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Beschlussvorlage (Schulentwicklungsplanung für den Kreis Düren und seine Kommunen; hier: Sachstand und Konsequenzen für die Gemeinde Hürtgenwald)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
89 kB
Erstellt
04.07.11, 19:00
Aktualisiert
05.07.11, 19:01
Beschlussvorlage (Schulentwicklungsplanung für den Kreis Düren und seine Kommunen;
hier: Sachstand und Konsequenzen für die Gemeinde Hürtgenwald) Beschlussvorlage (Schulentwicklungsplanung für den Kreis Düren und seine Kommunen;
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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Schulausschuss Termin: 12.07.2011 100/2011 Abteilung: Sachbearbeiter: 2 Frau Kreutz/ Herr Riester Aktenzeichen: Datum: 2 211-00 05.07.2011 öffentlich TOP- Nr.: Schulentwicklungsplanung für den Kreis Düren und seine Kommunen; hier: Sachstand und Konsequenzen für die Gemeinde Hürtgenwald Beschlussvorschlag: Es herrscht Konsens, dass für die Gemeinde Hürtgenwald aufgrund zurückgehender Schülerzahlen und der aufgezeigten Entwicklungen im Schulentwicklungsplan des Kreises Düren Handlungsbedarf besteht, um auch zukünftig allen Schülerinnen und Schülern ein hochwertiges Schulangebot im Bereich der weiterführenden Schulen (SEK I) zu unterbreiten. Der Bürgermeister wird ermächtigt, Gespräche mit Nachbarkommunen zur möglichen Kooperation mit anderen Schulträgern zu führen, insbesondere die mit der Gemeinde Simmerath begonnenen Gespräche und Überlegungen zielführend fortzusetzen. Hierbei ist es aus Sicht der Gemeinde Hürtgenwald wichtig, den Schulstandort des Schulzentrums in Hürtgenwald-Kleinhau zu erhalten. Finanzielle Auswirkungen ? X Nein Ja € Sachverhalt: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald hat in seiner Sitzung am 07.09.2010 mehrheitlich beschlossen, an der gemeinsamen Schulentwicklungsplanung (SEP) für den Kreis Düren und die kreisangehörigen Kommunen teilzunehmen. Der Kreis Düren hat die Projektgruppe Bildung und Region (biregio), Bonn, mit diesen Arbeiten beauftragt. Am 16.06.2011 wurden die Ergebnisse der - Seite 1 von 3 - kreisweiten Schulentwicklungsplanung Öffentlichkeit vorgestellt. in der Gesamtschule Niederzier/ Merzenich der Die vom Büro biregio erarbeiteten Unterlagen umfassen insgesamt 428 farbige DIN A4 Seiten und sind zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage im Internet unter www.kreis-dueren.de – Bereich Kreishaus – Bildung, Kultur & Sport – Schule – Informationen aus dem Bereich Schule – vollständig einsehbar. Selbstverständlich können die gesamten Unterlagen bei Bedarf im Schulverwaltungsamt der Gemeinde Hürtgenwald eingesehen werden. Dieser Vorlage sind die Seiten 337 bis 345 beigefügt („Kernergebnisse, Alternativen und Empfehlungen“). Als Ergebnis des Gutachtens ist festzuhalten, dass im Bereich der weiterführenden Schulen zügig gehandelt werden sollte. Der SEP empfiehlt für die Kommunen Kreuzau, Vettweiß, Nideggen, Heimbach und Hürtgenwald die Errichtung von zwei Gemeinschaftsschulen (S. 344 unten). Am 20.06.2011 informierten Vertreter der Schulabteilung der Bezirksregierung Köln in einer mit der Gemeinde Simmerath gemeinsam durchgeführten Informationsveranstaltung über den aktuellen Sachstand zu schulischen Entwicklungen im Bereich der weiterführenden Schulen, besonders zu dem Modell „Gemeinschaftsschule“. Hierzu wurden alle Mitglieder des Schulausschusses, die Mitglieder des Rates sowie die hiesigen Schulen eingeladen. Da durch das Urteil des OVG Münster vom 09.06.2011 zur Gemeinschaftsschule Finnentrop weitere Genehmigungen von Gemeinschaftsschulen auf der Grundlage des § 25 Schulgesetz („Schulversuch“) unmöglich sind, hat die Landesregierung NRW angekündigt, eine diesbezügliche Änderung des Schulgesetzes im Konsens mit den im Landtag vertretenen Parteien anzustreben. Erwartet wird, dass frühestens Ende August/ Anfang September, wahrscheinlich aber erst zum Jahresende, eine