Daten
Kommune
Hürtgenwald
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89 kB
Erstellt
04.07.11, 19:00
Aktualisiert
05.07.11, 19:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Schulausschuss
Termin: 12.07.2011
100/2011
Abteilung:
Sachbearbeiter:
2
Frau Kreutz/ Herr
Riester
Aktenzeichen:
Datum:
2 211-00
05.07.2011
öffentlich
TOP- Nr.:
Schulentwicklungsplanung für den Kreis Düren und seine Kommunen;
hier: Sachstand und Konsequenzen für die Gemeinde Hürtgenwald
Beschlussvorschlag:
Es herrscht Konsens, dass für die Gemeinde Hürtgenwald aufgrund zurückgehender
Schülerzahlen und der aufgezeigten Entwicklungen im Schulentwicklungsplan des
Kreises Düren Handlungsbedarf besteht, um auch zukünftig allen Schülerinnen und
Schülern ein hochwertiges Schulangebot im Bereich der weiterführenden Schulen (SEK I)
zu unterbreiten. Der Bürgermeister wird ermächtigt, Gespräche mit Nachbarkommunen
zur möglichen Kooperation mit anderen Schulträgern zu führen, insbesondere die mit der
Gemeinde Simmerath begonnenen Gespräche und Überlegungen zielführend
fortzusetzen. Hierbei ist es aus Sicht der Gemeinde Hürtgenwald wichtig, den
Schulstandort des Schulzentrums in Hürtgenwald-Kleinhau zu erhalten.
Finanzielle Auswirkungen ?
X
Nein
Ja
€
Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald hat in seiner Sitzung am 07.09.2010 mehrheitlich
beschlossen, an der gemeinsamen Schulentwicklungsplanung (SEP) für den Kreis Düren und die
kreisangehörigen Kommunen teilzunehmen. Der Kreis Düren hat die Projektgruppe Bildung und
Region (biregio), Bonn, mit diesen Arbeiten beauftragt. Am 16.06.2011 wurden die Ergebnisse der
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kreisweiten Schulentwicklungsplanung
Öffentlichkeit vorgestellt.
in
der
Gesamtschule
Niederzier/
Merzenich
der
Die vom Büro biregio erarbeiteten Unterlagen umfassen insgesamt 428 farbige DIN A4 Seiten und
sind zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage im Internet unter www.kreis-dueren.de – Bereich
Kreishaus – Bildung, Kultur & Sport – Schule – Informationen aus dem Bereich Schule –
vollständig einsehbar. Selbstverständlich können die gesamten Unterlagen bei Bedarf im
Schulverwaltungsamt der Gemeinde Hürtgenwald eingesehen werden. Dieser Vorlage sind die
Seiten 337 bis 345 beigefügt („Kernergebnisse, Alternativen und Empfehlungen“).
Als Ergebnis des Gutachtens ist festzuhalten, dass im Bereich der weiterführenden Schulen zügig
gehandelt werden sollte. Der SEP empfiehlt für die Kommunen Kreuzau, Vettweiß, Nideggen,
Heimbach und Hürtgenwald die Errichtung von zwei Gemeinschaftsschulen (S. 344 unten).
Am 20.06.2011 informierten Vertreter der Schulabteilung der Bezirksregierung Köln in einer mit
der Gemeinde Simmerath gemeinsam durchgeführten Informationsveranstaltung über den
aktuellen Sachstand zu schulischen Entwicklungen im Bereich der weiterführenden Schulen,
besonders zu dem Modell „Gemeinschaftsschule“. Hierzu wurden alle Mitglieder des
Schulausschusses, die Mitglieder des Rates sowie die hiesigen Schulen eingeladen.
Da durch das Urteil des OVG Münster vom 09.06.2011 zur Gemeinschaftsschule Finnentrop
weitere Genehmigungen von Gemeinschaftsschulen auf der Grundlage des § 25 Schulgesetz
(„Schulversuch“) unmöglich sind, hat die Landesregierung NRW angekündigt, eine diesbezügliche
Änderung des Schulgesetzes im Konsens mit den im Landtag vertretenen Parteien anzustreben.
Erwartet wird, dass frühestens Ende August/ Anfang September, wahrscheinlich aber erst zum
Jahresende, eine entsprechende gesetzliche Regelung in Kraft treten könnte. Es ist z.Z. nicht
davon auszugehen, dass die Erleichterungen des Schulversuches bestehen bleiben, wonach
mindestens 3 Eingangsklassen mit je 23 Schülern statt 28 Schülern zustande kommen müssen
und die Lehrer lediglich 25 statt 28 Stunden pro Woche unterrichten müssen.
