen Zusammenhang mit dem landwirtschaftlichen Betrieb
• Die Biomasse stammt überwiegend aus dem landwirtschaftlichen Betrieb
• Es wird je Hofstelle oder Betriebsstandort nur eine Anlage betrieben
• Die installierte elektrische Leistung der Anlage überschreitet nicht 0,5 Megawatt (MW)
Wenn 0,5 MW überschritten werden, müsste die gesamte Energiemenge dem Eigenverbrauch eines landwirtschaftlichen Betriebes dienen, so dass die Anlage als privilegiert gilt.
Im vorliegenden Planungsfall ist eine planungsrechtliche Zulässigkeit der geplanten Biogasanlage auf der Grundlage des § 35 (1) Nr. 6 BauGB (Bauen im Außenbereich) nicht gegeben, da:
• die elektrische Leistung > 0,5 MW beträgt und
• die Biogasanlage als gewerbliche Anlage errichtet und betrieben werden soll, deren
Stromleistung überwiegend in das öffentliche Netz eingespeist wird.
Hieraus ergibt sich ein Planerfordernis zur Änderung des Flächennutzungsplanes, da der
gewerbliche Betrieb der Biogasanlage nicht durch die Privilegierung der Landwirtschaft gedeckt ist. Somit ist auch die Darstellung eines Baugebietes (Sondergebiet) im Sinne der
Baunutzungs- Verordnung (BauNVO) städtebaulich erforderlich. Eine Änderung der Plandarstellung Wald in Fläche für die Landwirtschaft ist daher nicht möglich.
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1.3.
Planungsziel
Ziel der 8. FNP- Änderung ist es, die Voraussetzungen für die Aufstellung des Bebauungsplans F 7 „Biogasanlage“ im Parallelverfahren zu schaffen (Entwicklungsgebot gemäß § 8
BauGB).
Bestehende Darstellung:
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan stellt für den Bereich der geplanten Biogasanlage
Waldfläche dar.
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Zukünftige Darstellung:
Die 8. FNP- Änderung stellt für das Plangebiet Sondergebiet –SO, Zweckbestimmung Biogasanlage dar. Diese Baugebietsart wird in den Bebauungsplan F 7 „Biogasanlage“ übernommen.
1.4.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der 8. FNP- Änderung umfasst eine Fläche von ca. 2,43 ha.
2. Planungsvorgaben
2.1.
Regionalplan - Landesplanung
Der rechtswirksame Regionalplan (Gebietsentwicklungsplan, Teilabschnitt – Region Aachen,
2003) stellt den Bereich der 8. FNP- Änderung als „Waldbereich“ und „Bereich zum Schutz
der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“ dar.
Zwischenzeitlich hat die Gemeinde Hürtgenwald in einer Anfrage gemäß § 34 Landesplanung- Gesetz bei der Bezirksregierung angefragt, ob die Planungen zur Biogasanlage mit
den Zielen der Landesplanung übereinstimmen. Mit Schreiben vom 01.07.2010 hat die Bezirksregierung mitgeteilt, dass die Anpassung an die Ziele der Landes- und Regionalplanung
bestätigt wird unter der Vorraussetzung, dass der Landschaftsschutz für den Planbereich
aufgehoben wird. Die Untere Landschaftsbehörde der Kreisverwaltung Düren hat die Aufhebung des Landschaftsschutzes in Aussicht gestellt. Es wird seitens der Bezirksregierung
darauf hingewiesen, dass eine Erweiterung der mit der FNP-Änderung angepassten Bauflächen nach Süden und Osten gemäß Regionalplan Bereiche für den Schutz der Landschaft
und landschaftsorientierte Erholung (BSLE) betreffen und daher den Zielen der Landes- und
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Regionalplanung widersprechen würden. Für die Waldinanspruchnahme sei eine Umwandlungsgenehmigung erforderlich.
2.2.
Erschließung
Die äußere Erschließung der Biogasanlage erfolgt über einen unmittelbaren Anschluss an
die Brandenberger Straße (L 11). Diese Planstraße erhält einen Straßenquerschnitt, der geeignet ist, den Gewerbeverkehr sowohl für die geplante Biogasanlage, als auch für spätere
bauliche Ergänzungsnutzungen entlang dieser Planstraße aufnehmen zu können. Die Zielund Quellverkehre der Biogasanlage werden nicht über die Rinnebachstraße geleitet.