entsprechende gesetzliche Regelung in Kraft treten könnte. Es ist z.Z. nicht davon auszugehen, dass die Erleichterungen des Schulversuches bestehen bleiben, wonach mindestens 3 Eingangsklassen mit je 23 Schülern statt 28 Schülern zustande kommen müssen und die Lehrer lediglich 25 statt 28 Stunden pro Woche unterrichten müssen. Die Vertreter der Bezirksregierung Köln haben daher in der Informationsveranstaltung am 20.06.2011 Schulträgern dazu geraten, grundsätzliche Planungen zur Errichtung einer Gemeinschaftsschule fortzuführen und nicht bis zu einer endgültigen gesetzlichen Regelung unversehens abzuwarten. Ohne zeitlichen Druck aufbauen zu wollen, muss darauf hingewiesen werden, dass bei jedweder Handlungsempfehlung ausreichende Zeiträume einzuhalten sind, damit Erziehungsberechtigte und betroffene Schulen sich mit dem Thema in angemessener Zeit beschäftigen können. Andernfalls ist zu befürchten, dass die Akzeptanz der Änderungen leidet. Zwischenzeitlich haben sowohl Gespräche mit der Bürgermeisterin und den Bürgermeistern des Südkreises Düren als auch mit der Gemeinde Simmerath stattgefunden. Diese Gespräche hatten alle eine Lösung des Entwicklungsproblems durch Gründung einer oder mehrerer Gemeinschaftsschulen zum Gegenstand. Da eine Gemeinschaftsschule voraussetzt, entweder selbst eine gymnasiale Oberstufe einzurichten oder mit einem Gymnasium eine entsprechende Kooperation einzugehen, unterscheiden sich die Lösungen Südkreis Düren und Simmerath in dem Punkt, dass nur bei einer Lösung mit Simmerath das private Franziskus Gymnasium Vossenack, welches bis zu 75% seiner Schüler aus Hürtgenwald und Simmerath bezieht, als Kooperationspartner zielführend eingebunden werden könnte. Entsprechende Vorgespräche wurden geführt und eine Bereitschaft deutlich signalisiert. Alle übrigen Faktoren (Organisation der Mittagsverpflegung, Orientierung von Schülern im Randbereich an andere Schulen, Bedingung eines starken Teilstandortes Hürtgenwald, Länge der Fahrstrecken für einen Teil der Schüler, etc.) sind immer zu berücksichtigen. Wollte man dem Modell einer Gemeinschaftsschule nicht näher treten, wäre als weitere Lösungsmöglichkeit auch die Errichtung einer Verbundschule denkbar. In dieser würden dann eine oder mehrere Haupt- und Realschulen organisatorisch zusammengefasst. Im Rahmen eines - Seite 2 von 3 - pädagogischen Konzepts würden die Schüler ggf. auch innerhalb der Klassen differenziert unterrichtet. Eingangsklassen könnten wie bisher entsprechend der Anmeldungen gebildet werden und es wären nicht zumindest 84 Schüler pro Eingangsjahrgang erforderlich. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Nach § 80 Schulgesetz NRW sind Schulträger verpflichtet, zur Sicherung eines gleichmäßigen und alle Schulformen und Schularten umfassenden Bildungs- und Abschlussangebots für ihren Bereich eine mit den Planungen benachbarter Schulträger abgestimmte Schulentwicklungsplanung zu betreiben. Die Ergebnisse zeigen Handlungsbedarf im Bereich der Sekundarstufe I auf. Ein Nicht-Handeln gefährdet kurz- bis mittelfristig den Bestand der hiesigen weiterführenden Schulen. Aus diesem Grund sind zielführende Gespräche und Verhandlungen über die künftige Beschulung im SEK I Bereich zu führen. Bei diesen sollte in jedem Fall erreicht werden, dass der Schulstandort Hürtgenwald dauerhaft bestehen bleibt. Weiterhin ist aus Sicht von Hürtgenwald der Erhalt und die Stärkung des Franziskus Gymnasium Vossenack von Bedeutung. Aus diesem Grund liegt zunächst eine Kooperation mit der Gemeinde Simmerath nahe, zumal hier bereits ein Schüleraustausch bei der Förderschule Nordeifel, der Hauptschule, der Realschule und zuletzt auch im Bereich des privat geführten Franziskus Gymnasiums stattfindet. Welche Schulform im SEK I Bereich gewählt wird, kann aus Sicht der Verwaltung bei einer ersten Entscheidung zunächst offen bleiben. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 3 von 3 -