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Allgemeine Vorlage (Gebührenhaushalt "Bestattungswesen")

Daten

Kommune
Kall
Größe
87 kB
Datum
07.11.2017
Erstellt
27.10.17, 18:07
Aktualisiert
27.10.17, 18:07
Allgemeine Vorlage (Gebührenhaushalt "Bestattungswesen")

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 241/2017 1.Ergänzung 07.11.2017 Vorlage erstellt: 24.10.2017 Federführung: 1.2 An den Rat mit der Bitte um X TL: SB: öffentliche Sitzung Herr Diefenbach Frau Floßdorf Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Allg. Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Teamleiter/in Vorlage berührt den Haushalt 2018 Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter/in über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 8 Festsetzung von Gebühren für kostenrechnende Einrichtungen ab 1.1.2018 8.1 Gebührenhaushalt "Bestattungswesen" Beschlussvorschlag: Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 07.11.2017 -TOP 4.1- beschließt der Rat, der Gebührenkalkulation 2018 für die kostenrechnende Einrichtung „Bestattungswesen“ zuzustimmen. Eine Gebührenerhöhung ist in den Teilbereichen „Bestattungen“ und „Friedhöfe“ nicht erforderlich. Im Teilbereich „Leichenhallen“ wird von einer Gebührenerhöhung abgesehen. Sachdarstellung: Nach der beigefügten Gebührenkalkulation 2018 ist in den Teilbereichen „Bestattungen“ und „Friedhöfe“ des Gebührenhaushalts „Bestattungswesen“ eine Gebührenerhöhung nicht erforderlich. Im Teilbereich „Leichenhallen“ wird von einer Gebührenerhöhung abgesehen. Der kalkulatorische Zinssatz wurde für das Jahr 2018 von 5 % auf 3,5 % reduziert. Der kalkulatorische Zinssatz wurde angepasst, weil das allgemeine Zinsniveau gesunken ist. Die Gemeinde Kall konnte bisher einen Großteil ihrer Kredite zu günstigen Kondition aufnehmen oder umschulden. Die derzeit günstige Zinslage wird durch die Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes an den Gebührenzahler weitergegeben. Das ausgewiesene Defizit i.H.v. 21.800,61 € im Bereich „Friedhöfe“ fließt in die Gebührenkalkulationen 2019 und ggf. Folgejahre ein. Das Defizit aus dem Bereich „Leichenhallen“ trägt der konsumtive Haushalt. Wesentliche Änderungen zum Vorjahr ergeben sich zurzeit noch nicht.