Die Anbindung der Planstraße an die L 11 ist mit dem Straßenbaulastträger (Landesbetrieb
Straßenbau NRW) im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung abzustimmen. Der Einmündungsbereich der Planstraße in die L 11 liegt außerhalb der Ortsdurchfahrt (OD).
2.3.
Immissionsschutz
Mit dem Betrieb einer Biogasanlage können Lärm- und Geruchsemissionen verbunden sein.
Daher wurden zu Beginn der Aufstellungsverfahren (8. FNP- Änderung/ Bebauungsplan F 7)
die entsprechenden Untersuchungen erarbeitet. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden
in den Umweltbericht aufgenommen und sind Grundlage der Abwägung über die Planinhalte.
3. Begründung der Planinhalte
3.1.
Baugebietsart
Für die Flächen der geplanten Biogasanlage wird die Baugebietsart „Sondergebiet – SO, mit
der Zweckbestimmung Biogasanlage“ dargestellt.
Im Bebauungsplan F 7 Biogasanlage, der im Parallelverfahren zur 8. FNP- Änderung aufgestellt wird sind weitere Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, zur öffentlichen Erschließung sowie zur Landschaftsplanung enthalten.
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Bebauungsplan F 7 Biogasanlage (ohne Maßstab)
3.2.
Erschließung
Die äußere Erschließung der Biogasanlage erfolgt über einen unmittelbaren Anschluss an
die Brandenberger Straße (L 11). Diese Planstraße erhält einen Straßenquerschnitt, der geeignet ist, den Gewerbeverkehr der geplanten Biogasanlage aufzunehmen. Die Ziel- und
Quellverkehre der Biogasanlage werden nicht über die Rinnebachstraße geleitet. Da es sich
bei der Erschließungsstraße nicht um eine klassifizierte Straße handelt erfolgt auch keine
Darstellung als Verkehrsfläche im FNP.
3.3.
Immissionsschutz
Mit dem Betrieb der Biogasanlage können Emissionen wie Lärm (Gewerbe und Verkehr) und
Gerüche verbunden sein. Daher wurden Untersuchungen hierzu durchgeführt, in denen dargelegt wird, unter welchen Betriebsbedingungen welche Immissionen auf die nächstgelegenen schutzwürdigen Baugebiete einwirken können. Die Lärmuntersuchung wurde vom Büro
ADU Cologne, Köln erarbeitet; die Geruchsuntersuchung durch das Büro iMA Cologne in
Köln. Im Ergebnis beider Gutachten wird festgestellt, dass die Biogasanlage unter den zugrunde gelegten Betriebsbedingungen konfliktfrei betrieben werden kann. Die ausführlichen
Gutachten werden als Anlage der Begründung beigefügt. Die wichtigsten Ergebnisse zu den
Themen Lärm und Gerüche werden im Umweltbericht dargestellt.
4. Umweltbericht
Da eine Biogasanlage mit einer Leistung < 1 MW geplant ist, bereitet die FNP- Änderung
kein Vorhaben vor, für das eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c (1)
UVPG durchzuführen ist. Die möglichen Eingriffe in Natur und Landschaft wurden im Rahmen des Bebauungsplans F 7 „Biogasanlage“ ermittelt und bilanziert.
Der Umweltbericht, der identisch ist mit dem Umweltbericht zum Bebauungsplan F 7, wird
bis zur Durchführung der Offenlage an dieser Stelle ergänzt.
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5. Hinweise
Folgende Fachplanungen wurden im Rahmen des Aufstellungsverfahrens erarbeitet:
• Schalltechnische Untersuchung zu den Lärmemissionen und –immissionen zu einer
geplanten Biogasanlage in 52393 Hürtgenwald- Kleinhau, Adu Cologne GmbH, Köln,
18.04.2011
• Prognose der Geruchsemissionen und –immissionen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zur Ausweisung eines Sondergebiets „Biogasanlage“ in der Gemeinde Hürtgenwald, iMA Cologne GmbH, Köln, 18.04.2011
• Entwässerungskonzept Biogasanlage Kleinhau: Ingenieurbüro H. Berg & Partner
GmbH, Aachen, April 2011
• Artenschutzrechtliche Vorprüfung zum Bebauungsplan F 7 „Biogasanlage“, Büro für
Ökologie und Landschaftsplanung Hartmut Fehr, Stolberg, 30.04.2011
Die Ergebnisse der Fachplanungen wurden in den Umweltbericht aufgenommen. Die Fachplanungen sind als Anlage dem Bebauungsplan F 7 beigefügt.
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