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Beschlusstext (Gebäude der Musikschule in Oberliblar - Bereitstellung von Räumen für die AWO und Vermarktung des Grundstücks)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
17 kB
Datum
26.06.2013
Erstellt
25.07.13, 06:08
Aktualisiert
25.07.13, 06:08
Beschlusstext (Gebäude der Musikschule in Oberliblar - Bereitstellung von Räumen für die AWO und Vermarktung des Grundstücks)

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Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschusses Immobilien am 26.06.2013 17 1. 2. Gebäude der Musikschule in Oberliblar - Bereitstellung von Räumen für die AWO und Vermarktung des Grundstücks 270/2013 Der AWO werden in der ehemaligen Carl-Schurz-Hauptschule, sog. Altbau, folgende Räume zur Verfügung gestellt: 2 Büroräume im I.OG, jeweils 1 Klassenraum im EG und im II OG, 2 Stellplätze, sowie Lagerräume in der ehemaligen Toilettenanlage. Die Bereitstellung der Räume erfolgt jedoch unter dem Vorbehalt des zukünftigen Gesamtkonzeptes für die Hauptschule, welches eventuell einen nochmaligen Umzug der AWO nach sich ziehen kann. Das Gebäude der Musikschule wird im jetzigen Zustand auf dem Grundstücksmarkt zum Kauf angeboten. Das Gebäude soll vorrangig für Wohnzwecke genutzt werden. Ein Verfahren zur Aufhebung des Denkmalschutzes wird dann betrieben, wenn sich kein Käufer findet, der das Objekt zu angemessenen Konditionen erwirbt. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)