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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. K 13 "Germets Erb" im Ortsteil Vossenack; hier: Änderung der Nutzung)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
79 kB
Erstellt
27.06.11, 15:43
Aktualisiert
27.06.11, 15:43
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. K 13 "Germets Erb" im Ortsteil Vossenack;
hier: Änderung der Nutzung) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. K 13 "Germets Erb" im Ortsteil Vossenack;
hier: Änderung der Nutzung)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Bau- und Umweltausschuss Termin: 30.06.2011 öffentlich TOP- Nr.: 84/2011 Abteilung: Sachbearbeiter: 4 Herr Franke Aktenzeichen: Datum: IV F/Ra 15.06.2011 Bebauungsplan Nr. K 13 "Germets Erb" im Ortsteil Vossenack; hier: Änderung der Nutzung Beschlussempfehlung: Der Bau- und Umweltausschuss kann sich vorstellen, dass grundsätzlich der Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Errichtung einer Flächenphotovoltaikanlage auf dem Grundstück Gemarkung Hürtgen, Flur 17, Nr. 76 (nördlich des Pelletswerks) zugestimmt werden kann, wenn eine entsprechende Projektbeschreibung vorgelegt wird Alternativ: Der Bau- und Umweltausschuss lehnt einer Flächenphotovoltaikanlage auf dem Grundstück Gemarkung Hürtgen, Flur 17, Nr. 76 (nördlich des Pelletswerks) ab. Finanzielle Auswirkungen ? X Nein Ja € Sachverhalt: Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. K 13 liegt nördlich des Pelletswerks im Ortsteil Vossenack. Das entsprechende Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes wurde seit der - Seite 1 von 2 - 1. Offenlage im Herbst des vergangenen Jahres vom Investor nicht weiter verfolgt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich ist dagegen seit dem 16.12.2010 rechtskräftig. Der Investor, gleichzeitig auch Grundstückseigentümer, beabsichtigt nun, auf dem besagten Grundstück eine Flächenphotovoltaikanlage zu errichten. In mehreren Gesprächen fragte er an, ob diese Nutzung der Fläche den planerischen Vorstellungen der Gemeinde entsprechen könnte. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Die bisherige Zweckbindung des Bebauungsplanes Nr. K 13 beinhaltet die Zulässigkeit von Lagerhäusern und Lagerplätzen zur Sammlung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse. Nach Rücksprache mit Herrn Faßbinder vom Stadtplanungsbüro Zimmermann muss für die Nutzung „Flächenphotovoltaikanlage“ ein neuer Aufstellungsbeschluss gefasst werden. Sehr wahrscheinlich kann die Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich beibehalten werden. Eine genauere Einschätzung kann aber erst nach Vorlage einer Projektbeschreibung erfolgen. Die Verwaltung bittet um Entscheidung, ob dem Investor ein positives Signal zur Errichtung einer Flächenphotovoltaikanlage im Planbereich des Bebauungsplanes Nr. K 13 gegeben werden kann. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -