Daten
Kommune
Hürtgenwald
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79 kB
Erstellt
27.06.11, 15:43
Aktualisiert
27.06.11, 15:43
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Termin: 30.06.2011
öffentlich
TOP- Nr.:
84/2011
Abteilung:
Sachbearbeiter:
4
Herr Franke
Aktenzeichen:
Datum:
IV F/Ra
15.06.2011
Bebauungsplan Nr. K 13 "Germets Erb" im Ortsteil Vossenack;
hier: Änderung der Nutzung
Beschlussempfehlung:
Der Bau- und Umweltausschuss kann sich vorstellen, dass grundsätzlich der Aufstellung eines
Bebauungsplanes zur Errichtung einer Flächenphotovoltaikanlage auf dem Grundstück Gemarkung Hürtgen, Flur 17, Nr. 76 (nördlich des Pelletswerks) zugestimmt werden kann, wenn eine
entsprechende Projektbeschreibung vorgelegt wird
Alternativ:
Der Bau- und Umweltausschuss lehnt einer Flächenphotovoltaikanlage auf dem Grundstück
Gemarkung Hürtgen, Flur 17, Nr. 76 (nördlich des Pelletswerks) ab.
Finanzielle Auswirkungen ?
X
Nein
Ja
€
Sachverhalt:
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. K 13 liegt nördlich des Pelletswerks im Ortsteil
Vossenack.
Das entsprechende Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes wurde seit der
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1. Offenlage im Herbst des vergangenen Jahres vom Investor nicht weiter verfolgt. Die Änderung
des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich ist dagegen seit dem 16.12.2010 rechtskräftig.
Der Investor, gleichzeitig auch Grundstückseigentümer, beabsichtigt nun, auf dem besagten
Grundstück eine Flächenphotovoltaikanlage zu errichten. In mehreren Gesprächen fragte er an,
ob diese Nutzung der Fläche den planerischen Vorstellungen der Gemeinde entsprechen könnte.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Die bisherige Zweckbindung des Bebauungsplanes Nr. K 13 beinhaltet die Zulässigkeit von Lagerhäusern und Lagerplätzen zur Sammlung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse. Nach Rücksprache mit
Herrn Faßbinder vom Stadtplanungsbüro Zimmermann muss für die Nutzung „Flächenphotovoltaikanlage“ ein neuer Aufstellungsbeschluss gefasst werden. Sehr wahrscheinlich kann die
Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich beibehalten werden. Eine genauere
Einschätzung kann aber erst nach Vorlage einer Projektbeschreibung erfolgen.
Die Verwaltung bittet um Entscheidung, ob dem Investor ein positives Signal zur Errichtung einer
Flächenphotovoltaikanlage im Planbereich des Bebauungsplanes Nr. K 13 gegeben werden kann.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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