Die Vertreter der Bezirksregierung Köln haben daher in der Informationsveranstaltung am
20.06.2011 Schulträgern dazu geraten, grundsätzliche Planungen zur Errichtung einer
Gemeinschaftsschule fortzuführen und nicht bis zu einer endgültigen gesetzlichen Regelung
unversehens abzuwarten. Ohne zeitlichen Druck aufbauen zu wollen, muss darauf hingewiesen
werden, dass bei jedweder Handlungsempfehlung ausreichende Zeiträume einzuhalten sind,
damit Erziehungsberechtigte und betroffene Schulen sich mit dem Thema in angemessener Zeit
beschäftigen können. Andernfalls ist zu befürchten, dass die Akzeptanz der Änderungen leidet.
Zwischenzeitlich haben sowohl Gespräche mit der Bürgermeisterin und den Bürgermeistern des
Südkreises Düren als auch mit der Gemeinde Simmerath stattgefunden. Diese Gespräche hatten
alle eine Lösung des Entwicklungsproblems durch Gründung einer oder mehrerer
Gemeinschaftsschulen zum Gegenstand. Da eine Gemeinschaftsschule voraussetzt, entweder
selbst eine gymnasiale Oberstufe einzurichten oder mit einem Gymnasium eine entsprechende
Kooperation einzugehen, unterscheiden sich die Lösungen Südkreis Düren und Simmerath in dem
Punkt, dass nur bei einer Lösung mit Simmerath das private Franziskus Gymnasium Vossenack,
welches bis zu 75% seiner Schüler aus Hürtgenwald und Simmerath bezieht, als
Kooperationspartner zielführend eingebunden werden könnte. Entsprechende Vorgespräche
wurden geführt und eine Bereitschaft deutlich signalisiert.
Alle übrigen Faktoren (Organisation der Mittagsverpflegung, Orientierung von Schülern im
Randbereich an andere Schulen, Bedingung eines starken Teilstandortes Hürtgenwald, Länge der
Fahrstrecken für einen Teil der Schüler, etc.) sind immer zu berücksichtigen.
Wollte man dem Modell einer Gemeinschaftsschule nicht näher treten, wäre als weitere
Lösungsmöglichkeit auch die Errichtung einer Verbundschule denkbar. In dieser würden dann eine
oder mehrere Haupt- und Realschulen organisatorisch zusammengefasst. Im Rahmen eines
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pädagogischen Konzepts würden die Schüler ggf. auch innerhalb der Klassen differenziert
unterrichtet. Eingangsklassen könnten wie bisher entsprechend der Anmeldungen gebildet werden
und es wären nicht zumindest 84 Schüler pro Eingangsjahrgang erforderlich.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Nach § 80 Schulgesetz NRW sind Schulträger verpflichtet, zur Sicherung eines gleichmäßigen
und alle Schulformen und Schularten umfassenden Bildungs- und Abschlussangebots für ihren
Bereich eine mit den Planungen benachbarter Schulträger abgestimmte Schulentwicklungsplanung zu betreiben. Die Ergebnisse zeigen Handlungsbedarf im Bereich der Sekundarstufe I
auf. Ein Nicht-Handeln gefährdet kurz- bis mittelfristig den Bestand der hiesigen weiterführenden
Schulen.
Aus diesem Grund sind zielführende Gespräche und Verhandlungen über die künftige Beschulung
im SEK I Bereich zu führen. Bei diesen sollte in jedem Fall erreicht werden, dass der
Schulstandort Hürtgenwald dauerhaft bestehen bleibt. Weiterhin ist aus Sicht von Hürtgenwald der
Erhalt und die Stärkung des Franziskus Gymnasium Vossenack von Bedeutung. Aus diesem
Grund liegt zunächst eine Kooperation mit der Gemeinde Simmerath nahe, zumal hier bereits ein
Schüleraustausch bei der Förderschule Nordeifel, der Hauptschule, der Realschule und zuletzt
auch im Bereich des privat geführten Franziskus Gymnasiums stattfindet. Welche Schulform im
SEK I Bereich gewählt wird, kann aus Sicht der Verwaltung bei einer ersten Entscheidung
zunächst offen bleiben.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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